Akademischer Senat

Der akademische Senat der ASH Berlin ist zuständig für

  • die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  • den Erlass von Satzungen
  • die Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen
  • die Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne
  • die Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien
  • die Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Beschlussfassung über den Vorschlag zu Wahl des Rektorats
  • die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans

Der Akademische Senat kann zu seiner Unterstützung und Beratung Kommissionen einsetzen. Die Mitglieder von Kommissionen werden jeweils von den Vertretern/Vertreterinnen ihrer Mitgliedsgruppen im Akademischen Senat benannt.

Aktuelle Zusammensetzung

Hochschullehrer_innen: Susanne Gerull (HV), Marion Mayer (HV), Regina Rätz (HV), Corinna Schmude (HV), Katrin Velten (HV), Elke Kraus (HV), Lutz Schumacher (HV), Nivedita Prasad (HV), Utan Schirmer (SV), Sabine Toppe (SV), N. N. (SV), Francesco Cuomo (SV), Christian Widdascheck (SV), Raimund Geene (SV), Katja Boguth (SV), N. N. (SV)

akademische Mitarbeiter_innen: Elène Misbach (HV), Philipp Kenel (HV), N. N. (SV), N.N. (SV)

Mitarbeiter_innen aus Technik, Service und Verwaltung: Jana Ennullat (HV), Stefanie Lothert (HV),  Peps Gutsche (SV), Regula Corsten (SV)

Studierende:  Nora Heim  (HV), Franka von Nessen (HV), Fanny Janthor (HV), Nicole Birk (SV), Hale-Edith Grops (SV), Sultan Laffin (SV)

Sonstige: Bettina Völter (Rektorin), Anja Voss (Prorektorin), Gesine Bär (Prorektorin) , Jana Einsporn (Kanzlerin), Heinz Stapf-Finé (Dekan FB I), Uwe Bettig (Dekan FB II), Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte, Vertreter_innen Personalrat, Innenrevision, Rechtsreferentin, Beauftragte für Studierende mit Behinderung, chronischen Krankheiten und psychischen Beeinträchtigungen, AStA, StuPA

Maria Stolarzewicz (Vertretung) (Protokoll)

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Termine

Die Sitzungen finden jeweils von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt.

Sitzungstermine Wintersemester 2024/25

23. Sitzung: Di, 08.10.2024
24. Sitzung: Di, 05.11.2024
25. Sitzung: Di, 10.12.2024
26. Sitzung: Di, 14.01.2025
27. Sitzung: Di, 11.02.2025

Überblick Semester- und Vorlesungszeiten

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Protokolle

Akademischer Senat Beschlussprotokoll

vom 10.11.2020, 10:00 - 13:25

Teilnehmer/innen

Jutta Hartmann (Hauptv.), Peter Hensen (Hauptv.), Elke Kraus (Hauptv.), Esther Lehnert (Hauptv.), Marion Mayer (Haupt.), Barbara Schäuble (Hauptv.), Sabine Toppe (Stellv.), Christian Widdascheck (Hauptv.), Eléne Misbach (Hauptv.), Jennifer Bollig (Stellv.), Michelle Pröhl (Hauptv.), Franziska Fiebrich (Hauptv.), Josephine Bürgel (Frauen*beauftragte), Jana Einsporn (Kanzlerin), Kai Fotso (Schwerbehindertenvertretung), Karina Keil (Datenschutzbelange), Birgit Sievers (Personalrätin),Dagmar Wilde (Protokollantin)

Tagesordnung

4:Genehmigung der Tagesordnung öffentlicher Teil
5:Verständigung über die Arbeitsweise im AS
6:Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2020
7:Bericht der Hochschulleitung
8:Anfragen an die Hochschulleitung
9:Korrektur 1. Nachtragshaushaltsplan 2020
10:Korrektur 2. Nachtragshaushaltsplan 2020
11:1. Lesung Haushaltsplan 2021
12:Gutachten zur Antidiskriminierungssatzung
13:Einrichtung einer Kommission zur Überarbeitung der Lehrveranstaltungsevaluation
14:Wahl/Nachwahl von Mitgliedern in Kommissionen
15:Verschiedenes sowie Festlegung der Moderation der nächsten AS Sitzung
Nicht öffentlich:
1:Genehmigung der nicht öffentlichen Tagesordnung
2:Genehmigung des nicht öffentlichen Protokolls vom 27.10.2020
3:Wahl von Berufungskommissionsmitgliedern

TOP 4: Genehmigung der Tagesordnung öffentlicher Teil

Die Tagesordnung wird ohne Änderungen einstimmig genehmigt.

TOP 5: Verständigung über die Arbeitsweise im AS

Meldungen sollen ausschließlich über den Chat mit einem „+“ erfolgen.

Auf die Frage, ob es Änderungswünsche zur Arbeitsweise gibt, erfolgt keine Reaktion. Folgender Änderungsvorschlag wird bzgl. Zoom gemacht: Die Moderation sollte als Co-Host eingetragen werden, so dass die Funktion „blaue Hand heben“ gesehen werden kann. Die nächste Moderation kann die Vorgehensweise gern selbst entscheiden.

TOP 6: Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2020

Folgende Änderungen werden angeregt:

TOP 09: F: Betrachtung des Punktes Weiterbildungsmaster erst in 2022 ist einerseits verständlich, jedoch lag eine Unterfinanzierung bereits vor der Pandemie vor. Wird der Punkt erst 2022 bearbeitet sind Veränderungen nicht vor 2023 oder 2024 zu erwarten. Was bedeutet das, wenn wir bereits jetzt finanziell herausgefordert dastehen, im Hinblick auf den Haushalt? Und: In der Sozialen Arbeit kämpft man mit großen Gruppen. Die Kommission zur Reform des BA Soziale Arbeit wird dem AS noch in diesem Semester einen Reformvorschlag vorstellen, der auf der Ebene des curricularen Gerüsts angesiedelt ist. Die Frage, wieso die Soziale Arbeit so große Gruppen hat und die Mehrzügigkeit nicht ausbauen kann, hängt mit der Hochschulkultur zusammen und lässt sich auf der Ebene des Studiengangs nicht lösen. Da die Qualität der Reform wesentlich auch von Fragen der Gruppengröße abhängt, hat die Studiengangsleitung von der Kommission zur Reform des BA Soziale Arbeit das Mandat ausgesprochen bekommen, sich gegenüber der Hochschulleitung für Veränderungen der Hochschulkultur einzusetzen. Ein Aspekt dabei ist die Querfinanzierung der Weiterbildungsmaster durch Freistellung von deren Studiengangsleitungen.
A: Die Problematik ist auf dem Schirm. Derzeit gibt es durch die Pandemie eine Wettbewerbsverzerrung, so dass es noch schwieriger ist, als die Frage ohnehin schon war. Die Kolleginnen der weiterbildenden Master Querfinanzierung können wir nicht einfach „abschaffen“.

TOP 13: „Mit dem Alice-Salomon-Award ehrt die Hochschule Persönlichkeiten, die zur Emanzipation der Frauen*, Klieren und Tintpersonen Queeren und TIN* Personen und der Entwicklung […] Bedingungen national oder international weiter?? oder bei??tragen.“

Das Protokoll wird mit den zuvor genannten Änderungen mit 10 : 0 : 1 genehmigt.

TOP 7: Bericht der Hochschulleitung

Kanzlerin: Frau Einsporn wird dem Gremium als neue Kanzlerin vorgestellt. Es wird berichtet, dass einige Themen bereits an sie übergeben worden sind.

Erstsemesterbegrüßung: Die Kanzlerin und die Rektorin haben via Online die Erstsemesterbegrüßung vorgenommen. Die Hochschulkommunikation streut diese Aufzeichnung im Internet / digitale Medien. Eine weitere Vernetzung wird als Werbung für die ASH Berlin gesehen.

Sage SAGE! Antrag: Die ASH Berlin hat in der ersten Runde einen Zuschlag erhalten, ebenso wie die HWR und die Beuth Hochschule. Eine Pressemitteilung wurde dazu herausgegeben. Aktuell ist noch nicht klar, welche Teilprojekte genehmigt und welche ev. nicht genehmigt werden.

Nachhaltigkeit: Die ASH Berlin hat nun eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und ist somit einen Schritt weiter in Sachen Nachhaltigkeit. Die Senatskanzlei hat darüber in einer Pressemitteilung berichtet.

Promotions-Datenabfrage: Es erfolgt eine Bitte an die Hochschullehrenden: Bitte der Rektorin eine Rückmeldung zu den Promotionsanmeldungen und weitere Infos geben, damit der erbetene Bericht an die Senatskanzlei erfolgen kann.

Leistungsbezüge: Die Bearbeitung ist im Austausch mit der W-Kommission in zwei Durchgängen erfolgt. Die Zu- oder Absagen sind bereits geschrieben und versandt worden. Die neue Antragsrunde, die im Dezember starten wird, soll ausschließlich online erfolgen. Der Prozess soll bis dahin überarbeitet werden.

Fassadendebatte: Das Thema bleibt in der Diskussion: Die Rektorin wurde zu diesem Thema erneut interviewt von einem Künstler-Journalisten. Das Thema soll in der „Neue Gesellschaft für bildende Kunst“ ausgestellt werden. Der Journalist wird darüber auch ein Buch veröffentlichen.

Verwaltungseinheiten: Die Kanzlerin und die Rektorin führen in den nächsten Wochen Gespräche mit den Abteilungen, bei denen die neue Kanzlerin sich vorstellt und die Mitarbeitenden ebenfalls die Gelegenheit haben, sich persönlich vorzustellen und Themen aus ihrem Arbeitsalltag und/oder Fragen und Bedarfe anzusprechen. Diese Gespräche werden nun ausschließlich online durchgeführt. Die Anfrage zu den Gesprächen mit den Studiengängen wird im nächsten Jahr erfolgen.

Studiengangsleitungssitzung: Es wird im Dezember eine Studiengangsleitungssitzung stattfinden. Die Einrichtung von Fachbereichen sowie die Einrichtung der Servicestelle Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre, die eng miteinander verzahnt werden, sollen u. a. Themen sein.

Kanzlerin: Die Kanzlerin stellt sich dem Gremium vor und gibt einen kurzen Einblick in ihren bisherigen Lebenslauf. Sie freut sich auf die Zusammenarbeit. Alle Termine finden vorerst online statt, da viele im Home-Office arbeiten. Die Dienstberatungen sowie die JF mit den einzelnen Abteilungsleitungen finden online statt.
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TOP 8: Anfragen an die Hochschulleitung

F: Das kommende Sommersemester 2021 soll vorrangig online erfolgen, nur für wenige Gruppen und teilweise wird es Präsenzveranstaltungen geben. Es soll vorrangig BigBlueButton verwendet werden, was über LAN Kabel stabil laufen soll. Von anderen Hochschulen hat man Erfahrungen gehört, die die Stabilität des BBB anzweifeln lassen. Zoom läuft doch stabil. Es wird geäußert, dass Zoom als unproblematisch in Bezug auf den Datenschutz angesehen wird.
A: Prorektor Prof. Neumann wird im nächsten AS Auskünfte geben.

F: Timeline zur Einrichtung der Gründungskommissionen: Ist es möglich, dass die Timeline dem AS zur Verfügung gestellt werden kann? Gern als Anlage zum Protokoll.
A: Es liegt nur ein grobes Raster vor. Ende Januar 2021 beginnt die Sitzungsreihe, 6 Sitzungen sind pro Kommission vorgesehen. Ab August 2021 erfolgen die Ausschreibungen zu den Geschäftsführungsstellen. Ab 01.01.2022 sollen die Geschäftsführungen ihre Arbeit aufnehmen. Eine Timeline wird gern zur Verfügung gestellt.

F: Das Queer Referat hat eine E-Mail an die Hochschulleitung gesendet, bzgl. Personenstands- und Namensänderungen. Wird das Referat eine Antwort erhalten?
A: Der Prorektor wird diese Anfrage im nächsten AS beantworten.

F: Kennenlernen der Verwaltung zwischen Kanzlerin und Rektorin. Was ist mit den Koordinatorinnen? Werden mit diesen ebenfalls diese Art der Gespräche geführt?
A: Die Studiengangskoordinator_innen werden auch zu diesen Gesprächen eingeladen

TOP 9: Korrektur 1. Nachtragshaushaltsplan 2020

Vorlage für den Beschluss im Kuratorium: „Der erste Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 wird vom Kuratorium mit den Korrekturen in den Titeln 42801/42811 und 51801/51900 bei im Vergleich zum Umlaufbeschluss vom 19.05.2020 unveränderten Gesamteinnahmen und –ausgaben in Höhe von 24.543.500 € gebilligt und festgestellt.“

Die Rektorin wird beauftragt, den gebilligten und festgestellten, korrigierten ersten Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 dem Regierenden Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung gemäß § 108 LHO zur Genehmigung vorzulegen.

Bevor eine Entscheidung durch das Kuratorium erfolgt, bedarf es eines Votums des Akademischen Senats.
Fragen zum vorliegenden Antrag werden beantwortet.

Der Akademische Senat stimmt der Korrektur des 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 mit 10 : 0 : 1 zu.

TOP 10: Korrektur 2. Nachtragshaushaltsplan 2020

Der zweite Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 wird dem Kuratorium vorgelegt, mit einer Minderung in Höhe von je 260.000 € bei Einnahmen und Ausgaben und daraus resultierenden geänderten Gesamteinnahmen und –ausgaben in Höhe von 24.283.500 €.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind massive Einnahmeminderungen in Höhe von insgesamt 520.000 € im Weiterbildungszentrum und den weiterbildenden Studiengängen in 2020 zu erwarten. Die Mindereinnahmen gleichen wir vor allem über die zu erwartenden Minderausgaben in Titel 42701 (freie Mitarbeiter_innen wie Honorarkräfte, Lehrbeauftragte, -390.000 €) aus sowie über Minderausgaben bei Dienst- und Studienreisen, Veranstaltungen und Lehr- und Lernmitteln. Die Planung der Minderausgaben basiert dabei auf Titel-Hochrechnungen und –Prognosen zum Jahresende.

Fragen zum vorliegenden Antrag werden beantwortet. Es findet eine kontroverse Diskussion zum Antrag statt.

Der Akademische Senat stimmt dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2020 mit 10 : 0 : 1 zu.

TOP 11: 1. Lesung Haushaltsplan 2021

Beschlussvorlage für das Kuratorium: „Der vorlegende Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird vom Kuratorium mit einem Volumen von Gesamteinnahmen und –ausgaben in Höhe von 26.306.200 € gebilligt und festgestellt.“

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans wird der gemäß Hochschulvertrag berechnete konsumtive Zuschuss zugrunde gelegt. Die Ansatzbildung im Bereich der Hauptgruppe 4 erfolgt unter Ausfinanzierung der Personalausgaben und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Tarif- und Besoldungssteigerungen in Form hochschuleigener Durchschnittssätze.

Es gibt Änderungen im Personalbereich in 2021 in folgenden Bereichen: neue Professuren, wissenschaftlicher Mittelbau, weiteres studiengangsbezogenes Personal sowie neue Verwaltungsstellen und Beschäftigungspositionen, die dargestellt werden.
Die Haushaltskommission wird zum nächsten AS eine schriftliche Stellungnahme einreichen. Zuvor gibt der Kommissionsvorsitzende eine kurze mündliche Stellungnahme ab. Es wird der Wunsch geäußert, dass die Haushaltskommission hinreichend lange vor AS-Sitzungen ihre Stellungnahmen in den AS gibt, um entsprechend diskutieren zu können.

Die Fragen zum Haushaltsplan 2021 werden beantwortet. Es findet eine kontroverse Diskussion zum vorliegenden Haushaltsplan statt.
Es wird beantragt, die Dauer der Sitzung bis 13:15 Uhr zu verlängern.

Der AS stimmt einer Verlängerung der Sitzung mit 8 : 0 : 2 zu.
Der AS nimmt den Haushaltsplan 2021 in 1. Lesung zur Kenntnis.

TOP 12: Gutachten zur Antidiskriminierungssatzung

a) Vorstellung und Diskussion des Gutachtens
Friderike Kuhlmann stellt das Gutachten vor und gibt Punkte in die Diskussion:

Das Gutachten gibt eine wertschätzende Stellungnahme zur Satzung ab, die viele Passagen befürwortet. Folgende drei Punkte werden in der Antidiskriminierungssatzung kritisch hervorgehoben:

Beschwerdeverfahren bei der Beschwerdestelle:
Das aktuelle Verfahren verstößt gegen höherrangiges Recht („Einrichtung einer sog. Nebengerichtsbarkeit“)
Streichung des Verfahrens wird empfohlen.
Stärkung der Antidiskriminierungsberater_innen: „schnelle effektive Hilfe“ für Betroffene

Schutzbereich/Regelungsgegenstände der Satzung (strafrechtlich relevante Tatbestände/Mobbing)
Diskriminierungen stellen bei diesen strafrechtlich relevanten Gegenständen allenfalls einen Nebenaspekt dar
Beschwerdestelle/-verfahren erscheint ungeeignet, um Abhilfe zu schaffen
Empfehlung der Juristin: Bereiche sollten aus der Satzung gestrichen werden

Erstreckung des Anwendungsbereichs auf Dritte
Satzungsautonomie der Hochschule umfasst nur die „der Körperschaft angehörenden und unterworfenen Personen“
Anpassung des Anwendungsbereichs
Einhaltung der Satzung durch Dritte über vertragliche Verpflichtungen

Mögliche Struktur nach dem Gutachten
niedrigschwellige Beratung durch entsprechend geschulte Antidskriminierungsberater_innen
Arbeitsbereich Antidiskriminierung und Diversity erhält zentrale Funktionen
o unterstützt und organisiert die Antidiskriminierungsberater_innen und unterstützt Betroffene
Schaffung einer Position als Antidiskriminierungs- und Diversitybeauftragte_r
o vertritt und koordiniert den Arbeitsbereich und die Berater_innen
Antirassismusbeauftragte_r wird dem Arbeitsbereich zugeordnet
o Förderung der Kooperation/Koordination der beiden Bereiche
Anbindung des Themas an die Gremien durch Antidiskriminierungskommission des AS

Die Frauen*beauftragte gibt einen kurzen zeitlichen Ablauf wieder. Sie legt ihre Hauptkritikpunkte an dem Gutachten dar. Diese sind:

Sexualisierte Gewalt, Mobbing und Stalking, die über StGB geregelt sind, wurde aus dem Satzungsentwurf gestrichen. Es gibt aber kein Verfahren, wie bei Auftreten dann konkret damit umzugehen sei. Das in der Satzung vorgesehene Beschwerdeverfahren wird als nicht rechtskonform gesehen
Anonyme Beschwerden seien auch nicht rechtskonform.
Satzungsautonomie gilt nur für Hochschulangehörige, nicht für Hochschulanwesende -> Gäste und Dritte sind von der Satzung ausgenommen

Die Frauen*beauftragte stellt dann ihre Einschätzung zur Satzung vor, die die Juristin vorgeschlagen hat. Sie gibt diese gern der Kommission mit an die Hand. Die Präsentation wird auf Wunsch auch den AS-Mitgliedern als Anhang zum Protokoll zur Verfügung gestellt.

Es findet eine Diskussion über die vorgetragenen Punkte sowie über das Gutachten und den neuen Satzungsentwurf statt.

b) Einrichten einer Kommission zur Überarbeitung der Antidiskriminierungssatzung
Der AS richtet eine Kommission zur Überarbeitung der Antidiskriminierungssatzung der ASH Berlin ein.

Der Kommission sollen angehören:
• je 1 (2) Vertreter_innen jeder Mitgliedergruppe
• Kanzlerin
• Frauen*beauftragte
• Schwerbehindertenvertretung
• Personalrat
• Satzungsjuristin
• Gutachterin der Antidiskriminierungssatzung (extern)

Der Auftrag an die Kommission ist wie folgt umrissen:
1. Die Kommission legt dem AS spätestens zum 01.04.2021 eine rechtskonforme Fassung einer beschlussfähigen Antidiskriminierungssatzung vor. Dabei sollen sowohl das Rechtsgutachten von Dr. Lilja Székessy als auch ihr Entwurf einer rechtssicheren Antidiskriminierungssatzung für die ASH Berlin Grundlage dieser neuen Fassung sein.
2. Die Kommission arbeitet aus, wie ein niedrigschwelliges, gut erreichbares Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hochschulangehörige geschaffen werden kann, die Opfer von sexualisierter Gewalt, Mobbing oder Stalking geworden sind. Aufgrund der Eilbedürftigkeit von Beratungen in diesen Fällen bedarf es hier spezialisierter Angebote, die darüber hinaus nicht in einer Antidiskriminierungssatzung der Hochschule geregelt werden können.
3. Die Kommission erarbeitet Empfehlungen, die die Antidiskriminierungssatzung innerhalb der ASH Berlin nach ihrem Inkrafttreten bekannt gemacht und in die Praxis überprüft werden kann. Ziel ist es, alle Hochschulangehörigen für die Thematik dauerhaft zu sensibilisieren und auf die Satzung sowie Beratungsangebote aufmerksam zu machen.

Es wird ein Änderungsantrag gestellt mit folgendem Wortlaut:

1. Die Kommission legt dem AS spätestens am 01.04.2020 eine rechtskonforme Fassung einer beschlussfähigen Antidiskriminierungssatzung vor. Orientierung und Diskussionsgrundlage bilden dabei sowohl das Rechtsgutachten von Dr. Lilja Székessy als auch ihr Entwurf einer Antidiskriminierungssatzung.
2. Der Satz 2 im Punkt 2 „Aufgrund der Eilbedürftigkeit von Beratungen in diesen Fällen bedarf es hier spezialisierter Angebote, die darüber hinaus nicht in einer Antidiskriminierungssatzung der Hochschule geregelt werden können“ wird gestrichen.

Es findet eine Diskussion zum vorliegenden Antrag der Hochschulleitung statt.

Der AS stimmt dem vorliegenden Antrag mit den zuvor genannten Änderungen mit 11 : 0 : 0 zu.

Folgende Mitglieder werden für die Besetzung der Kommission vorgeschlagen:
Akademische Mitarbeitende: Peps Gutsche
Nuran Ayten
Sonstige Mitarbeitende: Simone Wibbeke‘
Berte Khayat
Hochschullehrende: Julia Franz
Andrea Nachtigall
Arnd Pollmann

Die Wahl der Mitglieder findet in der nächsten Sitzung des Akademischen Senats statt.

TOP 13: Einrichtung einer Kommission zur Überarbeitung der Lehrveranstaltungsevaluation

Dieser TOP wird vertagt.

TOP 14: Wahl/Nachwahl von Mitgliedern in Kommissionen

Dieser TOP wird vertagt.

TOP 15: Verschiedenes sowie Festlegung der Moderation der nächsten AS Sitzung

Die Moderation der nächsten Sitzung übernimmt mangels Vorschläge aus den Gremien die Hochschulleitung. Sollte zwischenzeitlich doch jemand Interesse an der Moderation haben, so bittet die Hochschulleitung um eine entsprechende Information.
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