Akademischer Senat

Der akademische Senat der ASH Berlin ist zuständig für

  • die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  • den Erlass von Satzungen
  • die Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen
  • die Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne
  • die Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien
  • die Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Beschlussfassung über den Vorschlag zu Wahl des Rektorats
  • die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans

Der Akademische Senat kann zu seiner Unterstützung und Beratung Kommissionen einsetzen. Die Mitglieder von Kommissionen werden jeweils von den Vertretern/Vertreterinnen ihrer Mitgliedsgruppen im Akademischen Senat benannt.

Aktuelle Zusammensetzung

Hochschullehrer_innen: Susanne Gerull (HV), Marion Mayer (HV), Regina Rätz (HV), Corinna Schmude (HV), Katrin Velten (HV), Elke Kraus (HV), Lutz Schumacher (HV), Nivedita Prasad (HV), Utan Schirmer (SV), Sabine Toppe (SV), N. N. (SV), Francesco Cuomo (SV), Christian Widdascheck (SV), Raimund Geene (SV), Katja Boguth (SV), N. N. (SV)

akademische Mitarbeiter_innen: Elène Misbach (HV), Philipp Kenel (HV), N. N. (SV), N.N. (SV)

Mitarbeiter_innen aus Technik, Service und Verwaltung: Jana Ennullat (HV), Stefanie Lothert (HV),  Peps Gutsche (SV), Regula Corsten (SV)

Studierende:  Nora Heim  (HV), Franka von Nessen (HV), Fanny Janthor (HV), Nicole Birk (SV), Hale-Edith Grops (SV), Sultan Laffin (SV)

Sonstige: Bettina Völter (Rektorin), Anja Voss (Prorektorin), Gesine Bär (Prorektorin) , Jana Einsporn (Kanzlerin), Heinz Stapf-Finé (Dekan FB I), Uwe Bettig (Dekan FB II), Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte, Vertreter_innen Personalrat, Innenrevision, Rechtsreferentin, Beauftragte für Studierende mit Behinderung, chronischen Krankheiten und psychischen Beeinträchtigungen, AStA, StuPA

Maria Stolarzewicz (Vertretung) (Protokoll)

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Termine

Die Sitzungen finden jeweils von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt.

Sitzungstermine Wintersemester 2024/25

23. Sitzung: Di, 08.10.2024
24. Sitzung: Di, 05.11.2024
25. Sitzung: Di, 10.12.2024
26. Sitzung: Di, 14.01.2025
27. Sitzung: Di, 11.02.2025

Überblick Semester- und Vorlesungszeiten

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Protokolle

Akademischer Senat Beschlussprotokoll

vom 21.05.2019, 09:30 - 13:15

Teilnehmer/innen

Tagesordnung

1:Genehmigung der Tagesordnung
2 016:Leistungsbezügesatzung
6:Vorstellung Weiterbildungsmaster (bis 12:00 Uhr)
7 014:Festsetzung der Zulassungszahlen für das WiSe 2019/20 und SoSe 2020 für die Studiengänge (siehe Antrag)
8:Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 07.05.2019
9:Bericht der Hochschulleitung
10:Anfragen an die Hochschulleitung
11 015:Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags
12:Wahl/Nachwahl von Mitgliedern in Kommissionen (siehe Gremienliste)
13:Verschiedenes
Nicht öffentlich:
3:Genehmigung des nicht öffentlichen Protokolls vom 07.05.2019
4 013:Berufungsangelegenheit Professur für Theorien und Methoden der Sozialen Arbeit (BK 34/2018)
5:Wahl von Berufungskommissionsmitgliedern

TOP 1: Genehmigung der Tagesordnung

Prof. Dr. Lehmann-Franßen begrüßt die anwesenden Mitglieder des Akademischen Senats und fragt an, ob Änderungen zur Tagesordnung vorgeschlagen werden. Er gibt bekannt, dass die Rektorin, Prof. Dr. Bettina Völter, die AS-Sitzung nach den ersten beiden TOP´s verlassen wird, da sie anderweitige Termine wahrnehmen muss.

Die Frauen*beauftragte, Frau Rosenstreich, bittet darum, den TOP 11, Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags, vorzuziehen nach dem TOP 6, Vorstellung Weiterbildungsmaster. Von Prof. Dr. Lehmann-Franßen wird der vorgeschlagen unterbreitet, den TOP 11 nach TOP 7, Festsetzung der Zulassungszahlen,zu behandeln.

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt, TOP 11 nach TOP 7 zu behandeln. Der AS stimmt diesem Antrag einstimmig zu.

TOP 2 016: Leistungsbezügesatzung

Prof. Dr. Lehmann-Franßen gibt eine kurze Einleitung zu diesem vorliegenden Entwurf der Satzung zur Gewährung besonderer Leistungsbezüge der ASH.
Aufgrund der bekannten Sachlage hinsichtlich der Leistungsbezüge hatte das Rektorat die Aufgabe, eine neue Regelung, unter Vorgaben des § 3 LBesG mit Zustimmung der Senatsverwaltung, zu erstellen und vorzulegen.

Der vorliegende Entwurf der Satzung erfolgt in erster Lesung. Der Beschluss der Satzung erfolgt in einer weiteren Lesung. Mit der In-Kraft-Setzung dieser Leistungsbezügesatzung wird eine entsprechende Evaluationskommission gebildet, die die entsprechenden Entscheidungsvorlagen für die Rektorin vorbereitet. Ab Anfang nächsten Jahres besteht dann die Möglichkeit,neue Leistungszulagen zu gewähren.

Prof. Dr. Bettina Völter hat das Wort. Durch die Anhebung der W-Besoldung vor einigen Jahren kam die Hochschule über den vorgegebenen Vergaberahmen. Leistungsbezüge konnten deshalb zunächst nicht mehr gewährt werden. Die Senatskanzlei hat nunmehr alle Hochschulen aufgefordert, ihre jeweiligen Leistungsbezügesatzungen entsprechend zu ändern.

Die Hochschulleitung hat diesen Entwurf der Leistungsbezügesatzung parallel an die zuständige Senatskanzlei für eine Vorabdurchsicht weitergeleitet.
In diesem Entwurf ist eine deutliche Erweiterung des Leistungsspektrums zu verzeichnen, u.a. wird die Soziale Kulturarbeit mit ihren Forschungsansätzen berücksichtigt, die Weiterbildungsaktivitäten und Transfer sowie die Nachwuchsförderung. Weiterhin wurde als Entscheidungsvoraussetzung aktive Gremienarbeit aufgenommen.
Bezüglich der Höhe der besonderen Leistungsbezüge wurden nunmehr ein einheitlicher Betrag ohne Staffelung gewählt. In besonderen Fällen gibt es jedoch die Möglichkeit von Einmalzahlungen.
Die Evaluationskommission soll aus fünf Professor_innen bestehen, davon soll ein_e Professor_in aus dem Kreis der pensionierten Professor_innen der Hochschule sein. Bei den Mitgliedern dieser Kommission ist das SAGE-Fächerspektrum der ASH zu berücksichtigen.

Prof. Dr. Lehmann-Franßen fragt an, ob es Anmerkungen von Seiten der AS-Mitglieder gibt.

Folgende Änderungsvorschläge werden genannt:
Für § 2 Absatz 3, Punkt 3. Einwerbung von Drittmitteln.......anderweitig monetär abgegolten sind.

Für § 3 Absatz 3, folgende Änderung:
In Einzelfällen kann die Studiengangsleitung um eine Stellungnahme gebeten werden.

§ 3 Absatz 5 und § 5 Absatz 3: Hier muss noch redaktionell geändert werden.
Ebenso wird um redaktionelle Änderung in § 4 Absatz 2 gebeten: Hier sollte § 2 Absatz 5 mit mindestens zwei Kriterien aufgenommen werden.

§ 4 Absatz 1, letzter Satz: Hier sollte die Formulierung geändert werden: besondere Leistungsbezüge werden gleichzeitig gewährt.

Prof. Dr. Lehmann-Franßen macht den Vorschlag, dass konstruktive Rückmeldungen aus der stattgefundenen Diskussion per E-Mail an die Rektorin und den Kanzler mit einer 14-tägigen Frist bis zur nächsten AS-Sitzung (4.6.2019) geschickt werden. Die 2. Lesung wird dann voraussichtlich in der AS-Sitzung vom 18.06.2019 erfolgen.

Der Kanzler wird gebeten, rechtlich zu klären, ob eine Benachteiligung derjenigen erfolgt, die am längsten keine Anträge auf Leistungsbezüge stellen konnten.
Die Frage wird aufgeworfen, ob der Vergaberahmen jährlich errechnet wird und ob dieser vom AS kontrolliert werden könne. Hierzu wird vom AS gebeten, dass der Kanzler in der nächsten Sitzung eine Tabelle vorlegt, woraus sich grundsätzlich die Errechnung des Vergaberahmens ergibt.

Die Rektorin veranlasst die Verteilung des Entwurfs des Promotionskonzeptes der ASH sowie eine Stellungnahme der Rektorin an den Wissenschaftsausschuss. Die Unterlagen können auch im Gremiensekretariat eingesehen werden. Zum Promotionskonzept wird es noch einen gesonderten Tagesordnungspunkt im Akademischen Senat geben.






TOP 6: Vorstellung Weiterbildungsmaster (bis 12:00 Uhr)

Zu diesem TOP wird dem AS-Mitgliedern eine Power-Point-Präsentation gezeigt. Diese Präsentation wird anschließend allen AS-Mitgliedern per E-Mail zur Verfügung gestellt.

Die Gäste der Weiterbildungsmasterstudiengänge werden gebeten, nun an der Sitzung teilzunehmen.
Prof. Dr. Lehmann-Franßen gibt eine kurze Zusammenfassung zum Stand der Konzeption der Hochschule für die Weiterbildungsmaster und berichtet, dass in der AS-Sitzung am 12.02.2019 seitens der Hochschulleitung ein erster Bericht über die wirtschaftliche Situation der Weiterbildungsmaster an der ASH vorgelegt wurde. Dieser Bericht beruht auf einem vom AS gebilligten Konzept aus dem Jahre 2016. Dieses Konzept berücksichtigt vor allem einen wirtschaftlichen Blick auf die Weiterbildungsmaster, um die wirtschaftliche Beanspruchung der Hochschule durch die nicht-grundständigen Studiengänge transparent zu machen. Sollte es Quersubventionen geben, werden diese transparent gemacht. Da nach der Gremienwahl der Akademische Senat sich neu zusammengesetzt hatte, wird nun allen AS-Mitgliedern dieses Konzept, von der Sitzung am 12.02.2019, ebenfalls per E-Mail zugesandt.

Die einzelnen Masterstudiengänge stellen sich vor.

Der Masterstudiengang „Biografisches und Kreatives Schreiben“ wird von Prof. Dr. Susanne Benner vorgestellt.
- Für den deutschsprachigen Raum bietet die ASH als erste Hochschule einen Master-Studiengang im Bereich des Biografischen und Kreativen Schreibens an.
- Der Studiengang existiert seit dem Wintersemester 2006/2007 und wurde im Jahr 2015 zum zweiten Mal erfolgreich reakkreditiert.
- Derzeit studieren 25 Personen in der Kohorte BKS 12 und 27 in der Kohorte BKS 13.
- Das Studium setzt sich aus 16 Modulen zusammen.

Der Masterstudiengang „Intercultural Conflict Management“ wird von Martin Vollenbroek (Studiengangskoordinator) vorgestellt.
- In den beiden aktuellen Kohorten 44 Studierende aus 28 Ländern und allen Kontinenten.
- 24 unterschiedliche pregraduate Abschlüsse nicht nur aus den Sozialwissenschaften.
- Mind. 1-jährige Berufserfahrungen in einschlägigen Feldern.
- Der Studiengang existiert seit 2000, seit 2014 gibt es dazu auch einen spanischsprachigen Studiengang.

Der Masterstudiengang Klinische Sozialarbeit wird von Prof. Dr. Marion Mayer vorgestellt.
- Klinische Sozialarbeit ist als Fachsozialarbeit spezialisiert auf psychosoziale Diagnostik, Beratung und Sozialtherapie sowie Krisenintervention bei schwer erreichbaren Klient_innen.
- Die ASH Berlin und HS Coburg bieten den Master seit 2003 in erfolgreicher Kooperation an.
- Teilzeitstudiengang berufsbegleitend, 90 ECTS, Studienstart ist jährlich.
- Es ist ein anwendungsorientierter Master.
- Pro Semester zwischen 18 und 22 Studierende.

Der Masterstudiengang Kinderschutz - Dialogische Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen und im Kinderschutz wird von Prof. Dr. Regina Rätz vorgestellt.
- Dieser Studiengang ist 2015 gestartet
- Insgesamt: 47 Studierende, davon erfolgreich abgeschlossen:
9 Studierende
- Aktuell im Studium: 38 Studierende
- 6 Semester (berufsbegleitendes Teilzeitstudium)
- Bisher insgesamt in allen Kohorten 46 Studierende
- Disziplinübergreifendes, anwendungsorientiertes sozial- und organisationswissenschaftliches Weiterbildungsstudium auf Hochschulniveau bei gleichzeitiger Berufstätigkeit
- Dieser Studiengang hat 8 Module, pro Modul eine Lehrveranstaltung, kein Wahlmodul.

Der Master für Netzwerkmanagement Bildung für eine nachhaltige Entwicklung – Schwerpunkt Kindheitspädagogik stellt Prof. Dr. Michael Brodowski vor.
- Regelstudienzeit vier Semester / Teilzeit, Präsenzformat (i.d.R. 14-tägig)
- Studienbeginn jährlich zum Sommersemester
- Bisher insgesamt in allen Kohorten 30 Studierende
- Einziger, von bundesweit 17 Masterstudiengängen mit kindheitspädagogischer Ausrichtung, der Schwerpunkt auf BNE setzt

Der Masterstudiengang Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession wird nicht persönlich vorgestellt. Die Vorsitzende, Frau Prof. Dr. Nivedita Prasad, war entschuldigt.
- diesen Studiengang gibt es seit 2002, alle 2 Jahre,
5 Semester, berufsbegleitend
- Kooperationsstudiengang der ASH/EHB/KHSB
- Wurde 2014 bis 2021 reakkredetiert
- Derzeit aktuell in der Kohorte MSW 10 mit 25 Studierende
- Enger Kontakt mit Ehemaligen

Der Masterstudiengang Social Work as a Human Rights Profession wird von Prof. Dr. Esra Erdem vorgestellt.
- Dieser Studiengang ist ein englischsprachiger Master
- Der Studiengang existiert seit 2014 in Zusammenarbeit mit 6 anderen Hochschulen weltweit, Akkreditierung in 2016
- Vollzeitstudium – 4 Semester, 120 ECTS,
Studienbeginn jeweils zum Wintersemester
- Qualifikation mit Schwerpunkt Theorie und Praxis der internationalen Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession
- 26 Studierende pro Kohorte aus insgesamt über 40 Nationen

Der Masterstudiengang Sozialmanagement wird nicht persönlich vorgestellt, es ist niemand vertreten.
- Es ist ein berufsbegleitendes weiterbildendes Masterstudium Regelstudienzeit sind 4 Semester plus ein Semester für die Erstellung der Masterarbeit.
- Studienstart 1 x jährlich
- 90 ECTS
- Kooperation von ASH und Paritätische Akademie Berlin seit 2000.

Die Fragen werden von den einzelnen Studiengangsvertreter_innen beantwortet. Von Seiten der Studierenden wird die Frage gestellt, ob es von allen Studiengangskoordinator_innen eine Teamsitzung gibt und wenn ja, ob dazu Gäste eingeladen werden.
Eine solche Sitzung findet einmal im Monat statt. Wenn es keine besonderen Einwände gegen eine Teilnahme an der verwaltungsinternen Sitzung gibt, kann die AS-Vertreterin der Studierenden an einer solchen Sitzung, zur Information teilnehmen.

Prof. Dr. Jutta Hartmann macht mit Bezug auf die angesprochene, notwendige Transparenz von Querfinanzierung in ihrer Funktion als Studiengangsleitung des BA Soziale Arbeit darauf aufmerksam, dass durch die zusätzlich kapazitätswirksame Freistellung der SG-Leitungen der WB-Master mit 2 SWS pro Semester eine Querfinanzierung durch die Lehreinheit Soziale Arbeit erfolgt. Dort fehlt somit nicht nur die professorale Lehre im Umfang von fast einer ganzen Professur pro Semester, sondern erhöht sich entsprechend der Richtlinien der KapVo auch der Anteil der jeweils aufzunehmenden Studierenden im BA Soziale Arbeit, was wiederum die ohnehin schlechte Betreuungsrelation von Hochschullehrenden-Studierenden in der grundständigen Lehre im Bereich der Sozialen Arbeit weiter verschlechtert.

Prof. Dr. Lehmann-Franßen schlägt vor, die Diskussion mit der Klärung von weiteren Fragen zu den Weiterbildungsmastern in einem eigenen Tagesordnungspunkt einer Sitzung des AS im kommenden Semester fortzusetzen (Zeitfenster zwei Stunden).

TOP 7 014: Festsetzung der Zulassungszahlen für das WiSe 2019/20 und SoSe 2020 für die Studiengänge (siehe Antrag)

Prof. Dr. Lehmann-Franßen erläutert, dass die vorliegende Tabelle bereits den Studiengangsleitungen zur Kenntnis vorgelegt worden ist.
Vorab gibt es einen redaktionellen Änderungswunsch:
Der Bachelorstudiengang EBK heißt jetzt: Erziehung und Bildung in der Kindheit.
Maike Geerhardt erläutert den vorliegenden Antrag. Die Berechnung der Aufnahmekapazität für die o.g. Bachelorstudiengänge erfolgte nach den Maßgaben der Kapazitätsverordnung (KapVO) unter Berücksichtigung einschlägiger Gerichtsbeschlüsse. Erläutert wird die Bildung der aufgeführten Zahlen. Es gibt hier einen Schwundfaktor aus den Erfahrungswerten der letzten 6 Semester. Hierzu wurden auch Gespräche mit der Senatsverwaltung geführt.

Der Schwundausgleich muss extra ausgeführt werden. Herr Adam erläutert an Hand eines Rechenbeispiels den Schwundausgleich.

Von der Frauen*beauftragten, Frau Rosenstreich wird der Antrag gestellt, die AS-Sitzung um 15 Minuten zu verlängern.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.


Barbara Schäuble stellt eine Nachfrage zum „Schwund“ in den ersten beiden Jahren des Onlinestudiums dahingehend, inwieweit der Schwund eine Folge überbuchter Seminare und entsprechend knapperer Betreuungskapazitäten sein könne und somit die Lösung das zu lösende Problem mitgeneriere. Sie verweist zudem darauf, dass mit dem Studienverbund der BASA-online-Hochschulen eine Zahl von max. 40 Studierenden pro Studiengruppe vereinbart sei.

Weitere kritische Fragen zu den Zulassungszahlen werden beantwortet.

Es wird um Abstimmung gebeten.

Der AS stimmt dem vorliegenden Antrag mit 8 : 0 : 4 zu.

TOP 8: Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 07.05.2019

Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die nächste AS-Sitzung verschoben.

TOP 9: Bericht der Hochschulleitung

Entfällt.

TOP 10: Anfragen an die Hochschulleitung

Entfällt.

TOP 11 015: Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags

Die Frauen*beauftragte, Frau Rosenstreich, stellt diesen Antrag vor.
Die Bundesministerien des Inneren und für Justiz haben am 08.05.2019 den „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags“ im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgelegt. Angesichts der Nähe zu Arbeitsfeldern der ASH Berlin sowie des hohen Stellenwertes von Diversity und Gendergerechtigkeit im Leitbild der Hochschule, betrachten die Frauen*beauftragte und mehrere andere Hochschulangehörige es für erstrebenswert, dass die ASH Berlin öffentlich zum Gesetzesentwurf Stellung nimmt. Hierzu liegt allen AS-Teilnehmern eine Tischvorlage vor.

Der AS stimmt der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags einstimmig zu.

TOP 12: Wahl/Nachwahl von Mitgliedern in Kommissionen (siehe Gremienliste)

Diversity Kommission:
akademische Mitarbeiter_innen: Halil Can (SV) tritt zurück
Mechthild Scott (SV)

LSK:
akademische Mitarbeiter_innen: Christine Blümke (SV)

FNK:
akademische Mitarbeiter_innen: Christine Blümke (SV)

LBK:
akademische Mitarbeiter_innen: Kerstin Wieczorek (HV) tritt zurück

Weiterbildungskommission:
akademische Mitarbeiter_innen: Kerstin Wieczorek (SV) tritt zurück

Tutor_innenkommission:
Sonstige Mitarbeiter_innen: Marlen Caemmerer (SV)

AG Nachhaltigkeit:
Hochschullehrer_innen: Christian Widdascheck (HV)

Kommission für Barrierefreiheit:
Studierende: Oliver Bluhm (HV)

TOP 13: Verschiedenes

Zur nächsten AS-Sitzung wird die Verwaltung das Obst mitbringen.
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