Akademischer Senat

Der akademische Senat der ASH Berlin ist zuständig für

  • die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  • den Erlass von Satzungen
  • die Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen
  • die Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne
  • die Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien
  • die Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Beschlussfassung über den Vorschlag zu Wahl des Rektorats
  • die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans

Der Akademische Senat kann zu seiner Unterstützung und Beratung Kommissionen einsetzen. Die Mitglieder von Kommissionen werden jeweils von den Vertretern/Vertreterinnen ihrer Mitgliedsgruppen im Akademischen Senat benannt.

Aktuelle Zusammensetzung

Hochschullehrer_innen: Susanne Gerull (HV), Marion Mayer (HV), Regina Rätz (HV), Corinna Schmude (HV), Katrin Velten (HV), Elke Kraus (HV), Lutz Schumacher (HV), Nivedita Prasad (HV), Utan Schirmer (SV), Sabine Toppe (SV), N. N. (SV), Francesco Cuomo (SV), Christian Widdascheck (SV), Raimund Geene (SV), Katja Boguth (SV), N. N. (SV)

akademische Mitarbeiter_innen: Elène Misbach (HV), Philipp Kenel (HV), N. N. (SV), N.N. (SV)

Mitarbeiter_innen aus Technik, Service und Verwaltung: Jana Ennullat (HV), Stefanie Lothert (HV),  Peps Gutsche (SV), Regula Corsten (SV)

Studierende:  Nora Heim  (HV), Franka von Nessen (HV), Fanny Janthor (HV), Nicole Birk (SV), Hale-Edith Grops (SV), Sultan Laffin (SV)

Sonstige: Bettina Völter (Rektorin), Anja Voss (Prorektorin), Gesine Bär (Prorektorin) , Jana Einsporn (Kanzlerin), Heinz Stapf-Finé (Dekan FB I), Uwe Bettig (Dekan FB II), Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte, Vertreter_innen Personalrat, Innenrevision, Rechtsreferentin, Beauftragte für Studierende mit Behinderung, chronischen Krankheiten und psychischen Beeinträchtigungen, AStA, StuPA

Maria Stolarzewicz (Vertretung) (Protokoll)

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Termine

Die Sitzungen finden jeweils von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt.

Sitzungstermine Wintersemester 2024/25

23. Sitzung: Di, 08.10.2024
24. Sitzung: Di, 05.11.2024
25. Sitzung: Di, 10.12.2024
26. Sitzung: Di, 14.01.2025
27. Sitzung: Di, 11.02.2025

Überblick Semester- und Vorlesungszeiten

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Protokolle

Akademischer Senat Beschlussprotokoll

vom 06.05.2008, 10:00 - 13:30

Teilnehmer/innen

Theda Borde, Heinz Cornel, Ruth Großmaß, Bernd Kolleck, David Kramer, Christine Labonté-Roset, Iris Nentwig-Gesemann, Jutta Räbiger, Regina Rätz-Heinisch, Marianne Fuchs-Lenk, Heike Meves, Tanja Abou, Tobias Berger, Horst Goedel, Antje Kirschning (Stellv.), Andreas Flegl (Kanzler), Berthe Khayat, Evelyn Tegeler (FB) Nils Lehmann-Franßen (zu TOP 12), Elke Weisgerber (zu TOP 10,11) Frau Geissler-Piltz (zu TOP 13)

Tagesordnung

2:Genehmigung der Tagesordnung
3:Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 22.04.2008
4:Bericht des Rektorats/Kanzlers und Aussprache zum Bericht
5 019:Wahl von Mitgliedern in Kommissionen und Ausschüsse, insb. die studentische Vertretung in den Prüfungsausschuss
6:Wahl der Stellvertreterin/ des Stellvertreters in die Auswahlkommission des Tiburtius-Preises
7 020:Besetzung von Berufungskommissionen
8 021:Kommunikationsvereinbarungen im AS
9 022:Datenschutzrichtlinien in der Lehrevaluation
10:Änderung der Zulassungsordnung für den BA-Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement
11:Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen
12 023:Rahmenordnung zur Anerkennung hochschulisch und Anrechnung außerhochschulisch erworbener Lernleistungen 12b, Bildung einer Kommission für eine Rahmen-Studien- und Prüfungsordnung
13 024:Studien- und Prüfungsordnung sowie Satzung zur Ausgestaltung des Zugangs und der Zulassung für den MA-Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik, Stellungsnahme der LSK
14:Verschiedenes
Nicht öffentlich:
1:Genehmigung des nicht öffentlichen Protokolls vom 22.04.2008

TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Der Tagesordnung wird zugestimmt. Unter "Verschiedenes" sollen außerdem die hochschuleigenen Auswahlverfahren behandelt werden sowie die Frage des Starts des Bachelors Soziale Arbeit in reformierter Form.

TOP 3: Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 22.04.2008

Das öffentliche Protokoll wird einstimmig verabschiedet.

TOP 4: Bericht des Rektorats/Kanzlers und Aussprache zum Bericht

Frau Labonté berichtet über die Mitglieder- Versammlung der HRK. Sie ist die Folge einer Satzungsänderung, in der die Plenarversammlung der HRK, in der alle Universitäten vertreten waren, aber je nach Größe des Bundeslandes und der Anzahl der Fachhochschulen darin, nur jeweils zwischen 1-4 stimmführende Fachhochschulen pro Land. Die Mitgliederversammlung umfasst nun alle HRK-Mitgliedshochschulen, d.h. auch alle Fachhochschulen. Je nach Größe der Hochschule erhält diese 1-10 Stimmen für Abstimmungen in dieser Versammlung.
Es wurden drei neue Vizepräsidenten gewählt, darunter Herr Metzner, Fachhochschule Köln.
Die ASFH verfügt gemeinsam mit der Charité über ein Graduiertenkolleg. Mit der Universität Gießen wird im Rahmen von INDOSOW eine Vereinbarung über gemeinsame Promotionen geschlossen.
Weiterhin berichtet die Rektorin, dass die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) zukünftig die Hochschulen als Serviceeinrichtung bei der Studienplatzvergabe unterstützen soll. Sie soll dabei eine zentrale Rolle als Koordinatorin der Bewerbungen spielen. Probleme der Mehrfachbewerbungen und Nachrückverfahren möchte man so eher in den Griff bekommen. Hierzu wurde eine Internetplattform geschaffen. Es wird Modellversuche geben.
Die European University Association hat entschieden ab jetzt forschungsstarke Fachhochschulen aufzunehmen.
Die Koalitionsvereinbarung CDU-Grüne in Hamburg sieht die Vergabe des Promotionsrechtes an exzellente Bereiche der (Fach-)Hochschule für angewandte Wissenschaften im Rahmen eines Modellversuchs vor.
Frau Tegeler berichtet, dass das ASFH-Promotionsstipendiumprogramm in diesem Jahr sein 10jähriges Bestehen feiert.
Eine Anfrage im Abgeordnetenhaus, ob Warnstreiks von Angestellten des öffentlichen Dienstes - wie kürzlich auch an der ASFH erfolgt - zulässig sind, konnte bisher nicht eindeutig beantwortet werden. Der Innensenator will vorerst nicht gegen Warnstreiks vorgehen. Frau Labonté-Roset hatte eine Presseerklärung zum Warnstreik abgegeben, die auf der Homepage der ASFH nachgelesen werden kann.
Herr Cornel berichtet, dass im Berufungsverfahren 15/07 die Drittplatzierte ihre Bewerbung zurückgezogen hat und der dritte Platz somit unbesetzt ist. Er schlägt vor, keinen Nachrücker zu bestimmen.
Generell, so wird angemerkt, liegen in Berufungskommissionen die fertigen Gutachten häufig zu lange aus, da die BK-Mitglieder sich zuviel Zeit für ihre Unterschrift lassen. Es wird gebeten, dies zu ändern.
Weiterhin berichtet Herr Cornel von dem in "Die Zeit" publizierten CHE-Hochschulranking zur Sozialarbeit, nachdem die ASFH, trotz des Boykotts der Studierenden in den beiden trotzdem bewerteten Kategorien ?Empfehlung durch Kolleg/innen? und ?Forschung?, einen Spitzenplatz einnimmt.
Frau Borde berichtet über den letzten Stand zur Grundordnung. Bevor diese von der Senatsverwaltung genehmigt wird, muss sie noch durch das ruhende Kuratorium, das deshalb wieder in Funktion treten muss, da es zu Änderungen nach der Erprobungsklausel des BerlHG kommt.

TOP 5 019: Wahl von Mitgliedern in Kommissionen und Ausschüsse, insb. die studentische Vertretung in den Prüfungsausschuss

Für den Prüfungsausschuss konnten bisher leider noch keine studentischen Vertreter/innen gefunden werden.

In die Lehrbetriebskommission (LBK) wird Ines Braun als Hauptvertreterin der Lehrbeauftragten gewählt.

In die Auswahlkommission für das Alice-Salomon-Stipendienprogramm wird Carla Wesselmann als Hauptvertreterin für die Lehrbeauftragten gewählt.

In die Entfristungskommission wird Thomas Schäfer als Hauptvertreter für die Lehrbeauftragten gewählt.

In die Enthinderungskommission wird Karin Petzold als Hauptvertreterin für die Lehrbeauftragten gewählt.

TOP 6: Wahl der Stellvertreterin/ des Stellvertreters in die Auswahlkommission des Tiburtius-Preises

Frau Gahleitner wird einstimmig gewählt und nimmt auf Nachfragen das Amt auch an. (Die Geschäftsstelle der Auswahlkommission für den Tiburtius-Preis teilt mit, dass die ASFH zwei Mitglieder in der Auswahlkommission stellt und Frau Gahlleitner damit als Mitglied und nicht als Stellvertreterin berufen wird.

TOP 7 020: Besetzung von Berufungskommissionen

Professur für Theorie, Praxis und Methoden interkultureller Sozialer Arbeit, Kennziffer: 07/08

Nachdem es unterschiedliche Auffassungen darüber gab, ob Frau Hubig als Haupt- oder Stellvertreterin für diese Kommission gewählt worden war, wird die Wahl wiederholt. Als Hauptvertreterin für die Lehrbeauftragten wird Frau Gudrun Perko gewählt, als Stellvertreterin Frau Barbara Hubig, die die Wahl nicht annimmt.

TOP 8 021: Kommunikationsvereinbarungen im AS

Frau Abou und Herr Berger erläutern ihr Anliegen. Sie kritisieren, dass in den AS-Sitzungen die Gefahr besteht, dass sich nur die Stärkeren und Lauteren durchsetzen können und dass abwertende Äußerungen und Gesten häufig zu bemerken sind. Der Umlauf der Pressemappe verleite außerdem zum Zeitungslesen in der Sitzung. Sie pochen daher auf die Einhaltung von Kommunikationsregeln, die auf gegenseitiger Achtung beruhen. Dieses Anliegen wird von allen Anwesenden begrüßt. Die Rektorin betont, dass sie ihre Aufgabe darin sieht, bei Missachtung solcher Kommunikationsregeln zur Ordnung zu rufen bzw. bei schwerwiegenden Verstößen auch eine Rüge auszusprechen.

Herr Flegl betont, dass emotional sehr aufgeladene Auseinandersetzungen oft schon dadurch vermieden oder zumindest entschärft werden können, dass strittige Punkte den Beteiligten bereits im Vorfeld von AS-Sitzungen angekündigt werden. Damit sei der Verteidigungshaltungen und unsachliche Äußerungen provozierende Überraschungsmoment vermieden. Für den Fall, dass der AS von einem Vorschlag einer Berufungskommission abweichen möchte, sollte daher überlegt werden, die Liste zunächst nochmals in die Berufungskommission mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zurückzugeben und im nächsten AS wieder aufzugreifen.

Es wird eine kontroverse Diskussion darüber geführt, ob es sinnvoll ist, Kommunikationsregeln für den AS schriftlich zu fixieren, damit eine minimale Ebene vorhanden ist, auf die sich bezogen werden kann.

Frau Tegeler stellt den Antrag, dass die Regeln zwar nicht schriftlich fixiert werden, die Mitglieder des AS sich aber mit der heutigen Sitzung zu einer gewaltfreien, respektvollen und konstruktiven Diskussionskultur verpflichten. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

TOP 9 022: Datenschutzrichtlinien in der Lehrevaluation

Um die Problematik einer möglichen Erkennung von Handschriften zu entschärfen, besteht Einmütigkeit darüber, dass die Originalfragebögen nicht mehr an die Lehrenden zurückgegeben werden sollten. Dies ist auch nicht mehr notwendig, da die Antworten auf die offenen Fragen seit diesem Jahr mit eingescannt, dann mit der Evaluationssoftware ausgewertet werden und anschließend nicht mehr einzelnen Fragebögen zugeordnet werden können.
Um eine noch weiterreichende Anonymisierung zu erreichen, können Studierende ihre Kommentare in Blockschrift schreiben, was viele auch
bereits tun. Frau Khayat betont, dass geklärt werden muss, ob und wie lange die Originalfragebögen aufbewahrt werden müssen.

Herr Flegl erklärt sich darüber hinaus bereit, prüfen zu lassen, ob mittlerweile Schriftprogramme existieren, die Handschriften zuverlässig erkennen und anonymisieren.
Frau Khayat macht darauf aufmerksam, dass andere Hochschulen dieses Problem dadurch lösen, dass handschriftliche Kommentare von studentischen Beschäftigten abgetippt werden. Dieser Aufwand wird in der heutigen Sitzung jedoch allgemein als unverhältnismäßig hoch betrachtet.

Frau Borde schlägt vor, auf eine Online-Befragung umzustellen. Herr Cornel macht nochmals darauf aufmerksam, dass dann die Rücklaufquote erfahrungsgemäß erheblich niedriger ausfällt als bei Befragungen in Printform.

Um die Studierenden noch zuverlässiger zu informieren, erklärt Frau Khayat, einen schriftlichen Hinweis zu erarbeiten, in dem die Studierenden auf das, durch die Einbehaltung der Originalfragebögen zwar minimierte, aber noch vorhandene Risiko der möglichen Erkennung ihrer Handschriften - insbesondere in sehr kleinen Veranstaltungen - hingewiesen werden. Der Hinweis soll von den studentischen Beschäftigten in jeder einzelnen Lehrveranstaltungsbefragung ausgeteilt werden, nachdem vorher auf seinen Inhalt hingewiesen wurde.

TOP 10: Änderung der Zulassungsordnung für den BA-Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement

Die Zulassungsordnung wird mit folgenden zwei Änderungen einstimmig angenommen:

1. Es soll die an der ASFH beschlossene Vorbemerkung zum Sprachgebrauch eingefügt werden: Alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen, die in dieser Ordnung erscheinen, betreffen Frauen und Männer gleichermaßen und werden in der entsprechenden weiblichen Sprachform geführt.

2. Die Quote gem.§ 8 Abs. 3 der Hochschulzulassungsverordnung in Verbindung mit §11 BerlHG soll bis zu 30% (vorher 20%) der für das jeweilige Semester festgelegten Zulassungszahl betragen, sofern sie nicht durch andere Härtefallregelungen ausgeschöpft ist.

TOP 11: Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen

Die Studien- und Prüfungsordnung wird einstimmig angenommen.

TOP 12 023: Rahmenordnung zur Anerkennung hochschulisch und Anrechnung außerhochschulisch erworbener Lernleistungen 12b, Bildung einer Kommission für eine Rahmen-Studien- und Prüfungsordnung

Es wird eine Tischvorlage zur Muster-Anrechnungsordnung verteilt, die sich von den Unterlagen in der AS-Einladung unterscheidet. Im Folgenden geht es nur um die Tischvorlage. Die vorliegende Muster-Anrechnungsordnung wird mit zwei Änderungen und mit dem Abstimmungsergebnis von 11:0:2 Stimmen genehmigt.

Die Änderungen sind:
1. Die Gebühr von 35? wird gestrichen. Die Gebühren sollen jeweils vom AS festgelegt werden bzw. soll auf eine Gebührendordnung verwiesen werden.

2. ASFH Weiterbildung
Es soll in der Anrechnungsordnung die mögliche Anrechnung von Weiterbildungen der ASFH berücksichtigt werden. Ein Formulierungsvorschlag von Frau Räbiger ist: Die Weiterbildungsprogramme der ASFH, deren Äquivalenz festgestellt worden ist, werden in die Äquivalenzliste aufgenommen.

12b, Bildung einer Kommission für eine Rahmen-Studien- und Prüfungsordnung

Mit 12:0:1 Stimmen wird beschlossen eine Kommission - mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden Herrn Lehmann-Franßen, Herrn Flegl und Vertreter/innen aus dem Studierendencenter - zu bilden, um eine Rahmen-Studien- und Prüfungsordnung zu erarbeiten.
Zur Reform der Prüfungsordnungen hält Herr Lehmann-Franßen es für notwendig, dass zunächst eine kleine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Prüfungsverwaltung einen Entwurf erstellt, um diesen Entwurf dann mit den Studiengangsleitungen jeweils zu diskutieren, bevor er in die Selbstverwaltungsgremien geht. Nach Auffassung von Herrn Lehmann-Franßen ist es dafür unabdingbar, dass eine erfahrene Mitarbeiterin/ein erfahrener Mitarbeiter substantiell (halbtags) frei gestellt wird, um die sehr komplexe Aufgabe mit Erfolg zu bearbeiten.

TOP 13 024: Studien- und Prüfungsordnung sowie Satzung zur Ausgestaltung des Zugangs und der Zulassung für den MA-Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik, Stellungsnahme der LSK

Die Studiengangsleiterin Frau Geißler-Piltz erläutert kurz die Vorlagen und beantwortet Fragen. Der AS beschließt folgende Änderungen der Studien- und Prüfungsordnung:
Im Titel auf dem Deckblatt wird gelöscht: ?konsekutiv zu den grundständigen Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit sowie Erziehung und Bildung im Kindesalter (EBK) mit erstem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss?. Jetzt heißt es in beiden Ordnungen kurz und einheitlich: ?? *des konsekutiven Masterstudiengangs* Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik?.
? In § 4, Ziele des Studiums, Abs. 4 ?Ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium qualifiziert für die Ebene des höheren Dienstes und ist die Basis für eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung in einem anschließenden Promotionsverfahren? (statt: kann auch ? sein) um Widerspruch zu § 3, Akademischer Grad, Abs. 2 auszuschließen, in dem es heißt: "Mit dem Studienabschluss wird grundsätzlich die Eignung zur Promotion bzw. zur Aufnahme eines Promotionsstudiums festgestellt."
? In § 9, Art der Prüfungsformen, werden auf Wunsch von Herr Kolleck
In Anlage 1 ?Muster-Studienplan für ein Vollzeitstudium in drei Semestern? wird bei Modul 1 ?Aktuelle Fachdiskurse und Interdisziplinäre Zugänge zu Praxis und Forschung? eine Unit 2: ?Theorien Sozialer Arbeit 2? ergänzt, so dass ?Bildungstheorien? zu Unit 3 wird. In Anlage 2 ?Muster-Studienplan mit Prüfungsformen und Noten-Gewichtung? werden die Prüfungsformen ergänzt und für Forschungsmethoden *Klausuren* eingefügt.
Der AS hat in seiner Sitzung am 6.5.2008 unter TOP 13 die Studien- und Prüfungsordnung sowie die Zugangs- und Zulassungssatzung des konsekutiven Masterstudiengangs Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik mit diesen Änderungen einstimmig beschlossen.
Die Satzung zur Ausgestaltung des Zugangs und der Zulassung zum Masterstudiengang Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik liegt als Tischvorlage vor. Nach Vorschlag der Master-AG sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- ein Hochschulabschluss in einem grundständigen Studiengang der Fachrichtungen Soziale Arbeit, Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder Erziehung und Bildung im Kindesalter bzw. in einem vergleichbaren Studiengang
- Kenntnisse der englischen Sprache
- ein Motivationsschreiben
Bei der Auswahl berücksichtigt werden
- Abschlussnote des vorangegangenen Studiengangs
- Note der Abschlussarbeit im grundständigen Studiengang
- Bewertung eines über die Abschlussarbeit zu erstellenden Abstract
Bei den Zugangsvoraussetzungen wird darüber diskutiert, dass 210 credits Voraussetzung sein sollen. Frau Nentwig-Gesemann sagt, dies sei in der letzten Master-AG nicht endgültig beschlossen worden. Im Bereich Erziehung und Bildung im Kindesalter bieten von 27 Hochschulen 17 einen sechssemestrigen Bachelorstudiengang an und sie wünscht sich insofern auch für hervorragende Studierende mit 180 Credits eine Zugangsmöglichkeit. Frau Geißler-Piltz argumentiert, der Studiengang sei konsekutiv zu den Studiengängen Soziale Arbeit und EBK der ASFH und diese umfassten 210 Credits. Studieninteressierte könnten sich umfassend über die Alternativen 8+2, 7+3 oder 6+4 Semester informieren.
Eine Befragung von etwa 80 Fachbereichen "Soziale Arbeit" in Deutschland hat ergeben, dass etwa 40 der Bachelorstudiengänge 7 Semester andauern, also 210 Credits bieten. Es gibt also ausreichend AbsolventInnen, die sich für den konsekutiven Master der ASFH bewerben können. AbsolventInnen mit 180 Credits müssen z.Zt. an anderen Hochschulen im In- oder Ausland zusätzlich 30 Credits auf Bachelorniveau erwerben, um sich anschließend mit 210 Credits an der ASFH bewerben zu können.
Eine vorläufige Zulassung oder Zulassung mit Auflagen würde der Verwaltung der ASFH unkalkulierbar viel Arbeit machen. Es wird daher beschlossen, dass 210 credits die Voraussetzung für den Zugang sein sollen.
Die Satzung wird mit redaktionellen Änderungen für die Dauer von zunächst einem Jahr einstimmig verabschiedet und nach Erfahrungen mit zwei Bewerbungsdurchgängen wird Bilanz gezogen, insbesondere zu der Frage 210 versus 180 Credits. Mit einer ggf. notwendigen Novellierung soll bereits während dieser Laufzeit begonnnen werden.

TOP 14: Verschiedenes

Der Punkt "Hochschuleigene Auswahlverfahren" wird auf den nächsten AS verschoben.
Herr Cornel stellt den Antrag, dass der Beginn des novellierten Bachelors für Soziale Arbeit auf das Sommersemester 2009 verschoben wird
Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
Frau Borde plädiert dafür, dass die Einschreibung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit nur einmal im Jahr erfolgt.
Es erfolgen keine weiteren Beiträge.
2021-07-20 2021-07-06 2021-06-22 2021-06-08 2021-05-25 2021-05-11 alle anzeigen