Akademischer Senat

Der akademische Senat der ASH Berlin ist zuständig für

  • die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  • den Erlass von Satzungen
  • die Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen
  • die Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne
  • die Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien
  • die Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Beschlussfassung über den Vorschlag zu Wahl des Rektorats
  • die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans

Der Akademische Senat kann zu seiner Unterstützung und Beratung Kommissionen einsetzen. Die Mitglieder von Kommissionen werden jeweils von den Vertretern/Vertreterinnen ihrer Mitgliedsgruppen im Akademischen Senat benannt.

Aktuelle Zusammensetzung

Hochschullehrer_innen: Susanne Gerull (HV), Marion Mayer (HV), Regina Rätz (HV), Corinna Schmude (HV), Katrin Velten (HV), Elke Kraus (HV), Lutz Schumacher (HV), Nivedita Prasad (HV), Utan Schirmer (SV), Sabine Toppe (SV), N. N. (SV), Francesco Cuomo (SV), Christian Widdascheck (SV), Raimund Geene (SV), Katja Boguth (SV), N. N. (SV)

akademische Mitarbeiter_innen: Elène Misbach (HV), Philipp Kenel (HV), N. N. (SV), N.N. (SV)

Mitarbeiter_innen aus Technik, Service und Verwaltung: Jana Ennullat (HV), Stefanie Lothert (HV),  Peps Gutsche (SV), Regula Corsten (SV)

Studierende:  Nora Heim  (HV), Franka von Nessen (HV), Fanny Janthor (HV), Nicole Birk (SV), Hale-Edith Grops (SV), Sultan Laffin (SV)

Sonstige: Bettina Völter (Rektorin), Anja Voss (Prorektorin), Gesine Bär (Prorektorin) , Jana Einsporn (Kanzlerin), Heinz Stapf-Finé (Dekan FB I), Uwe Bettig (Dekan FB II), Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte, Vertreter_innen Personalrat, Innenrevision, Rechtsreferentin, Beauftragte für Studierende mit Behinderung, chronischen Krankheiten und psychischen Beeinträchtigungen, AStA, StuPA

Maria Stolarzewicz (Vertretung) (Protokoll)

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Termine

Die Sitzungen finden jeweils von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt.

Sitzungstermine Wintersemester 2024/25

23. Sitzung: Di, 08.10.2024
24. Sitzung: Di, 05.11.2024
25. Sitzung: Di, 10.12.2024
26. Sitzung: Di, 14.01.2025
27. Sitzung: Di, 11.02.2025

Überblick Semester- und Vorlesungszeiten

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Protokolle

Akademischer Senat Beschlussprotokoll

vom 23.06.2015, 10:00 - 13:30

Teilnehmer/innen

Susanne Gerull (Hauptv.), Hedwig Rosa Griesehop (Hauptv.), Jutta Hartmann (Hauptv.), Johanna Kaiser (Hauptv.), Johannes Kniffki (Hauptv.), Elke Kraus (Hauptv.), Heinz Stapf-Finé (Stellv.), Hartmut Wedekind (Hauptv.), Imke Bremer (Hauptv.), Isik Sekerli (Hauptv.), Sebastian Vongehr(Stellv.), Sieglinde Machocki (Hauptv.), Birgit Scherzer (Stellv.), Uwe Bettig (Rektor), Andreas Flegl (Kanzler), Myriam Fricke(Protokoll), Nils Lehmann-Franßen (Prorektor), Verena Meister (FB), Kerstin Miersch (Personalrat)

Tagesordnung

1:Genehmigung der Tagesordnung
5:Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 09.06.2015
6:Bericht der Hochschulleitung
7:Anfragen an die Hochschulleitung
8:Overhead bei Drittmitteln
9 13:Interessenbekundung der ASH an einer möglichen Beteiligung unserer HS an der neu zu gründenden Deutsch-Syrischen Universität im Libanon
10:Tarifrechtliche Dynamisierung der aktuellen TV-L-Entgelte für Gastdozierende / -professor_innen
11 12:Neuausrichtung und Anpassung der Richtlinien für Studienreisen, soziokultureller Zuschuss, Teilnahme an Konferenzen
12:gendergerechte Schreibweise
13:Gründung einer Auswahlkommission zur Einführung des Deutschlandstipendiums an der ASH
14:Nachwahl von Mitgliedern in Kommissionen und Gremien im SoSe 2015
15:Verschiedenes
Nicht öffentlich:
2:Genehmigung des nicht öffentlichen Protokolls vom 09.06.2015
3:Verständigung zu neuen Mitgliedern im Kuratorium
4:Nachwahl / Neuwahl von Mitgliedern der Berufungskommissionen

TOP 1: Genehmigung der Tagesordnung

Herr Stapf-Finé beantragt den TOP 12 „Overhead bei Drittmittelprojekten“ vorzuziehen auf TOP 8.

Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung einstimmig angenommen.

TOP 5: Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 09.06.2015

TOP 10, vorletzter Spiegelstrich, erster Satz wird geändert in „Es muss eine eindeutige Grenze in Bezug auf bekennende Theologien gezogen werden.“

TOP 6, vierter Absatz, erster Satz wird folgendermaßen geändert: „Zum TOP 9 informiert Susanne Gerull, dass sie (und nicht Kristiane Jornitz) die im 5. Spiegelstrich genannte Änderung zu Anlage 1 zu §5 D – Berufliche Erfahrung eingebracht hat.“ Der nachfolgende Satz wird gestrichen.

TOP 13, erster Absatz, der vierte Satz wird um einen vorangehenden Satz ergänzt und geändert in: „Neu liegen Änderungen aufgrund von Reakkreditierungsauflagen vor. Die über diese hinausgehenden Anpassungen lagen der LSK noch nicht vor, die Auflagen des AS wurden aufgrund des großen Koordinierungsaufwands zwischen den beteiligten Hochschulen noch nicht umgesetzt.“

Das Protokoll wird mit den besprochenen und noch an Beate Schmidt weiterzuleitenden und einzuarbeitenden Änderungen mit 12 : 0 : 1 genehmigt.

TOP 6: Bericht der Hochschulleitung

Der Rektor beantwortet die Anfrage von Jutta Hartmann nach den rechtlichen Grundlagen für die Gewährung von Lehrermäßigung auf Basis der vorliegenden Tischvorlage.

Die Aufstellung über die tatsächlich gewährte Lehrentlastung wird weiterhin einmal jährlich zu Beginn des Wintersemesters seitens der Hochschulleitung vorgelegt. Die Übersicht wird zukünftig auch Angaben zu Lehrentlastung aufgrund von Forschungstätigkeiten enthalten.

Die anschließende Diskussion um den Bedarf einer detaillierten Auswertung der gewährten Deputatsminderungen für Steuerungszwecke wird beendet nachdem Hartmut Wedekind einen entsprechenden Antrag zur Geschäftsordnung gestellt hat.

Der Rektor berichtet von der HRK-Tagung der Fachhochschulen in Bad Wiessee, Es gab vier Themenbereiche zu denen ein Thesenpapier erarbeitet und dann an alle weitergeleitet wird.

  • Zwischen Employability und Promotionsrecht

  • Zwischen Fachwissenschaft und Allgemeinbildung

  • Im Kontext von Diversity

  • Im Spannungsfeld zwischen regionalem und internationalem Arbeitsmarkt



Ein weiteres interessantes und kontrovers diskutiertes Thema mit Bezug zur ASH-internen Debatte um die Grundordnung war die Frage, ob Hochschulen eine Lehrverfassung benötigen, die Lehrziele und didaktische Leitlinien enthält.

Weiterhin gab es eine Veranstaltung der Friedrich Ebert Stiftung zum geplanten Institut für islamische Theologie. Es wurden nach wie vor noch keine konkreten Anforderungen an die ASH formuliert, weshalb derzeit auch kein konkreter Handlungsbedarf besteht. Die ASH beteiligt sich weiterhin an den laufenden Gesprächen.

Der Prorektor berichtet, dass vor rund zwei Wochen die (vorerst) letzte Diplomprüfung an der ASH abgelegt wurde.

Der Kanzler berichtet, dass die Diskussionen mit dem Berliner Senat zu den Zielvorgaben im Hinblick auf die Studierendenzahlen im ersten Hochschulsemester nach wie vor andauern. Es wird dazu demnächst einen Termin mit dem Staatssekretär geben.

Der Kanzler berichtet weiterhin, dass ein Entwurf der Berufungssatzung bzw, ein entsprechendes Thesenpapier noch in diesem Semester im AS vorgestellt werden soll.

Abschließend nimmt der Kanzler noch zur Frage der Vergütung der Gastdozenten Stellung. In der derzeitigen Fassung der Verträge ist keine Tarifanpassung vorgesehen. Bei den Verträgen für Gastdozenten/-professoren handelt es sich um freie Dienstverträge, die nicht dem Tarifrecht unterliegen. Tarifliche Anpassungen in den Entgeltgruppen an denen sich bei der Vertragsgestaltung orientiert wird, wurden beim Neuabschluss von Verträgen berücksichtig. Beim Abschluss von neuen Verträgen ab dem 1.10.2015 kann eine entsprechende Klausel, die eine Dynamisierung entsprechend dem Tarifentgelt vorsieht eingearbeitet werden. Dies bringt allerdings auch einen höheren Verwaltungsaufwand mit sich.

TOP 7: Anfragen an die Hochschulleitung

Kerstin Miersch fragt an, ob es stimmt, dass in Raum 119 ein Gebetsraum für muslimische Studierende entstehen soll. Sie fragt weiterhin, wer diese Entscheidung getroffen hat und warum es dazu keine öffentliche Debatte gab. Der Kanzler informiert, dass es sich um einen Antrag einer Studierendenvertretung handelt, wobei es auch früher bereits entsprechende Anfragen zur Einrichtung eines Gebetsraums gegeben habe, die bislang aufgrund der angespannten Raumsituation negativ beschieden wurden. Die Studierende hat nun beim StuPa angefragt, ob eine Mitnutzung des in der Selbstverwaltung der Studierenden stehenden Raums 119 möglich ist. Der StuPa hat dem zugestimmt.

Johannes Verch weist darauf hin, dass bei Bauvorhaben der Hochschule immer auch die Möglichkeiten einer Co-Finanzierung geprüft werden sollten. Entsprechende Empfehlungen wurden von der GWK vorgelegt. Die Optionen einer Co-Finanzierung für den Neubau werden nach Auskunft der Hochschulleitung weiterhin eruiert. Auch bei zukünftigen Bauvorhaben sollen entsprechende Optionen mit berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang berichtet der Rektor, dass nunmehr ein Schreiben vorliegt aus dem hervorgeht, dass das Grundstück für den Neubau vermutlich nicht entzogen wird.

TOP 8: Overhead bei Drittmitteln

Der Rektor verweist auf die Tischvorlage von Bettina Völter zum TOP und merkt an, dass falls ein Beschlusses gemäß Antrag von Heinz Stapf-Finé gefasst werden würde, dieser zunächst rechtlich zu prüfen wäre und in dieser Form nicht unterschrieben und umgesetzt werden könnte. Der AS ist nach dem Dafürhalten der Hochschulleitung nicht befugt, einen entsprechenden Entschluss zu fassen.

Heinz Stapf-Finé erläutert den Hintergrund seines Antrags und bezieht sich auf eine neue Regelung die seitens der Hochschulleitung seit dem 1.4.2015 zur Anwendung kommt. Demnach müssen bei Forschungsanträgen 20% Overhead bei hoheitlicher Forschung bzw. 33% bei Dienstleistungen und Auftragsforschung auf die Gesamtsumme aufgeschlagen werden. Diese Pauschalsätze seien in der geltenden Drittmittelsatzung nicht niedergeschrieben. Dort ist lediglich von der Zahlung eines „angemessenen Gemeinkostenanteils“ (§5 Abs. 2) die Rede.

Heinz Stapf-Finé möchte gerne wissen, auf welcher Grundlage diese Regelung getroffen wurde und macht darauf aufmerksam, dass bei Beibehaltung vor allem kleine Drittmittelprojekte wegen mangelnder Ausstattung in Zukunft gefährdet sind. Darüber hinaus wäre die grundsätzliche politische Dimension des Themas im Kontext der Hochschulfinanzierung zu beachten, die seiner Ansicht nach eine informierte hochschulinterne Diskussion notwendig macht.

Den vorliegenden Antrag zieht Heinz Stapf-Finé wegen mangelnder Praktikabilität des Verfahrens zurück, bittet aber die Hochschulleitung, Übersichten gegliedert nach Hochschulbereichen über die Drittmittelquellen und -verwendungen sowie die Höhe der gezahlten Overheads vorzulegen sowie zusätzlich über den Beitrag der Drittmittelforschung zur Leistungsbezogenen Finanzierung. Auf dieser Grundlage sollte dann die Diskussion des Themas in einer der kommenden Sitzungen weiter geführt werden.

Sieglinde Machocki macht im Folgenden auf das Dilemma aufmerksam, in dem sich die ASH aufgrund der gestiegenen Drittmitteleinnahmen befindet. So sei es der ASH in den vergangenen Jahren zwar gelungen als forschungsstarke Hochschule ihre Drittmitteleinwerbungen zu vervielfachen. Gleichzeitig bleiben die finanzielle Ausstattung vor allem im Bereich der Forschungsunterstützung und hier vor allem die Personalausstattung hinter dieser Entwicklung zurück. So weise die ASH zum einen die typischen Nachteile einer FHs im Bereich Forschung wie fehlender Mittelbau, keine Promovenden und ein hohes Deputat der Lehrenden auf. Zum anderen verschärfe die fehlende leistungsunabhängige Grundfinanzierung der Hochschulen durch das Land Berlin die Situation noch. Vor diesem Hintergrund stellen Steigerungen der Drittmitteleinnahmen immer auch enorme Mehrbelastungen dar, da sich die Personalausstattung der Hochschule eben nicht in gleichem Maße verbessert habe.

Eine vom BMBF in Auftrag gegebene Studie hat jüngst errechnet, dass Hochschulen, um hoheitliche Forschungsprojekte kostendeckend durchzuführen, 41% aufschlagen müssten, bezieht man die Vor- und Nachbereitungsphase der Forschungsprojekte mit ein, so müssten im Durchschnitt sogar 51% aufgeschlagen werden. Auch die HRK hat bereits reagiert und Bund und Länder dazu aufgefordert, die Programmpauschale auf Höhe der EU-Forschungsförderung von 25% und perspektivisch auf 40% anzuheben.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sollte auch an der ASH eine Grundsatzdiskussion darüber geführt werden, wie die Situation im Forschungsbereich in Zukunft trotz des begrenzten finanziellen Rahmens für alle mit dem Thema Beschäftigten erträglich gestaltet werden kann.

Nach weiteren Beiträgen zum Thema stellt Barbara Hubig einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung und Vertagung der Diskussion, verbunden mit dem Auftrag an Sieglinde Machocki in Rücksprache mit Bettina Völter, das Thema für einen der kommenden AS aufzubereiten.

Der Antrag wird mit 6:5:2 angenommen und das Thema auf einen späteren AS vertagt.

TOP 9 13: Interessenbekundung der ASH an einer möglichen Beteiligung unserer HS an der neu zu gründenden Deutsch-Syrischen Universität im Libanon

Theda Borde und Christine Labonté-Roset stellen das Vorhaben des Aufbaus einer temporären Deutsch-Syrischen Universität im Libanon entsprechend der Anlage vor. Einem Teil der 1,5 Mio. syrischen Flüchtlinge im Libanon soll auf diese Weise eine Hochschulausbildung ermöglicht werden – auch um über ausreichend Fachkräfte für einen Wiederaufbau nach Beendigung des Bürgerkrieges zu verfügen.

Prof. Maa Bared, ehemaliger Direktor der Universität in Damaskus, und jetzt tätig für die private Arab International University, die zur Zeit eine Niederlassung in Berlin aufbaut, ist mit der Bitte um eine Interessensbekundung an die ASH herangetreten.

Für die zu gründende Universität ist eine Stiftungsträgerschaft geplant. Das Auswärtige Amt und der DAAD haben bereits weitgehende Unterstützung signalisiert.

Angedacht wäre eine Kooperation im Bereich International Conflict and Peace Management sowie im Bereich sozialraumbezogener psychosozialer Arbeit mit traumatisierten Kindern und Familien.

Frau Borde und Frau Labonté-Roset stellen heraus, dass mit der Interessensbekundung zur Zusammenarbeit die ASH zunächst keinerlei finanzielle Verpflichtung eingeht. Das Interesse besteht vorerst vor allem an einer beratenden Tätigkeit durch die ASH auf Basis der hier bestehenden Studiengänge. Es bleibt jedoch zu klären wie eine konkrete Unterstützung durch die ASH etwa auf Ebene der Lehrkräfte ausgestaltet und finanziert werden kann.

In der Folge kommt es zu einer kontroversen Diskussion zunächst darüber, ob die Politik und indirekt der DAAD nicht besser die vorhandenen Hochschulen im Libanon finanziell unterstützen sollte, um die Ausbildung syrischer Flüchtlinge vor Ort zu gewährleisten. Zum anderen werden Befürchtungen geäußert, dass derartige Kooperationen auf Basis von Interessensbekundungen weitergehende Verpflichtungen nach sich ziehen, der die ASH bei der Vielzahl und kaum noch zu stemmenden Anzahl an Projekten und Initiativen nicht nachkommen kann.

Andererseits sei eine Interessensbekundung notwendige Voraussetzung und erster Schritt für eine spätere aktive Mitgestaltung. Weiterhin sei es auch Mandat der ASH, sich den globalen Konflikten zu stellen und wenn gefordert auch auf internationaler Ebene dem Leitbild entsprechend Verantwortung zu übernehmen.

Der Rektor bittet um Abstimmung des Antrags. Es wird eine geheime Abstimmung beantragt.

Der Antrag für eine Interessensbekundung wird mit 5:8:0 abgelehnt.

TOP 10: Tarifrechtliche Dynamisierung der aktuellen TV-L-Entgelte für Gastdozierende / -professor_innen

Johannes Verch erläutert den Hintergrund des Antrags. Die Vergütung der Gastdozierenden und Gastprofessuren an der ASH erfolgt in Anlehnung die Entgeltgruppe 13 und 14 im TV-L Die mit Gastdozierenden und Gastprofessuren abgeschlossenen freien Dienstverträge enthalten bislang jedoch keine dynamische Angleichung entsprechend der beschlossenen Tariferhöhungen.

Zwar werden die neu abzuschließenden Verträge ab 1.10.2015 bzw. ab 1.4.2016 die im Rahmen der jüngst Tarifrunde beschlossene Erhöhung in Höhe von 2,1 % (2015) bzw. 2,3% (2016) berücksichtigen, eine vergleichbare Regelung für die bereits bestehenden Verträge ist bislang nicht vorgesehen.

Der Kanzler sichert zu, dass sämtliche neu abzuschließende, wie auch die bestehenden längerfristig laufenden Verträge zum 1.10.2015 mit einer Dynamisierungsklausel versehen werden, die eine Anpassung der Vergütung in Anlehnung an die jeweils erreichten Tarifabschlüsse vorsieht.

Der Antrag wird aufgrund des erzielten Einvernehmens zurückgezogen.

TOP 11 12: Neuausrichtung und Anpassung der Richtlinien für Studienreisen, soziokultureller Zuschuss, Teilnahme an Konferenzen

Irene Gropp stellt den Hintergrund des Antrags vor. Bislang galt die seit 1999 bestehende grobe Regelung, die lediglich zwischen Fahrten nach Deutschland, Polen und die Tschechische Republik einerseits und Fahrten in das restliche Europa andererseits unterschied. Vor dem Hintergrund der lange zurückliegenden letzten Anpassung, der zu geringen Ausdifferenzierung in der Regelung und der Rückmeldung vieler Betroffener, dass die erstatteten Summen zu niedrig seien, hat man sich für eine Neuregelung entschlossen. Diese erfolgt auf Grundlage der geltenden DAAD- und EU-Richtlinien.

Die Änderungen betreffen zum einen die Tagessätze, die nun differenziert nach unterschiedlichen Ländergruppen festgelegt wurden und sich an dem Niveau der Lebenshaltungskosten in unterschiedlichen Ländern orientiert.

Eine zweite Änderung betrifft die Berechnung der erstatteten Fahrtkosten, die nun differenziert nach Distanzen erfolgt.

Eine weitere Neuerung sieht vor, dass zukünftig auch bei Aufenthalten von neun oder mehr Tagen noch ein Tagessatz gezahlt wird – dieser fällt allerdings geringer aus als der für die ersten acht Tage des Aufenthalts.

Auch mit den vorgesehenen Änderungen in den Fördersätzen für Studienfahrten hätte das dafür zur Verfügung stehende Budget im Jahr 2013 ausgereicht. Hedwig Griesehop bittet in diesem Zusammenhang um die Vorlage einer Übersicht, aus der die konkreten finanziellen Auswirkungen der Änderungen ersichtlich sind. Der Kanzler ergänzt, dass sich aus den Berechnungen für 2013 eine Kostensteigerung durch die neuen Sätze von ca. 10.000 Euro ergeben hätte. Damit würde das zur Verfügung stehende Budget nahezu komplett ausgeschöpft.

Irene Gropp erläutert auf Nachfrage, dass in der Vorlage für Fahrten unter 100 km kein Fahrtkostenzuschuss vorgesehen ist, da grundsätzlich ein Eigenanteil von 30 Euro erhoben wird. Der zu gewährende Zuschuss würde unter diese Grenze fallen.

Susanne Gerull plädiert für eine Abstimmung in der laufenden Sitzung. Sie schlägt weiterhin vor, die Frist für die Abrechnung von Studienfahrten seitens der Verantwortlichen Lehrkräfte auf vier Wochen zu erhöhen.

Der Geschäftsordnungsantrag von Barbara Hubig auf Vertagung der Abstimmung auf die kommende Sitzung unter Vorlage der gewünschten Aufstellungen wird mit 3:8:1 abgelehnt.

Johannes Verch plädiert aus Nachhaltigkeitsüberlegungen dafür, für Fahrten unter 100 km einen Fahrtkostenzuschuss zu gewähren, um so auch einen Anreiz für die Durchführung von Fahrten im näheren Umland zu bieten.

Kerstin Miersch argumentiert, dass durch die neuen Regelungen keine Umverteilung vorgenommen wird, sondern lediglich eine Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgetansatzes erfolgt unter der Voraussetzung, dass die großzügigeren Sätze sich nicht auf das Aufkommen an Studienfahrten auswirken.

Susanne Gerull schlägt vor, für Entfernungen unter 100km einen Zuschuss von 20 Euro zu gewähren.

Die vorgeschlagene Richtlinie für Studienfahrten wird mit folgenden Änderungen zur Abstimmung gestellt:

  • Entfernungen < 100km: 20 Euro Zuschuss

  • Frist für die Abrechnung von Studienfahrten: Vier Wochen



Die Vorschläge zur Änderung der Richtlinie für Studienfahrten, Konferenzteilnahme, soziokultureller Zuschuss werden mit den genannten Änderungen einstimmig beschlossen und gelten rückwirkend ab dem 1.1.2015.

TOP 12: gendergerechte Schreibweise

Der TOP wird aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung des Akademischen Senats verschoben.

TOP 13: Gründung einer Auswahlkommission zur Einführung des Deutschlandstipendiums an der ASH

Der TOP wird aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung des Akademischen Senats verschoben.

TOP 14: Nachwahl von Mitgliedern in Kommissionen und Gremien im SoSe 2015

Auswahlkommission für das Alice-Salomon-Promotionsstipendium
Hochschullehrer/innen: Susanne Gerull (HV) ersetzt Ruth Großmaß unter Vorbehalt der Zustimmung des Frauenrats
Entwicklungsplanungskommission (EPK)
Studierende: Max Appenroth (HV) ersetzt Fabian Schmidt
Kommission für Lehre und Studium (LSK)
Studierende: Aylin Senyüz (SV)

Alle vorgeschlagenen Mitglieder werden einstimmig gewählt.

TOP 15: Verschiedenes

entfällt
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