Bildungszeit und Finanzierung
Bildungszeitgesetz
Das Zentrum für Weiterbildung der ASH ist eine anerkannte Bildungsstätte nach dem § 10 Nr. 5, Satz 1 des Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) vom 05.07.2021 und dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (15.12.1993, GVBI S. 498) ArbeitnehmerInnen haben Anspruch auf zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Für ArbeitnehmerInnen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beträgt der Bildungsurlaub zehn Arbeitstage im Kalenderjahr.
Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Landes Berlin und des Landes Brandenburg
Möglichkeiten zur finanziellen Förderung
Hier erhalten Sie einen Überblick über finanzielle Förderungen und die Möglichkeiten für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern.
Broschüre der Deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V. (DGWF)
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.