Anerkennung hochschulisch erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen

Studierende an der ASH Berlin können grundsätzlich innerhalb von zwei Semestern nach erfolgter Immatrikulation an der ASH Berlin bzw. innerhalb von zwei Semestern nach der Leistungserbringung bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbracht wurden, modulweise beantragen.

Anerkannt werden kann, wenn das/die bereits an einer anderen Hochschule/Universität absolvierte/-n Modul/-e keinen wesentlichen Unterschied zu den entsprechenden ASH-Modulen aufweist/aufweisen.

Bitte lesen Sie vor Antragstellung das Merkblatt zum Anerkennungsverfahren.

Verwenden Sie dafür das Antragsformular und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Anträge auf Anerkennung zunächst zur inhaltlichen Prüfung bei den jeweiligen Modulverantwortlichen und anschließend bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten einreichen.

Reichen Sie bitte Ihre Anerkennungsanträge sowie entsprechende Nachweise, entweder im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie, postalisch oder persönlich während der Sprechzeiten bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein. Alternativ können einfache Kopie eingereicht und Originale zur Einsicht vorgelegt werden.

Vor Antritt eines oder mehrerer Auslandssemester wird in der Regel zwischen der ausländischen Hochschule und der ASH ein Learning Agreement geschlossen, in welchem die im Ausland zu absolvierenden Module und deren Anerkennung schon festgelegt werden. Eine vorherige Beratung und Informationen dazu erhalten Sie im International Office.

 

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Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen

Studierende der ASH Berlin können innerhalb von zwei Semestern nach erfolgter Immatrikulation an der ASH Berlin bzw. innerhalb von zwei Semestern nach dem Erwerb von Kompetenzen einen Antrag auf Anrechnung ihrer Kompetenzen stellen, die sie außerhalb von Hochschulstudiengängen erworben haben. Der Kompetenzerwerb kann beispielsweise durch Aus- und Weiterbildungen sowie durch Berufserfahrung erfolgt sein. Gemäß des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 18.09.2008 können maximal 50 % des Studienumfangs durch außerhochschulisch erworbene Kompetenzen ersetzt werden.

Das qualitätssichernde individuelle Anrechnungsverfahren der ASH wurde im März 2022 in die HRK-MODUS Good Practice-Datenbank aufgenommen.

Es lassen sich zwei Formen der Anrechnung unterscheiden:

Für Studierende, die mit mehrjähriger Berufserfahrung und/oder Berufsausbildung ins Studium starten, bietet das individuelle Anrechnungsverfahren die Möglichkeit, außerhochschulisch erworbene Kompetenzen, die durch Berufstätigkeit sowie Aus- und Weiterbildungen erlangt wurden, einzubringen und prüfen zu lassen, ob diese auf das Studium angerechnet werden können.

Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen können angerechnet werden, wenn sie denen des anzurechnenden ASH-Moduls nach Umfang, Inhalt und Niveau im Wesentlichen entsprechen, also gleichwertig sind (sog. Äquivalenzprüfung). Im individuellen Anrechnungsverfahren erfolgt eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von vorliegenden Kompetenzen und ASH-Modul.

In den folgenden Studiengängen erfolgt die individuelle Anrechnung im qualitätssichernden Portfolioverfahren: Soziale Arbeit, BASA, MVG, MQG, IGO, Bachelor Pflege, EBK, KriDiCo, MQG.

Prozessdarstellung für die individuelle Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen (Kernprozess 1: Anrechnung)

Studiengangsspezifische Informationen zum Verfahren der individuellen Anrechnung sowie die Antragsformulare entnehmen Sie bitte auf dieser Seite unter Ihrem Studiengang.

Pauschale Anrechnungsverfahren können ausschließlich Anwendung finden, wenn Kooperationsvereinbarungen der ASH mit Weiterbildungsträgern, Fachschulen oder anderen Institutionen bestehen. Studierende der ASH, die in Einrichtungen mit denen Kooperationsvereinbarungen bestehen (siehe Antragsformular), entsprechende Aus-, Fort- oder Weiterbildungen absolviert haben, können eine pauschale Anrechnung ihrer dort erworbenen Kompetenzen beantragen. Eine individuelle Äquivalenzprüfung ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich, da die Gleichwertigkeit vorab geprüft und positiv festgestellt wurde.

Prozessdarstellung für die pauschale Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen (Kernprozess 2: Anrechnung)

Prozessdarstellung für die pauschale Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen (Kernprozess 3: Anrechnung)

Studiengangsspezifische Möglichkeiten der pauschalen Anrechnung, Informationen zum Verfahren sowie die Antragsformulare entnehmen Sie bitte auf dieser Seite unter Ihrem Studiengang.

Antragstellung und studiengangsspezifische Informationen

Sie finden unter Ihrem jeweiligen Studiengang spezifische Informationen zum jeweiligen Verfahren und entsprechende Antragsformulare:

Step by Step: Das Verfahren der individuellen Anrechnung

1. Im Rahmen einer ersten informellen Anfrage (persönlich, per E-Mail oder telefonisch) erhalten Sie von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten allgemeine Informationen zu Ihren Anrechnungsmöglichkeiten sowie Hinweise zum Ablauf des Anrechnungsverfahrens.

Bitte prüfen Sie selbst, welche Module/Units eine hohe Übereinstimmung mit Ihren außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen aufweisen und somit für eine Anrechnung in Betracht kommen. Informieren Sie sich hierzu in der Modulbeschreibung über die jeweiligen Inhalte und Kompetenzen. Diese finden Sie auf der Seite Ihres Studiengangs im Downloadbereich. Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte steht Ihnen bei allgemeinen Fragen zum Verfahren beratend zur Verfügung. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Modulverantwortlichen.

2. Bei entsprechender Erfolgsaussicht können Sie einen formellen Antrag auf individuelle Anrechnung Ihrer Kompetenzen stellen. Den Antrag auf individuelle Anrechnung (Formular für Immatrikulation bis WiSe 2021/2022bzw.  (Formular für Immatrikulation ab SoSe 2022) können im Studiengang immatrikulierte Studierende modulweise stellen (je Modul ein gesonderter Antrag).

Neben Ihrem Antrag reichen Sie bitte Folgendes ein:

  • Ihren tabellarischen Lebenslauf
  • geeignete Nachweise zum Kompetenzerwerb für jedes betreffende Modul (z. B. Zertifikate, Zeugnisse). Diese Nachweise sind in Kopie einzureichen, wobei das Original zur Einsicht vorgelegt werden muss. Alternativ können amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden.

3. Nach der Antragstellung erhalten Sie von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten eine Portfolio-Vorlage für das beantragte Modul/Unit. Durch das Bearbeiten der Portfolio-Vorlage haben Sie die Möglichkeit, Ihre erworbenen Kompetenzen nachvollziehbar darzustellen.

4. Zur Vervollständigung des Portfolios ist je Modul/Unit ein Kompetenzbogen zu erstellen. Die Kompetenzbögen folgen dem Dreischritt „Beschreiben, Analysieren, Reflektieren“. Im ersten Schritt schildern Sie beschreibend die Aktivitäten – z. B. aus der Berufspraxis oder einer Weiterbildung –, die den Inhalten des jeweiligen Moduls entsprechen. Geeignete Nachweise (z. B. Zertifikate oder Arbeitszeugnisse) sind als Belege einzureichen. Im zweiten Schritt analysieren Sie die beschriebenen Erfahrungen im Hinblick auf die Kompetenzziele des Moduls. Im dritten Schritt reflektieren Sie ein frei gewähltes Praxisbeispiel.

5. Soweit das Portfolio den Anforderungen entspricht, wird es von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten an die Modulverantwortlichen weitergeleitet. Die Modulverantwortlichen prüfen, ob zwischen den vorhandenen Kompetenzen und den Kompetenzzielen des anzurechnenden ASH-Moduls in Bezug auf Inhalt, Umfang und Niveau eine Gleichwertigkeit besteht (Äquivalenzvergleich). Das Ergebnis des Äquivalenzvergleichs sowie das Anrechnungsvotum halten die Modulverantwortlichen in einem Beurteilungsbogen fest. Dieser ist dem Portfolio angehängt. In begründeten Einzelfällen können die Modulverantwortlichen mit Studierenden ein Validierungsgespräch führen.

6. Nach dem Äquivalenzvergleich leiten die Modulverantwortlichen das Portfolio an die Anrechnungs-und Anerkennungsbeauftragte zurück. Diese prüft erneut die formelle Richtigkeit und übergibt die Unterlagen dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage des Votums der Modulverantwortlichen abschließend über den Antrag.

7. Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte erstellt einen Bescheid über die Entscheidung, der Ihnen postalisch zugestellt wird, und trägt die Anrechnung in die Prüfungsakte ein.

Hinweise:

Die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf das Modul "Praktikum und Ausbildungssupervision" richtet sich ausschließlich nach der Praktikumsordnung des Studiengangs. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsverwaltung.

Eine Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf die Projektmodule I und II, die Bachelorarbeit sowie die Feldstudienphase im Modul "Arbeitsfelder, Zielgruppen und Organisationen Sozialer Arbeit" (AZO) ist durch die Prüfungsordnung ausgeschlossen und somit nicht möglich.

Pauschale Anrechnung

ASH-Sprachkurse: Pauschale Anrechnung von Kursen des ASH-Sprachzentrums

Sprachkurse, die nicht Bestandteil eines (re-)akkreditierten Studiengangs sind und über das Sprachzentrum der ASH angeboten werden, können auf Antrag pauschal auf eine Wahlveranstaltung des Wahlmoduls angerechnet werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Ab dem WiSe 2020/21 können Studierende des Studiengangs Bachelor Soziale Arbeit einen entsprechenden Antrag bei der Anrechnungsbeauftragten stellen. Die Kurse müssen folgende weitere Kriterien erfüllen:

  • Das Ende des Sprachkurses liegt bei Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurück.
  • Es wurde nachweislich eine Prüfungsleistung erbracht und bestanden.
  • Der Kurs umfasste mindestens 50 Zeitstunden oder 4 SWS.
  • Es wurde durch den Sprachkurs mindestens das Niveau A1 erreicht.

Den Antrag auf pauschale Anrechnung von ASH-Sprachkursen reichen die Studierenden zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (LSF-Ausdruck meine Auswertungen "Belegungsdaten" und Originalnachweis über die Kurse und die bestandene Prüfungsleistungen) bei der Anrechnungsbeauftragten ein. Bei begründeten Zweifeln oder Unklarheiten kann die Anrechnungsbeauftragte zur Beurteilung der Nachweise verantwortliche Mitarbeiter_innen des ASH - Sprachzentrums hinzuziehen. 

Wenn ein Sprachkurs in zwei Teilkurse gegliedert ist (z.B. A.1.1 und A 1.2 bzw. Grundstufe I und Grundstufe II) müssen beide Kurse für die Erreichung des Sprachniveaus A1 nachgewiesen werden.

Wird ein Modul/eine Unit/eine Veranstaltung pauschal angerechnet (ohne zusätzliche Äquivalenzprüfungen), so muss es/diese nicht mehr belegt werden. Es finden im weiteren Studienverlauf keine weiteren Prüfungen in diesem Modul/dieser Unit/dieser Veranstaltung statt. Eine persönliche Beratung bei der Anrechnungsbeauftragten ist per E-Mail möglich.

Hinweise:

Die Anrechnung von außercurricular angebotenen externen Sprachkursen (die nicht über das ASH Sprachzentrum angeboten wurden) auf das Wahlmodul kann im individuellen Anrechnungsverfahren außerhochschulisch erworbener Kompetenzen über die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten beantragt werden.

Achtung: Sprachkurse, die während eines Auslandssemesters an der Gasthochschule absolviert wurden und nicht Teil des regulären Studienprogramms der Gasthochschule sind (d.h. keine im Studienverlaufsplan der Gasthochschule genannten Lehrveranstaltungen und z.B. an einem Weiterbildungszentrum der Partnerhochschule angeboten werden), werden individuell angerechnet, sofern die Anrechnungskriterien erfüllt sind. Hierfür können Sie bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten einen Antrag auf individuelle Anrechnung stellen.

Bitte nutzen Sie den  Antrag auf individuelle Anrechnung (Formular für Immatrikulation bis WiSe 2021/2022bzw.  (Formular für Immatrikulation ab SoSe 2022). Ein Sprachkurs muss alle auf dem Antrag aufgeführten erforderlichen Kriterien ausnahmslos erfüllen, damit er angerechnet werden kann.

Beachten Sie bitte auch, dass nur eine von beiden Wahlveranstaltung als Sprachkurs angerechnet werden kann.

Step by Step: Das Verfahren der individuellen Anrechnung

1. Vor der Antragstellung vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin bei der Studiengangleitung über die BASA-Online-Studienberatung unter dem Stichwort „Anrechnung/Anerkennung“ (die Termine werden von der Studiengangskoordination verwaltet).

2. Die Studiengangleitung/ die Modulverantwortliche berät Sie inhaltlich dazu, ob Module für eine Anrechnung von außerhalb von Hochschulstudiengängen erworbenen Kompetenzen infrage kommen.

3. Bitte reichen Sie als Bestandteil Ihres Portfolios folgende Unterlagen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein:

4. Nach der Antragstellung erhalten Sie von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten eine Portfolio-Vorlage für das beantragte Modul. Durch das Bearbeiten der Portfolio-Vorlage haben Sie die Möglichkeit, Ihre erworbenen Kompetenzen nachvollziehbar darzustellen.

5.  Zur Vervollständigung des Portfolios ist je Modul ein Kompetenzbogen zu erstellen. Die Kompetenzbögen folgen dem Dreischritt „Beschreiben, Analysieren, Reflektieren“. Im ersten Schritt schildern Sie beschreibend die Aktivitäten – z. B. aus der Berufspraxis oder einer Weiterbildung –, die den Inhalten des jeweiligen Moduls entsprechen. Geeignete Nachweise (z. B. Zertifikate oder Arbeitszeugnisse) sind als Belege einzureichen. Im zweiten Schritt analysieren Sie die beschriebenen Erfahrungen im Hinblick auf die Kompetenzziele des Moduls. Im dritten Schritt reflektieren Sie ein frei gewähltes Praxisbeispiel.

6. Soweit das Portfolio den Anforderungen entspricht, wird es von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte an die Modulverantwortliche weitergeleitet. Die Modulverantwortliche prüft, ob zwischen den vorhandenen Kompetenzen und den Kompetenzzielen des anzurechnenden ASH-Moduls in Bezug auf Inhalt, Umfang und Niveau eine Gleichwertigkeit besteht (Äquivalenzvergleich). Das Ergebnis des Äquivalenzvergleichs sowie das Anrechnungsvotum hält die Modulverantwortliche in einem Beurteilungsbogen fest. Dieser ist dem Portfolio angehängt. In begründeten Einzelfällen kann die Modulverantwortliche mit Studierenden ein Validierungsgespräch führen.

6. Nach dem Äquivalenzvergleich leitet die Modulverantwortliche das Portfolio an die Anrechnungs-und Anerkennungsbeauftragte zurück. Diese prüft erneut die formelle Richtigkeit und übergibt die Unterlagen dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage des Votums der Modulverantwortlichen abschließend über den Antrag.

7. Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte erstellt einen Bescheid über die Entscheidung, der Ihnen postalisch zugestellt wird, und nimmt die Anrechnung in die Prüfungsakte auf.

Hinweis: Ein Portfolio zur Anrechnung der Weiterbildungszertifikate Suchtprävention, Suchtberaterin oder Erlebnispädagogik des ASH-Weiterbildungszentrums muss keinen Kompetenzbogen enthalten. Stattdessen wird der Abschlussbericht des Zertifikatskurses dem Portfolio angefügt.

Bevor sie ihr Studium an der Hochschule aufnehmen, haben viele Studierende durch berufliche Aus- und Weiterbildung oder Berufspraxis zahlreiche Erfahrungen gesammelt und Kompetenzen entwickelt. Dort, wo sich diese weitgehend mit Inhalten und Zielen des Studiums decken, haben die Studierenden die Möglichkeit, die Anrechnung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die entsprechenden Module bzw. Units zu beantragen. Eine Anrechnung der bisher erworbenen Qualifikationen kann ihre Studienbelastung reduzieren und eine individuellere Gestaltung der Studienplanung ermöglichen. Zugleich stellt es einen hochschulpolitischen Auftrag dar, über eine Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen, die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssektoren zu erhöhen.

Immatrikulierte Studierende des Studiengangs Erziehung und Bildung im Kindesalter können die Anrechnung vorhandener beruflicher Kompetenzen auf ausgewählte Module des Studiengangs beantragen. Dies gilt für beide Studienformen. Hierbei werden die Voraussetzungen für eine Anrechnung für jedes Studienmodul gesondert überprüft und über die Anrechnung entschieden.

Werden außerhochschulische Kompetenzen vollständig auf ein Modul angerechnet, so muss dieses nicht mehr belegt werden. Für ein vollständig angerechnetes Modul muss keine Prüfungsleistung erfolgen.

Detaillierte Informationen über die pauschale und individuelle Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt zur Anrechnung.

Für ab dem Sose 2019 immatrikulierte Studierende des Präsenzstudienganges gilt dieses Infoblatt P19 zur Anrechnung.

Pauschale Anrechnung

Anrechnung von ASH-Sprachkursen:

Sprachkurse, die nicht Bestandteil eines (re-)akkreditierten Studiengangs sind und über das Sprachzentrum der ASH angeboten werden, können auf Antrag auf  Wahlmodule angerechnet werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. 

Die Kriterien für Sprachkurse sind:

  • Das Ende des Sprachkurses liegt bei Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurück.
  • Es wurde nachweislich eine Prüfungsleistung erbracht und bestanden.
  • Der Kurs umfasste mindestens 50 Zeitstunden oder 4 SWS (5ECTS).
  • Es wurde durch den Sprachkurs mindestens das Niveau A1 erreicht.

Bitte nutzen Sie den Antrag auf pauschale Anrechnung von Sprachkursen und reichen diesen zusammen mit den Originalbelegen und dem LSF-Ausdruck meine Auswertungen "Belegungsdaten" bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein. Bei begründeten Zweifeln oder Unklarheiten kann die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten  zur Beurteilung der Nachweise verantwortliche Mitarbeiter_innen des ASH - Sprachzentrums hinzuziehen.  Eine Beratung bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ist per E-Mail und persönlich möglich.

Informationen zu weiteren Möglichkeiten der pauschalen Anrechnung entnehmen Sie bitte dem für Ihre Studienform gültigen Antrag (siehe weiter unten) oder der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung. Gern berät Sie auch die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte.

Pauschal anrechenbar sind z.B. zertifizierte, von der Hochschule im Rahmen einer Kooperation zuvor hinsichtlich der Äquivalenz der Kompetenzen geprüfte, Weiterbildungsabschlüsse, die nicht länger als fünf Jahre zurück liegen (siehe Antragsformular).

Hinweis: Zum 01.01.2019 sind einige Kooperationsverträge mit Berufsschulen und Weiterbildungsträgern für eine pauschale Anrechnung ausgelaufen. Bitte informieren Sie sich bei der Anrechnungsbeauftragten.

Bitte reichen Sie den entsprechenden Antrag und die erforderlichen Nachweise bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Individuelle Anrechnung

Informationen zur Antragsberechtigung entnehmen Sie bitte dem Antrag oder der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung. Gern berät Sie auch die Anrechnungsbeauftragte.

Den Antrag auf individuelle Anrechnung können Studierende auf ausgewählte Module stellen. Die jeweiligen Antragsformulare stehen unter den nachstehend genannten Links zum Download bereit.

Zudem ist von den Studierenden pro beantragtem Modul/Unit ein Portfolio auszuarbeiten. Die Vorlage dafür erhalten die Studierenden auf Anfrage von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten  per E-Mail zugesandt. Das Portfolio und den Antrag reichen die Studierenden, zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen (im Original und in Kopie), bei der Anrechnungsbeauftragten ein.

Die Anrechnung im Wahlbereich IX und die Anrechnung von externen Sprachkursen, die nicht im ASH-Sprachzentrum belegt wurden, erfolgt nicht im Portfolioverfahren.

Bevor sie ihr Studium an der Hochschule aufnehmen, haben viele Studierende durch berufliche Aus- und Weiterbildung oder Berufspraxis Erfahrungen gesammelt und Kompetenzen entwickelt. Dort, wo sich diese weitgehend mit Inhalten und Zielen des Studiums decken, haben die Studierenden die Möglichkeit, die Anrechnung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die entsprechenden Module bzw. Units zu beantragen. Eine Anrechnung der bisher erworbenen Qualifikationen kann ihre Studienbelastung reduzieren und eine individuellere Gestaltung der Studienplanung ermöglichen. Zugleich stellt es einen hochschulpolitischen Auftrag dar, über eine Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen, die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssektoren zu erhöhen.

Immatrikulierte Studierende des Studiengangs Kindheitspädagogik-berufsbegleitend können die Anrechnung vorhandener beruflicher Kompetenzen auf ausgewählte Module des Studiengangs beantragen. Hierbei werden die Voraussetzungen für eine Anrechnung für jedes Studienmodul individuell überprüft und über die Anrechnung entschieden.

Werden außerhochschulische Kompetenzen vollständig auf ein Modul angerechnet, so muss dieses nicht mehr belegt werden. Für ein vollständig angerechnetes Modul muss keine Prüfungsleistung erfolgen.

Detaillierte Informationen über die pauschale und individuelle Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt zur Anrechnung.

Pauschale Anrechnung

Informationen zu Möglichkeiten der pauschalen Anrechnung entnehmen Sie bitte dem Antragsformular für pauschale Anrechnung   oder der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung. Gern berät Sie auch die Anrechnungsbeauftragte.

Bitte reichen Sie den entsprechenden Antrag und die erforderlichen Nachweise bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

individuelle Anrechnung

Informationen zur Antragsberechtigung entnehmen Sie bitte dem Antrag oder der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung. Gern berät Sie auch die/der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte.

Den Antrag auf individuelle Anrechnung (Schwerpunkt LMO)  können Studierende auf ausgewählte Module stellen. Zudem ist von den Studierenden pro beantragtem Modul/Unit ein Portfolio auszuarbeiten. Die Vorlage dafür erhalten die Studierenden auf Anfrage von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte per E-Mail zugesandt. Das Portfolio und den Antrag reichen die Studierenden, zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen (im Original und in Kopie), bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Bevor sie ihr Studium an der Hochschule aufgenommen haben, haben viele Studierende durch berufliche Aus- und Weiterbildung oder Berufspraxis zahlreiche Erfahrungen gesammelt und Kompetenzen entwickelt. Dort, wo sich diese weitgehend mit Inhalten und Zielen des Studiums decken, haben die Studierenden die Möglichkeit, die Anrechnung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die entsprechenden Module bzw. Units zu beantragen. Eine Anrechnung der bisher erworbenen Qualifikationen kann ihre Studienbelastung reduzieren und eine individuellere Gestaltung der Studienplanung ermöglichen. Zugleich stellt es einen hochschulpolitischen Auftrag dar, über eine Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen, die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssektoren zu erhöhen.

Individuelle Anrechnung

Die individuelle Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf Module im Studiengang Management und Versorgung im Gesundheitswesen können im Studiengang immatrikulierte Studierende beantragen. Erforderlich sind detaillierte Angaben zu beruflichen Tätigkeiten und/oder Aus- und Weiterbildungen. Die Antragstellenden geben an, welches Modul/ welche Module angerechnet werden sollen. Zu jedem anzurechnenden Modul ist qualifiziert nachzuweisen(z. B. durch Zeugnisse, dokumentierte Lernergebnisse etc.), dass die Antragstellenden über die Kompetenzen bereits verfügen, die den Lernzielen, den Inhalten, dem Niveau und dem Umfang des zu ersetzenden Moduls entsprechen. Zudem ist von den Studierenden pro beantragtem Modul/Unit ein Portfolio zusammenzustellen. Bestandteil des Portfolios sind neben den Nachweisen ein Kompetenzbogen. Hier haben die Studierenden die Möglichkeit, Ihre Kompetenzen darzulegen und den Lernzielen des Moduls vergleichend gegenüber zu stellen. Eine auf jedes Modul individuell abgestimmte Portfolio-Vorlage wird den Studierenden nach Antragstellung von der Anrechnungsbeauftragten per E-Mail zugesandt.

Ein Vergleich Ihrer Kompetenzen mit den Lernzielen der einzelnen Module hilft bei der Entscheidung, für welche Module eine Anrechnung beantragt werden kann. Zur Bestimmung des/ der anzurechnenden Moduls/e, nutzen Sie bitte das Modulhandbuch des Studiengang, wo die Lernziele der Module beschrieben sind.

Den Antrag auf individuelle Anrechnung reichen die Studierenden, zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen (beglaubigte Kopien oder einfache Kopie + Original zur Einsicht), bei der Anrechnungsbeauftragten ein. 

Hinweis zur individuellen Anrechnung von externen Sprachkursen

Sprachkurse, die nicht Bestandteil eines (re-)akkreditierten Studiengangs sind und die nicht über das Sprachzentrum der ASH angeboten werden, können auf Antrag auf das themenoffene Wahlmodul 19.4 angerechnet werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Für die Anrechnung auf das Modul 19.4 sind zwei entsprechende Sprachkurse nachzuweisen.

Die Kriterien für Sprachkurse sind:

  • Das Ende des Sprachkurses liegt bei Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurück.
  • Der Sprachkurs wurde institutionell angeboten.
  • Es wurde nachweislich eine Prüfungsleistung erbracht und bestanden.
  • Der Kurs umfasste mindestens 50 Zeitstunden oder 4 SWS.
  • Es wurde durch den Sprachkurs mindestens das Niveau A1 erreicht.

Den  Antrag auf individuelle Anrechnung reichen die Studierenden zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der Anrechnungsbeauftragten ein. Bei begründeten Zweifeln oder Unklarheiten kann der/ die modulverantwortliche Professor_in zur Beurteilung der Nachweise verantwortliche Mitarbeiter_innen des ASH - Sprachzentrums hinzuziehen.  Eine persönliche Beratung bei der Anrechnungsbeauftragten ist per E-Mail möglich.

Pauschale Anrechnung

ASH-Sprachkurse: Pauschale Anrechnung von Kursen des ASH-Sprachzentrums

Sprachkurse, die nicht Bestandteil eines (re-)akkreditierten Studiengangs sind und über das Sprachzentrum der ASH angeboten werden, können auf Antrag auf das themenoffene Wahlmodul 19.4 angerechnet werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. 

Die Kriterien für Sprachkurse sind:

  • Das Ende des Sprachkurses liegt bei Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurück.
  • Es wurde nachweislich eine Prüfungsleistung erbracht und bestanden.
  • Der Kurs umfasste mindestens 50 Zeitstunden oder 4 SWS.
  • Es wurde durch den Sprachkurs mindestens das Niveau A1 erreicht.

Bitte nutzen Sie den Antrag auf pauschale Anrechnung von ASH-Sprachkursen  und reichen diesen zusammen mit den Originalbelegen und dem LSF-Ausdruck meine Auswertungen "Belegungsdaten" bei der Anrechnungsbeauftragten ein. Bei begründeten Zweifeln oder Unklarheiten kann die Anrechnungsbeauftragte zur Beurteilung der Nachweise verantwortliche Mitarbeiter_innen des ASH - Sprachzentrums hinzuziehen.  Eine persönliche Beratung bei der Anrechnungsbeauftragten ist per E-Mail möglich.

Pauschale Anrechnung EQML

Im Studiengang immatrikulierte Studierende können die pauschale Anrechnung der Kompetenzen aus der EQML- Weiterbildung (Eurocert/Karriereplanung ) beantragen.

Für die Anrechnung des Zertifikatskurses "EQML - Europäischer Qualitätsmanagement-Führerschein" (EQMLplus-Zertifikat), angeboten von der Karriereplanung der ASH Berlin nutzen Sie bitte den Antrag auf pauschale Anrechnung EQML

Die Anrechnung ist auf folgendes Modul möglich:

  • Modul 19.4: Wahlmodul (5 CP)

Wird ein Modul pauschal angerechnet (ohne zusätzliche Äquivalenzprüfungen), so muss es nicht mehr belegt werden. Es finden im weiteren Studienverlauf keine weiteren Prüfungen in diesem Modul statt.

Den Antrag auf pauschale Anrechnung reichen die Studierenden, zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen (amtlich beglaubigte Kopie oder einfache Kopie und Original per Einschreiben an die Anrechnungsbeauftragte einsenden/vorlegen) bei der Anrechnungsbeauftragten ein.

Gemäß Prüfungsordnung des Studienganges werden die ECTS-Kreditpunkte für das angerechnete Modul bei erfolgreicher Äquivalenzprüfung gutgeschrieben. Eine Benotung im Rahmen der individuellen oder der pauschalen Anrechnung erfolgt nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sofern eine Note gewünscht wird, an einer Modulprüfung teilzunehmen.

Individuelle Anrechnung

Die individuelle Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf Module im Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement können im Studiengang immatrikulierte Studierende beantragen. Erforderlich sind detaillierte Angaben zu beruflichen Tätigkeiten und/oder Aus- und Weiterbildungen. Die Antragstellenden geben an, welches Modul/ welche Module angerechnet werden sollen. Zu jedem anzurechnenden Modul ist qualifiziert nachzuweisen(z. B. durch Zeugnisse, dokumentierte Lernergebnisse etc.), dass die Antragstellenden über die Kompetenzen bereits verfügen, die den Lernzielen, den Inhalten, dem Niveau und dem Umfang des zu ersetzenden Moduls entsprechen.

Zur Bestimmung des/ der anzurechnenden Moduls/e, nutzen Sie bitte das Modulhandbuch des Studiengang

Den Antrag auf individuelle Anrechnung reichen die Studierenden, zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen (beglaubigte Kopien oder einfache Kopie + Original zur Einsicht), bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein. 

individuelle Anrechnung von externen Sprachkursen

Sprachkurse, die nicht Bestandteil eines (re-)akkreditierten Studiengangs sind und die nicht über das Sprachzentrum der ASH angeboten werden, können auf Antrag auf das themenoffene Wahlmodul 16.3 angerechnet werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Für die Anrechnung auf das Modul 16.3. sind zwei entsprechende Sprachkurse nachzuweisen. Ab dem WiSe 2019/2020 können Studierende des Studiengangs GPM einen entsprechenden Antrag bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten stellen.

Die Kriterien für Sprachkurse sind:

  • Das Ende des Sprachkurses liegt bei Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurück.
  • Der Sprachkurs wurde institutionell angeboten.
  • Es wurde nachweislich eine Prüfungsleistung erbracht und bestanden.
  • Der Kurs umfasste mindestens 50 Zeitstunden oder 4 SWS.
  • Es wurde durch den Sprachkurs mindestens das Niveau A1 erreicht.

Den Antrag auf individuelle Anrechnung reichen die Studierenden zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein. Bei begründeten Zweifeln oder Unklarheiten kann der/ die modulverantwortliche Professor*in zur Beurteilung der Nachweise verantwortliche Mitarbeiter*innen des ASH - Sprachzentrums hinzuziehen. 

ASH-Sprachkurse: Pauschale Anrechnung von Kursen des ASH-Sprachzentrums

Sprachkurse, die nicht Bestandteil eines (re-)akkreditierten Studiengangs sind und über das Sprachzentrum der ASH angeboten werden, können auf Antrag auf das themenoffene Wahlmodul 16.3 angerechnet werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Die Kriterien für Sprachkurse sind:

  • Das Ende des Sprachkurses liegt bei Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurück.
  • Es wurde nachweislich eine Prüfungsleistung erbracht und bestanden.
  • Der Kurs umfasste mindestens 50 Zeitstunden oder 4 SWS.
  • Es wurde durch den Sprachkurs mindestens das Niveau A1 erreicht.

Bitte nutzen Sie den Antrag auf pauschale Anrechnung von ASH-Sprachkursen und reichen diesen zusammen mit den Originalbelegen und dem LSF-Ausdruck meine Auswertungen "Belegungsdaten" bei der Anrechnungsbeauftragten ein. Bei begründeten Zweifeln oder Unklarheiten kann die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte zur Beurteilung der Nachweise verantwortliche Mitarbeiter_innen des ASH - Sprachzentrums hinzuziehen. 

Pauschale Anrechnung EQML

Im Studiengang immatrikulierte Studierende können die pauschale Anrechnung der Kompetenzen aus der EQML- Weiterbildung (Eurocert/Karriereplanung ) beantragen.

Für die Anrechnung des Zertifikatskurses "EQML - Europäischer Qualitätsmanagement-Führerschein" (EQMLplus-Zertifikat), angeboten von der Karriereplanung der ASH Berlin nutzen Sie bitte den Antrag auf pauschale Anrechnung EQML

Die Anrechnung ist auf folgendes Modul möglich:

  • Modul 16.3: Wahlmodul (5 CP)

Wird ein Modul pauschal angerechnet (ohne zusätzliche Äquivalenzprüfungen), so muss es nicht mehr belegt werden. Es finden im weiteren Studienverlauf keine weiteren Prüfungen in diesem Modul statt.

Den Antrag auf pauschale Anrechnung reichen die Studierenden, zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen (amtlich beglaubigte Kopie oder einfache Kopie und Original vorlegen) bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Gemäß Prüfungsordnung des Studienganges werden die ECTS-Kreditpunkte für das angerechnete Modul bei erfolgreicher Äquivalenzprüfung gutgeschrieben. Eine Benotung im Rahmen der individuellen oder der pauschalen Anrechnung erfolgt nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sofern eine Note gewünscht wird, an einer Modulprüfung teilzunehmen.

Bevor sie ihr Studium an der Hochschule aufgenommen haben, haben viele Studierende durch berufliche Aus- und Weiterbildung oder Berufspraxis zahlreiche Erfahrungen gesammelt und Kompetenzen entwickelt. Dort, wo sich diese weitgehend mit Inhalten und Zielen des Studiums decken, haben die Studierenden die Möglichkeit, die Anrechnung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die entsprechenden Module bzw. Units zu beantragen. Eine Anrechnung kann erfolgen, wenn Ihre Kompetenzen den Lern-/Kompetenzzielen des jeweiligen ASH_Moduls in Inhalt und Niveau gleichwertig sind. Eine Anrechnung der bisher erworbenen Qualifikationen kann ihre Studienbelastung reduzieren und eine individuellere Gestaltung der Studienplanung ermöglichen. Zugleich stellt es einen hochschulpolitischen Auftrag dar, über eine Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen, die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssektoren zu erhöhen.

Individuelle Anrechnung

Die individuelle Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf Module im Studiengang Pflege können im Studiengang immatrikulierte Studierende beantragen. Erforderlich sind detaillierte Angaben zu beruflichen Tätigkeiten und/oder Aus- und Weiterbildungen. Die Antragstellenden geben an, welches Modul/ welche Module angerechnet werden sollen. Zu jedem anzurechnenden Modul ist qualifiziert nachzuweisen(z. B. durch Zeugnisse, dokumentierte Lernergebnisse etc.), dass die Antragstellenden über die Kompetenzen bereits verfügen, die den Lernzielen, den Inhalten, dem Niveau und dem Umfang des zu ersetzenden Moduls entsprechen. Von den Studierenden ist pro beantragtem Modul/Unit ein Portfolio zusammenzustellen. Bestandteil des Portfolios sind neben den Nachweisen ein tabellarischer Lebenslauf und ein Kompetenzbogen. Hier haben die Studierenden die Möglichkeit, Ihre Kompetenzen darzulegen und den Lernzielen des Moduls vergleichend gegenüber zu stellen. Eine auf jedes Modul individuell abgestimmte Portfolio-Vorlage wird den Studierenden nach Antragstellung auf Anfrage von der Anrechnungsbeauftragten per E-Mail zugesandt.

Zur Bestimmung des/ der anzurechnenden Moduls/e, kann das Modulhandbuch/die Modulbeschreibungen des Studiengang genutzt werden.

Den Antrag auf individuelle Anrechnungreichen die Studierenden zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen (beglaubigte Kopien oder einfache Kopie + Original zur Einsicht/ggf. postalisch per Einschreiben), bei der Anrechnungsbeauftragten ein. 

Studierende mit erfolgreich angeschlossener Pflegehelferausbildung mit nachgewiesener Praxisbegleitung  und mindestens fünfjährigen Berufserfahrung in Vollzeit können die individuelle Anrechnung des ersten Praktikums im Portfolioverfahren beantragen. Der Antrag sollte in der ersten Woche nach Immatrikulation gestellt werden. Eine persönliche Beratung bei der Anrechnungsbeauftragten ist per E-Mail oder telefonisch möglich (Telefon: +49 – 30 992 45 – 327, telefonische Sprechzeit nach Vereinbarung). 

Anrechnung nach § 38 Abs. 5 PflBG

Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Rahmen einer bereits erfolgreich abgeschlossenen dreijährigen Pflegefachkraftausbildung erworben wurden, können auf Grundlage von § 38 Abs. 5 des PflBG pauschal auf die Module 2, 5, 6, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 17, 20 und 21 angerechnet werden. Dem  Antrag auf Anrechnung nach § 38 Abs. 5 PflBG sind das Ausbildungs-Abschlusszeugnis sowie die staatliche Anerkennung im Original und Kopie, alternativ als von einer amtssiegelführenden Behörde beglaubigte Kopie anzufügen. Der Antrag ist bei der Anrechnungsbeauftragten im Original postalisch (oder nach der Pandemie auch wieder während der persönlichen Sprechzeiten) einzureichen.

Die Originalnachweise können auch im Rahmen der Orientierungstage der Studiengangskoordination vorgelegt werden, die die Vorlage der Originale auf Nachweiskopien mit ihrer Unterschrift bescheinigt. Diese, von der Studiengangskoordination unterschriebenen, Nachweiskopien können anstelle der Originalnachweise ebenfalls dem Antrag angefügt werden.

Gemäß des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 18.09.2008 können maximal 50 % des Studienumfangs, also 105 ECTS-Punkte, durch außerhochschulisch erworbene Kompetenzen ersetzt werden. 

 

Für in Weiterbildungen oder Berufspraxis erworbene Kompetenzen ist, wenn sie den Lern-/ Kompetenzzielen einzelner Module des Studiums gleichwertig sind, eine Anrechnung auf die entsprechenden Units und Module möglich. Eine Anrechnung der bisher erworbenen Qualifikationen kann ihre Studienbelastung reduzieren und eine individuellere Gestaltung der Studienplanung ermöglichen. Zugleich stellt es einen hochschulpolitischen Auftrag dar, über eine Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen, die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssektoren zu erhöhen.

Anrechnung im PT/ET Addis

Bei erfolgreichem Abschluss des Moduls "Berufsbezogene Reflexion" werden den Studierenden dieser Studienform 90 ECTS-Punkte für die staatlich anerkannte Ausbildung im Bereich der Physio- bzw. Ergotherapie auf das Studium angerechnet. Es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Damit sind die Anrechnungsmöglichkeiten für den Studiengang PT/ET Addis ausgeschöpft. Die maximale Anrechnungsmöglichkeit von 50% der im Studium zu erwerbenden ECTS-Punkten ist erreicht.

Anrechnung im Studiengang PT/ET PQS

Sowohl individuelle als auch pauschale Anrechnungsmöglichkeiten gibt es für diese Studienform. Die Anrechnung ist modulweise zu beantragen. Die pauschalen Anrechnungsverfahren beruhen auf internen Kooperationen mit dem Sprachenzentrum und dem Karrierecenter der ASH Berlin. Die Gleichwertigkeit der pauschal anrechenbaren Kurse  zu den Lernzielen des jeweiligen Moduls wurde vorab geprüft (Äquivalenzvergleich), sodass keine individueller Äquivalenzvergleich mehr erfolge muss. Bei der Anrechnungsbeauftragten einzureichen sind der Antrag und die erforderlichen Nachweise.

Im individuellen Anrechnungsverfahren erfolgt ein individueller Äquivalenzvergleich Ihrer Kompetenzen zu den Lern-/Kompetenzzielen des jeweiligen Moduls. Einzureichen sind ein  Antrag auf individuelle Anrechnung und alle Nachweise, die den Kompetenzerwerb belegen (zur Einsicht in Original + jeweils eine Kopie, alternativ von einer amtssiegelführenden Behörde beglaubigte Kopie(n)). Das können z.B. Weiterbildungszertifikate, Arbeitszeugnisse, Ausbildungsabschlüsse (DQR-Niveau 6), Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeit usw. sein. Ein tabellarische Lebenslauf kann zusätzlich eingereicht werden, da er den fachlich Beurteilenden einen guten Überblick über die gesamte individuelle Bildungsbiografie gibt.

Individuelle Anrechnung von externen Sprachkursen

Sprachkurse, die nicht Bestandteil eines (re-)akkreditierten Studiengangs sind (und nicht über das Sprachzentrum der ASH angeboten werden, können auf Antrag auf Wahlmodule angerechnet werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Ab dem SoSe2019 können Studierende des Studiengangs PT/ET PQS einen entsprechenden Antrag bei der Anrechnungsbeauftragten stellen. Sprachkurse müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Das Ende des Sprachkurses liegt bei Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurück.
  • Es wurde nachweislich eine Prüfungsleistung erbracht und bestanden.
  • Der Kurs wurde institutionell angeboten
  • Der Kurs umfasste mindestens 50 Zeitstunden oder 4 SWS.
  • Es wurde durch den Sprachkurs mindestens das Niveau A1 erreicht.

Den Antrag auf individuelle Anrechnung von Sprachkursen reichen die Studierenden zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (LSF-Ausdruck meine Auswertungen "Belegungsdaten" und Originalnachweis über die Kurse und die bestandene Prüfungsleistungen) bei der Anrechnungsbeauftragten ein. Bei begründeten Zweifeln oder Unklarheiten kann der/die modulverantwortliche Professor_in zur Beurteilung der Nachweise verantwortliche Mitarbeiter_innen des ASH - Sprachzentrums hinzuziehen.  Eine persönliche Beratung bei der Anrechnungsbeauftragten ist per E-Mail möglich.

ASH-Sprachkurse: Pauschale Anrechnung von Kursen des ASH-Sprachzentrums

Sprachkurse, die nicht Bestandteil eines (re-)akkreditierten Studiengangs sind und über das Sprachzentrum der ASH angeboten werden, können auf Antrag pauschal auf Wahlmodule angerechnet werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Studierende des Studiengangs PT/ET PQS können einen entsprechenden Antrag bei der Anrechnungsbeauftragten stellen. Die Anrechnung erfolgt auf das Wahlmodul WM2.  Der Kurs muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Das Ende des Sprachkurses liegt bei Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurück.
  • Der Kurs umfasste mindestens 50 Zeitstunden oder 4 SWS.
  • Es wurde durch den Sprachkurs mindestens das Niveau A1 erreicht.
  • Es wurde nachweislich eine Prüfungsleistung erbracht und bestanden.

Den Antrag auf pauschale Anrechnung von ASH-Sprachkursen reichen die Studierenden zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (LSF-Ausdruck meine Auswertungen "Belegungsdaten" und Originalnachweis über die Kurse und die bestandene Prüfungsleistungen) bei der Anrechnungsbeauftragten ein. Bei begründeten Zweifeln oder Unklarheiten kann die Anrechnungsbeauftragte zur Beurteilung der Nachweise verantwortliche Mitarbeiter_innen des ASH - Sprachzentrums hinzuziehen.  Eine persönliche Beratung bei der Anrechnungsbeauftragten ist per E-Mail möglich.

Pauschale Anrechnung EQML

Im Bachelorstudiengang "Physio- und Ergotherapie PQS" immatrikulierte Studierende können sich folgende absolvierte Zertifikatskurse pauschal auf das Modul_ID_WM2 (Wahlmodul 2) anrechnen lassen:

Den Antrag auf pauschale Anrechnung EQML reichen die Studierenden, zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen (im Original und in Kopie) bei der Anrechnungsbeauftragten ein.

Step by Step: Das Verfahren der individuellen Anrechnung


1. Im Rahmen einer ersten informellen Anfrage (persönlich, per E-Mail oder telefonisch) erhalten Sie von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten allgemeine Informationen zu Ihren Anrechnungsmöglichkeiten sowie Hinweise zum Ablauf des Anrechnungsverfahrens.

Bitte prüfen Sie selbst, welche Module eine hohe Übereinstimmung mit Ihren außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen aufweisen und somit für eine Anrechnung in Betracht kommen. Informieren Sie sich hierzu in der Modulbeschreibung über die jeweiligen Inhalte und Kompetenzen. Diese finden Sie auf der Seite des Studiengangs IGO. Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte steht Ihnen bei allgemeinen Fragen zum Verfahren beratend zur Verfügung. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Modulverantwortlichen.

2. Bei entsprechender Erfolgsaussicht können Sie modulweise einen Antrag auf individuelle Anrechnung Antragsformular für Immatrikulation bis SoSe 2021 / Antragsformular für Immatrikulation ab WiSe 2021_2022 stellen. 

Neben Ihrem Antrag reichen Sie bitte Folgendes ein:

  • Ihren tabellarischen Lebenslauf
  • geeignete Nachweise zum Kompetenzerwerb für jedes betreffende Modul (z. B. Zertifikate, Zeugnisse). Diese Nachweise sind in Kopie einzureichen, wobei das Original zur Einsicht vorgelegt werden muss. Alternativ können amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden.

3. Nach der Antragstellung erhalten Sie von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten eine Portfolio-Vorlage für das beantragte Modul. Durch das Bearbeiten der Portfolio-Vorlage haben Sie die Möglichkeit, Ihre erworbenen Kompetenzen nachvollziehbar darzustellen.

4. Zur Vervollständigung des Portfolios ist je Modul ein Kompetenzbogen zu erstellen. Die Kompetenzbögen folgen dem Dreischritt „Beschreiben, Analysieren, Reflektieren“. Im ersten Schritt schildern Sie beschreibend die Aktivitäten – z. B. aus der Berufspraxis oder einer Weiterbildung –, die den Inhalten des jeweiligen Moduls entsprechen. Geeignete Nachweise (z. B. Zertifikate oder Arbeitszeugnisse) sind als Belege einzureichen. Im zweiten Schritt analysieren Sie die beschriebenen Erfahrungen im Hinblick auf die Kompetenzziele des Moduls. Im dritten Schritt reflektieren Sie ein frei gewähltes Praxisbeispiel.

5. Soweit das Portfolio den Anforderungen entspricht, wird es von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten an die Modulverantwortlichen weitergeleitet. Die Modulverantwortlichen prüfen, ob zwischen den vorhandenen Kompetenzen und den Kompetenzzielen des anzurechnenden ASH-Moduls in Bezug auf Inhalt, Umfang und Niveau eine Gleichwertigkeit besteht (Äquivalenzvergleich). Das Ergebnis des Äquivalenzvergleichs sowie das Anrechnungsvotum halten die Modulverantwortlichen in einem Beurteilungsbogen fest. Dieser ist dem Portfolio angehängt. In begründeten Einzelfällen können die Modulverantwortlichen mit Studierenden ein Validierungsgespräch führen.

6. Nach dem Äquivalenzvergleich leiten die Modulverantwortlichen das Portfolio an die Anrechnungs-und Anerkennungsbeauftragte zurück. Diese prüft erneut die formelle Richtigkeit und übergibt die Unterlagen dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage des Votums der Modulverantwortlichen abschließend über den Antrag.

7. Die Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragte erstellt einen Bescheid über die Entscheidung, der Ihnen postalisch zugestellt wird, und trägt die Anrechnung in die Prüfungsakte ein.

Individuellle Anrechnung

Immatrikulierte Studierende können einen Antrag auf individuelle Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen stellen.

Zur Bestimmung des/ der anzurechnenden Moduls/e, nutzen Sie bitte das Modulhandbuch des Studiengangs.

Zusammen mit dem Antrag werden Nachweise über die Kompetenzen (z.B. Zeugnisse oder Zertifikate) in Kopie bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten eingereicht und im Original vorgelegt. Alternativ können amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden.

Zudem ist von den Studierenden pro beantragtem Modul/Unit ein Kompetenzbogen zu erstellen. Hier haben die Studierenden die Möglichkeit, Ihre Kompetenzen darzulegen und den Lernzielen des Moduls vergleichend gegenüber zu stellen. Die Unterlagen sind bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten einzureichen.

Pauschale Anrechnung

Im Masterstudiengang "Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Sozialpädagogik (M.A.)" immatrikulierte Studierende können sich folgende absolvierte Zertifikatskurse pauschal auf das Modul 6: Wahlmodul anrechnen lassen:

Den Antrag auf pauschale Anrechnung EQML für Studierende Studienstart ab SoSe17 reichen die Studierenden, zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen (im Original und in Kopie), bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Den Antrag auf pauschale Anrechnung EQML für Studierende Studienstart bis WiSe16_17 reichen die Studierenden, zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen (im Original und in Kopie), bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein.

Vor Antragstellung lesen Sie das Merkblatt zur Anrechnung bitte aufmerksam durch.

Individuelle Anrechnung

Den Antrag auf individuelle Anrechnung  können im Masterstudiengang „Soziale Arbeit - Kritische Diversity und Community Studies“ (KriDiCo) immatrikulierte Studierende modulweise stellen. Zur Bestimmung des/der anzurechnenden Moduls/e, nutzen Sie bitte das Modulhandbuch des Studiengangs.

Zudem ist von den Studierenden pro beantragtem Modul/Unit ein Portfolio auszuarbeiten. Die Vorlage für das Portfolio erhalten die Studierenden auf Anfrage von der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten nach Antragstellung per E-Mail zugesandt. Das Portfolio enthält neben einem tabellarischen Lebenslauf und geeigneten Nachweisen einen Kompetenzbogen, auf dem die Studierenden die Möglichkeit haben, Ihre Kompetenzen darzulegen und dabei den Lernzielen des Moduls vergleichend gegenüber zu stellen.

Das fertige Portfolio reichen die Studierenden, zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen (im Original und in Kopie), bei der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten ein. Das Portfolio bildet die Grundlage für den für die Anrechnung erforderlichen Äquivalenzvergleich vorhandener Kompetenzen mit den Modulinhalten.

Bevor sie ihr Studium an der Hochschule aufnehmen, haben viele Studierende des Masterstudiengangs durch berufliche Aus- und Weiterbildung oder Berufspraxis zahlreiche Erfahrungen gesammelt und Kompetenzen entwickelt. Dort, wo sich diese weitgehend mit Inhalten und Zielen des Studiums decken, haben die Studierenden die Möglichkeit, die Anrechnung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die entsprechenden Module bzw. Units zu beantragen. Eine Anrechnung der bisher erworbenen Qualifikationen kann ihre Studienbelastung reduzieren und eine individuellere Gestaltung der Studienplanung ermöglichen. Zugleich stellt es einen hochschulpolitischen Auftrag dar, über eine Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen, die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssektoren zu erhöhen.

Individuelle Anrechnung

Für die individuelle Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (z.B. im Rahmen von wissenschaftlich angeleiteten Zertifikatskursen oder Weiterbildungen außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen, erworben z.B. über das Weiterbildungszentrum der ASH) auf einzelne MQG-Module nutzen Sie bitte den Antrag auf individuelle Anrechnung MQG (Immatrikulation bis WiSe 21_22) bzw. den Antrag auf individuelle Anrechnung (Immatrikulation ab SoSe 2022) und reichen den ausgefüllten Antrag  bei der Anrechnungsbeauftragten ein. Bitte legen Sie dem Antrag Kopien von Nachweisen (z.B. Zertifikat) bei und legen die Originalnachweise zur Einsicht vor. Alternativ können Sie dem Antrag amtlich beglaubigte Kopien anfügen.

Die individuelle Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen im qualitätsgesicherten Anrechnungsverfahren (PO 2022) auf Module im Studiengang Management und Versorgung im Gesundheitswesen können im Studiengang immatrikulierte Studierende beantragen. Erforderlich sind detaillierte Angaben zu beruflichen Tätigkeiten und/oder Aus- und Weiterbildungen. Die Antragstellenden geben an, welches Modul/ welche Module angerechnet werden sollen. Zu jedem anzurechnenden Modul ist qualifiziert nachzuweisen(z. B. durch Zertifikate, Zeugnisse, dokumentierte Lernergebnisse etc.), dass die Antragstellenden über die Kompetenzen bereits verfügen, die den Lernzielen, den Inhalten, dem Niveau und dem Umfang des zu ersetzenden Moduls entsprechen. Zudem ist von den Studierenden pro beantragtem Modul/Unit ein Portfolio zusammenzustellen. Bestandteil des Portfolios sind neben den Nachweisen ein tabellarischer Lebenslauf und ein Kompetenzbogen. Hier haben die Studierenden die Möglichkeit, Ihre Kompetenzen darzulegen und den Lernzielen des Moduls vergleichend gegenüber zu stellen. Eine auf jedes Modul individuell abgestimmte Portfolio-Vorlage wird den Studierenden nach Antragstellung von der Anrechnungsbeauftragten per E-Mail zugesandt.

Ein Vergleich Ihrer Kompetenzen mit den Lernzielen der einzelnen Module hilft bei der Entscheidung, für welche Module eine Anrechnung beantragt werden kann. Zur Bestimmung des/ der anzurechnenden Moduls/e, nutzen Sie bitte das Modulhandbuch des Studiengang, wo die Lernziele der Module beschrieben sind.

Den Antrag auf individuelle Anrechnung (Imma bis WiSe21_22)  bzw. den Antrag auf individuelle Anrechnung (Imma ab SoSe22) reichen die Studierenden, zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen (beglaubigte Kopien oder einfache Kopie + Original zur Einsicht), bei der Anrechnungsbeauftragten ein. 

Pauschale Anrechnung EQML und Care/Case-Management

Im Masterstudiengang "Management und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen" (M.Sc.) immatrikulierte Studierende können sich folgende absolvierte Zertifikatskurse pauschal auf das Modul 8.2 (Wahlpflichmodul) anrechnen lassen:

  • "Care and Case Management in humandienstlichen Arbeitsfeldern", angeboten vom Zentrum für Weiterbildung der ASH Berlin
  • "EQML - Europäischer Qualitätsmanagement-Führerschein" (EQMLplus-Zertifikat), angeboten von der Karriereplanung der ASH Berlin.

Den Antrag auf pauschale Anrechnung EQML_Care_Case reichen die Studierenden, zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen (im Original und in Kopie), bei der Anrechnungsbeauftragten ein.

ASH-Sprachkurse: Pauschale Anrechnung von Kursen des ASH-Sprachzentrums

Sprachkurse, die nicht Bestandteil eines (re-)akkreditierten Studiengangs sind und über das Sprachzentrum der ASH angeboten werden, können auf Antrag auf das themenoffene Wahlmodul 8.2 angerechnet werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. 

Die Kriterien für Sprachkurse sind:

  • Das Ende des Sprachkurses liegt bei Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurück.
  • Es wurde nachweislich eine Prüfungsleistung erbracht und bestanden.
  • Der Kurs umfasste mindestens 50 Zeitstunden oder 4 SWS.
  • Es wurde durch den Sprachkurs mindestens das Niveau A1 erreicht.

Bitte nutzen Sie den Antrag auf pauschale Anrechnung von ASH-Sprachkursen  und reichen diesen zusammen mit den Originalbelegen und dem LSF-Ausdruck meine Auswertungen "Belegungsdaten" bei der Anrechnungsbeauftragten ein. Bei begründeten Zweifeln oder Unklarheiten kann die Anrechnungsbeauftragte zur Beurteilung der Nachweise verantwortliche Mitarbeiter_innen des ASH - Sprachzentrums hinzuziehen.  Eine persönliche Beratung bei der Anrechnungsbeauftragten ist per E-Mail möglich.