Bewerbung für den Master Soziale Arbeit - Kritische Diversity und Community Studies

Das Studium richtet sich an Hochschulabsolvent_innen, die über einen Bachelor- oder Diplomabschluss mit SAGE-Profil (Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung) verfügen oder ein Studium der Gesellschafts-, Kultur-, Geistes-, Wirtschafts-, Rechts-, Sozial-, Raumwissenschaften oder vergleichbarem Studiengang mit einem machtkritischen, intersektionalen oder communityorientierten Fokus abgeschlossen haben.
Wir hoffen insbesondere Personen zu erreichen, die sich bereits im Rahmen ihrer akademischen oder aktivistischen, zivilgesellschaftlichen, beruflichen Praxis für Transformationsprozesse ihrer Organisation, eines Gemeinwesens oder der Gesellschaft einsetzen und die ihre Praxis im aktiven Austausch mit Anderen reflektieren, fundieren und weiterentwickeln wollen.

Der Master ist im April 2024 mit der vierten Studierendengruppe gestartet. Soziale Arbeit wird als Social Change Profession verstanden, deren Ziel es ist, Barrieren abzubauen, Diversität anzuerkennen und zu mehr sozialer Gerechtigkeit beizutragen. Dieser Ansatz zeigt sich auch im Zugangs- und Zulassungsverfahren. Die Bewerbung für den Master KriDiCo ist anders und umfangreicher als manch andere Masterberwerbungen. Bei dem hochschuleigenen Auswahlverfahren können die Bewerber_innen für ihre einschlägigen Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen Punkte bekommen. Das bringt jedoch ein aufwändigeres Bewerbungsverfahren mit sich, da Sie umfassend darlegen, was Sie alles mitbringen.

Bei Interesse nutzen Sie gern die fachspezifische Studienberatung bei der Studiengangskoordinatorin zu allen Fragen rund um die Bewerbung und zum Studium im KriDiCo. Den Kontakt, die Angebote und aktuelle Sprechzeiten finden Sie hier.

FAQs zu Bewerbung

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, die Vergabe der 40 Plätze folgt dem in der ZZS geregelten Zugangs- und Zulassungsverfahren.

In den Bewerbungsverfahren 2020-2024 war die Nachfrage groß, es kamen in den letzten beiden Durchläufen ca. 2 Bewerbungen auf einen Studienplatz.

Sobald mehr Bewerbungen eingereicht werden als Studienplätze vorhanden sind, entscheidet ein hochschulinternes Auswahlverfahren über Zugang und Zulassung zum Studium. Dann werden 80% der Studienplätze nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren und bis zu 5% an Bewerber_innen mit Härtefallregelung vergeben. Im Übrigen erfolgt die Vergabe der Plätze nach Wartezeit. Diese beginnt rechnerisch mit dem Abschluss Ihres ersten Studiums, sofern Sie nicht anderweitig immatrikuliert waren, und ist auf 6 Jahre begrenzt (vgl. §3 (5) ZZS).

Eine Auswahlkommission aus sechs Hochschullehrenden wird sich jeder Bewerbung widmen und die eingereichten Bewerbungsunterlagen sichten. Hierbei wird zunächst geprüft, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, und dann für die Zulassung die außerhalb des Hochschulstudiums erworbenen berufspraktischen oder zivilgesellschaftlichen/ehrenamtlichen Kompetenzen geprüft und entsprechend Punkte vergeben. Neben der Wertung der Gesamtnote des Abschlusses (Kriterium 1, max. 50 Punkte) werden Punkte vergeben für außerhalb des Hochschulstudiums erworbene einschlägige Berufserfahrung, ehrenamtliches Engagement oder Praktikumstätigkeit (Kriterium 2, zusammen max. 50 Punkte). Gemäß dem so erstellten Ranking der Bewerbungen werden die Studienplätze vergeben. Die genaue Wertung sowie allgemein die rechtlichen Grundlagen des Auswahlverfahrens finden Sie in den Erläuterungen zur Selbstauskunft und in der ZZS.

Wir ermutigen Sie, sich bei Klärungsbedarf jeglicher Art an die Koordination zu wenden (makridico@ash-berlin.eu) und freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Bewerbungszeitraum zum Sommersemester 2025 ist vom 01.12.2024 bis 15.01.2025

Das Bewerbungsverfahren wird für den kommenden Durchlauf digitalisiert. Informationen zum neuen Online-Bewerbungsportal erhalten Sie ab November hier.

Alle Bewerber_innen erhalten Anfang /Mitte März per Post einen Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid. Es gab in den vergangenen Durchläufen kein Nachrückverfahren.

Das Sommersemester startet immer zum 1. April.

Bislang war es leider nicht möglich, das Verfahren zu beschleunigen.  Es erfordert eine hohe Flexibilität von den Studierenden zum Studienstart, erst recht wenn dies mit einem Umzug nach Berlin, Wohnungssuche und/ oder Kündigung im Beruf verbunden ist.

Im folgenden finden Sie die Unterlagen des vergangenen, abgeschlossenen Durchlaufs 2024 zur Ansicht.  Die pdf-Formulare für die Bewerbung 2025 werden Ende November hier eingestellt.

"Ich will mich bewerben. Wo fange ich an?"

Folgende Unterlagen erläutern ausführlich das Bewerbungsverfahren. Starten Sie Ihre Vorbereitung mit dem sorgfältigen Lesen dieser Unterlagen, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen:

Wenn Sie diese Dokumente gelesen haben, haben Sie einen guten Überblick, wie die Bewerbung und das Zugangs- und Zulassungsverfahren für den MA KriDiCo abläuft, und verstehen, welche Kriterien Sie erfüllen müssen, wofür Sie Punkte bekommen können und was Sie mit der Bewerbung alles einreichen. Nehmen Sie sich also Zeit und machen sich gleich Notizen, an welchen Stellen im Selbstauskunftsbogen Sie welche Ihrer Kompetenzen am besten einbringen könnten. Dabei können Sie schon überlegen, wofür Ihnen noch Nachweise fehlen.

Rechtsgrundlage für das Verfahren ist die ZZS, die Zugangs- und Zulassungssatzung.

"Es gibt so viele Dokumente, was muss ich alles ausfüllen?"

Dokumente, die jede_r Bewerber_in ausfüllen und einreichen muss:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag (barrierefreie Version des Antrags wird noch eingestellt)
  • Ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft (barrierefreies pdf-Formular)

Die weiteren, eventuell für Sie erforderlichen Dokumente und Nachweise finden Sie in der Checkliste aufgeführt, siehe Seite 4 im Zulassungsantrag. Das Formular für den Nachweis bei uneindeutigen Modul- oder Lehrveranstaltungstiteln (barrierefreies pdf-Formular) Sie hier verlinkt.

Wir empfehlen die Bewerbungsdokumente herunterzuladen und mit der (kostenfreien) Software Adobe Acrobat Reader auszufüllen.

"Wie kann ich meine unterschiedlichen Kompetenzen, Erfahrungen und Qualifikationen einbringen? Welche Belege kann und muss ich für die Bewerbung einreichen?"

Alle zwingend einzureichenden und optional erforderlichen Unterlagen finden Sie im Zulassungsantrag auf Seite 4 aufgeführt. Nutzen Sie diese Checkliste  und überprüfen Sie, was Sie einreichen müssen und ob Sie alles vollständig haben.

Die Kompetenzen, Erfahrungen und Kenntnisse, die Sie im Selbstauskunftsbogen und im Zulassungsantrag angegeben haben, müssen von Ihnen fristgerecht mit Belegen nachgewiesen werden. Weitere Hinweise finden Sie in den Erläuterungen zur Selbstauskunft.

Das Formular für den Nachweis bei uneindeutigen Modul- oder Lehrveranstaltungstiteln (barrierefreies pdf-Dokument) finden Sie hier verlinkt.

"Ich habe die Bewerbungsdokumente ausgefüllt und alle Nachweise zusammen - wie, wann und wohin schicke ich meine Bewerbung?"

Bewerbungszeitraum zum Sommersemester 2024 ist vom 01.12.2023 bis 15.01.2024

Die Bewerbungsunterlagen sind form- und fristgemäß innerhalb der Bewerbungsfrist, spätestens bis zum 15.01. um 24:00 Uhr, online an die ASH Berlin zu übermitteln. Senden Sie Ihre Bewerbung ausschließlich per Email und als ein PDF-Dokument im Anhang an <Bewerbung_KriDiCo@ash-berlin.eu>. Nutzen Sie keine andere Form der Datenübermittlung, Formate wie WeTransfer, Drive, Dropbox, Zip-Dateien, ... führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Benennen Sie Ihre PDF-Datei nach dem Muster "KriDiCo_Bewerbung_Name_Vorname“.
Bei Umlauten bitte wie folgt die PDF-Datei benennen:
Beispiel 1: „KriDiCo_Bewerbung_Mueller_Joerg“ (Müller, Jörg)
Beispiel 2: „KriDiCo_Bewerbung_Assmann_Guelden“ (Aßmann, Gülden)

Wir empfehlen für die Bewerbung und das Zusammenstellen Ihrer Unterlagen die (kostenfreie) Software Adobe Acrobat Reader. Wenn Sie das Datenvolumen von pdf-Dokumenten verkleinern möchten, können Sie dafür z. B. das (kostenfreie) Onlinetool über die Adobe-Website nutzen. 

"Meine Bewerbung habe ich abgeschickt. Wie geht's jetzt weiter?"

Nach dem Versand Ihrer Bewerbung  sollten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per Email erhalten. Das Studierendenservicecenter und die Auswahlkommission werden dann das Auswahlverfahren durchführen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir - weder die Immatrikulationsverwaltung, noch die Koordination oder die Kommission - keine Auskünfte über die Vollständigkeit der Unterlagen oder den Stand des Verfahrens erteilen können.

Alle Bewerber_innen erhalten Anfang März per Post einen Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid.

Das Sommersemester startet zum 2. April.

Als ZUGANGSVORAUSSETZUNG für das Masterstudium sind bestimmte Kriterien festgelegt, die jede_r Bewerber_in erfüllen muss. Dazu zählen für den KriDiCo einige spezifische Anforderungen - neben einem einschlägigen Hochschulabschluss sind das Kompetenzen in Sozialer Arbeit, Community und Diversity. Bei Fragen zu den für den Zugang geforderten 30 Credits und zum Verständnis der beiden Kompetenzbereiche a) Grundlagen Sozialer Arbeit und b) Grundlagen von Diversity- und Communityorientierung  lesen Sie die Erläuterungen zur Selbstauskuft.
Werden die Zugangsvoraussetzungen nicht nachgewiesen, ist eine Beteiligung am Zulassungsverfahren ausgeschlossen.

Unter ZULASSUNG versteht man das hochschuleigene Auswahlverfahren. Dieses findet dann Anwendung, wenn für den Studiengang mehr Bewerbungen als verfügbare Studienplätze eingehen. Sofern Sie also die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, kann innerhalb der hochschuleigenen Auswahl ein bestimmter Punktwert erzielt werden, der zu einem entsprechenden Rangplatz bei der Zulassung führen kann, siehe Erläuterungen zur Selbstauskunft.
 

Sie können alle relevanten einschlägigen Berufserfahrungen angeben - egal ob Teilzeit oder Vollzeit. Bei dem Vollzeitäquivalent geht es darum, dass Sie diese für die Bewerbung in Vollzeit umrechnen. Eine Beispielrechnung finden Sie in der Erläuterung zur Selbstauskunft unter B Zulassung.

Grundsätzlich ja, sofern Sie einen für den Masterstudiengang einschlägigen grundständigen Hochschulabschluss haben. Da wir die Soziale Arbeit als transdisziplinäre Profession verstehen, weil wir mit dem Studiengang Interessierte aus der Praxis, Berufstätige und Aktivist_innen, Student_innen und Absolvent_innen mit Interesse an Social Change, Community und Diversity erreichen wollen, und da Kritische Diversity und Community Studies eben auch in anderen Disziplinen und Professionen vertreten sind, sind neben der Sozialen Arbeit weitere Studiengänge als einschlägig gewertet. Dazu zählen BA Studiengänge mit SAGE-Profil (Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung), die Gesellschafts-, Kultur-, Geistes-, Wirtschafts-, Rechts-, Sozial- und Raumwissenschaften sowie vergleichbare Studiengänge. Egal mit welchem einschlägigen Abschluss Sie sich bewerben, müssen Sie für den Zugang 30 Credits in Grundlagen Sozialer Arbeit sowie Grundlagen von Diversity / Communityorientierung nachweisen (gem. § 2 ZZS).

Konkret können Sie sich also z. B. mit einem Abschluss in Kultur- oder Sozialwissenschaften, aber auch Philosophie oder Geografie bewerben, und die Zugangsvoraussetzungen mit Ihrem Studienschwerpunkt in feministischer Humangeographie oder rassismuskritischer Stadtforschung, mit Ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im Jugendclub oder Quartiersmanagement nachweisen, oder durch eine Kombination von hochschulisch erworbenenen Credits plus außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen.

Ja, können Sie. Studienrelevante Berufserfahrungen können sich positiv auf die Chance auf einen Studienplatz auswirken, da hierfür Punkte vergeben werden, sie sind aber keine zwingende Voraussetzung.
Wenn Sie ehrenamtliche oder aktivistische Tätigkeiten in einschlägigen Feldern nachweisen können, reichen Sie bitte diese ein. Genaueres entnehmen Sie bitte der Erläuterung zur Selbstauskunft bzw. der ZZS.

Ihr erster Hochschulabschluss muss mindestens 180 Credits umfassen, damit Sie sich bewerben können. Wenn Sie einen ersten Hochschulabschluss mit weniger als 210 Credits haben, wird in einer Einzelfallprüfung durch die Auswahlkommission festgestellt, ob Sie über die entsprechende masterstudiengangsbezogene Qualifikation verfügen, siehe A.3 in den Erläuterung zur Selbstauskunft.
Das bedeutet, dass die Auswahlkommission im Einzelfall Bewerber_innen mit 180 Credits zum MA Studium zulassen kann, ohne dass weitere Auflagen von Ihnen (wie etwa das Nachholen von Credits) zu erfüllen sind. In diesem Fall kann ein Masterabschluss mit 270 Credits (180 Credits BA Studium + 90 Credits MA KriDiCo) erworben werden.
Bei Interesse können Sie begleitend zum Studium weitere Credits erwerben.

Ja, Sie können sich bewerben und hier kann eine vorläufige Zulassung erfolgen. Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung einzelne Studien- und Prüfungsleistungen fehlen, aber zu erwarten ist, dass der Abschluss vor Beginn des Masterstudiums erlangt wird, kann vorläufig zugelassen werden. Sie versichern im Zulassungsantrag, dass Ihr Studium mit dem WiSe 23/24 abgeschlossen sein wird. Bitte reichen Sie in diesem Fall die "Zusatzbescheinigung über die vorläufige Durchschnittnote" ein (siehe Zulassungsantrag). Mit dieser Durchschnittsnote nehmen Sie am Zulassungsverfahren teil (vgl. §2 (2) ZZS).

Das heißt Sie müssen dann unbedingt bis zum 31. März (!) alle Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Abschlussarbeit erbringen. Wichtig ist, dass Sie von Ihrer Seite aus alles noch im WiSe erbringen. Sie können keine Prüfungsleistung erst später im April abgeben oder ähnliches. Unproblematisch ist hingegen, wenn letzte Bearbeitungsschritte für Ihren Studienabschluss des Bachelors von anderen Stellen aus getätigt werden, wie etwa die Eintragung von Noten durch Lehrende oder die Ausstellung des Zeugnisses durch das Prüfungsamt.

Ja, die gibt es. Das Berliner Hochschulzulassungsgesetz sieht eine Quote für Antragsteller_innen auf Härtefallregelung von bis zu 5% der zur Verfügung stehenden Studienplätze vor (vgl. §3 (5) ZZS). Für den MA KriDiCo entspricht das bis zu 2 Studienplätzen. Eine außergewöhnliche Härte liegt insbesondere dann vor, wenn gesundheitliche, soziale, behinderungsbedingte oder familiäre Gründe in der Person der Bewerber*in die sofortige Aufnahme des Masterstudiums zwingend erfordern. Das entsprechende Antragsformular fordern Sie bitte beim Immatrikulationsamt (<immatrikulationsverwaltung@ash-berlin.eu>) an. Das ausgefüllte Antragsformular ist mit den entsprechenden Nachweisen zur Glaubhaftmachung des Grundes gemeinsam mit dem Zulassungsantrag und den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung auf Härtefallregelung den Nachweis der Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen nicht ersetzt.

Zur Härtefallregelung berät auch die Allgemeine Studienberaterin Anna Kuhlage.

Wir sind bestrebt, das Studium möglichst barrierearm und inklusiv zu gestalten. Allerdings leben wir immer noch in einer Gesellschaft, in der wirkliche Barrierefreiheit eine große Ausnahme ist. Die ASH Berlin ist beispielsweise über den U-Bahnhof Hellersdorf zu erreichen, der über eine sehr steile Rampe verfügt, die ohne E-Rolli oder sportliche Konstitution schwer zu schaffen ist.

Auch was Texterkennungsprogramme angeht, sind leider auch die Bewerbungsunterlagen noch nicht barrierefrei. Die ASH arbeitet derzeit daran, diese Hürden abzubauen. Falls Sie an einem Studium interessiert sind, wenden Sie sich gerne an die Beauftragte für Belange von Studierenden mit Behinderung, chronischen Krankheiten und psychischen Beeinträchtigungen oder die Studienberatung, um die Realisierbarkeit Ihres Studienwunsches zu klären.

Falls Sie konkrete Fragen zu KriDiCo und Barrierefreiheit haben, wenden Sie sich gerne an die Studiengangskoordination (makridico@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu).

Bewerber_innen mit nicht.deutscher Erstsprache, die zudem den grundständigen Studiengang nicht in Deutschland bzw. nicht im deutschsprachigen Raum erworben haben, müssen die zum Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Der Nachweis kann durch folgende Tests erfolgen:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang - DSH-2
  • Test Deutsch als Fremdsprache - TestDaF (Niveaustufe TDN 4) 
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Zweite Stufe: DSD II)
  • Zeugnis über die bestandene Prüfung (telc Deutsch C1 Hochschule)
  • Zeugnis über das bestandene „Österreichische Sprachdiplom C2“ (ÖSD C2)

 Wenn Sie (auch) die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen Sie keinen Nachweis über das Sprachniveau.  

Bewerber_innen mit sehr guten Deutschkenntnissen, beispielsweise durch eine langjährige Berufserfahrung, aber ohne einen solchen Nachweis, wenden sich bitte vorab per Mail an die Studiengangskoordination.

Hochschulrechtlich können Geflüchtete grundsätzlich unabhängig von ihrem asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Status in Deutschland ein Studium aufnehmen. Es gelten insofern keine Besonderheiten für den Hochschulzugang. Auch für die Bewerbung für den Master KriDiCo ist der Status also nicht relevant, es muss im Zulassungsantrag nur die Staatsbürgerschaft angegeben werden. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten, muss mit der Einschreibung der Personalausweis/Reisepass, sowie der aktuelle Aufenthaltstitel eingereicht werden.

Bewerber_innen, die aktuell einen anderen Master studieren,  und in den Master KriDiCo wechseln möchten, müssen sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Prüfungsamt ihrer jetzigen Hochschule ausstellen lassen. Sie finden diese am Ende des Zulassungsantrags. Der MA KriDiCo startet immer zum SoSe. Ein Quereinstieg ins WiSe oder in ein höheres Fachsemester ist nicht möglich.

Bewerber_innen, die schon einen anderen Master abgeschlossen haben, können sich regulär für den Master KriDiCo bewerben. Gem. § 15 BerlHZG (Berliner Hochschulzulassungsgesetz) gibt es für die Studienplatzvergabe für konsekutive Masterstudiengänge keine Quote für Zweitstudienberwerber_innen. 

Bitte fragen Sie an der entsprechenden Hochschule / Universität nach, ob Ihnen ein entsprechendes Schreiben ausgestellt werden kann. Wenn das nicht möglich ist, reichen Sie bitte die Unterlagen ein, aus denen hervorgeht, wie umfangreich das Studium war, z.B. durch den Musterstudienplan, die Studienordnung und/oder die Übersicht Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen.

Gemäß der SPO und dem European Credits Transfer System (ECTS) entspricht ein 1 Credit 30 Lern- und Arbeitsstunden (sog. Workload). Pro Semester werden so in der Regel im Vollzeitstudium 30 Credits erworben. Auf dieser Grundlage können so auch rückwirkend Studiengänge ins Verhältnis gesetzt werden.

Insgesamt ist der Studiengang ein Vollzeitstudiengang, der studentische Arbeitsaufwand (Workload) entspricht dem einer vollen Stelle. Der Workload beinhaltet neben dem Besuch der Lehrveranstaltungen auch die Zeiten für Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen, Prüfungen und die Zeit des Selbststudiums. Die Semesterwochenstunden (SWS), die in Lehrveranstaltungen absolviert werden stellen daher nur einen Teil des notwendigen Arbeitsaufwandes dar, entscheidend sind die Angaben im Modulhandbuch zu den jeweiligen Lehrveranstaltungformaten,  siehe Modulhandbuch.

Bitte planen Sie neben der Präsenzzeit für das Studium angemessen Selbstlernzeit ein (Vor- und Nachbereitung der Seminare, Lesen, Recherche, Kleingruppenarbeit, selbstorganisiertes Studium, forschendes Lernen, Arbeit im Rahmen der Konzeptwerkstatt usw.).

Der Studiengang findet in Präsenz an der ASH Berlin statt.

Die aktuellen Termine der Semester und vorlesungsfreien Zeit sind hier verlinkt.

Es gibt die Möglichkeit, den MA KriDiCo in Teilzeit zu studieren. Bitte reichen Sie den Antrag innerhalb der Rückmeldefrist beim der Immatrikulationsverwaltung ein. Der Antrag gilt immer für zwei aufeinanderfolgende Semester und kann verlängert werden. Das Formular ist hier verlinkt. Ein Teilzeitstudium ist möglich, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu zählen gemäß § 12 Satzung für Studienangelegenheiten:

  • Erwerbstätigkeit,
  • Behinderung oder chronischer Erkrankung, wenn diese ein Teilzeitstudium erforderlich macht,
  • Schwangerschaft,
  • Familientätigkeiten bezogen auf Erziehung von Kindern bis zum 16. Lebensjahr oder Pflege und Betreuung von kranken und pflegebedürftigen Familienangehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes,
  • Wahrnehmung eines Mandats eines Organs der ASH, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks Berlin.

Da Sie sich auf einen Masterstudiengang bewerben, dessen Module als aufeinander aufbauendes Gesamtkonzept entworfen wurde, und der nur einmal jährlich startet, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an den Teilzeitplan zu halten. Der Teilzeitstudienplan zeigt den Studienverlauf über 5 Semester.
Die Termine, an denen Sie in der ASH Berlin an Lehrveranstaltungen (Präsenzzeit) teilnehmen, liegen im Allgemeinen montags bis freitags zwischen 9-18 Uhr, in Ausnahmefällen können Einzeltermine auch am Wochenende stattfinden. Sofern es die Lehr- und Raumplanung zulässt, versuchen wir die Lehre an 4 Tagen zu bündeln, können dies jedoch nicht garantieren. Die konkreten Zeiten erfahren Sie ca. ab 4-5 Wochen vor Semesterstart online im Vorlesungsverzeichnis. Bitte planen Sie neben der Präsenzzeit für das Studium angemessene Selbstlernzeiten ein (Vor- und Nachbereitung der Seminare, Kleingruppenarbeit, selbstorganisiertes Studium, usw.). Weitere Informationen und Beratung zum Teilzeitstudium können Sie bei der Studiengangskoordination erhalten.

Die ASH Berlin hat den Anspruch, eine familiengerechte Hochschule zu sein und unterstützt nach Möglichkeit Studierende, die Care-Arbeit für andere Menschen übernehmen.

Sie können KriDiCo generell in Teilzeit studieren und in Krisensituationen auch flexibel reagieren, und in Absprache mit den Lehrenden beispielsweise alternative Lösungen zum Umgang mit Anweisenheitsregelungen, Fristen und Formaten für die Studien- und Prüfungsleistungen etc. suchen.

Auf den Seiten Seiten des Familienbüros finden Sie generelle Informationen und Beratungsangebote.

Nein, das ist mit diesem Masterstudiengang nicht möglich. Die Vergabe der Staatlichen Anerkennung regeln die Länder. In Berlin wird die Anerkennung gemäß dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) auf Antrag vergeben, wenn Sie Soziale Arbeit / Sozialpädagogik im Bachelor studiert haben. Weitere Infos finden Sie auf den Seiten der SenBJF.

Ja, der Masterstudiengang ist vom Studierendenwerk als förderungsfähig anerkannt. Der Studiengang ist daher auch im Ausbildungsstättenverzeichnis Berlin zu finden.

Zu BAfög und finanziellen Förderungsmöglichkeiten berät die Allgemeine Studienberaterin Anna Kuhlage (sb@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu). Weitere Infos zu Studienfinanzierung finden Sie hier verlinkt.

Das Masterstudium eröffnet grundsätzlich den Zugang zu einem Promotionsstudium, garantiert ihn aber nicht. Bitte beachten Sie hierzu die Promotionsordnung der jeweiligen Hochschule. Gegebenenfalls müssen Sie sich nachqualifizieren, etwa wenn Sie nach BA und MA zusammen genommen weniger als 300 Credits erworben haben oder wenn Sie in einer Disziplin promovieren wollen, die spezifische Anforderungen an Sie stellt. Lassen Sie sich bei einer Promotionsabsicht frühzeitig beraten; eventuell können Sie erforderliche Nachqualifizierungen parallel zum MA-Studium ablegen.

Die ASH Berlin bietet zwei konsekutive Masterstudiengänge an - der MA KriDiCo ist stärker handlungsorientiert ausgerichtet, der MA Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik (M.A. PSP) stärker forschungsorientiert.