Zugangsvoraussetzungen

Der Studiengang ist zulassungsfrei für alle Hochschulabsolvent_innen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie haben einen ersten berufsbefähigenden Hochschulabschluss mit in der Regel 210 ECTS in einem grundständigen Studiengang der Fachrichtungen

  • Soziale Arbeit,
  • Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder
  • Erziehung und Bildung im Kindesalter
  • bzw. in einem vergleichbaren Studiengang.

Erforderlich ist der Nachweis des Zeugnisses und der Urkunde.

Sofern Sie den grundständigen Studiengang noch nicht abgeschlossen haben, ist der Nachweis der vorläufigen Durchschnittsnote zu erbringen (Formular siehe Zulassungsantrag).

Bei Absvolent_innen mit 180 ECTS findet eine Einzelfallsprüfung statt.

Einzelheiten sind in der Zugangs- und Zulassungssatzung geregelt.

 

Bewerbung

Bewerbungszeiträume:
•   für das jeweilige WiSe: 01.06. -15.07.
•   für das jeweilige SoSe: 02.12. - 15.01.

In den Bewerbungszeiträumen werden Bewerbungsinformationen sowie der Zulassungsantrag auf dieser Seite bereitgestellt.

Bewerbungsinformation      Zulassungsantrag

Bitte bewerben Sie sich ausschließlich mit dem von der ASH Berlin bereitgestellten ­Zulassungsantrag.  Formlose Bewerbungen sowie Bewerbungen per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Der Zulassungsantrag ist nur unterschrieben gültig.

Ihren Zulassungsantrag mit allen zusätzlichen Unterlagen (in einfacher Kopie) senden Sie bitte an:

Alice Salomon Hochschule Berlin
Studierendenservicecenter
– Immatrikulationsverwaltung –
Alice-Salomon-Platz 5
12627 Berlin

Wenn Sie schwerbehindert sind, ist dies durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides des Versorgungsamtes nachzuweisen. Sofern Sie sich in der gesetzlichen Sonderquote mit Antrag auf Härtefallregelung bewerben möchten, finden Sie hier den Antrag auf Härtefall:

Antrag    Merkblatt

Studienbewerber_innen, die ihren Bachelor- bzw. Diplomabschluss nicht in einem deutschsprachigen Land bzw. im Ausland erworben haben, müssen Ihre Bachelor- bzw. Diplomzeugnisse in Originalsprache und Fotokopien amtlicher deutscher Übersetzung angefertigt von einem vereidigten Übersetzer einreichen. Englischsprachige Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden.

Bewerber_innen mit nichtdeutscher Erstsprache, die zudem den grundständigen Studiengang nicht in Deutschland bzw. nicht im deutschsprachigen Raum erworben haben, müssen die zum Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.

Die Nachweise erfolgen durch:

  • die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ – DSH-2
                                                                    oder
  • den „Test Deutsch als Fremdsprache“ – TestDaF (Niveaustufe TDN 4)
                                                                    oder
  •  den „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
                                                                    oder
  • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II)
                                                                    oder
  • das Zeugnis über die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“
                                                                    oder
  • das Zeugnis über das bestandene „Österreichische Sprachdiplom C2“ (ÖSD C2)

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_06_25_RO_DT.pdf