Vorstellung des Studiengangs (Inhalt, Umfang, Bewerbung)
Verlängertes Bewerbungsverfahren für Sommersemester 2025
Für diesen Studiengang gibt es keine Zulassungsbeschränkung, alle gültigen Bewerbungen werden berücksichtigt!
Bewerben Sie sich ab 20.01.2025 formlos per Mail über: studienbewerbung@ash-berlin.eu
Betreff: Studienwunsch KiPäd
Fügen Sie als Anlage
- Ihre Hochschulzugangsberechtigung,
- den Nachweis über Ihre Berufsausbildung,
- den Nachweis über Ihre pädagogische Berufserfahrung sowie
- den Nachweis über eine pädagogischen Berufstätigkeit
möglichst in einer PDF an.
Zugangsvoraussetzungen
Alle Bewerber_innen weisen eine bestehende, pädagogische Berufstätigkeit in einer Institution der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren im Umfang von mind. der Hälfte der ortsüblichen Arbeitszeit nach.
Darüber hinaus gibt es je nach individueller Vorbildung verschiedene Zugangswege:
Alle Bewerber_innen benötigen entweder die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung.
Auch ohne Abitur oder Fachabitur ist ein Studium nach § 11 Berliner Hochschulgesetz möglich, wenn Sie über eine entsprechende berufliche Qualifikation verfügen.
Hochschulzugang für beruflich qualifizierte gem. § 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG):
§ 11 (1) BerlHG allg. Hochschulzugangsberechtigung
- z.B. Meister_innen, Betriebs- und Fachwirt_innen, Fachschulabsolvent_innen oder Inhaber_innen von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlich geregelter Fortbildungsmaßnahmen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich (z.B. Erzieher_innen)
§ 11 (2) BerlHG fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
- fachlich ähnlicher Berufsabschluss mit mind. 2-jähriger Berufsausbildung und mind. 3-jähriger Berufstätigkeit (in Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend länger) im erlernten Beruf (z.B. Sozialassistent_innen)
§ 11 (3) BerlHG fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
- fachfremde berufliche Qualifikation mit mind. 2-jähriger Berufsausbildung und mind. 3-jähriger Berufstätigkeit (in Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend länger) im erlernten Beruf sowie Bestehen der Eignungsprüfung der Hochschule
Bewerber_innen mit abgeschlossener pädagogischer Berufsausbildung oder abgeschlossenem pädagogischen Studienabschluss z.B. als
- Ergotherapeut_in
- Erzieher_in, Kinderpfleger_in
- Gesundheits - und Kinderkrankenpfleger_in, Heilerziehungspfleger_in
- Logopäd_in
- Sozialhelfer_in, Sozialassistent_in, Sozialpädagogische_r Assistent_in
- Grundschulpädagog_in, Heilpädagog_in, Musikpädagog_in, Rehabilitationspädagog_in, Sonderpädagog_in, Sozialarbeiter_in, Sozialpädagog_in, Waldorfpädagog_in
- oder einer vergleichbaren pädagogischen Berufsausbildung bzw. vergleichbarem pädagogischen Studienabschluss
müssen zusätzlich mind. ein halbes Jahr Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeit entsprechend länger) in einer Institution für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren nachweisen.
Als Vollzeit werden in Berlin Stellen mit einem Umfang von ca. 37,5 bis 40 Stunden/Woche angesehen. Das Jahr hat 52 Wochen. Wir gehen bei einer Vollzeitstelle also von ca. 1950 Stunden/Jahr aus. Für ein halbes Jahr wären dies 975 Stunden.
Bewerber_innen mit abgeschlossener nicht-pädagogischer Berufsausbildung oder abgeschlossenem nicht-pädagogischen Studienabschluss müssen zusätzlich eine pädagogische Berufserfahrung von einer mindestens zweijährigen Vollzeittätigkeit (bei Teilzeit entsprechend länger) in einer Institution für Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren nachweisen.
Keine Zulassung für Bewerber_innen ohne einen Berufs- oder Studienabschluss.
Als Vollzeit werden in Berlin Stellen mit einem Umfang von ca. 37,5 bis 40 Stunden/Woche angesehen. Das Jahr hat 52 Wochen. Wir gehen bei einer Vollzeitstelle also von ca. 1950 Stunden/Jahr aus. Für ein halbes Jahr wären dies 975 Stunden.
Der Begriff „berufsintegrierend“ zeigt an, dass das Studium zeitlich parallel zur pädagogischen Berufstätigkeit verläuft und die berufliche Tätigkeit in enger fachlicher Verbindung zu den Inhalten des Studiums steht.
Alle Studierenden gehen während des gesamten Studiums einer pädagogischen Berufstätigkeit in einer Institution der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren im Umfang von mind. der Hälfte der ortsüblichen Arbeitszeit nach.
Alle Bewerber_innen müssen insgesamt Folgendes nachweisen:
- 1 Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- 2a pädagogische Abschluss oder 2b nicht-pädagogischer Abschluss
- 3) bestehende pädagogische Berufstätigkeit
Stipendium für Studierende mit Berufserfahrung
Bewerben Sie sich für ein Stipendium, welches engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium unterstützt.
Für das Aufstiegsstipendium gibt es jährlich zwei Auswahlverfahren. Sie beginnen im März bzw. im September, Weitere Infos und die genauen Termine werden auf der Homepage der Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlicht: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium
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Wichtige Dokumente: