Vorstellung des Studiengangs (Inhalt, Umfang, Bewerbung)
Zugangsvoraussetzungen
Alle Bewerber_innen weisen eine bestehende, pädagogische Berufstätigkeit in einer Institution der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren im Umfang von mind. der Hälfte der ortsüblichen Arbeitszeit nach.
Darüber hinaus gibt es je nach individueller Vorbildung verschiedene Zugangswege:
Alle Bewerber_innen benötigen entweder die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung.
Auch ohne Abitur oder Fachabitur ist ein Studium nach § 11 Berliner Hochschulgesetz möglich, wenn Sie über eine entsprechende berufliche Qualifikation verfügen.
Hochschulzugang für beruflich qualifizierte gem. § 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG):
§ 11 (1) BerlHG allg. Hochschulzugangsberechtigung
- z.B. Meister_innen, Betriebs- und Fachwirt_innen, Fachschulabsolvent_innen oder Inhaber_innen von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlich geregelter Fortbildungsmaßnahmen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich (z.B. Erzieher_innen)
§ 11 (2) BerlHG fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
- fachlich ähnlicher Berufsabschluss mit mind. 2-jähriger Berufsausbildung und mind. 3-jähriger Berufstätigkeit (in Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend länger) im erlernten Beruf (z.B. Sozialassistent_innen)
§ 11 (3) BerlHG fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
- fachfremde berufliche Qualifikation mit mind. 2-jähriger Berufsausbildung und mind. 3-jähriger Berufstätigkeit (in Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend länger) im erlernten Beruf sowie Bestehen der Eignungsprüfung der Hochschule
Bewerber_innen mit abgeschlossener pädagogischer Berufsausbildung oder abgeschlossenem pädagogischen Studienabschluss z.B. als
- Ergotherapeut_in
- Erzieher_in, Kinderpfleger_in
- Gesundheits - und Kinderkrankenpfleger_in, Heilerziehungspfleger_in
- Logopäd_in
- Sozialhelfer_in, Sozialassistent_in, Sozialpädagogische_r Assistent_in
- Grundschulpädagog_in, Heilpädagog_in, Musikpädagog_in, Rehabilitationspädagog_in, Sonderpädagog_in, Sozialarbeiter_in, Sozialpädagog_in, Waldorfpädagog_in
- oder einer vergleichbaren pädagogischen Berufsausbildung bzw. vergleichbarem pädagogischen Studienabschluss
müssen zusätzlich mind. ein halbes Jahr Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeit entsprechend länger) in einer Institution für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren nachweisen.
Als Vollzeit werden in Berlin Stellen mit einem Umfang von ca. 37,5 bis 40 Stunden/Woche angesehen. Das Jahr hat 52 Wochen. Wir gehen bei einer Vollzeitstelle also von ca. 1950 Stunden/Jahr aus. Für ein halbes Jahr wären dies 975 Stunden.
Bewerber_innen mit abgeschlossener nicht-pädagogischer Berufsausbildung oder abgeschlossenem nicht-pädagogischen Studienabschluss müssen zusätzlich eine pädagogische Berufserfahrung von einer mindestens zweijährigen Vollzeittätigkeit (bei Teilzeit entsprechend länger) in einer Institution für Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren nachweisen.
Keine Zulassung für Bewerber_innen ohne einen Berufs- oder Studienabschluss.
Als Vollzeit werden in Berlin Stellen mit einem Umfang von ca. 37,5 bis 40 Stunden/Woche angesehen. Das Jahr hat 52 Wochen. Wir gehen bei einer Vollzeitstelle also von ca. 1950 Stunden/Jahr aus. Für ein halbes Jahr wären dies 975 Stunden.
Der Begriff „berufsintegrierend“ zeigt an, dass das Studium zeitlich parallel zur pädagogischen Berufstätigkeit verläuft und die berufliche Tätigkeit in enger fachlicher Verbindung zu den Inhalten des Studiums steht.
Alle Studierenden gehen während des gesamten Studiums einer pädagogischen Berufstätigkeit in einer Institution der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren im Umfang von mind. der Hälfte der ortsüblichen Arbeitszeit nach.
Alle Bewerber_innen müssen insgesamt Folgendes nachweisen:
- 1 Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- 2a pädagogische Abschluss oder 2b nicht-pädagogischer Abschluss
- 3) bestehende pädagogische Berufstätigkeit
Bewerbungsfrist
Ab 2. Dezember 2024 bis 15. Januar 2025 zum Sommersemester 2025, Studienbeginn 01.04.2025.
Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten:
1. Registrierung
Wenn Sie sich zum 1. Fachsemester bewerben möchten, ist zunächst eine Online-Registrierung über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de erforderlich. Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und erhalten nach der erfolgreichen Registrierung eine Bewerbungs-Identifikations-Nummer (BID) und eine Bewerbungs-Authentifizierungs-Nummer (BAN).
Sobald ein Zulassungsangebot vorliegt, können Sie dieses annehmen und erhalten dann einen Zulassungsbescheid.
2. Bewerbung
Nach der Registrierung über hochschulstart.de verläuft die weitere Bewerbung dezentral über HISinOne als Bewerbungsportal unter folgendem Link: https://ashb.hispro.de
Hierzu benötigen Sie die BID und BAN, die Sie bereits bei der Registrierung auf hochschulstart.de erhalten haben.
Dieses Portal ist für alle Bewerbungen verbindlich zu verwenden.
Bitte lesen Sie vorher die Bewerbungsinformationen der Immatrikulationsverwaltung.
Hinweis für Bewerber_innen, die eine Assistenz bei der elektronischen Registrierung benötigen
Für Bewerber_innen, die glaubhaft machen, sich nicht selbständig auf elektronischem Wege registrieren oder bewerben zu können, besteht die Möglichkeit der Unterstützung durch die Allgemeine Studienberatung und das Immatrikulationsamt der ASH Berlin.
Hinweise zur Bewerbung
Ein Studienplatzwechsel setzt ein Studium im gleichen Studiengang (z.B. Pädagogik der Kindheit, Elementarpädagogik, Vorschulpädagogik o.ä.) sowie das Erfüllen der erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen voraus. Bitte lesen Sie sich die Informationsbroschüre für Studienplatzwechsler gründlich durch, bevor Sie den Zulassungsantrag für Studienplatzbewerber_innen in höhere Fachsemester ausfüllen. Vermerken Sie auf dem Antrag unbedingt den Studiengang: Kindheitspädagogik - berufsintegriert
Zulassungen für Studienplatzwechsler_innen können nur in dem Umfang erteilt werden, wie Studienplätze im entsprechenden Fachsemester frei geworden sind. Ob und wie viele Plätze im jeweiligen Semester frei werden, steht nach den Rückmeldungen der immatrikulierten Studierenden des Studiengangs fest. Die Rückmeldungen erfolgen jeweils bis Mitte Januar für das Sommersemester und bis Mitte Juli für das Wintersemester.
Die Bewerbung als Studienplatzwechsler_in kann nur im Bewerbungszeitraum erfolgen: Für das Sommersemester vom 01. Dezember eines Jahres bis 15. Januar des Folgejahres. Für das Wintersemester vom 01. Juni bis 15. Juli eines Jahres.
Sie könnten immer nur in das Fachsemester wechseln, das wir zum Sommer- bzw. Wintersemester anbieten, es freie Plätze gibt und Sie im Zuge des Zulassungsverfahrens einen Platz bekommen.
Im SoSe 2024 gibt es nur das 3. Fachsemester.
Den Antrag auf Studienplatzwechsel reichen Sie bitte zusammen mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen im Bewerbungszeitraum bei der Immatrikulationsverwaltung ein.
Bewerber_innen, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium), gelten als Zweitstudienbewerber_innen.
Bitte bewerben Sie sich in den o.g. drei Schritten über hochschulstart.de und hisconnect und lesen Sie vorher das Merkblatt für Zweitstudienbewerber/-innen.
Ohne deutsche HZB gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie oben dargestellt:
- amtlich beglaubigtes Originalzeugnisses (in Originalsprache) sowie beglaubigte Kopie der deutschen Übersetzung
- Nachweis über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse auf Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT).
Bei weitergehenden Fragen wende dich gerne an die Allgemeine Studienberatung: studienberatung@ash-berlin.eu
Stipendium für Studierende mit Berufserfahrung
Bewerben Sie sich für ein Stipendium, welches engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium unterstützt.
Für das Aufstiegsstipendium gibt es jährlich zwei Auswahlverfahren. Sie beginnen im März bzw. im September, Weitere Infos und die genauen Termine werden auf der Homepage der Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlicht: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium
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Wichtige Dokumente: