Wichtige Informationen für Erstsemester SoSe 2025

Um Ihnen den Einstieg ins Studium zu erleichtern, laden wir Sie herzlich zu den Einführungsveranstaltungen/Orientierungstagen am 03. und 04. April 2025 ein.

Während der Orientierungstage erhalten Sie wichtige Informationen zu Ihrem Studium, zum Hochschulbetrieb, zu verschiedenen Beratungsangeboten, der Nutzung der Hochschulbibliothek und vieles mehr.

Um gut ins erste Semester starten zu können, sollten Sie vor den Orientierungstagen

  1. unbedingt das Erstsemesterhandbuch lesen
  2. möglichst regelmäßig auf diese Seite gehen, um z.B. aktuelle Änderungen im Programm der Einführungsveranstaltungen nicht zu verpassen
  3. Info zum Thema Login (Anmeldung und Passwort) lesen
  4. wenn möglich, die Tutorials vom ComZ zum Thema Belegen von Lehrveranstaltungen ansehen
  5. Infos zum Deutschland-Semesterticket
  6. Infos zur Campuscard

Die Immatrikulationsbescheinigung wird postalisch an Sie versendet. Weitere Infos finden Sie hier.

 

Möglichkeiten der Studienfinanzierung

Donnerstag, 06. März 2025 von 18 bis 19:30 Uhr: Studienfinanzierung - ein Überblick!
Montag, 24. März 2025 von 18:30 bis 20 Uhr: Studienfinanzierung durch BAföG: Was du wissen musst!
Montag, 29. April 2025 von 18:30 bis 20 Uhr: Chancen nutzen: Stipendien- auch für dich!?

Zur Info:

  • Man kann sich zu allen Veranstaltungen anmelden oder sich einzelne rauspicken!
  • Alle Veranstaltungen finden virtuell über Zoom statt.
  • Alle Angebote von ArbeiterKind.de sind für unsere primären Zielgruppen kostenfrei.

Anmeldung zur Onlinereihe:
Weitere Infos und die Möglichkeit sich anzumelden, gibt es hier: "Möglichkeiten der Studienfinanzierung"_Frühjahr 2025 | ArbeiterKind.de-CiviCRM

 

Das Studium besteht aus 24 Pflicht- und 4 Wahlmodulen pro Studienschwerpunkt.

Die u.a. Studienschwerpunkte können realisiert werden, wenn pro Schwerpunkt mindestens fünfzehn Studierende immatrikuliert sind. Bei weniger als fünfzehn Studierenden pro Studienschwerpunkt kann nur ein Studienschwerpunkt für alle Studierenden ab dem zweiten Fachsemester (WiSe 2025/26) angeboten werden.

Im ersten Studiensemester (SoSe 2025) entscheiden sich alle Studierenden verbindlich für einen der folgenden zwei Studienschwerpunkte:

  1. Schwerpunkt: „Leitung, Management und Organisationsentwicklung“ (LMO),
  2. Schwerpunkt: „Inklusion, Diversität und Gesellschaft“ (IDG). Absolvent_innen dieses Studienschwerpunktes werden außerdem als Fachkraft für Teilhabe und Inklusion (zuvor Fachkraft für Integration) gem. § 16 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 VOKitaFöG und § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SchüFöVO anerkannt.

Der gewählte Studienschwerpunkt wird das gesamte Studium beibehalten, ein Schwerpunktwechsel ist nicht möglich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch.

Das Studium ist grundsätzlich seminaristisch organisiert. Darüber hinaus ist es durch eine Vielfalt von kompetenzorientierten, praxisnahen, konstruktivistischen, fall-rekonstruktiven und partizipativen Lehr-Lern-Formaten charakterisiert. Es gibt Vorlesungen, Werkstattarbeit und forschendes Lernen, Projektseminare, Praxis- und Praxisforschungsprojekten, Praktische Übungen und Blended-Learning-Formate.

Pro Semester gibt es sechs Präsenzphasen in Blockform (i.d.R. 14-tägig Donnerstag bis Samstag jeweils von ca. 9 bis 18 Uhr). Präsenz-, Selbstlern- und Praxisphasen wechseln sich ab:

  • Präsenzphasen an der Hochschule zum Erwerb differenzierter theoretischer und methodisch-didaktischer Grundlagen, zur Reflexion und Analyse der im Berufsfeld gesammelten Erfahrungen (insbesondere in Form von fallbezogener Arbeit) sowie zur selbstreflexiven Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie und professionellen Haltung,
  • Selbstlernphasen, in denen die Studierenden Lehrveranstaltungen und Praxisphasen bzw. –aufgaben vor- und nachbereiten, eigenständig die erworbenen Kompetenzen vertiefen und erweitern und sich auf Prüfungen vorbereiten sowie
  • Praxisphasen für die eigenständige Bearbeitung von Aufgabenstellungen der Praxisgestaltung und Praxisforschung (Planung, Durchführung, Analyse und Evaluation).

Das Studium verläuft zeitlich parallel zur pädagogischen Berufstätigkeit (mind. 50% ortsübliche Arbeitszeit).

Diese berufliche Tätigkeit steht in enger fachlicher Verbindung zu den Inhalten des Studiums, so dass Studienleistungen direkt am Arbeitsplatz erbracht werden können (z.B. in Form von Projekten).

Der Studiengang ist gem. § 10 (5) Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) vom 05.07.2021 von der Senatsverwaltung anerkannt. Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres, sofern die anspruchsberechtigte Person regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeitet.

Zu Beginn des Semesters erfolgt das Belegen von Seminaren ausschließlich elektronisch. Alle Infos und Fristen sind jeweils ca. 4 Wochen vor Semesterbeginn im LSF zu finden.

Im Semester müssen Sie sich für alle Prüfungen anmelden. Dies gilt auch für unbenotete Prüfungen.

Weitere Informationen, Video-Tutorials und Anleitungen finden Sie auf den Seiten des Computerzentrums (ComZ). 

Das folgende Video-Tutorial  des Studiengangs gibt einen Einblick in den Umgang mit Belegdaten und Notenspiegel, damit Sie im Studium den Überblick behalten:

Die Checkliste KiPäd-Studienverlauf hilft dabei, den individuellen Leistungsstand im Blick zu behalten.

Bewerben Sie sich für ein Stipendium, welches engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium unterstützt.

Für das Aufstiegsstipendium gibt es jährlich zwei Auswahlverfahren. Sie beginnen im März bzw. im September, Weitere Infos und die genauen Termine werden auf der Homepage der Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlicht: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anerkennungen/Anrechnungen nicht im Vorfeld von allen Bewerber_innen prüfen können. Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid bekommen haben, können Sie die Anträge stellen:

Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen

Studierende der ASH Berlin können Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen  der ASH Berlin erbracht wurden, für Module des eingeschriebenen Studiengangs anerkennen lassen, soweit die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen aufweisen.

Die Anerkennung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Semestern nach erfolgter Immatrikulation mit Votum des_der jeweiligen Modulverantwortlichen bei der Stelle für Anrechnung und Anerkennungzu beantragen.

Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen

Immatrikulierte Studierende können die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (z.B. durch eine Ausbildung oder Weiterbildung) innerhalb von zwei Semestern nach Studienbeginn beantragen. Die Beantragung der Anrechnung erfolgt bei der_dem Anrechnungsbeauftragten der ASH.

Voraussetzung und Antragsfrist:

Studierende können die Bachelorarbeit beantragen, wenn Sie mindestens 120 Credits erworben haben und das Modul “Praxisreflexion und –analyse” erfolgreich abgeschlossen ist. 

Die Antragsfristen und Bearbeitungszeiträume werden vom Prüfungsausschuss festgelegt. Sind die Antragsfristen noch nicht veröffentlicht, können Sie sich an den Bearbeitungszeiträumen der vergangenen Semester orientieren.

Thema und Gutachter_innen: 

Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken zum Thema der Bachelorarbeit und zu geeigneten Gutachter_innen (KiPäd-Prof. als Hauptamtlich Lehrende).

Vor der offiziellen Anmeldung ist die Abgabe eines Exposés an die Erst- und Zweitgutachter_in unabdingbar. Sprechen Sie dafür einen Termin mit den Gutachter_innen ab, der rechtzeitig (4 bis 8 Wochen) vor der Antragstellung liegen sollte.

Antragstellung:

Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit (einschließlich der erforderlichen Unterschriften) ist von den Studierenden form- und fristgemäß bei der Prüfungsverwaltung einzureichen.

Zulassung zur BA-Arbeit:

Die Bekanntgabe über die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt nicht über eine persönliche schriftliche Benachrichtigung! Die Zulassung wird entweder hochschulintern im Glaskasten vor der Prüfungsverwaltung bekannt gegeben oder im LSF unter "Prüfungsverwaltung" - "Info über angemeldete Prüfungen" erfolgen.

Bearbeitungszeitraum: 16 Wochen bzw. 20 Wochen bei empirischer Anlegung

Hilfe und Unterstützung:

Nutzen Sie die Orientierungshilfe für die Bachelorarbeit im BA KiPäd und die Angebote der Schreibberatung.

Studierende können während der Abschlussphase ihres Studiums verlängerte Leihfristen in der Bibliothek erhalten. Nutzen Sie auch die Schulungsangebote

Bewertung:

Die Bachelorarbeit wird von den Gutacher_innen innerhalb von fünf Wochen bewertet und als Note ins LSF eingetragen. Das Gutachten ist Bestandteil der Prüfungsakte. Studierende die das Gutachten einsehen wollen, wenden sich bitte ans Prüfungsamt. 

Das Studium wird abgeschlossen mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.). 
Absolvent_innen erhalten ein Bachelor-Zeugnis, eine Bachelor-Urkunde, ein Diploma Supplement und ein Transcript of Records.

Die Zeugnisdokumente werden jedoch erst erstellt, wenn der Prüfungsverwaltung ein Exmatrikulationsantrag und die Entlastungsbescheinigung der Bibliothek vorliegen.

Wichtige Informationen zum Studienabschluss, siehe Prüfungsverwaltung

und in unserem Merkblatt zum Studienabschluss: Merkblatt zum Studienabschluss

 

Gemeinsame Abschlussfeier aller Studiengänge des Fachbereichs II am 27.05.2025 von 16 bis 18 Uhr im Audimax. Anmeldung bitte bis zum 25.04.2025

 

Die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin wird auf Grundlage des Sozialberufe-Anerkennungsgesetz auf Antrag von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vergeben.

 

Häufig gestellte Fragen rund ums Studium

Nein, Sie können Ihr Studium selbst gestalten. Auch die Studiendauer von 6 Semestern ist keineswegs bindend. Der Musterstudienplan stellt sicher, dass das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann.

Gemäß § 6a Rahmenstudien- und Prüfungsordnung sowie Studien- und Prüfungsordnung können für die Belegung und/oder die Erbringung der Modulprüfung Bedingungen formuliert sein.

Jedem Modul sind je nach Zeitumfang sogenannte Creditpoints (CP) zugeordnet. Sie stehen für den Arbeitsaufwand (Workload), den eine Studieneinheit inklusive Vor- und Nachbereitung, Präsenszeit in den Seminaren und den Zeiten in der Praxis erfordert. 

Präsenzzeit in Form von seminaristischen Lehrvorträgen, Vertiefungsseminaren, Übungen. Es besteht Anwesenheitspflicht (mind. 75 %) in 6 von 28 Modulen.

Innerhalb der Selbstlernzeit bearbeiten Studierende die Seminare nach, lesen und erarbeiten Texte und nutzen regelmäßig die eingerichteten Moodle-Kurse.

Innerhalb der Praxiszeit werden Erfahrungen im Berufsfeld gesammelt. 

Ein Credit entspricht etwa 25 Stunden Arbeitszeit für die Studierenden. In der Regel werden pro Semester ca. 30 CP vergeben, ein siebensemestriger Bachelor-Studiengang umfasst 210 CP.

Beispiel: II/2: Pädagogische Grundlagen

Präsenzzeit: 4 SWS = 36 Stunden.

Selbstlernzeit: 166 Stunden.

Praxiszeit: 48 Stunden.

Präsenzzeit, Selbstlernzeit und Praxiszeit entsprechen zusammen 250 Stunden.

Dafür werden dann im Modul 10 Credits vergeben.

Jedes Modul schließt mit einer Prüfungsleistung zeitnah zu den Lehrveranstaltungen ab.

Jedem Modul sind unterschiedliche Prüfungsformen zugeordnet. Innerhalb der Lehrveranstaltung können das z.B. Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder Präsentation von Projektergebnissen sein. Klausur, mündliche Prüfung oder Hausarbeit sind Prüfungsformen, die am Semesterende liegen. 

Aus den dem Modul zugeordneten möglichen Prüfungsformen legen Lehrende mindestens zwei unterschiedliche Prüfungsformen für ihre Lehrveranstaltung fest. Die Studierenden wählen dann aus diesen zwei Prüfungsformen eine für sich aus und legen die Prüfung ab.

Studierende sind verpflichtet, sich ordnungsgemäß im LSF für Prüfungen anzumelden. Diese Funktion ist ab ca. 6 Wochen nach Semesterbeginn bis zum Ende des jeweiligen Semesters im LSF aktiviert.

Weder Lehrende, noch das Prüfungsamt können Credits eintragen. Sie generieren sich automatisch, wenn

  1. Studierende sich für alle Units/Teilmodule des Moduls im LSF angemeldet haben (belegt haben),
  2. Studierende sich zur Modulprüfung im LSF angemeldet haben,
  3. Studierende die Modulprüfung erfolgreich abgelegt haben,
  4. Lehrende die Teilnahmen aller Units/Teilmodule im LSF bestätigt haben mit „TE“,
  5. Lehrende die Prüfung im LSF bewertet haben mit Note bzw. Bestanden/Nicht bestanden
  6. im Praktikum muss die Bestätigung der Praxiseinrichtung beim Praxisamt vorliegen und ggf. die Bestätigung über die Supervision,

Manchmal vergessen Studierende sich für Seminare oder Prüfungen im LSF anzumelden. Dann können Lehrende nicht die Teilnahme bestätigen oder die Note der Modulprüfung eintragen. 

Damit Dozierende oder die Verwaltung der ASH Ihre Anliegen bearbeiten können, müssen die notwendigen Infos vorliegen. Verfassen Sie eine Mail mit folgenden Angaben:

  1. Name, Vorname
  2. Matrikel-Nummer
  3. Studiengang (BA Kindheitspädagogik - berufsintegriert)
  4. Name der Unit bzw. des Moduls
  5. Angabe des Fachsemesters, in der die Unit/das Modul belegt wurde (z.B. 2. Fachsemester)
  6. Angabe des Semesterjahres, in der die Unit/das Modul belegt wurde (z.B. SoSe 2025)
  7. Konkretes Anliegen: z.B. bitte die Teilnahme bestätigen/bitte die Hausarbeit mit Abgabedatum am ____ bewerten) 

Formulieren Sie den Betreff der Mail sehr konkret z.B.: „Bitte Bewertung Prüfungsleistung, Maja Mustermann, Matrikel-Nr. 12345, EBK-BI, 3. Sem., SoSe 2021, Rechtliche Grundlagen“

Wichtig: Als Anlage übersenden Sie einen Screenshot von den Belegdaten, ggf. den Screenshot der Prüfungsanmeldung sowie von der in moodle hinterlegten Prüfungsleistung (oder hängen Sie die Prüfungsdatei noch einmal mit an die Mail).

Für Fragen zum Deutschlandsemesterticket ist die S-Bahn zuständig. Für Fragen bezüglich der Befreiung vom Semesterticket oder der Bezuschussung können Sie das entsprechende Referat des AStA ansprechen.

Downloadbereich

Für die Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen (Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen z.B. durch ein vorangegangenes Studium) ist das Votum der jeweiligen Modulverantwortlichen ab WiSe 2024/25 einzuholen.

Einheitliche Qualitätskriterien für Referate, schriftliche Ausarbeitungen von Referaten und Hausarbeiten: Qualitätskriterien wissenschaftlichen Arbeitens 

Die Angaben in dieser Orientierungshilfe sind ein Service des Studiengangs für Studierende und
Lehrende: Orientierungshilfe zur Bachelorarbeit

Pro Semester gibt es sechs Präsenzphasen in Blockform (i.d.R. 14-tägig Donnerstag bis Samstag jeweils von ca. 9 bis 18 Uhr). Präsenz-, Selbstlern- und Praxisphasen wechseln sich ab.