Vorpraktikum abgeschafft!

Für Bewerbungen zum BA Soziale Arbeit ist kein Vorpraktikum mehr erforderlich.

Bewerbungsverfahren und -zeiten

  • für das Sommersemester vom 01.12.-15.01. (Achtung: Bewerbung zum SoSe 25 ab dem 02.12.)
  • für das Wintersemester vom 01.06.-15.07. 

 

Wenn du dich für den Studiengang Soziale Arbeit zum 1. Fachsemester bewerben möchtest, ist zunächst eine Online-Registrierung über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de erforderlich. Dort gibst du deine persönlichen Daten ein und erhältst nach der erfolgreichen Registrierung eine Bewerbungs-Identifikations-Nummer (BID) und eine Bewerbungs-Authentifizierungs-Nummer (BAN).

Nach deiner Registrierung über hochschulstart.de verläuft die Bewerbung dezentral über unser Bewerbungsportal. Dazu benötigst du die BID und BAN, die du bei der Registrierung auf hochschulstart.de erhalten hast. 

Hinweis für Bewerber*innen, die eine Assistenz bei der elektronischen Registrierung benötigen

Für Bewerber*innen, die glaubhaft machen, sich nicht selbständig auf elektronischem Wege registrieren oder bewerben zu können, besteht die Möglichkeit der Unterstützung durch die Allgemeine Studienberatung und die Immatrikulationsverwaltung der ASH Berlin.

Zugangsvoraussetzungen

Hierbei handelt es sich um:

  • die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife,
  • die Fachhochschulreife oder
  • eine aufgrund einer durch Rechtsvorschriften oder von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung (beruflich Qualifizierte mit staatlich anerkannter Berufsausbildung). 

Von Studienbewerber*innen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Einrichtung erworben haben, werden deutsche Sprachkenntnisse verlangt, die zum Studium an einer deutschen Hochschule befähigen. Diese richten sich nach der Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen.

Die erforderlichen Sprachkenntnisse können durch eine der folgenden Prüfungen nachgewiesen werden:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH): Gesamtergebnis mindestens DSH-2
  • Test deutsch als Fremdsprache (TestDAF): in allen Teilprüfungen mindestens TDN 4
  • bestandener Prüfungsteil "Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz: DSD II
  • bestandenes Österreichisches Sprachdiplom C2 (ÖSD C2)
  • bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule"

Auswahlverfahren

Die Festsetzung der Zulassungszahlen findest du online in den Amtlichen Mitteilungen der ASH Berlin.

Nach Abzug der entsprechenden Sonderquoten (s.u.) werden rund ein Viertel der verfügbaren Studienplätze nach dem Durchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturquote) vergeben.

 

Ein weiteres Viertel der Studienplätze im gewünschten Studiengang werden nach der Zeitspanne seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Wartezeitquote) vergeben (je 1 Wartesemester pro Halbjahr).

Zeiten eines Studiums an einer Hochschule werden nicht auf die Wartezeit angerechnet. Die Dauer der Wartezeit wird auf zehn Halbjahre begrenzt. Existieren mehr Bewerber*innen mit mindestens 10 Wartesemestern als Studienplätze, entscheidet der Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung.

Ungefähr fünfzig Prozent der verfügbaren Studienplätze werden im hochschuleigenen Auswahlverfahren der ASH Berlin vergeben. Bei der Auswahlentscheidung werden berücksichtigt:

  • das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Durchschnittsnote)
  • studienrelevante Kompetenzen

Für die Note 1,0 auf der Hochschulzugangsberechtigung werden 24 Punkte gutgeschrieben; für jede darüber liegende Zehntelnote werden hiervon je 1 Punkt abgezogen.
Für den Nachweis studienrelevanter Kompetenzen kannst du je nach Art 2 bis 6 Punkte (insgesamt 24) erhalten (s. Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens).

Das Ranking der Bewerber*innen erfolgt nach der individuell ermittelten Punktzahl. Bewerber*innen mit höherer Punktzahl werden entsprechend vorrangig berücksichtigt.

Von den insgesamt verfügbaren Studienplätzen im Sinne des § 6 Absatz 1 der Hochschulzulassungsverordnung werden folgende Vorabquoten abgezogen:

  • 5 % für Ausländer*innen, die deutschen Bewerber*innen nicht gleichgestellt sind
  • 2 % für Fälle außergewöhnlicher Härte (Härtefallquote)
  • 5 % für minderjährige Bewerber*innen (Minderjährigenquote)
  • 3 % für Zweitstudienbewerber*innen (Zweitstudienquote)
  • 1 % für Bewerber*innen, die einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis im Sinne des § 10 Ab. 1 Satz 1 Nummer 6 BerlHZG angehören (Profilquote)
  • 15 % für Bewerber*innen mit einer Studienberechtigung nach § 11 BerlHG (Quote für beruflich Qualifizierte)        

In der Vorabquote nicht in Anspruch genommene Studienplätze werden im allgemeinen Auswahlverfahren vergeben. Bei Fragen zur Bewerbung auf eine Sonderquote kontaktiere bitte die Allgemeine Studienberatung: studienberatung@ ash-berlin.eu

Bewerbung auf Sonderquoten und höhere Fachsemester

Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt ausschließlich postalisch mit dem entsprechenden Zulassungsantrag.

Die Zugangsvoraussetzungen für eine Bewerbung zum höheren Fachsemester sind:

  • allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung
  • mind. 30 Credits bereits studierter Module (30 Credits = 1 Fachsemester)

Weitere Informationen findest du in der Bewerbungsinformation.

Wenn du einen Studienplatz an der ASH erhalten hast und dir die bisher erbrachten Leistungen als Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, ist es notwendig, dafür beim Prüfungsausschuss der ASH einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. 

Bei weiterführenden Fragen wende dich bitte an die Allgemeine Studienberatung: studienberatung@ash-berlin.eu

Bewerber*innen, die bereits ein grundständiges Studium in einem anderen Studiengang

  • an einer deutschen Hochschule,
  • an einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen)

zum Zeitpunkt der Bewerbung erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium), gelten als Zweitstudienbewerber_innen.

Die Bewerbung für einen Zweitstudienplatz erfolgt für den B.A. Soziale Arbeit nach dem serviceorientierten Dialogverfahren (s. Bewerbungsverfahren). Für Zweitstudienplatzbewerber*innen sind an der ASH bis zu drei Prozent der Studienplätze vorgesehen.

Weitere Informationen zu wichtigen Unterlagen und Auswahlkriterien sind dem entsprechendem Merkblatt Zweitstudium zu entnehmen.

Bei weiterführenden Fragen wende dich bitte an die Allgemeine Studienberatung: studienberatung@ash-berlin.eu

Für Bewerber*innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie oben dargestellt:

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (in Originalsprache) sowie einer Kopie in deutscher oder englischer Übersetzung
  • Nachweis über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse auf Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT).

Bei weitergehenden Fragen, wende dich gerne an die Allgemeine Studienberatung: studienberatung@ash-berlin.eu

Du hast eine staatlich anerkannte Berufsausbildung anstatt einer schulischen Hochschulzugangsberechtigung? Bewirb dich trotzdem.

Nähere Informationen erhältst du bei der Allgemeinen Studienberatung: studienberatung@ ash-berlin.eu

Download-Bereich

Flyer des Studiengangs BA Soziale Arbeit

Zulassungsgrenzwerte (Achtung: das hochschuleigene Auswahlverfahren wurde angepasst. Die Grenzwerte sind daher nicht als Referenz für Bewerbungen zum WiSe 24/25 geeignet)

Broschüre Berufsfeld Soziale Arbeit (Berliner Senat)

FAQ Bewerbung und Zulassung

Solltest du nachträglich bemerken, dass dir ein Fehler im Online-Bewerbungsverfahren unterlaufen ist, muss du uns das nicht gesondert mitteilen.  Die Bewerbungen werden entsprechend den glaubhaft gemachten Zeugnissen bzw. Nachweisen gegebenenfalls durch die Immatrikulationsverwaltung selbstständig korrigiert.

Das betrifft zum Beispiel Änderungen bzgl. der Durchschnittsnote, des Datums des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung oder Angaben im hochschuleigenem Auswahlverfahren. 

Aufgrund der hohen Bewerbungszahlen bitten wir von Nachfragen zum Ausgang des Bewerbungsverfahrens abzusehen. Die Studiengangskoordination hat zudem keinerlei Informationen über den Bewerbungsprozess. Dafür ist allein die Immatrikulationverwaltung zuständig.

Solltest du eine Bestätigung über den Eingang deiner Unterlagen wünschen, so ist eine postalische Zustellung per Einschreiben vorzunehmen. 

Nach Abgabe kannst du den Status deiner Bewerbung in deinem Benutzerkonto im Bewerbungsportal von hochschulstart.de einsehen.

Wichtig: Du erhältst über hochschulstart.de die Zulassungsangebote für deine Bewerbungen. Behalte daher die Statusleiste auf dem Portal im Blick. Bitte beachte auch die verschiedenen Phasen der Bewerbung im DoSV:

  • Bewerbung eingegangen: online Bewerbung ist eingegangen
  • Bewerbung gültig: postalische Bewerbung ist eingegangen
  • Bewerbung vorläufig ausgeschlossen: fehlende Unterlagen können bis Ende der Ausschlussfrist (15.01. bzw. 15.07.) nachgereicht werden.

Mit den ersten Zulassungen solltest du frühestens vier bis sechs Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist rechnen. Je nach deinem individuell erreichten Rangplatz im Bewerbungsverfahren geschieht das früher oder später. Endgültige Absagen werden häufig erst kurz vor Beginn des Semesters  versendet.

Bei spezifischen Fragen zum Ausgang deiner Bewerbung ist die Immatrikulationverwaltung (immatrikulationsverwaltung@ ash-berlin.eu) anzusprechen.

Sobald du für ein Studium an einer Hochschule zugelassen wurden, ist ein Wechsel der Prioritäten nicht mehr möglich. 

Bitte prüfe daher genau, welche Prioritäten du im Bewerbungsverfahren den unterschiedlichen Hochschulen und Studiengängen bei Hochschulstart zuordnest.

Du hast einen Zulassungsbescheid über Hochschulstart erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Du hast die erste Hürde genommen.

In der Regel hast du im Anschluss daran ca. 10 Tage Zeit das Angebot anzunehmen, indem du die erforderlichen Unterlagen postalisch an die Immatrikulationsverwaltung der ASH Berlin sendest und den Studierendenbeitrag vollständig überweist. Alle notwendigen Schritte findest du zum gegebenen Zeitpunkt auf der entsprechenden Webseite der Immatrikulationsverwaltung. 

Wenn du immatrikuliert und damit Student*in der ASH Berlin im BA Soziale Arbeit bist, kannst du entspannt auf die Orientierungstage zu Beginn des Semesters warten. Alle Infos dazu, wie z.B. das Programm, findest du vor dem Semesterstart auf unserer Webseite.

Studierende an der ASH Berlin können sich Studien- und Prüfungsleistungen die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen  erbracht wurden, für Module des eingeschriebenen Studiengangs anerkennen lassen, wenn die bereits absolvierten Module keinen wesentlichen Unterschied zu den ASH-Modulen aufweisen.

Allgemeine Informationen zur Anerkennung erhältst du auf der Webseite der Anerkennungsbeauftragten.

Darüber hinaus ist es möglich sich zusätzlich erbrachte Leistungen aus dem Studiengang im Wahlmodul anerkennen zu lassen.

Studierende der ASH Berlin können grundsätzlich einen Antrag auf Anrechnung ihrer außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen stellen, welche sie z.B. durch Aus- und Weiterbildungen erworben haben. Weitere Informationen findest du auf den Seiten der Anrechnungsbeauftragen.

Nebenhörerschaft: Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können auf Antrag gemäß § 14 der Satzung für Studienangelegenheiten nach Entscheidung der jeweiligen Lehrkraft für einzelne Lehrveranstaltungen (in der Regel max. 7 SWS pro Semester) an der ASH Berlin als Nebenhörer*innen geführt werden.

Nebenhörer*innen sind keine Mitglieder/ Studierende der ASH Berlin, d.h. sie erhalten keinen Studierendenausweis und können keine Studenten-Visa beantragen. Diesbezüglich fallen keine Verwaltungsgebühren an, vgl. § 14 Abs. 3 Satzung für Studienangelegenheiten. Nebenhörerinnen müssen mit der Anmeldung an der ASH Berlin eine für das jeweilige Semester gültige Immatrikulationsbescheinigung ihrer Herkunftshochschule vorlegen.

Gasthörerschaft: Gasthörer*innen dürfen an einzelnen Lehrveranstaltungen gemäß § 15 der Satzung für Studienangelegenheiten teilnehmen. Die allgemeine Hochschulreife ist für Gasthörerschaft in den grundständigen Bachelorstudiengängen keine Voraussetzung.

Die Anmeldung zur Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen und wird jeweils für ein Semester erhoben. Gasthörer*innen haben keinen Studierendenstatus.

Gast- bzw. Nebenhörerschaft kann im Rahmen der geltenden Regelungen innerhalb der ersten vier Wochen nach Semesterstart (bis Ende April bzw. bis Ende Oktober eines Jahres) bei der Immatrikulationsverwaltung des StudierendenServiceCenters der ASH Berlin während der Öffnungszeiten beantragt werden.

Die Registrierung erfolgt jeweils für ein Semester und soll sieben Semesterwochenstunden (SWS) nicht überschreiten. Darüber hinausgehende SWS bedürfen einer über den Regelfall hinausgehenden Rechtfertigung durch Glaubhaftmachung besonderer Härte. 

Du findest den Antrag auf Gast- bzw. Nebenhörerschaft im Downloadbereich der Immatrikulationsverwaltung.

Die Allgemeine Studienberatung  berät zu unterschiedlichen Wegen der Studienfinanzierung. Auch das StudierendenWerk Berlin bietet Beratungsangebote zum Thema BAföG und Sozialleistungen.

Die Allgemeine Studienberatung bietet dir zu allen genannten Aspekten entsprechende Informationen und Unterstützung an. Zusätzliche Anlaufstellen sind das Familienbüro und die Beauftragte für Studierende mit chronischen Erkrankungen und/oder Behinderung unter alice barrierefrei.