Im Studium B.A. Soziale Arbeit

Das Sommersemester beginnt in der Regel am 01.04., das Wintersemester am 01.10. eines Jahres.

In der ersten Woche der Vorlesungszeit finden die Orientierungstage statt. Dort haben alle Erstsemester die Möglichkeit, die ASH näher kennenzulernen und sich mit den Strukturen und dem elektronischen Belegen der Lehrveranstaltungen vertraut zu machen. Die Lehre startet erst im Anschluss.

Für Studierende, die in ein höheres Fachsemester immatrikuliert werden (Hochschulwechselnde), gibt es bereits vor dem Semesterstart eine Informationsveranstaltung.

Einen ersten Überblick zu allen wichtigen Aspekten deines Studiums bietet das Studienhandbuch (WiSe 2024), welches jedes Semester angepasst wird.

Infos zur Mensa, Sportangeboten und anderen facilities an der ASH gibt dir die Webseite "studieren".

Alle Informationen zur Bewerbung für einen Studienplatz im BA Soziale Arbeit stehen auf der Webseite "Vor dem Studium".

Alle relevanten Informationen kannst du auch dem Studienhandbuch entnehmen.

Der Musterstudienplan bietet  eine kurze tabellarische Übersicht über den Aufbau des Studienganges und hat lediglich empfehlenden Charakter.

  • Studierende, die ab dem SoSe 2022 mit dem ersten Fachsemester starten, werden nach der neuen Studienordnung (SPO 2021) immatrikuliert und studieren entsprechend nach dem neuen Musterstudienplan 2021.
  • Studierende, die ihr Studium vor dem SoSe 22 begonnen haben, studieren weiterhin nach der alten Studienprüfungsordnung (SPO 2008) und dem alten Musterstudienplan 2008. 

Manchmal ist es notwendig, Lehrveranstaltungen einer anderen SPO zu belegen, weil Kurse nachgeholt oder vorgezogen werden. Um zu verstehen, welche Kurse äquivalent belegt werden können, hilft die jeweilige Äquivalenztabelle:

  • Ich studiere nach der alten SPO 2008 und möchte Kurse der neuen SPO 2021 belegen: Tabelle 2008
  • Ich studiere nach der neuen SPO 2021 und möchte Kurse der alten SPO 2008 belegen: Tabelle 2021

Das Modulhandbuch Soziale Arbeit beschreibt ausführlich alle Module, ihre Inhalte und Lernziele, die verschiedenen Formate, Prüfungen und Teilnahmevoraussetzungen (Modulhandbuch nach SPO 2008; Modulhandbuch nach SPO 2021).

Bei Fragen zu den einzelnen Modulen können die jeweiligen Modulverantwortlichen behilflich sein. Die Übersicht aller Modulverantwortlichen findet sich auf den Seiten der Lehrbetriebsverwaltung.

In der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) sowie der Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den BA Soziale Arbeit (SPO 2008; 2021) kannst du die zentralen rechtlichen Bestimmungen und Regelungen nachlesen. Weitere Ordnungen befinden sich im Downloadbereich.

Bis 30.09.2029 ist der Studiengang reakkreditiert.

Das Belegverfahren für den BA Soziale Arbeit erfolgt ausschließlich elektronisch. Alle Infos und Fristen sind jeweils zu Beginn des jeweiligen Semesters auf dieser Website zu finden.

Um einen Überblick über dein Studium zu erlangen und den Umgang mit Notenspiegel und Belegdaten zu erlernen haben wir ein Video-Tutorial erstellt, das wir dir sehr ans Herz legen.

Weitere Informationen, Video-Tutorials und Anleitungen zum Belegsystem bzw. Vorlesungsverzeichnis (LSF) findest du auch auf den Seiten des Computerzentrums (ComZ). Bitte vergiss nicht, dich vorab für alle Prüfungen anzumelden.

Innerhalb des Studiums sind zwei Praxisphasen vorgesehen, die insgesamt 26 Wochen umfassen:

  • eine Feldstudienphase von vier Wochen, die in der letzten Woche der Vorlesungszeit des ersten Semesters beginnt und die Praxisforschung beinhaltet
  • eine fünfmonatige Praxisphase, die in der Regel im fünften Semester absolviert wird (siehe Praktikumsordnung)

Die Praktikumsverwaltung informiert, berät und unterstützt Studierende bei allen Fragen rund um die Praktika.

Ein besonderes Kennzeichen des Studiums ist das Projektstudium. Das Projekt soll ab dem 4. Semester belegt werden und dauert insgesamt vier Semester (Projektmodul 1 und 2). Projekte sind Veranstaltungen forschenden Lernens. Sie bauen auf dem Wissen und den Handlungsstrategien, die in den Grundlagenmodulen erworben worden sind, auf.

Im 3. Semester kannst du dich aktiv in das Projektprocedere einbringen, eigene Projektideen anstoßen und damit über das Angebot der Projekte mitentscheiden.

Weitere Informationen zum Projektprocedere, den Zuständigkeiten und Fristen gibt es hier:

Projektauswahlprocedere

Nach Musterstudienplan wird die Bachelorarbeit zwischen den 6. und 7. Semester verfasst. Die Bearbeitungszeit liegt dabei immer zwischen zwei Semestern  (im SoSe von August bis Oktober und im WiSe von Februar bis Mai).

Studierende, die ab dem SoSe 2022 immatrikuliert wurden und nach der neuen fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung (SPO 2021) studieren, belegen im 6. Semester zusätzlich ein vorbereitendes Kolloquium.

Wichtig: Studierende der SPO 21 müssen zur Anmeldung der BA-Arbeit im Laufe des Studiums mindestens zwei Hausarbeiten geschrieben haben, die durch die Lehrenden im LSF als "H" vermerkt wurden.

Als Unterstützung für Studierende in der Abschlussphase wurde eine Orientierungshilfe für die Bachelorarbeit im BA Soziale Arbeit zusammen gestellt. Und auch die Schreibförderung der ASH hat ein tolles Angebot.

Weitere Informationen und Hinweise zur Bachelorarbeit und zum Studienabschluss findest du auf der entsprechenden Webseite für Prüfungsangelegenheiten und in unseren FAQs weiter unten.

Das Studium wird abgeschlossen mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.).
Als Bachelorabsolvent/-in erhälst du nach Beendigung deines Studiums vier Dokumente: ein Zeugnis, eine Bachelor-Urkunde, ein Diploma Supplement und ein Transcript of Records.

Das Zeugnis wird jedoch erst erstellt, wenn der Prüfungsverwaltung dein Exmatrikulationsantrag und die Entlastungsbescheinigung der Bibliothek vorliegen.

Weitere Informationen und Hinweise zum Studienabschluss findest du auf den Seiten der­

Prüfungsverwaltung

und in unserem Merkblatt zum Studienabschluss.

Merkblatt zum Studienabschluss

Die Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/-in/Sozialpädagog/-in wird auf Antrag durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erteilt.

Studium und Praktikum im Ausland: Während deines Studiums existieren verschiedene Möglichkeiten Auslandsaufenthalte zu realisieren, z. B. im Rahmen der studienintegrierten Praxisphasen und/oder eines Auslandssemesters. Umgekehrt kommen auch viele internationale Studierende zum Studium an die ASH. Das International Office steht informierend und beratend zur Seite.

International Curriculum: Das „International Curriculum" enthält international ausgerichtete Lehrveranstaltungen, die größtenteils auf Englisch gelehrt werden. Das Angebot variiert jedes Semester und wird im Vorlesungsverzeichnis explizit ausgewiesen. Die nicht-deutschsprachigen Lehrangebote sind in erster Linie dazu da, sich in einer Fremdsprache mit für die Soziale Arbeit international relevanten Themen zu beschäftigen. Hierdurch können Sprachkenntnisse angewendet und fachspezifisch vertieft werden.

Internationales Zertifikat: Mit dem Internationalen Zertifikat zeichnet die ASH Studierende, die sich international engagieren, mit einem gesonderten Zeugnis aus. In den vier Bausteinen "internationales Engagement", "internationale Erfahrungen", "Curriculum und Selbstreflexion" können Punkte für das Zertifikat erworben werden.

Sprachenzentrum: Hier findest du zahlreiche Sprachkurse, darunter Arabisch und Kurdisch.

Im BA Studiengang kann max. ein Sprachkurs als Wahlveranstaltung angerechnet werden. Die Anrechnung kann über die Anrechnungsbeauftragte beantragt werden. Bitte nutze dazu den Antrag auf individuelle Anrechnung.

Ein Teilzeitstudium ist möglich, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.  Dazu zählen:

  • Erwerbstätigkeit,
  • Behinderung oder chronischer Erkrankung, wenn diese ein Teilzeitstudium erforderlich macht,
  • Schwangerschaft,
  • Familientätigkeiten bezogen auf Erziehung von Kindern bis zum 16. Lebensjahr oder Pflege und Betreuung von kranken und pflegebedürftigen Familienangehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes,
  • Wahrnehmung eines Mandats eines Organs der ASH, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks Berlin.

Andere wichtige Gründe können anerkannt werden, wenn im Einzelfall nachgewiesen wird, dass die Durchführung eines Vollzeitstudiums zu einer unbilligen Härte führen würde.

Der Antrag auf ein Teilzeitstudium ist mit dem Immatrikulationsantrag bzw. mit der Rückmeldung für mindestens zwei aufeinander folgende Semester zu stellen. Folgeanträge sind möglich. Eine rückwirkende Bewilligung eines Teilzeitstudiums ist leider ausgeschlossen. Dem Antrag auf ein Teilzeitstudium sind geeignete Nachweise zur Dokumentation des wichtigen Grundes beizufügen. Der Wegfall des wichtigen Grundes ist unverzüglich mitzuteilen.

Teilzeitstudierende haben den gleichen Status innerhalb der ASH wie Vollzeitstudierende. Die Höhe der pro Semester zu entrichtenden Beiträge und Gebühren wird durch ein Teilzeitstudium nicht berührt.

Die im Teilzeitstudium absolvierten Studienzeiten werden entsprechend dem am regulären Studienprogramm geleisteten Anteil auf die Regelstudienzeit angerechnet. Ein Parallelstudium bzw. die Erbringung von Zusatzleistungen während des Teilzeitstudiums ist ausgeschlossen. Teilzeitstudiensemester zählen als volle Hochschulsemester und jeweils anteilige Fachsemester. Beispiel: Du studierst die ersten zwei Semester in Teilzeit. De Dauer des Studiums wid dann am Ende des zweiten Semesters als 1 Fachsemester ausgewiesen.

Wird das gesamte Studium in Teilzeit absolviert, kann höchstens eine Verdoppelung der Regelstudienzeit des Vollzeitstudiums gewährt werden. Ein Musterstudienplan für Teilzeitstudierende existiert nicht. Du entscheidest selbst wie viele Semesterwochenstunden du leisten kannst. Bei Unterstützungsbedarf wende dich gerne an die Studienberatung.

Nebenhörerschaft: Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können auf Antrag gemäß § 14 der Satzung für Studienangelegenheiten nach Entscheidung der jeweiligen Lehrkraft für einzelne Lehrveranstaltungen (in der Regel max. 7 SWS pro Semester) an der ASH Berlin als Nebenhörer*innen geführt werden.

Nebenhörer*innen sind keine Mitglieder/ Studierende der ASH Berlin, d.h. sie erhalten keinen Studierendenausweis und können keine Studenten-Visa beantragen. Diesbezüglich fallen keine Verwaltungsgebühren an, vgl. § 14 Abs. 3 Satzung für Studienangelegenheiten. Nebenhörer*innen müssen mit der Anmeldung an der ASH Berlin eine für das jeweilige Semester gültige Immatrikulationsbescheinigung ihrer Herkunftshochschule vorlegen.

Gasthörerschaft: Gasthörer*innen dürfen an einzelnen Lehrveranstaltungen gemäß § 15 der Satzung für Studienangelegenheiten teilnehmen. Die allgemeine Hochschulreife ist für Gasthörerschaft in den grundständigen Bachelorstudiengängen keine Voraussetzung.

Die Anmeldung zur Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen und wird jeweils für ein Semester erhoben. Gasthörer*innen haben keinen Studierendenstatus.

Gast- bzw. Nebenhörerschaft kann im Rahmen der geltenden Regelungen innerhalb der ersten vier Wochen nach Semesterstart (bis Ende April bzw. bis Ende Oktober eines Jahres) bei der Immatrikulationsveraltung des StudierendenServiceCenters der ASH Berlin während der Öffnungszeiten beantragt werden.

Die Registrierung erfolgt jeweils für ein Semester und soll sieben Semesterwochenstunden (SWS) nicht überschreiten. Darüber hinausgehende SWS bedürfen einer über den Regelfall hinausgehenden Rechtfertigung durch Glaubhaftmachung besonderer Härte. 

Der Antrag auf Gast- bzw. Nebenhörerschaft ist im Downloadbereich der Immatrikulationsverwaltung zu finden.

FAQ Studium

Nein, du bist frei dein Studium selbst zu gestalten. Auch die Studiendauer von 7 Semestern ist keineswegs bindend. Sofern du nicht aufgrund von BAföG o.ä. an die Regelstudienzeit gebunden bist, kannst du auch länger studieren. Der Musterstudienplan bietet lediglich eine Orientierung und stellt eine von vielen möglichen Lösungen dar, um das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen.

Bitte beachte dabei stets die Voraussetzungen zum Belegen eines Moduls. Im Zweifelsfall können Module aberkannt werden.

Einen Überblick über deine angemeldeten bzw. abgelegten Prüfungen sowie gutgeschriebenen Credits erhältst du über den Notenspiegel im LSF. Melde dich  dazu mit deinen Zugangsdaten im LSF-Portal an und gehe über "Meine Funktionen" auf "Meine Prüfungsverwaltung". Dort hast du die Möglichkeit den Notenspiegel einzusehen.

Alle von dir belegten Veranstaltungen mit den ggf. erteilten Teilnahmen kannst du ebenfalls im LSF unter "Meine Funktionen" -> "Meine Auswertungen" -> "Belegdaten" einsehen.

Schau dir gerne auch unser Video-Tutorial dazu an.

Solltest du Hilfe bei der Planung und Organisation deines Studienverlaufs benötigen, melde dich gerne in der Studien- oder Peer-Beratung.

Sobald alle Veranstaltungen eines Moduls belegt und die vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden, sollten dir die Credits im Notenspiegel gutgeschrieben werden. Ist dies nicht der Fall, prüfe bitte die folgenden Voraussetzungen:

  • Erfüllst du alle Voraussetzungen, um das Modul zu absolvieren (z.B. 60 Credits)?
  • Sind alle Veranstaltungen des Moduls in der Belegliste aufgeführt? Du findest deine Belegliste im LSF unter "Meine Funktionen" und "Meine Auswertungen".
  • Sind alle Veranstaltungen des Moduls in der Belegliste mit einem "TE" für Teilnahme versehen?
  • Sind alle erforderlichen Prüfungen für das Modul angemeldet worden? Du finden deine angemeldeten ("AN") und bestandenen ("BE")  Prüfungen im Notenspiegel oder über "Meine Funktionen" und "Meine Prüfungsverwaltung" im LSF. Ist die Note eingetragen?

Für Prüfungen, die nicht angemeldet wurden, können auch keine Noten eingetragen werden. Auch der Praxisbericht stellt eine Prüfungsleistung im Modul "Praktikum und Ausbildungssupervision" dar und muss angemeldet werden.

Bitte prüfe immer vorab, ob du die Zugangsvoraussetzungen für ein Modul erfüllst, bevor du dieses belegst und Prüfungen absolvierst.

Die Prüfungsanmeldung ist ca. sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn möglich. Du kannst diese über das Belegsystem (LSF) vornehmen. Eine detailliert Anleitung gibt es auf den Webseiten des ComZ

Alle von dir erbrachten Prüfungsleistungen müssen vorab im Belegsystem angemeldet werden. Ohne Prüfungsanmeldung können auch keine Noten im LSF verbucht werden. Dir werden damit auch keine Credits gutgeschrieben. 

Im Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit sind pro Semester zwei Blockwochen vorgesehen. In diesen zwei Wochen findet keine reguläre statt. Lehrveranstaltungen, die einen zusätzlichen Arbeitszeitbedarf haben, können die Blockwochen nutzen, um in zusammenhängenden Zeitblöcken intensiv an einem Thema zu arbeiten.

Es ist möglich, sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Sprachkurs als Wahlveranstaltung anrechnen zu lassen. Die Anrechnung erfolgt über die Anrechnungsbeauftragte.

Für Sprachkurse, die am Sprachenzentrum der ASH absolviert wurden, erfolgt die pauschale Antragstellung über ein entsprechendes Formular:

Antrag auf pauschale Anrechnung von Sprachkursen der ASH

Als Voraussetzungen für die Anrechnung von Sprachkurses gilt:

  • Das Ende des Sprachkurses liegt bei Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurück.
  • Es wurde nachweislich eine Prüfungsleistung erbracht und bestanden.
  • Der Kurs umfasste mindestens 50 Zeitstunden oder 4 SWS.
  • Es wurde durch den Sprachkurs mindestens das Niveau A1 erreicht (für Englisch-Kurse mind. B2).
  • Wenn ein Sprachkurs in zwei Teilkurse gegliedert ist (z.B. A.1.1 und A 1.2) müssen beide Kurse für die Erreichung des Sprachniveaus A1 nachgewiesen werden.

Für die Anrechnung  von Sprachkurse außerhalb der ASH bedarf es einer Einschätzung durch die Leitung des Sprachenzentrums: kregler@ash-berlin.eu

Ja, auch Kurse anderer Hochschulen, die einen sozialen Bezug haben, können für das  Wahlmodul anerkannt werden. Hierzu bedarf es einer Nebenhörerschaft. Die Teilnahme und ggf. Prüfung wird dann über einen Leistungsschein nachgewiesen und zusammen mit dem Anerkennungsantrag bei der Modulbeauftragten eingereicht. Erkennt diese die Veranstaltung an, geht der Antrag an die Anerkennungsbeauftragte.

Auch innerhalb der ASH und des BA Soziale Arbeit gibt es Möglichkeiten sich einzelne Seminare oder das ganze Wahlmodul intern anerkennen zu lassen:

  • zusätzlich gewählte Theorie-Praxis-Vertiefungen (4 SWS) - wenn erkennbar ist, dass unterschiedliche thematische Schwerpunkte behandelt wurden!
  • Veranstaltungen der neuen SPO 21 für Studierende der SPO 2008 (Vertiefung Sozialökonomie und Vertiefung Sexualpädagogik)
  • Veranstaltungen des BA Erziehung und Bildung in der Kindheit oder des BA Management und Versorgung im Gesundheitswesen
  • ASH Sprachkurse (s. o.)

Hierzu bedarf es ebenfalls eines Leistungsscheins. Allerdings geht dieser zusammen mit dem Anerkennungsantrag ohne Umweg über die Modulbeauftragten direkt an die Prüfungsverwaltung.

Prinzipiell ist es möglich, das Praktikum im Studienverlauf unter Beachtung der Zugangsvoraussetzungen zu verschieben. Du solltest aber die mit dem Praktikum zusammenhängenden Studienanteile im Blick behalten.

Der Praxisbericht ist Teil des Moduls "Praktikum und Ausbildungssupervision" und muss als Prüfung angemeldet werden. Er wird jedoch von deiner betreuenden Lehrperson im Projektmodul begutachtet. Solltest du das Praktikum erst nach dem Projektmodul besuchen, ist also zu klären, ob die Lehrperson für eine spätere Begutachtung des Praxisberichts noch zur Verfügung steht. 

Eine individuelle Beratung erhältst du in der Praktikumsverwaltung.

Studierende der ASH Berlin können grundsätzlich einen Antrag auf Anrechnung ihrer außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen stellen, welche sie z.B. durch Aus- und Weiterbildungen erworben haben. Weitere Informationen findest du auf den Seiten der Anrechnungsbeauftragten.

Studierende an der ASH Berlin können Studien- und Prüfungsleistungen die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen  erbracht wurden, für Module des eingeschriebenen Studiengangs anerkennen lassen, wenn die bereits absolvierten Module keinen wesentlichen Unterschied zu den ASH-Modulen aufweisen.

Allgemeine Informationen zur Anerkennung erhältst du auf den Seiten der Anerkennungsbeauftragten.

Darüber hinaus ist es möglich sich zusätzlich erbrachte Leistungen anderer Studiengänge oder Hochschulen  im Wahlmodul anerkennen zu lassen, sofern diese einen sozialen Bezug haben (s. Q&A zu Wahlmodul).

Studierende können auf schriftlichen Antrag und aus wichtigem Grund beurlaubt werden. Wichtige Gründe für eine Beurlaubung sind insbesondere:

  • eigene Krankheit, mit der ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist,
  • Umstände, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit begründen,
  • Betreuungspflichten, insbesondere Betreuung naher Angehöriger,
  • Ableistung von Diensten, Auslandsstudienaufenthalte sowie das Absolvieren eines Praktikums, soweit dieses kein Pflichtpraktikum laut Studienordnung ist,
  • begründete soziale Notlage.

Bei Studierenden, die mindestens eine Wahlperiode in den Organen der ASH Berlin, der Studentenschaft oder des Studentenwerks mitgewirkt haben, wird die Studienzeit von einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Bei einer mehrjährigen Mitwirkung wird eine Studienzeit bis zu drei Semestern nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Der schriftliche Antrag auf Beurlaubung ist unter Beifügung der Nachweise über das Vorliegen eines wichtigen Grundes bei der Rückmeldung, spätestens aber bis zum Semesterbeginn an der ASH Berlin bei der Immatrikulationsverwaltung zu stellen. Die Beurlaubung ist für volle Semester und in der Regel nur für jeweils höchstens zwei aufeinander folgende Semester zulässig. Während des gesamten Studiums kann die oder der Studierende grundsätzlich nicht länger als vier Semester beurlaubt werden.

Eine Beurlaubung aufgrund der Inanspruchnahme von Mutterschutz und/oder Elternzeit soll maximal 6 Semester für die gesamte Dauer von Elternzeiten nicht übersteigen. In begründeten Härtefällen ist eine Verlängerung bis zu weiteren 4 Semestern möglich.

Während der Beurlaubung bleiben die Mitgliedsrechte und Pflichten der Studierenden unberührt. Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, jedoch nicht als Fachsemester. Während der Beurlaubung können grundsätzlich keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht und keine Lehrveranstaltungen belegt werden. 

Alle Informationen zur Immatrikulation und Rückmeldung zum Studium findest du auf den Seiten der Immatrikulationsverwaltung. Bitte schaue immer anschließend in dein Gebührenkonto, ob du die volle Summe an Semesterbeiträgen gezahlt hast. Ansonsten ist ein Belegen am Anfang des Semesters nicht möglich.

Personengebundene Informationen erhältst du über das LSF unter "Meine Funktionen" und "Meine Studiumsverwaltung".

Bei Fragen zum Semesterticket ist das entsprechende Referat des AStA die richtige Anlaufstelle: semesterticket@ ash-berlin.eu 

Download-Bereich

Die Rahmenstudien- und prüfungsordnung der ASH (RSPO) regelt ganz allgemein die Organisation und Durchführung des Studiums und der Prüfungen für alle Studiengänge an der ASH.

Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der ASH (RSPO)

In der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für den B.A. Soziale Arbeit werden von der RSPO abweichende und ergänzende Regelungen festgelegt.

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung 2021 (für alle Erstsemester ab SoSe 2022)

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung 2008 

Die Satzung für Studienangelegenheiten der ASH regelt die Rechte und Pflichten der Studierenden und das allgemeine Verwaltungsverfahren.

Satzung für Studienangelegenheiten der ASH Berlin

Die Praktikumsordnung regelt das praktische Studiensemester im 5. Semester des Musterstudienplans.

Praktikumsordnung für den BA Soziale Arbeit

Die Ausbildungssupervisionsordnung regelt die Ziele und Inhalte der Durchführung der Ausbildungssupervision (reflektierte Praxisberatung) während des Praktikum.

Ausbildungssupevisionsordnung

Das Studienhandbuch beinhaltet alle wichtigen Details zum Studium BA Soziale Arbeit sowie hilfreiche Links und Ansprechpersonen.

Studienhandbuch (WiSe 2024/25)

Einen mustergültigen Ablauf deines Studiums bietet dir der Musterstudienplan. Dieser stellt eine Orientierungshilfe dar, ist aber keinesfalls verpflichtend. Er bietet dir in tabellarischer Form einen Überblick zu allen Modulen, Units, SWS, Credits, Teilnahmevoraussetzung, Studien- und Prüfungsleistungen.

Musterstudienplan nach SPO 2008

Musterstudienplan nach SPO 2021 (Neuimmatrikulierten ab dem SoSe 2022)

Das Modulhandbuch beschreibt detailliert alle Module im Hinblick auf verantwortliche Personen, Lernziele, Lehrinhalte, Form und Umfang der Veranstaltungen, Prüfungsformalitäten, Credits und Teilnahmevoraussetzungen.

Modulhandbuch nach SPO 2008

Modulhandbuch nach SPO 2021 (Neuimmatrikulierten ab dem SoSe 2022)

Die Checkliste Studienverlauf hilft dir, einen Überblick über dein Studium zu behalten:

Checkliste Studienverlauf (nach SPO 2008)

Checkliste Studienverlauf (nach SPO 2021, ab SoSe 22 Immatrikulierte)

Die Orientierungshilfe zur Bachelorarbeit soll dich bei der Planung und Erstellung deiner Abschlussarbeit unterstützen:

Orientierungshilfe zur Bachelorarbeit

Das Merkblatt "Studienabschlussphase" gibt Hinweise, was im Rahmen der letzten Studienleistungen zu beachten ist:

Merkblatt Studienabschlussphase

Auf den Seiten der Praktikumsverwaltung findest du ein Merkblatt zur Feldstudienphase.

Manchmal ist es notwendig, Lehrveranstaltungen einer anderen SPO zu belegen, weil Kurse nachgeholt oder vorgezogen werden. Um zu verstehen, welche Kurse äquivalent belegt werden können, hilft die jeweilige Äquivalenztabelle:

Das folgende Video-Tutorial gibt dir Einblick in den Umgang mit Notenspiegel und Belegdaten, damit du dein Studium im Blick behälst:

Video-Tutorial "Wie behalte ich den Überblick über mein Studium"