Zugangsvoraussetzungen

Bei der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) handelt es sich um: 

Von Studienbewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Bildungseinrichtung erworben haben, werden deutsche Sprachkenntnisse verlangt, die zum Studium an einer deutschen Hochschule befähigen. Diese richten sich nach der Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfunen für das Studium an deutschen Hochschulen

Die erforderlichen Sprachkenntnisse können durch eine der folgenden Prüfungen nachgewiesen werden: 

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH): Gesamtergebnis mindestens DSH-2
  • Test deutsch als Fremdsprache (TestDAF): in allen Teilprüfungen mindestens TDN 4
  • bestandener Prüfungsteil "Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz: DSD II
  • bestandenes Österreichisches Sprachdiplom C2 (ÖSD C2)
  • bestandene Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule

Für die Zulassung ist immer zwingend erforderlich:

  • eine mindestens 1,5-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit in der Sozialen Arbeit (in Vollzeit; bei Teilzeit entsprechend länger) sowie
  • eine studienbegleitende Berufstätigkeit in der Sozialen Arbeit mit mind. der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit. 

Die Nachweise bei einer Bewerbung erfolgen mittels Arbeitszeugnis(sen) bzw. bei Neuaufnahme einer Tätigkeit durch eine Stellenbeschreibung. 

Bei einer Bewerbung müssen Sie eine fachliche Anleitung durch eine/n staatlich anerkannte:n Sozialarbeiter:in / Sozialpädagog:in gemäß § 10 Abs. 3 SozBAG während der studienbegleitenden Berufstätigkeit nachweisen. 

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Weitere Voraussetzungen

Der Studiengang BASA-online ist als Teilzeitstudiengang konzipiert. Der wöchentliche Zeitaufwand für das Studium beträgt ca. 20 bis 25 Stunden. Dies wird auch bei der Konzeption der Lehrveranstaltungen von den jeweiligen Dozent:innen einkalkuliert. 

Für die Studierenden, die in Vollzeit tätig sind bzw. sein müssen, kann dies eine Arbeitsbelastung von 65 Stunden pro Woche für Studium und Beruf bedeuten. Hinzu kommen unter Umständen familiäre Verpflichtungen. Zudem gibt es im Studiengang BASA-online keine vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien), d.h. die Online-Module laufen durchgängig pro Studienhalbjahr hinweg. 

Die Teilnahme an den Präsenz-Veranstaltungen ist verpflichtend und muss gewährleistet werden. Die Präsenzmodule sind in einigen Bundeländern (u.a. Berlin und Brandenburg) anerkannt nach den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen, d.h. ein Teil der Präsenzmodule kann gegenüber dem Arbeitgeber als Bildungsurlaub genommen werden.

Bewerber:innen sollten sich im Vorfeld der Bewerbung genau überlegen, wie sie das Studium in ihren Alltag integrieren wollen und können, sowie die Möglichkeiten einer Reduzierung der Arbeitszeit für die Dauer des Studiums prüfen.

Beratung und weitere Informationen erhalten Sie bei der Studiengangskoordination.

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Für die Teilnahme am Studium ist weiterhin erforderlich:

  • ein Computer (Laptop oder Desktop)
  • Software zur Text-/ Datenverarbeitung, Erstellung von Präsentationen etc.
  • Headset und Webcam
  • eine schnelle Internetverbindung (mind. 2000er DSL)
  • sowie Sicherheit im Umgang mit diesen Geräten, Programmen und dem Internet.

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Bewerbung

Das onlinebasierte Bachelorstudium Soziale Arbeit (BASA-online) startet jeweils zum Sommer- und Wintersemester. Sie können sich für das Sommersemester vom 1. Dezember bis 15. Januar und für das Wintersemester vom 01. Juni bis zum 15. Juli über die Homepage der ASH Berlin bewerben.

Die Bewerbung für den Studiengang BASA-online erfolgt in zwei Schritten:

Alle Bewerber*innen beachten bitte die oben genannten Präsenztermine.

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Hinweise für besondere Bewerber:innengruppen

Zulassungen für Studienplatzwechsler:innen können nur in dem Umfang erteilt werden, wie Studienplätze im entsprechenden Fachsemester frei geworden sind. Ob und wie viele Plätze im jeweiligen Semester frei werden, steht nach den Rückmeldungen der immatrikulierten Studierenden des Studiengangs fest. Die Rückmeldungen erfolgen jeweils bis Mitte Januar für das Sommersemester und bis Mitte Juli für das Wintersemester.

Die Zugangsvoraussetzungen für eine Bewerbung zum höheren Fachsemester sind: 

  • mind. 30 Credits müssen bereits erworben worden sein und
  • die Zugangsvoraussetzungen für BASA-online müssen erfüllt sein. 

Die Bewerbung als Studienplatzwechsler:in kann ausschließlich im Bewerbungszeitraum erfolgen: Für das Sommersemester vom 01. Dezember bis 15. Januar und für das Wintersemester vom 01. Juni bis 15. Juli.  

Die Bewerbungsunterlagen finden Sie im Bewerbungsportal und können dort heruntergeladen werden. Eine Registrierung über hochschulstart.de ist nicht notwendig. Den Antrag schicken Sie bitte innerhalb des o.g. Bewerbungszeitraums mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die zuständige Immatrikulationsverwaltung.

Bewerber:innen, die bereits ein grundständiges Studium in einem anderen Studiengang

  • an einer deutschen Hochschule,
  • an einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen) 

zum Zeitpunkt der Bewerbung erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium), gelten als Zweitstudienbewerber*innen.

Für Zweitstudienbewerber:innen gelten die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen.

Drüber hinaus müssen Sie schriftliche Ihren Zweitstudienwunsch begründen. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt für Zweitstudienbewerber:innen​​​​​​​​​​​​​​ entnehmen.

Für Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) außerhalb Deutschlands erworben haben, gelten die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen. 

Darüber hinaus müssen die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt auf Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT). Weitere Informationen finden sie im Dokument Nachweis Sprachkenntnisse (pdf).

Auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife können Sie studieren, sofern Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können.  

Darüber hinaus gelten die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen.

Wenn mehr Bewerbungen eingehen, als Studienplätze vorhanden sind, werden die Bewerber:innen nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren ausgewählt. Dieses Verfahren berücksichtigt u.a. 

  • studienrelevante Berufsausbildungen,
  • Berufserfahrung
  • einschlägige Fort- und Weiterbildungen und
  • Sprachkenntnisse. 

Entsprechende Nachweise können bei Bewerbungen über das Bewerbungsportal zusätzlich zu den zwingend erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens

Studierende können erworbene Qualifikationen anrechnen lassen. Dabei ist zwischen hochschulisch erworbenen Kompetenzen (zum Beispiel aus vorangegangenen Studienzeiten) und außerhochschulischen Kompetenzen (zum Beispiel aus beruflicher Fort- und Weiterbildung oder Berufspraxis) zu unterscheiden.

Eine Antragstellung ist möglich, wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben. Eine Vorabprüfung ist nicht möglich. 

Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie bei der Studiengangskoordination und finden Sie auf den Seiten der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten.

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FAQ

Die Kosten für das Studium setzen sich aus:

  • Immatrikulations- und Rückmeldegebühren,
  • Gebühren für das Studienmaterial und
  • sonstige Gebühren.

Hier finden Sie einen Überblick zu den Kosten des Studiums.

Das Semesterticket ist für Fernstudierende nicht erhältlich.

Wenn Sie bereits ein Hochschulstudium in der BRD abgeschlossen haben, können Sie sich als Zweitstudienbewerber:in um einen Studienplatz in BASA-online bewerben. Die Anzahl der Studienplätze ist gemäß gesetzlicher Vorgaben beschränkt.

Ggf. ist eine Anerkennung von bereits erfolgreich erbrachten hochschulischen Leistungen möglich. 

Das Studium hat eine Regelstudienzeit von acht Semestern, d.h. vier Jahren. Es sind keine vorlesungsfreien Zeiten ("Semesterferien") vorgesehen. 

BASA-online ist im Sinne des BAföG nicht förderungsfähig. Weitere Informationen zur finanziellen Förderungen finden Sie auf den Seiten zur Studienfinanzierung.

Je Studienhalbjahr findet ein Präsenz-Modul mit insgesamt 10 Präsenztagen an der Hochschule statt. Die Präsenztage sind i.d.R montags und dienstags, ca. einmal monatlich.

Nein, denn die fortgeführte Berufstätigkeit ist der Praxisbezug für BASA-online.

Die Arbeitsstelle muss den Anforderungen an eine Praxisstelle gem. Sozialberufeanerkennungsgesetz (SozBAG) genügen, d.h. es muss u.a. eine fachliche Anleitung durch eine/n staatl. anerk. Sozialarbeiter*in gemäß § 9 Abs. 2 SozBAG nachgewiesen werden.

Das Selbststudium erfolgt über die Bearbeitung von 17 Online-Modulen, die den Studierenden über das Internet nacheinander angeboten werden. Ergänzt werden diese Lehreinheiten durch interaktive Elemente (wie bspw. durch Chats, Foren oder Kommunikation per E-Mail). Diese ermöglichen eine intensive Kommunikation zwischen den Studierenden und Lehrenden untereinander. Die Studierenden bilden mit Kommiliton*innen virtuelle Arbeitsgruppen.

Traditionell erhält Zugang zu einem Hochschulstudium, wer ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife erworben hat. Seit einigen Jahren besteht auch eine Zugangsmöglichkeit für Bewerber:innen mit einer beruflichen Qualifikation gemäß §11 Berliner Hochschulgesetz.

ALLE Bewerber*innen müssen zusätzlich folgende berufliche Qualifizierung mitbringen:

  • eine mindestens 1,5-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit im Bereich der Sozialen Arbeit (bei Teilzeit entsprechend länger) sowie
  • eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der Sozialen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit (empfohlen: max. 3/4-Stelle)

Zur Orientierung hinsichtlich möglicher anerkannter Tätigkeitsfelder sei auf das Berufsbild "Sozialarbeiter:innen & Sozialpädagog:innen" des DBSH verwiesen. Abzugrenzen sind insbesondere Tätigkeiten, die hauptsächlich pflegend, verwaltend oder frühpädagogisch geprägt sind.

Wenn Sie als Bewerber*in mit einer traditionellen Hochschulzugangsberechtigung über mindestens 1,5 Jahre Berufserfahrung in Vollzeit (bei Teilzeit entsprechend länger) im Bereich der Sozialen Arbeit verfügen, so ist eine Bewerbung möglich (nicht für Bewerber*innen gemäß § 11 BerlHG). Praktika, Ehrenämter und Ausbildungszeiten werden hierbei nicht berücksichtigt.


Die Berufserfahrung muss überwiegend im  sozialarbeiterischen Bereich liegen. Wenn die Berufstätigkeit überwiegend in der Pflege, in der Verwaltung und / oder in der Elementarpädagogik (wie KiTa) ausgeübt wird, entspricht dies nicht den Zulassungsvoraussetzungen.
Für Interessent*innen, die noch nicht über die erforderliche Berufserfahrung verfügen oder quereinsteigen wollen ist die Bewerbung bei dem Studiengang BASA-online an der Alice Salomon Hochschule nicht möglich. Der onlinebasierte, duale Bachelorstudiengang BASA-dual an der Hochschule Fulda setzt keine Berufserfahrung voraus.

Ja, das ist unter Umständen möglich. Sie können sich unter bestimmten Bedingungen gemäß §11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) auch ohne Abitur etc. bewerben.

Eine sehr wichtige Voraussetzung zur Aufnahme und erfolgreichen Absolvierung des Studiums ist ein gutes und realistisches Zeitmanagement. Für das Studium sind über die Dauer von vier Jahren ca. 20-25 Stunden pro Woche zu veranschlagen.

Des Weiteren müssen Grundlagen im Bereich der computerbasierten Datenverarbeitung sowie des netzbasierten Kommunizierens und Arbeitens vorhanden sein. E-Mail, Browser, Web 2.0 und PDF sind für Sie keine unbekannten Begriffe!

Zur technischen Mindestausstattung gehören:

  • Computer
  • Software zur Text-/ Datenverarbeitung, Erstellung von Präsentationen etc.
  • Headset und Webcam
  • schnelle Internetverbindung (mindestens 2000er DSL)

Die Bewerbungsunterlagen und alle notwendigen Informationen finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt auf dieser Seite.

  • Bewerbungen zum Wintersemester (Studienbeginn September/Oktober): ab 01. Juni bis 15. Juli
  • Bewerbungen zum Sommersemester (Studienbeginn März/April): ab 01. Dezember bis 15. Januar

Formlose (Initiativ-)Bewerbungen außerhalb des Verfahrens sind nicht möglich.

Ja, Wartesemester werden bei der Studienplatzvergabe angerechnet. Das Auswahlverfahren ist in den Satzungen/Ordnungen der Hochschule geregelt.

Das Studium fordert einen eigenverantwortlichen Umgang mit Ressourcen (z.B. Zeit) und eine gute Arbeitsorganisation, z.T. auch bei der Zusammenarbeit mit anderen Studierenden.

Im Studium wird von Ihnen ferner erwartet, dass Sie wissenschaftliche Texte lesen, verstehen und auch selbst verfassen. Idealerweise sollten Sie daran Spaß und Interesse mitbringen.

Zudem sollte Sie eine gewisse Affinität für die Arbeit am Computer auszeichnen.

Mit erfolgreichem Bestehen des Studium verleiht die ASH Berlin den akademischen Grad “Bachelor of Arts” (“B.A.”). Nach erfolgreichen Abschluss des Studiums und der abgeleisteten Berufspraktischen Studien erhalten Sie die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin " oder "Staatlich anerkannter Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge" zu führen.
Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin und Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge ist in Berlin im Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) geregelt und wird auf Antrag bei der zuständigen Senatsverwaltung erteilt.

Ein Studienaufwand von 20 - 25 Stunden in der Woche ist realistisch und muss eingeplant werden. Ein gutes Zeitmanagement ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Absolvieren des Studiums. Bei einer Vollzeittätigkeit wird ein Beratungsgespräch dringend empfohlen, da mit einer erhöhten Belastung während des Studiums zu rechnen ist.

Es gibt keine Altersbeschränkungen. Die Studierendenschaft im Studiengang BASA-online ist, auch bzgl. des Alters, sehr heterogen.

Es besteht die Möglichkeit, den Präsenzstudiengang Soziale Arbeit in Teilzeit zu studieren. Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung der ASH Berlin.

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