Vorstellung der Präsenzstudienform (Inhalt, Umfang, Bewerbung)
Zugangsvoraussetzungen
Als Hochschulzugang gelten: Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung.
Ohne Abitur oder Fachabitur ist der Zugang für beruflich Qualifizierte nach § 11 Berliner Hochschulgesetz möglich.
Hochschulzugang für beruflich qualifizierte gem. § 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG):
§ 11 (1) BerlHG allg. Hochschulzugangsberechtigung
- z.B. Meisterabschluss, Fachschulabsolvent_innen oder Inhaber_innen von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlich geregelter Fortbildungsmaßnahmen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich (z.B. Erzieherinnen)
§ 11 (2) BerlHG fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
- fachlich ähnlicher Berufsabschluss mit mind. 2-jähriger Berufsausbildung und mind. 3-jähriger Berufstätigkeit (in Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend länger) im erlernten Beruf (z.B. Sozialassistentinnen)
§ 11 (3) BerlHG fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
- fachfremde berufliche Qualifikation mit mind. 2-jähriger Berufsausbildung und mind. 3-jähriger Berufstätigkeit (in Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend länger) im erlernten Beruf sowie Bestehen der Eignungsprüfung der Hochschule
Für die Bewerbung ist der Nachweis über ein Vorpraktikum von dreimonatiger Dauer bei Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeit entsprechend länger, insgesamt mindestens 462 Stunden) gemäß der tarifüblichen Arbeitszeit in einer pädagogischen Einrichtung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren erforderlich.
Bei Bewerber_innen, die ein Fachabitur an einer Fachschule für Sozialwesen abgeschlossen haben, wird das Praktikum (welches Teil des Fachabiturs ist) als Vorpraktikum anerkannt.
Das Vorpraktikum muss bei der Bewerbung vollständig abgeschlossen sein. Die Bescheinigung der Praxiseinrichtung muss zusammen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
Sozialpädagogische oder sozialarbeiterische Berufsausbildungen bzw. Dienste (z.B. FSJ) in sozialpädagogischen Einrichtungen, die Kinder bis max. 13 Jahre betreuen, werden als Vorpraktikum anerkannt.
Ein Au-Pair-Aufenthalt wird als Vorpraktikum NICHT anerkannt!
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt praxisbezogene Vorbildung.
Bewerbungsfristen
Ab 2. Dezember 2024 bis 15. Januar 2025 zum Sommersemester 2025, Studienbeginn 01.04.2025.
Ab 1. Juni 2025 bis 15. Juli 2025 zum Wintersemester 2025/26, Studienbeginn 01.10.2025.
Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten:
1. Registrierung
Wenn Sie sich zum 1. Fachsemester bewerben möchten, ist zunächst eine Online-Registrierung über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de erforderlich. Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und erhalten nach der erfolgreichen Registrierung eine Bewerbungs-Identifikations-Nummer (BID) und eine Bewerbungs-Authentifizierungs-Nummer (BAN).
Sobald ein Zulassungsangebot vorliegt, können Sie dieses annehmen und erhalten dann einen Zulassungsbescheid.
2. Bewerbung
Nach der Registrierung über hochschulstart.de verläuft die weitere Bewerbung dezentral über HISinOne als Bewerbungsportal unter folgendem Link: https://ashb.hispro.de
Hierzu benötigen Sie die BID und BAN, die Sie bereits bei der Registrierung auf hochschulstart.de erhalten haben.
Dieses Portal ist für alle Bewerbungen verbindlich zu verwenden.
Bitte lesen Sie vorher die Bewerbungsinformationen der Immatrikulationsverwaltung.
Assistenz bei der elektronischen Registrierung
Wenn Sie glaubhaft machen können, sich nicht selbstständig auf elektronischem Wege registrieren oder bewerben zu können, besteht die Möglichkeit der Unterstützung durch die Allgemeine Studienberatung und die Immatrikulationsverwaltung der ASH Berlin.
Hinweise zur Bewerbung
Ein Studienplatzwechsel setzt ein Studium im gleichen Studiengang (z.B. Pädagogik der Kindheit, Elementarpädagogik, Vorschulpädagogik o.ä.) sowie das Erfüllen der o.g. Zulassungsvoraussetzungen voraus. Bitte lesen Sie sich die Informationsbroschüre gründlich durch, bevor Sie den Zulassungsantrag ausfüllen. Vermerken Sie auf dem Antrag unbedingt die Studienform (Präsenzstudienform).
Zulassungen können nur im Umfang erteilt werden, wie Studienplätze im entsprechenden Fachsemester frei geworden sind. Ob und wie viele Plätze im jeweiligen Semester frei werden, steht nach den Rückmeldungen der immatrikulierten Studierenden des Studiengangs fest. Die Rückmeldungen erfolgen jeweils bis Mitte Januar für das Sommersemester und bis Mitte Juli für das Wintersemester.
Die Bewerbung kann nur im Bewerbungszeitraum erfolgen: Für das Sommersemester ab 1. Dezember eines Jahres bis 15. Januar des Folgejahres und für das Wintersemester ab 01. Juni bis zum 15. Juli eines Jahres.
In welches Fachsemester Sie wechseln können, hängt von Ihrem bisherigen Leistungsstand ab. Weisen Sie bisher studierte Module, entsprechende Lerninhalte und -ziele sowie erworbene Credits (i.d.R. 30 Credits pro Semester) nach. Machen Sie detaillierte Angaben über Ihren bisherigen Studienverlauf (Nachweis durch Studienbuch, Leistungsnachweise, Prüfungsergebnisse, Vordiplom sowie Praktikums- und Supervisionsbescheinigungen bzw. Beschreibung der Module, der entsprechenden Lerninhalte und -ziele + Prüfungsnoten und Credits/ Notenspiegel).
Bitte bewerben Sie sich im o.g. Bewerbungszeitraum mit dem Antrag für Studienplatzwechsler. Bitte lesen Sie sich vorher die entsprechende Informationsbroschüre für Studienplatzwechsler durch. Teilen Sie auf dem Antrag Ihr gewünschtes Fachsemester mit. Das Immatrikulationsamt prüft dann anhand der eingereichten Bewerbungen Ihren Leistungsstand und Äquivalenz. Sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die entsprechende Kapazität für Hochschulwechsler im angestrebten Fachsemester besteht, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
Den Antrag auf Studienplatzwechsel reichen Sie bitte zusammen mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen im Bewerbungszeitraum bei der Immatrikulationsverwaltung ein.
Nachdem Sie über das Zulassungsverfahren einen Studienplatz bekommen haben, können Sie den Antrag auf Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen innerhalb von zwei Semestern nach Immatrikulation stellen.
Wenn Sie bereits ein grundständiges (Erst-)Studium an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen haben, zählt ein Studium im B.A. Erziehung und Bildung in der Kindheit als Zweitstudium.
Bitte bewerben Sie sich in den o.g. zwei Schritten und lesen Sie vorher das Merkblatt Zweitstudium auf der Seite der Immatrikulationsverwaltung.
Gast- und Nebenhörerschaft
Generell kann eine Gast-/Nebenhörerschaft nur in dem Umfang erteilt werden, wie Plätze im entsprechenden Fachsemester frei werden. Regulär immatrikulierte Studierende haben Vorrang. Sollten Seminare bereits voll belegt sein, steht es den Lehrenden frei, Gast-/Nebenhörer_innen nicht zum Seminar zuzulassen.
Die Beantragung erfolgt im Rahmen der geltenden Regelungen innerhalb der ersten vier Wochen nach Semesterstart (bis Ende April bzw. bis Ende Oktober eines Jahres) bei der Immatrikulationsverwaltung.
Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester und soll 7 Semesterwochenstunden (SWS) nicht überschreiten. Es können nur Seminare belegt werden, wenn es freie Plätze gibt und die Lehrenden dem Antrag zustimmen.
Nebenhörerschaft: Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können auf Antrag gem. § 14 der Satzung für Studienangelegenheiten als Nebenhörer_innen geführt werden.
Nebenhörer_innen sind keine Mitglieder der ASH Berlin, d.h. sie erhalten keinen Studierendenausweis und können keine Studien-Visa beantragen. Diesbezüglich fallen keine Verwaltungsgebühren an, vgl. § 14 Abs. 3 Satzung für Studienangelegenheiten. Nebenhörer_innen müssen mit der Anmeldung an der ASH Berlin eine für das jeweilige Semester gültige Immatrikulationsbescheinigung ihrer Herkunftshochschule vorlegen.
Gasthörerschaft: Die Anmeldung zur Gasthörer_innenschaft gem. § 15 der Satzung für Studienangelegenheiten ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen. Gasthörer_innen haben keinen Studierendenstatus.
Das Vorlesungsverzeichnis (LSF) steht ab ca. Ende August/Mitte September für das kommende Wintersemester und ab Ende Februar/Mitte März für das kommende Sommersemester zur Verfügung. Dort können die Seminare des Studiengangs innerhalb der Präsenzstudienform semesterweise aufgerufen werden.
Das Antragsformular ist (z.B. innerhalb der ersten Seminareinheit) von den Lehrenden persönlich zu unterschreiben. Dann sind die entsprechenden Gebühren zu überweisen und der Antrag bei der Immatrikulationsverwaltung einzureichen.
Im Musterstudienplan können alle Module semesterweise aufgerufen werden. Nach den Semesterwochenstunden (SWS) bemessen sich die zu entrichtenden Gebühren.
Besondere Aufnahmevoraussetzungen gelten darüber hinaus für Antragsteller_innen, die aufgrund eines Antrages auf Gleichstellung eines im Ausland erworbenen Bildungsabschlusses (Erzieher_innen, Pädagog_innen) die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auferlegten Anpassungsmaßnahmen absolvieren müssen:
Ausländische Bewerber_innen werden zur Anpassungsmaßnahme nur dann zugelassen, wenn sie den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erbringen. Es gilt hier als Qualifikationsnachweis das Sprachniveau Level C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Ohne die erforderlichen weiteren Nachweise ist eine Aufnahme als Gasthörerin mit Gleichstellungsantrag bei der Senatsverwaltung nicht möglich.
Ohne deutsche HZB gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie oben dargestellt:
- amtlich beglaubigtes Originalzeugnisses (in Originalsprache) sowie beglaubigte Kopie der deutschen Übersetzung
- Nachweis über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse auf Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT).
Bei weitergehenden Fragen wende dich gerne an die Allgemeine Studienberatung: studienberatung@ash-berlin.eu
Kompetenzerwerb im Studium
Zu den Kompetenzen, die Studierende im Laufe ihres Studiums erwerben, zählen:
- Theoretisches Grundlagenwissen in verschiedenen Fachdisziplinen,
- Allg. und bildungsbereichsspezifische didaktische Kompetenzen (z.B.: Wie machen wir naturwissenschaftliche Experimente mit Kindern im Vorschulalter),
- Pädagogische Methoden: Bildungseinrichtung gestalten, Spielaktivitäten ermöglichen und unterstützen, Projekte planen und durchführen, pädagogische Räume gestalten, pädagogische Arbeit dokumentieren, Lern- und Bildungsgeschichten von Kindern dokumentieren
- Der Bereich der Ästhetische Bildung (Musik, Kunst, Tanz und Theater) und die Wahlseminare (z.B. Erlebnispädagogik, Natur- und Waldpädagogik, Sexualpädagogik) ermöglichen den Studierenden eine individuelle Spezialisierung in Ergänzung zu den Pflicht- und Wahlpflichtangeboten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch.
Berufsfeldphasen
In das Studium sind zweimal zehn Berufsfeldtage und zwei projektorientierte Berufsfeldphasen integriert, die eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis gewährleisten. Die Berufsfeldtage und Berufsfeldphasen ermöglichen den Studierenden, die unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Berufsausübung in pädagogischen und sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern der Elementarpädagogik, der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bildungs- und Gesundheitswesen kennen zu lernen, zu reflektieren und ein eigenes kindheitspädagogisches professionelles Selbstverständnis zu entwickeln.
Bei der Suche und Organisation unterstützen die Kolleg_innen des Praktikumsverwaltung.
Anerkennung und Anrechnung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anerkennungen/Anrechnungen nicht im Vorfeld von allen Bewerber_innen prüfen können. Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid bekommen haben, können Sie die Anträge stellen:
Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen
Studierende der ASH Berlin können Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen der ASH Berlin erbracht wurden, für Module des eingeschriebenen Studiengangs anerkennen lassen, soweit die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen aufweisen.
Die Anerkennung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Semestern nach erfolgter Immatrikulation mit Votum des_der jeweiligen Modulverantwortlichen bei der Stelle für Anrechnung und Anerkennung zu beantragen.
Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
Immatrikulierte Studierende können die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (z.B. durch eine Ausbildung oder Weiterbildung) innerhalb von zwei Semestern nach Studienbeginn beantragen.
Studierende, die über eine erfolgreich abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung gem. Qualifikationsniveau DQR 6 verfügen (z.B. staatlich anerkannte Erzieher/staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin, staatlich anerkannte Heilpädagoge/staatlich anerkannte Heilpädagogin) können einen Antrag auf pauschale Anrechnung gem. § 12 (6) RSPO und § 8 SPO stellen.
Auf diese Weise können pauschal die 1. Berufsfeldphase (mit 15 Credits) und der gesamte Wahlbereich (mit 15 Credits), also insgesamt 30 CP angerechnet werden!
Sprachkurse des ASH Sprachzentrums können ebenfalls pauschal auf eine Wahlveranstaltung des Studiengangs angerechnet werden.
Die Beantragung der Anrechnung erfolgt in der Anrechnungsverwaltung.