Verlängertes Bewerbungsverfahren für Sommersemester 2025
Bewerben Sie sich ab 20.01.2025 formlos per Mail über: studienbewerbung@ash-berlin.eu
Betreff: Studienwunsch EBK
Fügen Sie als Anlage die Hochschulzugangsberechtigung und den Nachweis für das Vorpraktikum möglichst als eine PDF an. Sie können auch den Vordruck zur Bescheinigung der praxisbezogenen Vorbildung (Vorpraktikum) verwenden.
Zugangsvoraussetzungen
Als Hochschulzugang gelten: Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung.
Ohne Abitur oder Fachabitur ist der Zugang für beruflich Qualifizierte nach § 11 Berliner Hochschulgesetz möglich.
Hochschulzugang für beruflich qualifizierte gem. § 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG):
§ 11 (1) BerlHGallg. Hochschulzugangsberechtigung
- z.B. Meisterabschluss, Fachschulabsolvent_innen oder Inhaber_innenvon Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlich geregelter Fortbildungsmaßnahmen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich (z.B. Erzieherinnen)
§ 11 (2) BerlHG fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
- fachlich ähnlicher Berufsabschluss mit mind. 2-jähriger Berufsausbildung und mind. 3-jähriger Berufstätigkeit (in Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend länger) im erlernten Beruf (z.B. Sozialassistentinnen)
§ 11 (3) BerlHG fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
- fachfremde berufliche Qualifikation mit mind. 2-jähriger Berufsausbildung und mind. 3-jähriger Berufstätigkeit (in Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend länger) im erlernten Beruf sowieBestehen der Eignungsprüfung der Hochschule
Für die Bewerbung ist der Nachweis über ein Vorpraktikum von dreimonatiger Dauer bei Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeit entsprechend länger, insgesamt mindestens 462 Stunden) gemäß der tarifüblichen Arbeitszeit in einer pädagogischen Einrichtung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren erforderlich.
Bei Bewerber_innen, die ein Fachabitur an einer Fachschule für Sozialwesen abgeschlossen haben, wird das Praktikum (welches Teil des Fachabiturs ist) als Vorpraktikum anerkannt.
Das Vorpraktikum muss bei der Bewerbung vollständig abgeschlossen sein. Die Bescheinigung der Praxiseinrichtung muss zusammen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
Ebenfalls anerkannt sind sozialpädagogische oder sozialarbeiterische Berufsausbildungen bzw. Dienste in sozialpädagogischen Einrichtungen, die Kinder bis max. 13 Jahre betreuen:
- eine sozialpädagogische oder sozialarbeiterische Berufs- oder Schulausbildung bzw. Tätigkeit (z.B. Erzieher_in, Sozialassistent_in)
- Zivildienst
- Freiwilliges soziales Jahr
- Kulturelles Jahr
- Entwicklungsdienst
- ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen Bereich
- Freiwilliges ökologisches Jahr wird anerkannt, wenn sozialpädagogische Schwerpunkte vorhanden sind.
- Übungsleiter_in im Sport und Kinderbereich
- Arbeit in Nachbarschaftsheimen, Freizeitheimen, Clubs
- Ferienfreizeitmaßnahmen
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
Ein Au-Pair-Aufenthalt wird als Vorpraktikum NICHT anerkannt!
Kompetenzerwerb im Studium
Zu den Kompetenzen, die Studierende im Laufe ihres Studiums erwerben, zählen:
- Theoretisches Grundlagenwissen in verschiedenen Fachdisziplinen,
- Allg. und bildungsbereichsspezifische didaktische Kompetenzen (z.B.: Wie machen wir naturwissenschaftliche Experimente mit Kindern im Vorschulalter),
- Pädagogische Methoden: Bildungseinrichtung gestalten, Spielaktivitäten ermöglichen und unterstützen, Projekte planen und durchführen, pädagogische Räume gestalten, pädagogische Arbeit dokumentieren, Lern- und Bildungsgeschichten von Kindern dokumentieren
- Der Bereich der Ästhetische Bildung (Musik, Kunst, Tanz und Theater) und die Wahlseminare (z.B. Erlebnispädagogik, Natur- und Waldpädagogik, Sexualpädagogik) ermöglichen den Studierenden eine individuelle Spezialisierung in Ergänzung zu den Pflicht- und Wahlpflichtangeboten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch.
Berufsfeldphasen
In das Studium sind zweimal zehn Berufsfeldtage und zwei projektorientierte Berufsfeldphasen integriert, die eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis gewährleisten. Die Berufsfeldtage und Berufsfeldphasen ermöglichen den Studierenden, die unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Berufsausübung in pädagogischen und sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern der Elementarpädagogik, der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bildungs- und Gesundheitswesen kennen zu lernen, zu reflektieren und ein eigenes kindheitspädagogisches professionelles Selbstverständnis zu entwickeln.
Bei der Suche und Organisation unterstützen die Kolleg_innen des Praktikumsverwaltung.
Anerkennung und Anrechnung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anerkennungen/Anrechnungen nicht im Vorfeld von allen Bewerber_innen prüfen können. Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid bekommen haben, können Sie die Anträge stellen:
Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen
Studierende der ASH Berlin können Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen der ASH Berlin erbracht wurden, für Module des eingeschriebenen Studiengangs anerkennen lassen, soweit die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen aufweisen.
Die Anerkennung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Semestern nach erfolgter Immatrikulation mit Votum des_der jeweiligen Modulverantwortlichen bei der Stelle für Anrechnung und Anerkennung zu beantragen.
Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
Immatrikulierte Studierende können die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (z.B. durch eine Ausbildung oder Weiterbildung) innerhalb von zwei Semestern nach Studienbeginn beantragen.
Studierende, die über eine erfolgreich abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung gem. Qualifikationsniveau DQR 6 verfügen (z.B. staatlich anerkannte Erzieher/staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin, staatlich anerkannte Heilpädagoge/staatlich anerkannte Heilpädagogin) können einen Antrag auf pauschale Anrechnung gem. § 12 (6) RSPO und § 8 SPO stellen.
Auf diese Weise können pauschal die 1. Berufsfeldphase (mit 15 Credits) und der gesamte Wahlbereich (mit 15 Credits), also insgesamt 30 CP angerechnet werden!
Sprachkurse des ASH Sprachzentrums können ebenfalls pauschal auf eine Wahlveranstaltung des Studiengangs angerechnet werden.
Die Beantragung der Anrechnung erfolgt in der Anrechnungsverwaltung.