Deutschlandstipendium
Mit dem Deutschlandstipendium fördern wir talentierte und sozial engagierte ASH-Studierende aus den Bachelorstudiengängen sowie den konsekutiven Masterstudiengängen. Damit eine erfolgreiche Konzentration auf das Hochschulstudium gewährleistet werden kann, erhalten Stipendiat_innen des Deutschlandstipendiums ein einkommensunabhängiges Fördergeld in Höhe von monatlich 300,00 € (zusätzlich zu BAföG-Leistungen) für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit.
Die Förderung teilen sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie private Stifter_innen bzw. potentielle Arbeitgeber_innen mit Förderinteresse. Dies sind aktuell:
- Unfallkrankenhaus Berlin
- Ferdinand und Charlotte Schimmelpfennig-Stiftung
Der Leistungsbegriff, der dem Stipendium zugrunde liegt, bemisst sich an
- sehr guten Noten und Studienleistungen,
- der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen sowie
- dem erfolgreichen Meistern von Hindernissen im eigenen Lebens- und Bildungsweg.
Wer kann sich bewerben?
Für das Deutschlandstipendium bewerben können sich grundsätzlich immatrikulierte ASH-Studierende der konsekutiven Studiengänge, die sich in der Regelstudienzeit befinden.
Für das Wintersemester 2024 sowie das Sommersemester 2025 haben wir die Stipendien neu vergeben. Das nächste Vergabeverfahren startet ab Juli/August 2025. Die dafür notwendigen Unterlagen werden ab Bewerbungsbeginn hier zum Download bereitstehen.
Folgende Informationen zum ungefähren Ablauf finden Sie hier:
Nicht fristgerecht eingereichte Anträge sowie unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Über die Vollständigkeit Ihrer Bewerbung wird im Vorfeld keine Auskunft erteilt.
Nach dem Einreichen und der Sichtung der Bewerbungsunterlagen findet ein Auswahlverfahren (voraussichtlich Mitte September) statt. Über die Bewilligung entscheidet die Auswahlkommission zur Vergabe des Deutschlandstipendium der ASH Berlin, die sich aus Vertreter_innen aller Mitgliedergruppen der Hochschule zusammensetzt. Der Auswahlentscheidung wird eine Gewichtung der Kriterien (Leistung, soziales Engagement, Überwindung besonderer persönlichen Hindernisse) entsprechend eines Bewertungssystems der ASH Berlin vorangestellt
Hier finden Sie weitere Informationen:
Rechtsgrundlagen
- Stipendienprogramm-Gesetz (StipG)
- Stipendienprogramm- Verordnung (StipV)
- Satzung der ASH Berlin zum Deutschlandstipendium
- Richtlinie der ASH Berlin zum Deutschlandstipendium
Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie in diesem Flyer als auch unter www.deutschlandstipendium.de