Hilfe bei Diskriminierung
Das Leitbild der Alice Salomon Hochschule strebt einen respektvollen, fairen, differenzsensiblen und wertschätzenden Umgang miteinander an, der die gleichberechtigte Teilhabe aller Hochschulangehörigen ermöglicht. Alle Mitglieder der Hochschule sind verpflichtet, einer Diskriminierung entgegenzuwirken.
Dieser Anspruch wird durch gesamtgesellschaftliche Phänomene laufend herausgefordert, und so kommt es auch an der Alice Salomon Hochschule Berlin zu Diskriminierung, sexualisierter Gewalt, Mobbing oder Stalking. Benachteiligung oder Herabwürdigung kann aufgrund unterschiedlicher Diskriminierungsdimensionen auftreten, die auch untereinander verflochten sein können:
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ethnische Herkunft, antisemitische und/oder rassistische Zuschreibungen
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Aussehen
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geschlechtliche Identität und geschlechtliche Zuschreibungen
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sexuelle Orientierung
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Behinderung und/oder chronische Erkrankung(en)
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soziale Herkunft oder Status
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Alter
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Sprache
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Familienstatus oder Schwangerschaft
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religiöse oder weltanschauliche Orientierung oder politische Gesinnung
Wenn Sie Diskriminierung, sexualisierte Diskriminierung und Gewalt, Mobbing oder Stalking an der ASH Berlin erfahren haben, kann Sie eine Auswahl qualifizierter und niedrigschwelliger Antidiskriminerungsberater_innen unterstützen. Diese bieten eine vertrauliche und wenn gewollt anonyme Erstberatung an und hören Ihnen zu. Die Erstberater_innen nehmen Sie und Ihre Erfahrungen ernst und können mit Ihnen über weitere Schritte bis hin zu Beschwerden oder der Weitervermittlung an externe Beratungsstellen sprechen. Dabei folgt die Beratung folgenden Beratungsstandards:
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die Beratung ist grundsätzlich kostenlos und vertraulich
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die Perspektiven der betroffenen Person stehen im Vordergrund der Beratung und werden nicht in Frage gestellt
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die Beratung kann anonym, gemeinsam mit einer Begleitung und unter Nennung eines Pseudonyms in Anspruch genommen werden
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die Beratung kann Sie bei weiteren gewünschten Schritten begleiten
Sie sind nicht sicher, ob Sie Diskriminierung erfahren haben? Oft sind solche Erlebnisse mit Scham, Überforderung und Verletzung verbunden, und es fällt Menschen schwer, darüber zu sprechen. Die Erstberater_innen können Sie dabei unterstützen, das Erlebte einzuordnen und wenn Sie das möchten, weitere Ansprechpersonen zu identifizieren.
Wenn Sie Vorfälle melden oder eine Beschwerde einreichen möchten, ist dies über das digitale Meldeformular möglich.
Erstberatung bei Diskriminierung
Sie können sich gern an die folgenden Antidiskriminierungsberater_innen der Alice Salomon Hochschule Berlin wenden, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das, was Sie erlebt haben, wirklich ‚Diskriminierung‘ war und auch, wenn der Vorfall länger zurückliegt. Sollten Sie es bevorzugen, mit externen Beratungsstellen zu sprechen, haben wir Ihnen nachfolgend einige Kontaktmöglichkeiten zusammengestellt.
Manchmal kann es sinnvoll sein, sich vorab aufzuschreiben, was passiert ist. Als inhaltliche Gliederung können folgende Fragen hilfreich sein:
Wann und wo hat die Diskriminierung stattgefunden?
Was ist genau passiert?
Wie kam es dazu?
Warum fühlten Sie sich benachteiligt?
Wer war an dem Vorfall beteiligt? / Kann jemand den Vorfall bezeugen?
Diese Fragen können auch gemeinsam in der Beratung geklärt werden.
In akuten Gewaltsituationen ist die Polizei jederzeit über den kostenfreien Notruf, Tel. 110 zu erreichen.
Peps Gutsche
Referent_in Schutzkonzept
Raum 320
keine Pronomen
We also offer advice in English.
Beratung persönlich, telefonisch und per E-Mail möglich.
Saeed Kalaanaki
Studentischer Mitarbeiter im ASH Refugee-Office, Erstberater bei Rassismuserfahrungen& Diskriminierung
Anna Kuhlage
Allgemeine Studienberatung
Raum 329
persönliche Sprechzeiten:
Dienstag 14-16 Uhr
Donnerstag 10-12 Uhr
telefonische Sprechzeiten:
Mittwoch 19-21 Uhr (bitte den Termin vorher per Mail vereinbaren)
Donnerstag 13- 14 Uhr
Donnerstag 19-21 Uhr (bitte den Termin vorher per Mail vereinbaren)
Gerne können Sie auch Beratungstermine außerhalb der Sprechzeiten vereinbaren.
Schreiben Sie mir bitte eine Mail mit Ihrem Beratungswunsch und Ihren Erreichbarkeiten.
Raum 329
+49 30 99245-125
studienberatung@ash-berlin.eu
Cindy Lautenbach
Familienbüro, Erstberaterin bei Diskriminierung
Raum 312
Sprechzeit:
Dienstag 13 bis 14.30 Uhr
Gerne können Sie auch Beratungstermine außerhalb der Sprechzeit vereinbaren. Schreiben Sie mir bitte eine Mail mit Ihrem Beratungswunsch und Ihren Erreichbarkeiten. Eine Beratung ist persönlich, telefonisch oder online möglich.
Ute Koop
IT-Support Studierende Moodle, Bewerbungsportal, IT-Service
Computerzentrum, Erstberaterin bei Diskriminierung
Raum 212
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
Mittwoch von 9 bis 13 Uhr
Marianne Schäfer
Zentrum für Weiterbildung, Erstberaterin bei Diskriminierung
Raum 350 B
Simone Wibbeke
Stellvertretende Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte, Referentin für Gleichstellung
Raum 322
Pronomen: sie/ihr
Arbeitszeiten: Montag bis Donnerstag
Es gibt eine Vielzahl von Beratungsstellen in Berlin, die sowohl rechtliche Beratung als auch psychosoziale Unterstützung anbieten. Sie haben jeweils unterschiedliche Schwerpunkte und Zielgruppen. Viele bieten Beratung in mehreren Sprachen an. (Achtung – nicht alle sind komplett barrierefrei!). Hier sind nur einige davon, die gute erste Anlaufstellen sein können:
• Antidiskriminierungsstelle des Bundes
• Ombudsstelle des Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin
• Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB
• Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung
• Anlaufstellen bei sexualisierter Gewalt
• Beratungsstelle-Datenbank der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
(bundesweit)
• StudierendenWERK Berlin (Beratung zum barrierefrei Studieren,
psychologische Beratung u.a.)
• Berliner Krisendienste (bei psychosozialen Krisen bis hin zu akuten
seelischen und psychiatrischen Notsituationen)
Neben den Erstberater_innen gibt es weitere Stellen an der ASH, die in ihrer Arbeit gegen Diskriminierung und Gewalt ansprechbar sind:
- Als Arbeitnehmer_innenvertretung können der Personalrat sowie der Personalrat der studentische Beschäftigten, Beschwerden im Falle von Diskriminierung entgegennehmen und/oder zur Unterstützung oder Vermittlung hinzugezogen werden.
- Die Kommission Barrierefreiheit ist Anlaufstelle für die Beseitigung von strukturellen, baulichen und sozialen Benachteiligungen für Studierende mit Beeinträchtigungen.
- Der Frauen- und Gleichstellungsrat ist die Interessensvertretung der weiblichen Hochschulangehörigen und unterstützt die Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte in ihrer Arbeit.
- Das Projekt "Empowerment und antirassistische Öffnung" an der ASH Berlin unterstützt mit Workshops und Schreibgruppen BIPoC-Studierende an der ASH Berlin
Beschwerden
Sie haben das Recht, sich zu beschweren, wenn Sie Diskriminierung oder sexualisierte Diskriminierung und Gewalt, Mobbing oder Stalking an der Alice Salomon Hochschule Berlin erfahren. Das Beschwerdeverfahren und die Besetzung der Beschwerdestelle ist in der Antidiskriminierungssatzung der ASH Berlin festgelegt. Die Beschwerdestelle fungiert auch als Beschwerdestelle nach §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es besteht die Möglichkeit, anonyme Beschwerden oder Beschwerden vermittelt über Berater_innen einzureichen.
Die Beschwerdestelle besteht aktuell (Stand Dezember 2024)aus drei Personen: Beatrice Cobbinah (Antidiskriminierungs- und Diversitätsbeauftragte Person), Weena Mallmann (Gastdozentin) und Lu Backsen (studentisches Mitglied).
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie dies über das digitale Meldeformular tun. Beschwerden können auf deutsch oder englisch eingereicht werden.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter beschwerdestelle-antidiskriminierung@ ash-berlin.eu.
Die Beschwerdestelle nimmt Beschwerden, die im Zusammenhang mit Diskriminierung oder sexualisierte Diskriminierung und Gewalt, Mobbing oder Stalking stehen, entgegen und übernimmt die Sachverhaltsermittlung. Sie informiert dann die jeweils zuständigen Stellen bzw. die Hochschulleitung über das Ergebnis ihrer Prüfung und empfiehlt diesen geeignete Maßnahmen und Sanktionen.
Gesetzliche Grundlagen
Schutz vor Diskriminierung ist im deutschen Gesetz verankert, z.B.:
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt seit 2006 die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen im Arbeitsleben wie auch im Zivilrecht bei Dienstleistungen/"Massengeschäfte". Es will Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Schutz des AGGs gilt nur Beschäftigen der Hochschule (Arbeitsleben), i.d.R. nicht den Studierenden - aber das Berliner Hochschulgesetz bezieht den Schutz vor Diskriminierung auf alle Hochschulmitglieder, auch Studierende (§44).
- Das neue Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) in der Novellierung 2021 regelt u.a. die Aufgaben der Berliner Hochschulen. Die diskriminierungsfreie Entfaltung aller Hochschulangehörigen und das Schaffen entsprechender Strukturen sind dabei unter § 5a geregelt. Die Hochschulen sind zusätzlich verpflichtet, eine Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte sowie ein_e Beauftragte_r für Studierende mit Behinderung zu bestellen. Neu ist 2021 darüber hinaus die Benennung eines_r Beauftragten für Diversität und Antidiskriminierung.
- Das Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) 2002 verpflichtet alle Einrichtungen des Landes Berlin, wie zum Beispiel die staatlichen Hochschulen (u.a. die ASH Berlin) zur Gleichstellung der Geschlechter und zur aktiven Frauenförderung. §12 definiert sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Diskriminierung und Dienstpflichtverletzung und verpflichtet Beschäftigte mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, bekannt gewordenen Fällen nachzugehen.
- Das Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin (LADG) wurde 2020 eingeführt. Es soll Menschen Schutz bieten vor behördlicher Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status. Es gibt eine Ombudsstelle des LADG, an das sich bei Beratungsbedarf gewandt werden kann.
- Auch andere Rechtsgebiete können im Zusammenhang mit Diskriminierung relevant sein, insbesondere Arbeitsrecht (z.B. bzgl. Sanktionen Mitarbeitende) und Strafrecht (z.B. bzgl. sexualisierte Gewalt).
Antidiskriminierungssatzung der ASH Berlin
Im Februar 2020 hat die ASH Berlin eine Satzung zum Schutz vor Diskriminierung, sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, Mobbing und Stalking an der ASH Berlin erlassen, welche nach der Erprobungsphase überarbeitet und am 25.Mai 2021 neu veröffentlicht wurde.
Sie bietet der Hochschule eine umfassende Struktur für die Prävention von Diskriminierung sowie die Beratung und das Beschwerdemanagement in Fällen von Diskriminierung. Noch müssen diese Strukturen allerdings nach und nach aufgebaut werden. Die entsprechenden Informationen werden fortlaufend auf dieser Webseite aktualisiert. Bis dahin bitten wir um Geduld und um die Nutzung der oben angegebenen Unterstützungsangebote.
Ziel der Antidiskriminierungssatzung ist es, Benachteiligungen insbesondere aus Gründen der ethnischen Herkunft, aufgrund rassistischer Zuschreibungen, des Aussehens, der geschlechtlichen Identität und geschlechtlicher Zuschreibungen, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, der sozialen Herkunft oder des Status, des Lebensalters, der Sprache, des Familienstatus, einer Schwangerschaft, und/oder der religiösen und/oder weltanschaulichen Orientierung oder politischen Gesinnung innerhalb des Hochschullebens zu verhindern und zu beseitigen (sofern die religiöse und/oder weltanschauliche Orientierung oder politische Gesinnung nicht auf Diskriminierung anderer beruht) (Antidiskriminierungssatzung der ASH Berlin § 1 Abs. 2).
Die Satzung wendet aktuelle rechtliche Diskriminierungsverbote und Schutzgebote an der ASH Berlin an und erweitert diese. Sie gibt der ASH Berlin eine umfassende Struktur für die Prävention von Diskriminierung sowie die Beratung und das Beschwerdemanagement in Fällen von Diskriminierung.
Jede Person hat viele Identitäten und ist somit an der Überschneidung verschiedener möglicher Diskriminierungsformen positioniert. So können sexistische Sprüche beispielsweise auch rassistische Bezüge haben. Deswegen müssen wir versuchen das Zusammenspiel von mehrdimensionalen Diskriminierungsformen zu berücksichtigen (intersektionaler Ansatz).
Downloads
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Poster des Netzwerks Antidiskriminierung 1
Poster des Netzwerks Antidiskriminierung
15.06.2021 · 2 MB
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Poster des Netzwerks Antidiskriminierung 2
Poster des Netzwerks Antidiskriminierung
15.06.2021 · 1 MB
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Poster des Netzwerks Antidiskriminierung 3
Poster des Netzwerks Antidiskriminierung
15.06.2021 · 1 MB
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Poster des Netzwerks Antidiskriminierung 4
Poster des Netzwerks Antidiskriminierung
15.06.2021 · 1 MB
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Uebersetzung englisch spanisch tuerkisch kurmanci farsi
Uebersetzung englisch spanisch tuerkisch kurmanci farsi
14.03.2022 · 147 KB
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anti-discrimination-statute english translation
anti-discrimination-statute english translation
19.06.2023 · 742 KB
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Bericht der Beschwerdestelle 2023
22.05.2024 · 205 KB
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Bericht der Beschwerdestelle 2022
22.05.2024 · 135 KB
Beatrice Cobbinah
Antidiskriminierungsbeauftragte
Raum 326
Termine nach Vereinbarung per Email über antidiskriminierung@ash-berlin.eu oder cobbinah@ash-berlin.eu.
kein Pronomen
We also offer advice in English.