Unterstützungsangebote für studierende Eltern
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Flyer_Studieren_mit_Kind_ern__an_der_ASH_Berlin.pdf
11.06.2020 · 15 MB
Im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit kann am bevorzugten Belegen teilgenommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter: belegen-beratung@ash-berlin.eu
Andere Studiengänge versuchen die Pflichtveranstaltungen täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr stattfinden zu lassen.
Wenn Sie dem Studium nicht Ihre volle Arbeitszeit widmen können, weil Sie schwanger sind oder Kinder bis zum 16. Lebensjahr zu betreuen haben, können Sie ein Teilzeitstudium beantragen.
Wie?
- Antrag an das Immatrikulationsamt. Diesem Schreiben müssen Nachweise zur Dokumentation des Grundes (beispielsweise die Geburtsurkunde des Kindes) beigelegt werden. Hier finden Sie den dazugehörigen Paragrafen der ASH Berlin-Satzung für Studienangelegenheiten
- individuellen Studienverlaufsplan entwickeln
- Kein formelles Verfahren
- Absprache mit Studienberatung, Lehrenden und Immatrikulationsverwaltung
Wie lange?
- Mindestens zwei aufeinander folgende Semester
- Wiederholungsanträge zulässig
Wann?
- So früh wie möglich
Konsequenzen?
- Kein BAföG, eventuell Bürgergeld (noch keine Präzedenzfälle bekannt)
- Hochschulsemester zählen weiter, Fachsemester nur zum Teil
- Sinnvoll nur für Studierende ohne BAföG-Berechtigung
Mutterschutz und Elternzeit sind gesetzliche Regelungen, die nicht nur für Arbeitnehmer_innen gelten. Auch Studierende können eine Auszeit nehmen, um sich entweder um den Geburtstermin und in den daran anschließenden Monaten der Kinderbetreuung zu widmen oder wenn sie Betreuungspflichten für Kinder/Angehörige haben. Sie dürfen aus diesem Grund Urlaubssemester beantragen.
Wie?
- Antrag auf Beurlaubung wegen Erziehungszeit vor dem Semester stellen
Wo?
- Im Immatrikulationsamt einreichen
Wie lange?
- In der Regel 2 aufeinander folgende Semester
- Max. 6 Semester während des Studiums
- Weitere Verlängerung (max. 4 Semester) in Ausnahmefällen
Wann?
- Mit Rückmeldung
Konsequenzen?
- Keine Prüfungsleistungen während dieser Zeit möglich, es sei denn es sind Wiederholungsprüfungen oder Prüfungen von vorher belegten Lehrveranstaltungen
- Kein Bafög, aber Bürgergeld möglich
- Befreiung von der Teilnahme am Semesterticket
Wenn man vorausschauend plant, kann man das Studium in der Regelstudienzeit abschließen. Laut Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der ASH Berlin § 13 III sind Lebensumstände von Studierenden mit Kind(ern) bis zum 16. Lebensjahr in angemessener Weise zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass Sie bei Abgabefristen von Prüfungsleistungen oder bei dem Erfüllen der Anwesenheitspflicht mit Rücksicht behandelt werden sollten.
Wenn es mal nicht anders zu organisieren ist, können Sie Ihr Kind auch mal in eine Vorlesung oder in ein Seminar mitbringen. Es ist dabei sinnvoll, dies so früh wie möglich mit Dozent_innen abzusprechen.
Sie studieren mit Kind und möchten andere Studierende mit Kind kennenlernen?
Das kann z.B. zur wechselseitigen Entlastung bei Kinderbetreuung und Lehrveranstaltungen sinnvoll sein. Bei Interesse melden Sie sich gerne im Familienbüro (familienbuero@ ash-berlin.eu), wir tragen Sie dann in den Moodle-Kurs "Studium mit Kind" ein.
Auch ein Auslandssemester mit Kind will gut geplant sein. Beratung dazu erhalten Sie im International Office der ASH.
Rechtliche Grundlagen
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Rahmenstudien- und -Prüfungsordnung der Alice Salomon Hochschule Berlin
Übergeordnete Prüfungsbestimmungen für alle Studiengänge der ASH Berlin
28.11.2019 · 277 KB