FAQs

  • Grundständige Bachelorstudiengänge 
  • Konsekutive Masterstudiengänge 
  • Weiterbildende Masterstudiengänge 

Eine Übersicht aller Studiengänge finden Sie hier.

Hierzu berät Sie auch gerne die Allgemeine Studienberatung des Studierendensrvicecenters der ASH Berlin.

Hier erhalten Sie Informationen über das Studienangebot der ASH Berlin. Oder besuchen Sie unseren Studieninfotag.

Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 - 12.00 Uhr

Darüber hinaus haben die  Abteilungen weitere Öffnungszeiten. Die entsprechende Übersicht finden Sie hier.

Jeder Studiengang hat individuelle Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen. Diese finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge unter "Vor dem Studium".

Sie können sich mit Ihrem Schulabschluss aus dem Ausland an der ASH Berlin bewerben.

Bitte informieren Sie sich vorab auf der Internetseite www.anabin.de über die Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Bildungsabschlusses.

Bitte fügen Sie den Bewerbungsunterlagen nicht nur eine Kopie des Schulabschlusses (HZB) ihres Landes, sondern auch die Übersetzung ins Deutsche in Kopie bei.

Sie benötigen fürs Studium auch den Nachweis über Ihre C1-Deutschkenntnisse

Die Nachweise erfolgen durch:

- die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ – DSH-2 oder
- den „Test Deutsch als Fremdsprache“ – TestDaF (Niveaustufe TDN 4) oder
- den „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs oder
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II) oder
- das Zeugnis über die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“ oder
- das Zeugnis über das bestandene „Österreichische Sprachdiplom C2“ (ÖSD C2)

Wenn Sie bereits im Ausland studieren und ein Gastsemester (ERASMUS) an der ASH Berlin absolvieren möchten, dann wenden Sie sich bitte an das International Office.

Jeder Studiengang hat ein individuelles Bewerbungsverfahren. Sie bewerben sich entweder im Onlinebewerbungsverfahren oder über schriftliche Zulassungsanträge, die Sie sich im Bewerbungszeitraum auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge herunterladen können.

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten folgende Fristen: Für eine Bewerbung zum Sommersemester (Studienstart 1.4. jeden Jahres) endet die Bewerbungsfrist am 15.01. (Ausschlussfrist), zum Wintersemester (Studienstart 1.10.) am 15.07. (Ausschlussfrist) jeden Jahres. Davon abweichend gelten ggf. spezielle Fristen und Termine, diese entnehmen Sie den Seiten der jeweiligen Studiengänge. 

Sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können Sie sich auch für mehrere Studiengänge separat bewerben (bei dieser Regelung sind Zweitstudierende ausgenommen).

Grundsätzlich müssen alle Zeugnisse, Belege und Nachweise in einfachen Kopien eingereicht werden. Der jeweiligen Informationsbroschüre zum Bewerbungsverfahren entnehmen Sie, welche Nachweise einzureichen sind. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auch auf der Seite des jeweiligen Studiengangs, unter "Vor dem Studium".

Falls Sie für Ihre Bewerbung ein Vorpraktikum benötigen, muss dieses bis zum Bewerbungsstichtag (15.01. oder 15.07. jeden Jahres) vollständig abgeschlossen sein. 

Bildungsinländer/-innen sind Bewerber/-innen oder Studierende ausländischer Nationalität, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Gegensatz zu den Bildungsausländer/-innen im deutschen Bildungssystem, aber nicht an einem Studienkolleg, erworben haben.

Bildungsausländer/-innen sind Bewerber/-innen oder Studierende ausländischer Nationalität, auch die der EU, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der BRD erworben haben. 

Für eine erfolgreiche Bewerbung können Sie auch Kontakt zur Allgemeinen Studienberatung des Studierendenservicecenters aufnehmen. Weitere Informationen finde  Sie hier.

Sie sind Zweitstudienbewerber_in, wenn Sie bereits ein grundständiges (Erst-)Studium an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen haben.

Das Merkblatt finden sie hier.

Nur wenn Sie bereits an einer Hochschule den jeweiligen Studiengang studieren oder studiert haben, ist ein Studienplatzwechsel zur ASH Berlin ggf. möglich. Die Voraussetzungen für einen Wechsel können Sie bei der Allgemeinen Studienberatung des Studierendenservicecenters erfragen.

Ein Härtefall kann aus familiären, sozialen und/oder gesundheitlichen Gründen vorliegen.

Näheres erfahren Sie bei der  Allgemeinen Studienberatung des Studierendenservicecenters.

Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen nach § 11 Berliner Hochschulgesetz (Infos finden Sie hier) auch ohne eine Hochschulzugangsberechtigung bewerben. Für eine erfolgreiche Bewerbung nehmen Sie bitte Kontakt  zur Allgemeinen Studienberatung Studierendenservicecenters auf.

Eine Gebührenübersicht finden Sie hier.

Ihnen werden die Gesamtzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung angerechnet. Davon abgezogen werden die Halbjahre, die Sie an einer deutschen Hochschule ggf. bereits immatrikuliert waren. 

Aufgrund der hohen Bewerbungszahlen bitten wir Sie von Nachfragen zum Ausgang des Bewerbungsverfahrens abzusehen. Sie bekommen nach Ende der Bewerbungsfrist schnellstmöglich einen schriftlichen Bescheid postalisch oder per Mail zugestellt.

Die ASH Berlin erteilt keine schriftlichen oder mündlichen Auskünfte über den Eingang der Bewerbungsunterlagen sowie den Ausgang des Auswahlverfahrens.

Sollten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen wünschen, so ist eine postalische Zustellung per Einschreiben von Ihnen vorzunehmen.

Wenn Sie Ihrer Bewerbung einen frankierten und adressierten DIN A4 Rückumschlag beilegen, dann erhalten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nach Ende des Bewerbungsverfahrens zurück.

Generell werden Bewerbungsunterlagen für die Dauer von einem Semester an der ASH Berlin aufbewahrt.