1. Gruppe - Dernedde Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit kennen. Es soll deutlich werden, dass Klienten nur wirksam geholfen werden kann, wenn ihre Rechte gewahrt und zustehende Leistungen beansprucht werden. Behandelt werden Menschen- und Grundrechte und die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips. Es gibt einen Überblick über die Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht. Grundlagen des Vertragsrechts, Minderjährigenrecht, Aufsichtspflichten, Haftungsrecht und Schadensersatz werden angesprochen. Zudem werden erste Einblicke in das Recht der Sozialgesetzbücher und des Sozialdatenschutzes gegeben. Zum Abschluss der Veranstaltung sollen die Studierenden mit dem Gesetzestext umgehen können. Der Unterricht findet teilweise in Form eines Lehrgesprächs statt. Die Inhalte werden mit Fällen aus der Praxis vertieft. Gruppenarbeiten und Vorträge der Studierenden sind weitere Mittel der Unterrichtsgestaltung. Hinweis: Es werden Gesetzestexte benötigt. Besonders zu empfehlen ist die Gesetzessammlung von Ulrich Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, Fachhochschulverlag. 2. Gruppe - Thoma In der Praxis der Sozialen Arbeit sind Professionelle mit einer zunehmenden Verrechtlichung konfrontiert. Von Professionellen der Sozialen Arbeit wird daher erwartet, dass sie im Rahmen einer effektiven Interessenvertretung für KlientInnen imstande sind Rechtsfragen kompetent und umfassend zu beantworten um nicht nur im psychosozialen Bereich zu helfen, sondern auch rechtlich beraten und in bestimmten Feldern die KlientInnen auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten zu können. Durch eine Reform des Rechtsberatungsgesetzes von 2005 wurden entsprechende Beratungsmöglichkeiten durch SozialarbeiterInnen in fast allen Handlungs- und Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit neu eröffnet und damit die Rahmenbedingungen einer Sozialen Arbeit als „ social advocacy" verbessert. Zielsetzung des Seminars ist es, die Studierenden zu befähigen: - Soziale Sachverhalte in rechtliche Fragenstellungen zu übersetzen und Rechtsverletzungen, zu erkennen. - Die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren und zu vertreten. - Konkrete rechtliche Hilfsstrategien zu entwickeln. - Sich aktiv als SozialarbeiterInen „ anwaltlich" einzumischen, d.h. Interessen der Betroffenen außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen und Soziale Gerechtigkeit zu fördern. In der Lehre werden auch aktiv Internetrecherchen zur Falllösung eingesetzt und Rechtsberatungen aus der Praxis vorgestellt.
3. Gruppe - Pieda 4. Gruppe - Hinze In diesem Seminar geht es vor allem darum, einen Überblick überdas Recht zu erhalten und Grundlagenkenntnisse für den Umgang mitdem Recht zu erwerben, wobei besonderer Wert auf die Vermittlungder Bedeutung des Rechts für die soziale Arbeit gelegt wird.Inhaltlich wird es um die Einteilung des Rechts und seineFunktion sowie die Abgrenzung des Zivilrechts und desÖffentlichen Rechts und die Grundzüge des Grundgesetzes sowie desBürgerlichen Gesetzbuchs gehen. Erwartet wird eine regelmäßige Teilnahme sowie aktive Mitarbeit. Als Leistungsnachweis kommt neben der Klausur ein Referat (nebstschriftlicher Ausarbeitung) in Betracht. |