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Ausgewählte Aspekte des Rechts Sozialer Arbeit (U2 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit III) - Einzelansicht

S7310
Ausgewählte Aspekte des Rechts Sozialer Arbeit (U2 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit III)

Sprache: deutsch   
Seminar
WiSe 2012/13
3 SWS
jedes Semester

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Belegpflicht

Belegfrist: SozArb - abSem2-Dir-Bel-LVmitGrup-Frist 2+Sem1-VL 19.03.2024 16:00:00 - 30.04.2024 23:59:00
Belegfrist: SozArb - Sem 1 - Prio-Bel - LV mit Grup - Frist 1 05.04.2024 12:00:00 - 08.04.2024 23:59:00
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09.10.2012: Ausfall
06.11.2012: Ausfall
27.11.2012: Ausfall Blockwoche
22.01.2013: Ausfall Blockwoche
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11.10.2012: Ausfall
08.11.2012: Ausfall
29.11.2012: Ausfall Blockwoche
24.01.2013: Ausfall Blockwoche
50
Gruppe 4. Gruppe:
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester Prüfungsversion
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 4 - 2008
Inhalt
Kommentar

Seminar 1 - Thoma

Antidiskriminierungsrecht- Social Advocay in Theorie und Praxis
Ein kritischer Blick auf Gleichheit-Differnz und Intersektionalität aus rechtlicher Perspektive

Wie reagiert die Soziale Arbeit auf Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen ? Welche rechtlichen konkreten Handlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung ? Dies soll im Seminar untersucht werden. Im Mittelpunkt steht dabei das Antidiskriminierungsrecht. Es richtet sich gegen Benachteiligungen und Ausgrenzungen, die beispielsweise an Geschlecht und sexuelle Orientierung, (zugeschriebene) Ethnizität, soziale Herkunft und Schichtzugehörigkeit, Aussehen, Sprache, Behinderung und Befähigung, Alter, Religion und Weltanschauung anknüpfen. Dabei besteht Antidiskriminierungsrecht besteht aus internationalen, europäischen, nationalen und regionalen Gesetzen und anderen Vorschriften - von der Menschenrechtserklärung bis hin zu Schulgesetzen oder Verwaltungsvorschriften und seit 2007 ist eine wichtige Grundlage auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ( AGG).

Im Seminar wird dabei der Ansatz des „ Social Advocay" verstanden als Soziale Anwaltschaft angewendet. Ziel des Seminar ist es Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen zu erkennen,  die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren, zu vertreten und sich aktiv „ anwaltlich" als SozialarbeiterInnen einzumischen, d.h. konkrete Hilfsstrategien der rechtlichen Intervention und politischen Partizipation zu entwickeln. Theoretische Grundlage ist das Konzept der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession ( Staub-Bernasconi)

 

Seminar 2 - Thoma

Seminar Menschenrechte und Migration
Schwerpunkt: Ausländer/Asylrecht

Kenntnisse von rechtlichen Grundlagen des Menschenrechtsschutzes und der Migration werden für Professionelle in der Sozialen Arbeit immer wichtiger, da soziale Probleme zunehmend transnational entstehen und auch entsprechend zu lösen sind. Schwerpunkt des Seminars sind Fragen zu Migration und Recht. Im Mittelpunkt steht eine professionelle Beratung von MigrantInnen in der Sozialen Arbeit, die spezifische Kentnisse Internationaler Menschenrechte, europarechtlicher Richtlinien und des nationalen Ausländer-/und Asylrechts erfordert. Es sollen strukturelle und systematische Zusammenhänge, sowie ihrer Umsetzung in der konkreten Praxis vermittelt werden.

Ziel des Seminars ist die Darstellung der Grundlagen und die Herausarbeitung des Reformbedarfs des nationalen Zuwanderungsrechts vor dem Hintergrund der Europäisierung. Thematische Schwerpunkte sind die Entwicklungstendenzen der Zuwanderungspolitik, das Ausländer- und Aufenthaltsgesetz, das Arbeitserlaubnisrecht, das Sozialrecht, das Staatsangehörigkeitsgesetz und sein Reformbedarf sowie die Zuwanderungspolitik und die Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung von MigrantInnen in der Sozialen Praxis.
Produkt der Etikettierung von Verhaltensweisen, als das Resultat von Ordnungsstrukturen und der sozialen Kontrolle, der gesellschaftlichen Reaktion auf Kriminalität betrachtet. Es stehen die Kriminalisierungsprozesse und Sanktionierungsebenen im Vordergrund.
In der Veranstaltung werden kriminologisch folgende Themenstelllungen bearbeitet:
Jugendkriminalität, Drogenkriminalität, Gewaltkriminalität ( Häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt), Prostitution/Frauenhandel, Sextourismus, Kinderpornographie, Umgang mit Sexualstraftätern ( Sicherungsverwahrung), Amoklauf, Opferhilfen -und Opferschutz, Sterbehilfe, Amoklauf, Politische Kriminalität, Rechtsextremismus, Strafvollzug, Maßregelvollzug.
Eine Gerichtsexkursion zum Strafgericht Moabit ist Bestandteil der Veranstaltung.

Seminar 3 - Thoma

Seminar : Gender und Recht

Menschenrechte haben (k)ein Geschlecht ?

Recht wird im Wesentlichen von zwei Perspektiven aus betrachtet: Zum einen versteht die dogmatische Rechtswissenschaft unter Recht den Inbegriff der in Gesetzen, Gerichtsurteilen, Verwaltungsentscheidungen und anderen Rechtsakten niedergelegten Rechtssätze (law in the books); zum anderen begreift die Rechtssoziologie Recht u.a. als einen Inbegriff von Tatsachen, nämlich als Komplex von Verhaltensmustern, welche das Zusammenleben der Menschen untereinander gestalten und auch Macht- und Hierarchieverhältnissen definiert. Folglich regelt Recht auch die Beilegung sozialer Konflikte und dient als Mittel der politischen Steuerung der Gesellschaft (law in action).

Was bedeutet in diesem Kontext nun Recht für die Fragen der Gleichberechtigung, Gleichstellung und Differenz zwischen den Geschlechtern ? Wie sieht konkret das Zusammenspiel zwischen Gesetz und Lebenswirklichkeit mit Blick auf ein gerechteres Rechtssystem im Sinne einer Gleichstellung der Geschlechter aus und was bedeutet „Gleichberechtigung" ? In der Veranstaltung werden aus historischer, rechtstheoretischer und soziologischer Perspektive die Schwierigkeiten von Rechtsgleichheit zwischen den Geschlechtern dargelegt. Es stellt sich die Frage, inwieweit das tradierte Konzept der Menschenrechte ( „ gleiches Recht für alle") noch anwendbar ist, denn die Forderung nach Rechtsgleichheit bedeutete für die Frauen meist die Angleichung an männliche Lebens -und Arbeitsweisen und die Abwertung ihrer Lebensentwürfe. Wie aber könnte sich Rechtsgleichheit an einem für Männer und Frauen größtmöglichen Maß von Freiheit und Gleichheit orientieren, oder kann Recht gar dazu beitragen bestehende Geschlechterrollen zu dekonstruieren ?

Folgende Themenstellungen werden bearbeitet:

 

  1. Die Entwicklung des Rechts aus Genderperspektive
  2. Geschlechterkonstruktionen und Recht: Transsexualität und das TranssexuellenGesetz
  3. Gendertheorien und Recht: Von der Gleichheit zur Differenz und Dekonstruktion
  4. Geschlechterarrangements I:       Arbeitsrecht und Quote
                                                   Sexuelle Belästigung
                                                   Antidiskriminierungsgesetz ( AGG)
  5. Geschlechterarrangements II: Work-life Balance
    (Familienrecht/Erziehungsgelddiskurs)
  6. Gewaltverhältnisse und Recht
    - Vergewaltigung/sexuelle Nötigung ( Rechtsprechung und Dogmatik)
    - Häusliche Gewalt ( Gewaltschutzgesetz)
    - Prostitution ( Prostitutionsgesetz)
    - Frauenhandel ( Aktuelle Reformen und Diskurs)
  7. Migrantinnen und Recht
    - Geschlechtsspezifische Asylgrunde
    - Zuwanderungsgesetz ( Familiennachzug)
    - Zwangsheirat
    - Verbrechen im Namen der Ehre
  8. Abtreibungsrecht: Der § 218 Damals und Heute
  9. Kriminalität aus Genderperspektive: Bilder von Kriminellen Frauen im Recht
  10. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ( Lebenspartnerschaftsgesetz)
  11. Prozessbeobachtung ( Darstellung von Rechtsfällen)

 

Seminar 4 - Thoma

Kriminologie
Kriminalität- Kriminalitätsformen- Strafrechtliche Sanktionen

Die Kriminologie untersucht nicht nur strafrechtliche relevante Formen von Kriminalität und delinquenten Verhaltens, sondern auch Phänomene der sozialen Marginalität und von gesellschaftlichen Ausgrenzungsprozessen. Ferner beschäftigt sie sich mit gesellschaftlichen Reaktionen auf Kriminalität und den Formen der sozialen Kontrolle durch strafrechtliche Instanzen. Zwei Paradigmen koexistieren folglich in der Kriminalitätsforschung: Das erste umfasst die Kriminalitätstheorien die Kriminalität als ein wirklich reales Phänomen begreifen. In diesem Fall befasst sich die Kriminologie vor allem mit den Ursachen von Kriminalität Das zweite Paradigma orientiert sich an der interaktionistischen Methode. Hier wird Kriminalität als dasProdukt der Etikettierung von Verhaltensweisen, als das Resultat von Ordnungsstrukturen und der sozialen Kontrolle, der gesellschaftlichen Reaktion auf Kriminalität betrachtet. Es stehen die Kriminalisierungsprozesse und Sanktionierungsebenen im Vordergrund.
In der Veranstaltung werden kriminologisch folgende Themenstelllungen bearbeitet:
Jugendkriminalität, Drogenkriminalität, Gewaltkriminalität ( Häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt), Prostitution/Frauenhandel, Sextourismus, Kinderpornographie, Umgang mit Sexualstraftätern ( Sicherungsverwahrung), Amoklauf, Opferhilfen -und Opferschutz, Sterbehilfe, Amoklauf, Politische Kriminalität, Rechtsextremismus, Strafvollzug, Maßregelvollzug.
Eine Gerichtsexkursion zum Strafgericht Moabit ist Bestandteil der Veranstaltung.


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