In Rechtliche Grundlagen pädagogischer Arbeit (U1) wird ein Basiswissen zu Rechtsordnung, Funktion und Ziel des Rechts vermittelt, so dass die Studierenden die rechtswissenschaftliche Arbeitsmethode bzw. Gesetzesanwendung sowie die Relevanz des Rechts im Bereich der pädagogischen Arbeit kennenlernen. Für die sinnvolle Arbeit ist das Mitbringen eines Grundgesetzes und eines BGB unabdingbar, da ansonsten die Grundzüge des Verfassungsrechts und des Privatrechts nicht verstanden werden können. Auch aktuelle rechtliche Themen werden anhand von Fallarbeit behandelt. Die Inhalte der rechtlichen Fragestellungen können - je nach Engagement der Studierenden - durch sie im Wege eines Leistungsnachweises anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. „illustriert" werden. Als Leistungsnachweis kommt neben einem Rollenspiel/einer Videopräsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) auch eine Klausur in Betracht. |