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Kinder- und Jugendhilferecht (U3 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I) - Einzelansicht

S2420
Kinder- und Jugendhilferecht (U3 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I)

Sprache: deutsch   
Seminar
WiSe 2010/11
2 SWS
jedes Semester

Erwartete Teilnehmer_innen 200
Max. Teilnehmer_innen 200
Belegpflicht

Belegfrist: SozArb - abSem2-Dir-Bel-LVmitGrup-Frist 2+Sem1-VL 19.03.2024 16:00:00 - 30.04.2024 23:59:00
Belegfrist: SozArb - Sem 1 - Prio-Bel - LV mit Grup - Frist 1 05.04.2024 12:00:00 - 08.04.2024 23:59:00
Gruppe: 1. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Fr. 16:00 bis 18:00 woch 08.10.2010 bis 26.11.2010  018 Prof. Dr. S. Benner     08.10.2010:  50
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Fr. 16:00 bis 18:00 woch 10.12.2010 bis 11.02.2011  018 Prof. Dr. S. Benner     07.01.2011: Raum-/Zeitänderung: Neuer Raum 121 ab 13.00 Uhr 50
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Fr. 16:00 bis 18:00 woch 10.12.2010 bis 11.02.2011  018 Prof. Dr. S. Benner     07.01.2011: Raum-/Zeitänderung: Neuer Raum 121 ab 13.00 Uhr 50
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Fr. 13:00 bis 18:00 Einzel am 21.01.2011 121a 121a Prof. Dr. S. Benner     21.01.2011: Zusatztermin: Klausur im Raum 121 50
Gruppe 1. Gruppe:
Gruppe: 2. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Do. 17:00 bis 19:00 woch 07.10.2010 bis 25.11.2010  225 Prof. Dr. S. Benner     07.10.2010:  52
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Do. 17:00 bis 19:00 woch 09.12.2010 bis 10.02.2011  225 Prof. Dr. S. Benner     06.01.2011:  52
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Fr. 13:00 bis 18:00 Einzel am 21.01.2011 121a 121a Prof. Dr. S. Benner     21.01.2011: Zusatztermin: Klausur im Raum 121 52
Gruppe 2. Gruppe:
Gruppe: 3. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Mi. 09:00 bis 11:00 woch 06.10.2010 bis 27.10.2010  121a Prof. Dr. R. Rätz     06.10.2010:  55
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Mi. 09:00 bis 11:00 woch 06.10.2010 bis 27.10.2010  121a Prof. Dr. R. Rätz     06.10.2010:  55
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Mi. 09:00 bis 11:00 woch 06.10.2010 bis 27.10.2010  121a Prof. Dr. R. Rätz     06.10.2010:  55
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Mi. 09:00 bis 11:00 Einzel am 03.11.2010 347 Prof. Dr. R. Rätz       55
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Mi. 09:00 bis 12:00 woch 10.11.2010 bis 24.11.2010  121a Prof. Dr. R. Rätz       55
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Mi. 09:00 bis 11:00 woch 08.12.2010 bis 15.12.2010  121a Prof. Dr. R. Rätz       55
iCalendar Export für Outlook Mi. 09:00 bis 12:00 Einzel am 12.01.2011 121a Prof. Dr. R. Rätz     12.01.2011: Ausfall, S. Änderung im Semesterplan unter Kommentar 55
iCalendar Export für Outlook Mi. 09:00 bis 12:00 Einzel am 26.01.2011 121a Prof. Dr. R. Rätz     26.01.2011: Ausfall wegen Krankheit 55
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Mi. 09:00 bis 11:00 Einzel am 02.02.2011 121a Prof. Dr. R. Rätz   Vorbereitung der Klausur   55
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Mi. 09:00 bis 11:00 Einzel am 09.02.2011 Prof. Dr. R. Rätz   Raum 505: Vergabe der Themen für Studienarbeiten   55
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Mi. 09:15 bis 12:15 Einzel am 16.02.2011 121a Prof. Dr. R. Rätz   Klausur (Dauer: 180 Minuten), Rückgabe ab Semesterende während der Sprechzeit   55
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Do. 09:30 bis 12:00 Einzel am 17.02.2011 Prof. Dr. R. Rätz   Raum 505: Mündliche Prüfungen   55
Gruppe 3. Gruppe:
Gruppe: 4. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Do. 12:00 bis 14:00 woch 07.10.2010 bis 25.11.2010  225         50
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Di. 09:30 bis 12:00 Einzel am 30.11.2010 ausserhalb- ausserhalb     Verwaltungsgericht Berlin   50
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Do. 12:00 bis 14:00 woch 09.12.2010 bis 10.02.2011  225       03.02.2011: Ersatztermin in der Blockwoche 50
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Do. 14:00 bis 15:00 Einzel am 20.01.2011 233         10
Gruppe 4. Gruppe:
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester Prüfungsversion
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 2 - 2004
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 2 - 2008
Inhalt
Kommentar

1. und 2. Gruppe - Benner
Wegen der Synergie-Effekte und einer intensiveren Lehr-/Lernmöglichkeit wird in der 1. und 2. Gruppe (Benner) Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht ausschließlich als je eine 5-stündige Gesamtveranstaltung angeboten. Wer sich für diese Blockveranstaltung entscheidet kann zwischen
Donnerstag: 14-19 Uhr oder Freitag: 13-18 Uhr wählen. Nur Familienrecht oder nur Kinder-und Jugendhilferecht zu besuchen ist wegen des Lehr-/Lernkonzeptes N I C H T möglich, da ein fächerübergreifender Unterricht stattfindet.

Anknüpfend an das im ersten Semester vermittelte Basiswissen, werden in der Gesamtveranstaltung aktuelle Fragestellungen des Familienrechts- und des Kinder- und Jugendhilferechts anhand von Fallgestaltungen behandelt. Vertieft und anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. durch die Studierenden „illustriert" werden insbesondere solche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen des Jugendamtes stehen, also das Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgangsrecht), aber auch die
Kindesannahme (Adoption) und Unterhaltsrecht. Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit in dieser Veranstaltung ist es, dass die aktuellen Gesetzestexte des BGB und des SGB VIII stets mitgebracht werden.

Als Leistungsnachweis kommt neben einer Klausur auch ein Rollenspiel/eine Videopräsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) in Betracht.

 

3. Gruppe - Rätz

Inhalt und Ziel des Seminars:

Die Studierenden sollen Fachwissen über die Allgemeinen Voraussetzungen der Kinder- und Jugendhilfe und deren historische Genese erhalten, deren Leistungen und Aufgaben sowie Organisationsformen differenziert kennen lernen und die einzelnen Erziehungshilfen in ihrem rechtlichen Rahmen und ihrer sozialpädagogischen Relevanz beherrschen. Sie sollen auch in die Lage versetzt werden, das gesamte Kinder- und Jugendhilfegesetz auf konkrete Fälle zu beziehen und anzuwenden.

Semesterprogramm:

(Änderungen vorbehalten)

13.10.

- Vorstellung Seminarprogramm, Organisatorisches, Anforderungen Prüfungsleistungen
- Allgemeine Einführung in das Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG / SGB VIII

20.10.
- Systematik und Grundbegriffe des SGB VIII
- Paradigma der Lebensweltorientierung (Hans Thiersch)

27.10.
- Leistungen und Andere Aufgaben im SGB VIII
- Subjektive Rechtsansprüche und objektive Leistungsverpflichtungen
- Die Leistungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz:
] Subjektiver Rechtsanspruch: Die Hilfen zur Erziehung §§ 28 - 35 SGB VIII, Flexible Erziehungshilfen
] Objektive Leistungsverpflichtung, Beispiele: Jugendarbeit § 11 SGB VIII, Familienbildung § 16 SGB VIII; besondere Rechtssituation: Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII, Gemeinsame Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder § 19 SGB VIII

03.11.
- Exkursion ins Jugendamt

10.11.
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGBVIII
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz § 14 SGB VIII
(Präsentation von Studierenden)

17.11.
- Juristische Fallbearbeitung im SGB VIII
- Vorstellung Berliner Rechsthilfefonds Jugendhilfe (BRJ e.V.

24.11.
Beteiligung und Verfahren
- Mitwirkung und Mitbestimmung in individuellen Entscheidungsprozessen (Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII)
- Mitwirkung und Mitbestimmung in kommunalen Entscheidungsprozessen (Jugendhilfeplanung gem. § 80 SGB VIII)
(Präsentation von Studierenden)

1.12.
Blockwoche: kein Seminar

8.12.
- Andere Aufgaben der Jugendhilfe: Beispiel: Inobhutnahme § 42 SGB VIII; § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung; § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten; § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz

15.12.
- Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis, Zuständigkeit
- Demokratische Aushandlungsprozesse, Planung und Management (evtl. Planspiel Jugendhilfeausschuss)
- Evaluation des Seminars

05.01.
Kein Seminar

12.01.
Ausfall

19.01.
Kein Seminar wegen einer Studienfahrt (Selbstlernzeit)

26.01.
- Vorbereitung der Klausur

02.02.
- Vergabe der Themen für die Studienarbeiten in Zimmer 505

09.02.
- Klausur (Dauer 180 Minuten)

16.02.
Mündliche Prüfungen

Rückgabe der Klausuren ab Semesterende während der Sprechzeit.

Prüfungsformen

1.) Klausur zum Kinder- und Jugendhilferecht oder
2.) Präsentation zu relevanten Themen aus dem Kinder- und Jugendhilferecht (nach Absprache mit der Dozentin) (als Sonstige Prüfungsform) oder
3.) Studienarbeit zum Kinder- und Jugendhilferecht (Wahl zwischen zwei Themen, die durch die Dozentin am Ende des Semesters angeboten werden) oder
4.) Mündliche Prüfung zum Kinder- und Jugendhilferecht (als Sonstige Prüfungsform)

Der Eintrag in das Belegsystem über die erfolgreich absolvierte Teilnahme erfolgt am Ende des Semesters!


4. Gruppe - Peschke

Kernbereich der Lehrveranstaltung zum Kinder- und Jugendhilferecht ist das SGB VIII, das die „Leistungen"( z.B. Jugendarbeit, Hilfe zur Erziehung ... ) und „anderen Aufgaben" ( Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Mitwirkung in bestimmten gerichtlichen Verfahren ... ) der Kinder- und Jugendhilfe regelt. Die sich hieraus ergebende Doppelfunktion des Jugendamtes wir problematisiert und die Bedeutung der freien Träger thematisiert. Mit Blick auf die Parallelveranstaltung im Familienrecht im 2. Semester wird den zahlreichen Verknüpfungen beider Rechtsgebiete besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Die Kernvorschriften des SGB VIII, die wichtigsten Grundlagen des Verwaltungsrechts und mögliche Haftungsfragen werden systematisch vorgestellt und anhand von Fällen jeweils vertieft. Seminarbegleitend wird ein Reader zur Verfügung gestellt, der die wesentlichen Inhalte und Falllösungen sowie Links zu weiterführenden Materialien enthält. Als Prüfungsleistungen werden eine Klausur oder ein Referat angeboten.


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WiSe 2010/11 , Aktuelles Semester: SoSe 2024