Gruppe 1
Liebe Studierende,
in diesem Seminar beschäftigen wir uns damit, wer wann Anspruch auf welche Grundsicherungsleistungen haben wird. Wann zahlt das Jobcenter, wann das Sozialamt und in welcher Höhe.
Es macht Sinn parallel dazu den Kurs im Sozialverwaltungsrecht bei mir zu belegen, da die beiden Kurse ineinander greifen. Im Sozialverwaltungsrecht fragen wir uns wie das Verfahren abläuft um Leistungen zu erhalten.
Ich wünsche Ihnen und Euch einen gelungenen Semesterstart.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Gommel
Gruppe 2
Liebe Studierende,
in diesem Seminar beschäftigen wir uns damit, wer wann Anspruch auf welche Grundsicherungsleistungen haben wird. Wann zahlt das Jobcenter, wann das Sozialamt und in welcher Höhe.
Es macht Sinn parallel dazu den Kurs im Sozialverwaltungsrecht bei mir zu belegen, da die beiden Kurse ineinander greifen. Im Sozialverwaltungsrecht fragen wir uns wie das Verfahren abläuft um Leistungen zu erhalten.
Ich wünsche Ihnen und Euch einen gelungenen Semesterstart.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Gommel
Gruppe 4
Viele Klient*innen sind auf existenzsichernde Leistungen aus dem SGB II oder SGB XII angewiesen. Häufig benötigen Klient*innen hierbei Unterstützung von Sozial Arbeitenden, um z. B Anträge, Bescheide und Leistungsberechnungen zu überblicken. Deswegen befassen wir uns in diesem Seminar mit den existenzsichernden Leistungen. Einen Schwerpunkt bilden dabei die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) sowie die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Ein weiteres Thema sind die Leistungen zur Existenzsicherung aus dem AsylbLG unter Berücksichtigung aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.
Wer sich schon mal einen Eindruck verschaffen will, wie das ganze in der Praxis aussieht kann den Artikel „Folgen der Inflation: Eine Plastiktüte voll Rechnungen” aus der taz vom 04.03.2023 https://taz.de/Folgen-der-Inflation/!5917273/
Lernziel des Seminars ist es, dass Sie befähigt werden, Menschen und ihren Angehörigen, die sich in wirtschaftlichen Notlagen befinden und/oder mit den Schreiben vom Amt nicht mehr zurechtkommen, zu unterstützen („Soziale Anwaltschaft”).
Dabei wird u.a. auf Fragestellungen eingegangen wie: Was hat sich im SGB II durch die Einführung des Bürgergeld geändert? Wie viel Geld kann ich vom Jobcenter beanspruchen und wie wird das berechnet? Wie hoch dürfen die Kosten der Unterkunft sein und was ist eine Karenzzeit? Wie viel Vermögen darf ich behalten? Wann darf das Jobcenter mir wegen einer Pflichtverletzung die Leistung kürzen und was kann man dagegen tun? Was kann ich machen, wenn mein Antrag nicht oder nur schleppend bearbeitet wird? Wer zahlt die Grundsicherung für Rentner*innen, die nur eine geringe Rente bekommen? Wer ist zuständig und wer bezahlt, wenn Obdachlose in einer Wohnung „untergebracht” werden müssen? Was macht eine Schuldnerberatung? Was ist eine Verbraucherinsolvenz?
Einen guten Überblick zu den Inhalten zum Bürgergeld findet sich in der aktuellen Broschüre des Paritätischen Gesamtverbandes unter https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/paritaetischer_gesamtverband-das_neue_buergergeld.pdf
Im Rahmen des Seminars werden Anträge ausgefüllt, konkrete Fälle aus der Praxis besprochen. Es wird eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin durchgeführt.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Gruppe 5
Liebe Studierende, in diesem Seminar geht es um Leistungen zur Existenzsicherung. Wir werden mit den Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) beginnen, aber auch Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbeweberleistungsgesetz behandeln,
damit Sie wissen, wo Ihre zukünftigen KlientInnen Hilfe beanspruchen können. Wir werden auch lernen Bewilligungsbescheide zu verstehen und die Leistungshöhe zu berechnen. Hierfür wird es kurze praktische Übungsfälle geben und vieles aus meiner Praxis als
Rechtsanwältin. Das Seminar findet als Blockseminar in der ersten Blockwoche statt und beinhaltet eine Exkursion zum Sozialgericht. |