Gruppe 4
Gegenstand ist das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht mit dem Fokus auf (Teilhabe-) Rechte für Menschen mit Behinderung (Teil 1).
Hierzu gehören im Bereich der Sozialen Arbeit das Sozialrecht der gesundheitlichen Leistungen und das Recht der Rehabilitation mit dem Schwerpunkt der Teilhabe am Arbeitsleben. Im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben beschäftigen wir uns außerdem mit den Möglichkeiten und Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), wenn ein Mensch wegen einer Behinderung benachteiligt wird. Die durch das Bundesteilhabegesetz eingeführte Teilhabeleistungen am Arbeitsleben wie das Budget für Ausbildung sowie das Budget für Arbeit als Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) werden ebenfalls näher beleuchtet. Aus aktuellem Anlass setzen wir uns dazu mit der am 29.08./30.08.2023 erfolgten Staatenprüfung Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auseinander. Einen ersten Überblick zu dem aktuellen wichtigen politischen Ereignis findet sich online unter https://kobinet-nachrichten.org/2023/08/31/staatenpruefung-zur-un-behindertenrechtskonvention-zum-nachlesen-und-nachhoeren/ .
Lernziel des Seminars ist es, die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft” zu vermitteln. Welche Rechte haben Menschen mit Behinderung in- und außerhalb des sozialen Versorgungssystems? Welche Rechte nach dem AGG gibt es bei Diskriminierung? Welche Teilhabeleistungen bieten die sozialen Sicherungssysteme? Was ist eine Arbeitsassistenz? Welche Leistungen und Chancen bietet das Bundesteilhabegesetz für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Leistungen verwehrt werden?
Es werden praktische Übungen zur Begleitung von Klient*innen bei der Stellung von Anträgen sowie in Form von Fallbearbeitungen angeboten.
Im Rahmen des Seminars werden konkrete Fälle aus der Praxis besprochen und eine Exkursion mit einer EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) sowie zu einem Integrationsfachdienst angeboten. Ebenso werden Exkursion zum Sozialgericht Berlin mit der Teilnahme an mündlichen Verhandlungen durchgeführt
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Eine Fortsetzung des Seminars (Teil 2 mit den Schwerpunkten Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX und rechtliche Betreuung) in der Unit Ausgewählte Aspekte des Rechts ist für das Sommersemester vorgesehen.
Gruppe 5
Gegenstand ist das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht mit dem Fokus auf (Teilhabe-) Rechte für Menschen mit Behinderung (Teil 1).
Hierzu gehören im Bereich der Sozialen Arbeit das Sozialrecht der gesundheitlichen Leistungen und das Recht der Rehabilitation mit dem Schwerpunkt der Teilhabe am Arbeitsleben. Im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben beschäftigen wir uns außerdem mit den Möglichkeiten und Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), wenn ein Mensch wegen einer Behinderung benachteiligt wird. Die durch das Bundesteilhabegesetz eingeführte Teilhabeleistungen am Arbeitsleben wie das Budget für Ausbildung sowie das Budget für Arbeit als Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) werden ebenfalls näher beleuchtet. Aus aktuellem Anlass setzen wir uns dazu mit der am 29.08./30.08.2023 erfolgten Staatenprüfung Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auseinander. Einen ersten Überblick zu dem aktuellen wichtigen politischen Ereignis findet sich online unter https://kobinet-nachrichten.org/2023/08/31/staatenpruefung-zur-un-behindertenrechtskonvention-zum-nachlesen-und-nachhoeren/ .
Lernziel des Seminars ist es, die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft” zu vermitteln. Welche Rechte haben Menschen mit Behinderung in- und außerhalb des sozialen Versorgungssystems? Welche Rechte nach dem AGG gibt es bei Diskriminierung? Welche Teilhabeleistungen bieten die sozialen Sicherungssysteme? Was ist eine Arbeitsassistenz? Welche Leistungen und Chancen bietet das Bundesteilhabegesetz für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Leistungen verwehrt werden?
Es werden praktische Übungen zur Begleitung von Klient*innen bei der Stellung von Anträgen sowie in Form von Fallbearbeitungen angeboten.
Im Rahmen des Seminars werden konkrete Fälle aus der Praxis besprochen und eine Exkursion mit einer EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) sowie zu einem Integrationsfachdienst angeboten. Ebenso werden Exkursion zum Sozialgericht Berlin mit der Teilnahme an mündlichen Verhandlungen durchgeführt
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Eine Fortsetzung des Seminars (Teil 2 mit den Schwerpunkten Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX und rechtliche Betreuung) in der Unit Ausgewählte Aspekte des Rechts ist für das Sommersemester vorgesehen. |