Kommentar |
Gruppe 1
<p style="background: white;"><span style="font-size: 8.5pt; font-family: Verdana,sans-serif;">In Einführung ins Recht (U1 zu M5 Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I) wird ein Basiswissen zu Rechtsordnung (öffentliches und privates Recht), Funktion und Ziel des Rechts vermittelt, so dass die Studierenden die rechtswissenschaftliche Arbeitsmethode bzw. Gesetzesanwendung sowie die Relevanz des Rechts im Bereich der Sozialen Arbeit kennenlernen und wissen, dass Klient:innen nur sinnvoll beraten werden können, wenn die Rechtslage bekannt ist.</span></p><p style="background: white;"><span style="font-size: 8.5pt; font-family: Verdana,sans-serif;">Die Studierenden bearbeiten rechtliche Themen anhand von Fallarbeit. Die Inhalte der rechtlichen Fragestellungen können - je nach Engagement der Studierenden - anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. „illustriert“ werden.</span></p><p style="background: white;"><span style="font-size: 8.5pt; font-family: Verdana,sans-serif;">Für die sinnvolle Arbeit ist das Mitbringen eines aktuellen Grundgesetzes und BGB unabdingbar. Möglich ist auch die Arbeit mit digitalen Gesetzestexten, wobei ein ausgedruckter Text vorhanden sein muss, wenn die Prüfungsform der Klausur gewählt werden sollte. </span></p><p style="background: white;"><span style="font-size: 8.5pt; font-family: Verdana,sans-serif;">Als <strong>Leistungsnachweis</strong> kommt neben einem Rollenspiel/einer Videopräsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) auch eine Klausur in Betracht. </span></p><p style="background: white;"><span style="font-size: 8.5pt; font-family: Verdana,sans-serif;">Als <strong>Teilnahmeleistung</strong><strong> </strong>wird (wenn gewünscht: als Gruppenarbeit) ein Arbeitspapier gelöst, das Fragen zu den behandelten Inhalten der Lehrveranstaltung enthält. <br /></span></p><p> </p>
Gruppe 2
<p style="background: white;"><span style="font-size: 8.5pt; font-family: Verdana,sans-serif;">In Einführung ins Recht (U1 zu M5 Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I) wird ein Basiswissen zu Rechtsordnung (öffentliches und privates Recht), Funktion und Ziel des Rechts vermittelt, so dass die Studierenden die rechtswissenschaftliche Arbeitsmethode bzw. Gesetzesanwendung sowie die Relevanz des Rechts im Bereich der Sozialen Arbeit kennenlernen und wissen, dass Klient:innen nur sinnvoll beraten werden können, wenn die Rechtslage bekannt ist.</span></p><p style="background: white;"><span style="font-size: 8.5pt; font-family: Verdana,sans-serif;">Die Studierenden bearbeiten rechtliche Themen anhand von Fallarbeit. Die Inhalte der rechtlichen Fragestellungen können - je nach Engagement der Studierenden - anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. „illustriert“ werden.</span></p><p style="background: white;"><span style="font-size: 8.5pt; font-family: Verdana,sans-serif;">Für die sinnvolle Arbeit ist das Mitbringen eines aktuellen Grundgesetzes und BGB unabdingbar. Möglich ist auch die Arbeit mit digitalen Gesetzestexten, wobei ein ausgedruckter Text vorhanden sein muss, wenn die Prüfungsform der Klausur gewählt werden sollte. </span></p><p style="background: white;"><span style="font-size: 8.5pt; font-family: Verdana,sans-serif;">Als <strong>Leistungsnachweis</strong> kommt neben einem Rollenspiel/einer Videopräsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) auch eine Klausur in Betracht. </span></p><p style="background: white;"><span style="font-size: 8.5pt; font-family: Verdana,sans-serif;">Als <strong>Teilnahmeleistung</strong><strong> </strong>wird (wenn gewünscht: als Gruppenarbeit) ein Arbeitspapier gelöst, das Fragen zu den behandelten Inhalten der Lehrveranstaltung enthält. <br /></span></p><p> </p>
Gruppe 5
<p style="margin-bottom: 0cm;"><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 12pt;">In der Praxis der Sozialen Arbeit sind Rechtskenntisse von großer Bedeutung, denn oft hilft reden nicht weiter, sondern es müssen aktiv Interessen der Betroffenen erkannt, formuliert und durchgesetzt werden: wie helfe ich Klienten also bei der Formulierung von Anträgen, wie kann ich Konflikte die diesen mit Dritten haben lösen und dabei auch ihre Rechte durchsetzen? Von Professionellen der Sozialen Arbeit wird daher erwartet, dass sie im Rahmen einer effektiven Interessenvertretung für KlientInnen imstande sind Rechtsfragen kompetent und umfassend zu beantworten. Dabei ist Recht nicht statisch und langweilig, im Gegenteil: es gilt für die Klienten die Ansprüche zu finden, gut zu argumentieren und diese mit ihnen gegenüber Dritten ( Privatpersonen oder Behörden) durchzusetzen. Lernziel der Veranstaltung ist daher den Studierenden diesen Blick auf das Recht als ein „ tool” zur Sozialen Anwaltschaft zu vermitteln. Durch eine Reform des Rechtsberatungsgesetzes von 2005 wurden entsprechende Beratungsmöglichkeiten durch SozialarbeiterInnen in fast allen Handlungs- und Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit neu eröffnet und damit die Rahmenbedingungen einer Sozialen Arbeit als einer Sozialen Anwaltschaft verbessert. Zielsetzung des Seminars ist es, die Studierenden zu befähigen die Soizale Anwaltschaft anzunwenden. Die Lernnziele sind: Soziale Sachverhalte in rechtliche Fragenstellungen zu übersetzen und Rechtsverletzungen, zu erkennen. Die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren und zu vertreten. Konkrete rechtliche Hilfsstrategien zu entwickeln. Sich aktiv als SozialarbeiterInen „ anwaltlich" einzumischen, d.h. Interessen der Betroffenen außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen und Soziale Gerechtigkeit zu fördern. In der Lehre werden auch aktiv Internetrecherchen zur Falllösung eingesetzt und Rechtsberatungen aus der Praxis vorgestellt.</span></p> |