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Einführung in das Recht (U1 zu M5 Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I) - Einzelansicht

S1510
Einführung in das Recht (U1 zu M5 Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I)

Sprache: deutsch   
Seminar
SoSe 2022
2 SWS
jedes Semester

Erwartete Teilnehmer_innen 200
Max. Teilnehmer_innen 200
Belegpflicht

Belegfrist: SozArb - ab Sem2 - Dir-Bel - VL,1züg+weiterf LV 13.03.2024 12:00:00 - 30.04.2024 23:59:00
Belegfrist: SozArb - abSem2-Dir-Bel-LVmitGrup-Frist 2+Sem1-VL 19.03.2024 16:00:00 - 30.04.2024 23:59:00
Belegfrist: SozArb - Sem 1 - Prio-Bel - LV mit Grup - Frist 1 05.04.2024 12:00:00 - 08.04.2024 23:59:00
Belegfrist: SozArb - Sem 3 - Projektabstimmung 06.06.2024 - 10.06.2024
Gruppe: 1. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Mi. 18:00 bis 20:00 woch 20.04.2022 bis 18.05.2022  018 Prof. Dr. I. Dernedde     04.05.2022: Ausfall 50
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Mi. 18:00 bis 20:00 woch 25.05.2022 bis 13.07.2022  018 Prof. Dr. I. Dernedde       50
Gruppe 1. Gruppe:
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Di. 14:00 bis 16:00 woch 19.04.2022 bis 10.05.2022  126 Prof. Dr. I. Dernedde       50
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Di. 14:00 bis 16:00 woch 24.05.2022 bis 05.07.2022  126 Prof. Dr. I. Dernedde       50
Gruppe 2. Gruppe:
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Do. 14:30 bis 16:00 woch 21.04.2022 bis 12.05.2022  018 Prof. Dr. B. Thoma       50
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Do. 14:00 bis 16:00 woch 02.06.2022 bis 07.07.2022  018 Prof. Dr. B. Thoma       50
Gruppe 3. Gruppe:
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Di. 08:00 bis 10:00 woch 19.04.2022 bis 10.05.2022  018 M. Lamprecht       50
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Di. 08:00 bis 10:00 Einzel am 24.05.2022 018 M. Lamprecht       50
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Di. 08:00 bis 10:00 Einzel am 31.05.2022 225 M. Lamprecht       50
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Di. 08:00 bis 10:00 woch 07.06.2022 bis 05.07.2022  018 M. Lamprecht       50
Gruppe 4. Gruppe:
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester Prüfungsversion
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 1 - 2004
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 1 - 2021
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 1 - 2008
Zuordnung zu Einrichtungen
B.A. Soziale Arbeit
Inhalt
Kommentar Gruppe 1

<p>Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit kennen. Es soll deutlich werden, dass Klienten nur wirksam geholfen werden kann, wenn ihre Rechte gewahrt und zustehende Leistungen beansprucht werden. Behandelt werden Menschen- und Grundrechte und die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips. Es gibt einen Überblick über die Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht. Grundlagen des Vertragsrechts, Minderjährigenrecht, Aufsichtspflichten, Haftungsrecht und Schadensersatz werden angesprochen. Zudem werden erste Einblicke in das Recht der Sozialgesetzbücher und des Sozialdatenschutzes gegeben. Zum Abschluss der Veranstaltung sollen die Studierenden mit dem Gesetzestext umgehen können.</p> <p>Der Unterricht findet teilweise in Form eines Lehrgesprächs statt. Die Inhalte werden mit Fällen aus der Praxis vertieft. Gruppenarbeiten und Vorträge der Studierenden sind weitere Mittel der Unterrichtsgestaltung.</p> <p>Hinweis: Es werden Gesetzestexte benötigt. Besonders zu empfehlen ist die Gesetzessammlung von Ulrich <strong>Stascheit</strong>, Gesetze für Sozialberufe, Fachhochschulverlag (neuere Ausgabe)</p> <p>Gesetze gibt es auch im Internet. </p>


Gruppe 2

<p><p>Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit kennen. Es soll deutlich werden, dass Klienten nur wirksam geholfen werden kann, wenn ihre Rechte gewahrt und zustehende Leistungen beansprucht werden. Behandelt werden Menschen- und Grundrechte und die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips. Es gibt einen Überblick über die Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht. Grundlagen des Vertragsrechts, Minderjährigenrecht, Aufsichtspflichten, Haftungsrecht und Schadensersatz werden angesprochen. Zudem werden erste Einblicke in das Recht der Sozialgesetzbücher und des Sozialdatenschutzes gegeben. Zum Abschluss der Veranstaltung sollen die Studierenden mit dem Gesetzestext umgehen können.</p> <p>Der Unterricht findet teilweise in Form eines Lehrgesprächs statt. Die Inhalte werden mit Fällen aus der Praxis vertieft. Gruppenarbeiten und Vorträge der Studierenden sind weitere Mittel der Unterrichtsgestaltung.</p> <p>Hinweis: Es werden Gesetzestexte benötigt. Besonders zu empfehlen ist die Gesetzessammlung von Ulrich <strong>Stascheit</strong>, Gesetze für Sozialberufe, Fachhochschulverlag.</p> <p>Gesetze gibt es auch im Internet</p></p>


Gruppe 3

In der Praxis der Sozialen Arbeit sind Rechtskenntisse von großer Bedeutung, denn oft hilft reden nicht weiter, sondern es müssen aktiv Interessen der Betroffenen erkannt, formuliert und durchgesetzt werden: wie helfe ich Klienten also bei der Formulierung von Anträgen, wie kann ich Konflikte die diesen mit Dritten haben lösen und dabei auch ihre Rechte durchsetzen?

Von Professionellen der Sozialen Arbeit wird daher erwartet, dass sie im Rahmen einer effektiven Interessenvertretung für KlientInnen imstande sind Rechtsfragen kompetent und umfassend zu beantworten. Dabei ist Recht nicht statisch und langweilig, im Gegenteil: es gilt für die Klienten die Ansprüche zu finden, gut zu argumentieren und diese mit ihnen gegenüber Dritten ( Privatpersonen oder Behörden) durchzusetzen. Lernziel der Veranstaltung ist daher den Studierenden diesen Blick auf das Recht als ein „ tool” zur Sozialen Anwaltschaft zu vermitteln.

Durch eine Reform des Rechtsberatungsgesetzes von 2005 wurden entsprechende Beratungsmöglichkeiten durch SozialarbeiterInnen in fast allen Handlungs- und Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit neu eröffnet und damit die Rahmenbedingungen einer Sozialen Arbeit als einer Sozialen Anwaltschaft verbessert. Zielsetzung des Seminars ist es, die Studierenden zu befähigen die Soizale Anwaltschaft anzunwenden. Die Lernnziele sind: 

-       Soziale Sachverhalte in rechtliche Fragenstellungen zu übersetzen und Rechtsverletzungen, zu erkennen.

-       Die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren und zu vertreten.

-       Konkrete rechtliche Hilfsstrategien zu entwickeln.

-       Sich aktiv als SozialarbeiterInen „ anwaltlich" einzumischen, d.h. Interessen der Betroffenen außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen und Soziale Gerechtigkeit zu fördern.

In der Lehre werden auch aktiv Internetrecherchen zur Falllösung eingesetzt und Rechtsberatungen aus der Praxis vorgestellt. Gerichtsexkursionen werden ergänzend angeboten. Prüfungsleistung ist eine eigenständige Fallbearbeitung und Entwicklung von Lösungen. Hierzu kann auch eine Prozessaufarbeitung erfolgen.

 

Der kurs beginnt in Präsenz am 21.4. 

ich freue mich darauf ihnen die Soziale Anwaltschaft zu vermitteln

herzlichen Gruss

Prof.Dr.Birgit Thoma


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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2022 , Aktuelles Semester: SoSe 2024