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Kinder- und Jugendhilferecht (U3 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I) - Einzelansicht

S2420
Kinder- und Jugendhilferecht (U3 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I)

Sprache: deutsch   
Seminar
WiSe 2021/22
2 SWS
jedes Semester

Erwartete Teilnehmer_innen 200
Max. Teilnehmer_innen 200
Belegpflicht

Belegfrist: SozArb - abSem2-Dir-Bel-LVmitGrup-Frist 2+Sem1-VL 19.03.2024 16:00:00 - 30.04.2024 23:59:00
Belegfrist: SozArb - Sem 1 - Prio-Bel - LV mit Grup - Frist 1 05.04.2024 12:00:00 - 08.04.2024 23:59:00
Gruppe: 1. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Fr. 11:00 bis 13:00 woch 08.10.2021 bis 12.11.2021  ausserhalb- Online Prof. Dr. S. Benner       40
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Fr. 11:00 bis 13:00 woch 26.11.2021 bis 17.12.2021  ausserhalb- Online Prof. Dr. S. Benner       40
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Fr. 11:00 bis 13:00 woch 07.01.2022 bis 04.02.2022  ausserhalb- Online Prof. Dr. S. Benner       40
Gruppe 1. Gruppe:
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Di. 14:00 bis 16:00 woch 05.10.2021 bis 09.11.2021  ausserhalb- Online Dr. M. Burkhardt       40
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Di. 14:00 bis 16:00 woch 23.11.2021 bis 21.12.2021  ausserhalb- Online Dr. M. Burkhardt       40
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Di. 14:00 bis 16:00 woch 04.01.2022 bis 01.02.2022  ausserhalb- Online Dr. M. Burkhardt       40
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Mi. 12:00 bis 14:00 woch 06.10.2021 bis 10.11.2021  ausserhalb- Online A. Hedayati ,
Prof. Dr. B. Thoma
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Mi. 12:00 bis 14:00 woch 24.11.2021 bis 22.12.2021  ausserhalb- Online A. Hedayati       40
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Mi. 12:00 bis 14:00 woch 05.01.2022 bis 02.02.2022  ausserhalb- Online A. Hedayati       40
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Mo. 12:30 bis 14:30 woch 22.11.2021 bis 20.12.2021  ausserhalb- Online         40
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Mo. 12:30 bis 14:30 woch 03.01.2022 bis 31.01.2022  ausserhalb- Online         40
Gruppe 4. Gruppe:
Gruppe: 5. Gruppe iCalendar Export für Outlook
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Mi. 15:00 bis 17:00 woch 06.10.2021 bis 10.11.2021  ausserhalb- Online Prof. Dr. B. Thoma       40
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Mi. 15:00 bis 17:00 woch 24.11.2021 bis 22.12.2021  ausserhalb- Online Prof. Dr. B. Thoma       40
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Mi. 15:00 bis 17:00 woch 05.01.2022 bis 02.02.2022  ausserhalb- Online Prof. Dr. B. Thoma       40
Gruppe 5. Gruppe:
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester Prüfungsversion
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 3 - 2004
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 1 - 2008
Zuordnung zu Einrichtungen
B.A. Soziale Arbeit
Inhalt
Kommentar Gruppe 1

Liebe Studierende,

wegen der Synergie-Effekte und einer intensiveren Lehr-/Lernmöglichkeit wird in der Gruppe (Benner) Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht ausschließlich als Gesamtveranstaltung angeboten. Es ist daher nicht möglich, lediglich Familienrecht oder Kinder- und Jugendhilferecht zu wählen. Wenn Sie also die Veranstaltung bei mir besuchen, können Sie den Teilnahmenachweis für beide Units erwerben.

Anknüpfend an das im ersten Semester vermittelte Basiswissen, werden in der Gesamtveranstaltung aktuelle Fragestellungen des Familienrechts und des Kinder- und Jugendhilferechts anhand von Fallgestaltungen behandelt.

Vertieft werden insbesondere solche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen des Jugendamtes stehen, also das Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgangsrecht), aber auch die Kindesannahme (Adoption) und Unterhaltsrecht.

Wir gehen so vor, dass die Lehre asynchron möglich ist. D.h., dass Sie sich relativ frei mit den Inhalten beschäftigen können. Ich werde in der Regel zu Beginn der Woche Ihre Arbeitspapiere, Aufgaben und Videoclips bzw. Links einstellen; Sie bearbeiten sie, wann Sie möchten, spätestens aber bis zu unseren jeweiligen „Präsenzterminen“ am Freitag.

Ich richte Ihnen dann auch den Themen zugehörig Foren bei moodle ein, so dass Sie sich untereinander austauschen können. 

Wenn Sie innerhalb der Woche nicht dazu gekommen sind, können Sie sich auch freitags früh mit den Aufgaben beschäftigen. Ab 10:00 Uhr „klinke“ ich mich in die Foren ein oder/und wir können uns dann über eine Video-Plattform „treffen“, damit wir uns auch in Echtzeit erleben können, ggf. sind ja z.T.  Präsenzformen möglich.

Letztlich findet diese LV also hauptsächlich asynchron statt, mit synchronen Anteilen, die ca. alle 1-2 Wochen stattfinden, wobei versucht wird im Sinne einer familienfreundlichen Hochschule in den Berliner Schulferien keine bzw. höchstens 1 Videokonferenz stattfinden zu lassen.

Als Leistungsnachweis kommt, je nach Pandemie-Situation eine Klausur vor Ort oder eine schriftliche Prüfungsleistung, die mit einer Klausur vergleichbar ist, aber zu Hause geschrieben wird, in Betracht oder ein Vortrag/Rollenspiel als Videopräsentation in Betracht.

Mit besten Grüßen von Susanne Benner


Gruppe 2

Die Lehrveranstaltung behandelt die Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts. Nach einer allgemeinen Einführung und Wiederholung der Grundlagen des öffentlichen Rechts, befasst sich die Veranstaltung schwerpunktmässig mit dem Achten Sozialgesetzbuch.

Neben den Grundbegriffen und Zielen des Kinder- und Jugendhilferechts, wird unter anderem auf die verschiedenen Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe eingegangen. Ferner werden weitere Organisations-, Verwaltungs- und Verfahrensaspekte in der Kinder- und Jugendhilfe behandelt. Diese Kursinhalte werden anhand von praxisnahen Fallbeispielen erarbeitet. 

Neben dem Achten Sozialgesetzbuch werden einzelne ergänzende Rechtsbereiche wie zum Beispiel aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz, der UN Kinderrechtskonvention und der Sozialdatenschutz angesprochen.

Grundwissen aus dem Familienrecht aus Unit 2 ist für den Kurs wichtige Voraussetzung.

Als Leistungsnachweis kommt eine (elektronische) Präsentation oder eine Hausarbeit in Betracht.

Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit sind Gesetzestexte des SGB VIII wie des BGB.

Die Veranstaltung wird in einer Mischung aus synchronen und asynchronen Anteilen bestehen, die Termine und Zugänge dafür werden Ihnen rechtzeitig auf moodle mitgeteilt. 

 


Gruppe 3

Soziale Anwaltschaft im Kinder und  Jugendhilferecht: Schwerpunkt Gewaltschutz 

Ich freue mich sehr darauf mit Ihnen Fragen aus dem Kinder und Jugendhilferecht gemeinsam praxisnah zu erarbeiten. Sie sollen befähigt werden, den KlientInnen konkrete Hilfestellungen im Form von rechtliche Lösunsstrategien anbieten zu können, d.h. ganz konkret, soziale Fragen mithilfe des Rechts zu lösen und für die Klient_innen diese Rechte auch durchzusetzen oder sie entsprechend beraten zu können.

Lernziel des Moduls ist es damit, ihnen die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft“ zu vermitteln. Sie sollen dabei nicht „ trockenes Recht“  und  Rechtsgrundlagen auswendig lernen, sondern gleich fallbezogen arbeiten und die erworbenen Rechtskenntnisse in die praxisnahe Leitfrage übersetzen: Wie kann ich Interessen der KlientInnen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich um- und durchzusetzen ?  

Beim Kinder und Jugendhilferecht geht es um Rechte aus dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Es gehört zum öffentlichen Recht und zuständig sind damit öffentliche Träger, hier das Jugendamt. Sie sollen lernen welche Leistungen aus aus dem Kinder- und Jugendhilferecht- das Leistungen für die Eltern vorsieht- gibt und wie sie erfolgreich geltend gemacht werden können ( Hilfen zur Erziehung, Heimunterbringung, Betreuungsangebote) Als Rechte der Kinder stehen hierbei die Inobhutnahme und der Gewaltschutz von Kindern m Seminar im Vordergrund. 

 
Inhaltlich wird im Seminar mit konkreten Fällen aus dem Kinder und Jugendhilferecht gearbeitet, d.h. das Modul setzt auf problemorientiertes Lernen und Lehren und nicht Wissensansammlung und Wiedergabe. Dies bedeutet, dass sie lernen sollen komplexe Fragen selbst zu entwickeln und mithilfe des Rechts als Methode zu lösen.
Dazu finden sie im von mir eingerichteten Fallforum Anregungen und Hilfestellungen. 

Es finden synchrone ( ZOOM) und asynchrone Lehrangebote ( moodle) statt. Es werden konkrete Fälle bearbeitet, die auf moodle eingestellt sind. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung. Sie sollen befähigt werden selbst Rechtsberatungen durchführen zu können.

Ich freue mich sehr mit ihnen gemeinsam das Kinder und Jugendhilferecht mit Fällen zu erarbeiten. 

 


Gruppe 4

Soziale Anwaltschaft im Kinder und  Jugendhilferecht: Schwerpunkt Gewaltschutz 

Ich freue mich sehr darauf mit Ihnen Fragen aus dem Kinder und Jugendhilferecht gemeinsam praxisnah zu erarbeiten. Sie sollen befähigt werden, den KlientInnen konkrete Hilfestellungen im Form von rechtliche Lösunsstrategien anbieten zu können, d.h. ganz konkret, soziale Fragen mithilfe des Rechts zu lösen und für die Klient_innen diese Rechte auch durchzusetzen oder sie entsprechend beraten zu können.

Lernziel des Moduls ist es damit, ihnen die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft“ zu vermitteln. Sie sollen dabei nicht „ trockenes Recht“  und  Rechtsgrundlagen auswendig lernen, sondern gleich fallbezogen arbeiten und die erworbenen Rechtskenntnisse in die praxisnahe Leitfrage übersetzen: Wie kann ich Interessen der KlientInnen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich um- und durchzusetzen ?  

Beim Kinder und Jugendhilferecht geht es um Rechte aus dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Es gehört zum öffentlichen Recht und zuständig sind damit öffentliche Träger, hier das Jugendamt. Sie sollen lernen welche Leistungen aus aus dem Kinder- und Jugendhilferecht- das Leistungen für die Eltern vorsieht- gibt und wie sie erfolgreich geltend gemacht werden können ( Hilfen zur Erziehung, Heimunterbringung, Betreuungsangebote) Als Rechte der Kinder stehen hierbei die Inobhutnahme und der Gewaltschutz im Vordergrund.  Sie stellen einen Schwerpunkt des Semiinars dar. 

 

 
Inhaltlich wird im Seminar mit konkreten Fällen aus dem Kinder und Jugendhilferecht gearbeitet, d.h. das Modul setzt auf problemorientiertes Lernen und Lehren und nicht Wissensansammlung und Wiedergabe. Dies bedeutet, dass sie lernen sollen komplexe Fragen selbst zu entwickeln und mithilfe des Rechts als Methode zu lösen.
Dazu finden sie im von mir eingerichteten Fallforum Anregungen und Hilfestellungen. 

Es finden synchrone ( ZOOM) und asynchrone Lehrangebote ( moodle) statt. Es werden konkrete Fälle bearbeitet, die auf moodle eingestellt sind. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung. Sie sollen befähigt werden selbst Rechtsberatungen durchführen zu können.

Ich freue mich sehr mit ihnen gemeinsam das Kinder und Jugendhilferecht mit Fällen zu erarbeiten. 

 


Gruppe 5

Soziale Anwaltschaft im Kinder und  Jugendhilferecht: Schwerpunkt Gewaltschutz 

Ich freue mich sehr darauf mit Ihnen Fragen aus dem Kinder und Jugendhilferecht gemeinsam praxisnah zu erarbeiten. Sie sollen befähigt werden, den KlientInnen konkrete Hilfestellungen im Form von rechtliche Lösunsstrategien anbieten zu können, d.h. ganz konkret, soziale Fragen mithilfe des Rechts zu lösen und für die Klient_innen diese Rechte auch durchzusetzen oder sie entsprechend beraten zu können.

Lernziel des Moduls ist es damit, ihnen die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft“ zu vermitteln. Sie sollen dabei nicht „ trockenes Recht“  und  Rechtsgrundlagen auswendig lernen, sondern gleich fallbezogen arbeiten und die erworbenen Rechtskenntnisse in die praxisnahe Leitfrage übersetzen: Wie kann ich Interessen der KlientInnen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich um- und durchzusetzen ?  

Beim Kinder und Jugendhilferecht geht es um Rechte aus dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Es gehört zum öffentlichen Recht und zuständig sind damit öffentliche Träger, hier das Jugendamt. Sie sollen lernen welche Leistungen aus aus dem Kinder- und Jugendhilferecht- das Leistungen für die Eltern vorsieht- gibt und wie sie erfolgreich geltend gemacht werden können ( Hilfen zur Erziehung, Heimunterbringung, Betreuungsangebote) Als Rechte der Kinder stehen hierbei die Inobhutnahme und der Gewaltschutz im Vordergrund.  Sie stellen einen Schwerpunkt des Semiinars dar. 

 

 
Inhaltlich wird im Seminar mit konkreten Fällen aus dem Kinder und Jugendhilferecht gearbeitet, d.h. das Modul setzt auf problemorientiertes Lernen und Lehren und nicht Wissensansammlung und Wiedergabe. Dies bedeutet, dass sie lernen sollen komplexe Fragen selbst zu entwickeln und mithilfe des Rechts als Methode zu lösen.
Dazu finden sie im von mir eingerichteten Fallforum Anregungen und Hilfestellungen. 

Es finden synchrone ( ZOOM) und asynchrone Lehrangebote ( moodle) statt. Es werden konkrete Fälle bearbeitet, die auf moodle eingestellt sind. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung. Sie sollen befähigt werden selbst Rechtsberatungen durchführen zu können.

Ich freue mich sehr mit ihnen gemeinsam das Kinder und Jugendhilferecht mit Fällen zu erarbeiten. 

 

 

 

 


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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WiSe 2021/22 , Aktuelles Semester: SoSe 2024