Gruppe 1
Für diesesn Kurs erwarte ich bereits vertiefte Rechtskenntnisse und die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten. Wir behandeln überwiegend Fragen aus dem Gesundheitsrtecht, soweit sie für die Soziale Arbeit relevant sein können: z.B. Sterbehilfe, Gendiagnostik, Palliativmedizin, Schwangerschaftsabbruch, es geht um Pflege daheim oder im Krankenhaus, um ausgewählte Fragen bei der Betreuung oder zu unterschiedlichen Lebenslagen bei behinderten Menschen. Auch die Corona-Epedimie könnte ein Gesichtspunkt sein. Sie können sich Themen aussuchen und selbst vorschlagen. Die Studierenden halten ein Impulsreferat über das wir dann diskutieren werden. Ich hoffe auf viele unterschiedliche Meinungen und somit anregende Diskussionen.
Die Präsenzzeiten sind online. Über Moodle erhalten Sie wichtige Informationen und Vorschläge zum Lesen von Texten. Das kann ein Lehrbuch sein, aus dem für jede Onlien-Veranstaltung ein Kapital oder einige Seiten gelesen werden sollen. Es können aber auch einzelne Aufsätze oder andere Lektüre sein.
Als Teilnahmebescheinigung bevorzuge ich Protokolle. Auch diese werden auf Moodle eingestellt. Wenn an einer Online-Veranstaltung nicht teilgenommen werden konnte, kann man so den Stoff nacharbeiten. Die Online-Veranstaltungen können etwas kürzer sein, als im Stundenplan angegeben, da es erfahrungsgemäß sehr anstrengend ist, mehrere Stunden konzentriert vor dem Bildschirm zu sitzen.
Gruppe 2
Rechtliche Betreuung im Kontext von Selbstbestimmung und Teilhabe
Ein Schwerpunkt des Seminars ist das Betreuungsrecht (inklusive Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung) für Menschen mit Behinderung, psychischen Beeinträchtigungen sowie ältere Menschen. Näher beleuchtet werden hierbei die Änderungen im BGB sowie im FamFG durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Berücksichtigt wird daneben auch das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG). Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars sind Änderungen und Auswirkungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderung und psychischen Beeinträchtigungen mit dem Fokus auf die soziale Teilhabe. Aus aktuellem Anlass wird außerdem das Gesetzgebungsverfahren zur Assistenz im Krankenhaus thematisiert, vgl. https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/service/aktuelles/assistenz-im-krankenhaus/ .
Lernziel des Seminars ist es, die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft” zu vermitteln. Was ist rechtliche Betreuung? Welche Rechte haben Menschen mit rechtlicher Betreuung? Wie kann die Selbstbestimmung von Menschen mit rechtlicher Betreuung sichergestellt werden? Was ist eine unterstütze Entscheidungsfindung? Welche Aufgaben haben rechtliche Betreuer*innen? Wer kann rechtliche Berufsbetreuer*in werden? Was verändert sich durch die Reform? Was regelt das PsychKG? Wie wird der Bedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Gesamtplanverfahrens ermittelt? Was bedeutet ICF? Was ist ein Bedarfsermittlungsinstrument? Welche Besonderheiten gibt es bei der Grundsicherung nach SGB XII für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen? Wie gestaltet sich die Schnittstelle Eingliederungshilfe – rechtliche Betreuung?
Im Rahmen des Seminars werden konkrete Fälle aus der Praxis und Rechtsprechung besprochen und kritisch beleuchtet. Es sollen Anträge und Widersprüche formuliert und konkret in der Auseinandersetzung mit Behörden entsprechende argumentative Strategien entwickelt werden.
Das Seminar besteht aus asynchronen und synchronen Anteilen. Die synchronen Anteile in Form von Zoom-Meetings finden voraussichtlich alle zwei Wochen statt.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder die Fallbearbeitung in Form eines Live- oder Videovortrags (Gruppenarbeit möglich).
Gruppe 3
Gruppe 2 (Fokus: Ausländerrecht)
Lernziel der Veranstaltung ist es, Fälle aus der Praxis rechtlich zu lösen. Sie sollen in der späteren beruflichen Praxis der Sozialen Arbeit rechtliche Fragen und Problemstellungen erkennen, daraus rechtliche Lösungsstrategien und Hilfskonzepten entwickeln und diese formulieren und verschriftlichen können. Im Seminar werden konkrete Fälle auf der Lehrplattform eingestellt. Es sollen dazu rechtliche Lösungsstrategien und Hilfskonzepte gegenüber Dritten und/oder Behörden, sowie in der Beratung gefunden werden (Soziale Anwaltschaft). Sie sollen für die Praxis eine juristische Arbeitsweise und Logik kennenlernen: wo und wie finde ich die Ansprüche, wie prüfe ich ob sie für den Fall passen und wenn ja, wie kann ich sie begründen und durchsetzen so dass eine Lösung für die Praxis gefunden ist? Dazu sollten sie auch Vorlagen, Stellungnahmen, Schriftsätze, Anträge, Widersprüche sowie Beratungskonzepte verstehen und eigene anwenden können. Dies bedeutet auch mit der Auslegung von Regelungen, der konkreten Anwendung, d.h. den Beurteilungs- und Ermessensspielräume umzugehen und sie bestmöglichst für die Interessen Ihrer KlientInnen zu nutzen.
Inhalte des Seminars: das Ausländer- und Asylrecht
Welche Rechte haben Migrant*innen ? Das Besondere: alle Rechte hängen vom Aufenthaltsstatus ab. Daher sind Kenntnisse des Ausländer - und Asylrechts in der Praxis der Sozialen Arbeit mit Migrant*innen entscheidend. Sie werden im Seminar praxisnah durch konkrete Fallbearbeitungen vermittelt. Entscheidend sind hier die Rechte der Klient_innen in ausländerrechtlichen Verfahren und hier vor allem m Asylverfahren sowie die Frage wie Hilfen bei drohender Beendigung des Aufenthaltes ( Abschiebeverbote, Abschiebehindernisse) aussehen können. Konkret wird auch die rechtliche Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, sowie Möglichkeiten des neuen Integrationsgesetzes sowie der Ausbildungsduldung skizziert.
Die Lehrangebote finden synchron über ZOOM und asynchron über ein betreutes Forum auf der Lehrplattform moodle statt. Dort sind umfangreiche Materialien und Hilfestellungen eingestellt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitun. Auf der Lehrplattform sind entsprechende Fälle eingestellt, die als Prüfungsleistung bearbeitet werden können.
Gruppe 4
In dem asynchronen Kurs "Ausgewählte Aspekte des Rechts Sozialer Arbeit" lernen Sie spezifische rechtliche Fragestellungen aus den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit kennen und werden befähigt aktuelle Rechtsentwicklungen, Rechtsprechung und Literatur für die Arbeit mit Klient/-innen zu erschließen. Mögliche Themen für Prüfungsleistungen sind beispielsweise (nach Interesse der Studierenden sind auch andere Themen/Fragestellungen möglich):
- Mein Bauch gehört mir? Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch und die Reform der Informationsrechte
- Das Recht auf Krise? Die rechtliche Betreuung und die Garantie der Selbstbestimmungsrechte. Möglichkeiten und Grenzen von Zwangsunterbringungen und Zwangsbehandlungen
- Nur ein Stück Stoff? Der Kopftuchstreit und die Grenzen der Religionsfreiheit, der Kopftuchstreit im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- War doch nicht so gemeint? Sexuelle Selbstbestimmung und Würde: Umgang mit sexueller Belästigung im Strafrecht und im Arbeitsrecht
- Grenzenlos? Würde im internationalen Kontext: der humanitäre Schutz im Flüchtlingsrecht und seine rechtliche Umsetzung in der Praxis
- Alles „Verweigerer„? Fördern- und Fordern: Würde und Sanktionen im Hartz IV Bezug
- Die Ware Frau? - Würde und sexuelle Selbstbestimmung - Frauenhandel und Prostitution
- Das Recht auf Rausch? Umgang mit Drogenkonsum im Recht
- Ich entscheide selbst? Das Recht auf selbstbestimmte Lebensführung mit Beeinträchtigung
- „Falscher“ Name? Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
Die Lehrangebote finden überwiegend asynchron statt über ein betreutes Forum auf der Lehrplattform Moodle statt. Dort sind umfangreiche Materialien und Hilfestellungen eingestellt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung. Auf der Lehrplattform sind Fälle eingestellt, die als Prüfungsleistung bearbeitet werden können. Alternativ kann auch eine Themenarbeit zu einem konkreten Rechtsproblem als Prüfungsleistung geschrieben werden. Ergänzend finden synchrone Sprechstunden statt.
Gruppe 5
Strafrecht und Soziale Arbeit
Wie ist als Sozialarbeiter*in der der Praxis der Umgang mit Kriminalität und vor allem welche strafrechtlichen Folgen gibt es für meine Klient*innen und welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung um mit Kriminalität und Kriminalisierungen umzugehen ? Hier sind konkrete ( praktische) Kenntnisse des Strafrechts aus dem StGB und des Strafverfahrens ( Strafprozessordnung) unbabdinbar
In der Veranstaltung werden zunächst die theoretischen Grundlagen der Straffälligkeit und des Strafrechts mit Bezügen zur Sozialen Arbeit und konkreten Fällen !!! behandelt.
Einige für die soziale Arbeit besonders wichtige strafrechtliche Themenbereiche wie etwa das Betäubungsmittelrecht, Jugendstrafrecht, Rechte im Maßregelvollzug, Sexualstrafrecht und Gewaltdelikte, Sexualisierte Gewalt gegen Kinder, werden vertieft behandelt werden. Auch strafrechtliche Fragen der Prostitution, des Frauenhandels und der Sterbehilfe werden skizziert.
Eine besondere Beachtung sollen auch die Tätigkeitsfelder im Strafrecht finden, die für die soziale Arbeit von Bedeutung sind, wie etwa die Opferhilfe, die Gerichtshilfe, die Bewährungshilfe und die Jugendhilfe ( Jugendstrafrecht/JGG ) m Strafverfahren.
Im Rahmen des Seminars wird es die Möglichkeit einer einer Hausarbeit oder einer Prozessbeobachtung sowie auch die Erstellung einer Videorpräsentation geben.
Die Lehre findet mit synchronen und asynchronen Angeboten per ZOOM statt und es werden gesonderten online Sprechstunden angeboten.
Im Vordergrund steht immer die Vermittlung der Methode der Sozialen Anwaltschaft, sie sollen befähigt werden strafrechtliche Fragen zu erkennen, zu formulieren und sie für ihre Klient*innen zu lösen
Ich freue mich auf ihre Teilnahme
Prof.Dr.Birgit Thoma |