ohne Gruppe
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)) wurden entsprechende Anpassungen im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) zur Vergütung der erbrachten voll- und teilstationären Leistungen in Deutschland vorgenommen. Dem § 17b Abs. 4 KHG, letzter Satz, ist zu entnehmen: „Die Vertragsparteien nach Absatz 2 Satz 1 berichten dem Bundesministerium für Gesundheit über die Auswirkungen, die die Einführung des Pflegebudgets nach § 6a des Krankenhausentgeltgesetzes auf die Entwicklung der Pflegepersonalstellen und -kosten in den Jahren 2020 bis 2024 hat. Sie haben hierzu zum 31. August 2021 einen Zwischenbericht und zum 31. August 2025 einen abschließenden Bericht vorzulegen." Die Vergütung der stationären Leistungen wird somit seit der Einführung der Diagnosis Related Groups (DRGs) im Jahr 2004 durch die Etablierung eines zweckgebundenes Pflegebudgets (§ 6a KHEntgG) erstmals einer grundlegenden Reform unterworfen, um die Pflegepersonalkosten zu finanzieren. Die Gesamtvergütung eines stationären Aufenthalts besteht somit zukünftig aus einer Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung.
Projektinhalte • Projektmanagement • Grundlegende theoretische Aufarbeitung der Idee des Pflegebudgets • Befragung in Krankenhäusern zu den Arbeitsbedingungen und zur Zusammenarbeit der Berufsgruppen unter den geänderten Rahmenbedingungen • Auswertung bereits verfügbarer existierender Datensätze zu den Pflegepersonalstellen und -kosten sowie der finanziellen Situation der Krankenhäuser
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