Kommentar |
Gruppe 1 - 4
Lernziel des Seminars ist sie mit der Methode der Sozialen Anwaltschaft im Recht der Sozialverwaltung vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden. Konkret bedeutet Soziale Anwaltschaft: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine künftigen KlientInnen eine Lösung finde und diese auch begründen kann. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen KlientInnen gewinnbringend und lösungsorientiert anwenden können. Kurzum: wie können also soziale Probleme rechtlich gelöst werden ? Dies sollen sie konkret im Bereich des Sozialverwaltungsrecht fallorientiert lernen.
Inhalte des Seminars:
- Sozialleistungen und Sozialleistungsträger, Struktur und Zuständigkeiten
- Sozialverwaltungsverfahren SGB I, SGB X und Handlungsformen der Verwaltung ( Verwaltungsakte, öffentlich rechtlicher Vertrag)
- Folge und Kontrolle des Verwaltungshandelns, Rechtsschutz
- Sozialdatenschutz
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form eines Online- oder Videovortrags oder einer Hausarbeit. Gruppenarbeiten sind jeweils möglich.
Dieses Seminar findet online statt und hat asynchrone und synchrone Anteile. Die synchronen Anteile in Form von Zoom-Meetings finden voraussichtlich alle zwei Wochen statt. |