Kommentar |
Lernziel des Seminars ist sie mit der Methode der Sozialen Anwaltschaft vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden. Konkret bedeutet Soziale Anwaltschaft: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine künftigen KlientInnen eine Lösung finde und diese auch begründen kann. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen KlientInnen gewinnbringend und lösungsorientiert anwenden können. Kurzum: wie können also soziale Probleme rechtlich gelöst werden ?
Inhalte des Seminars
- Grundbegriffe des Rechts und Vermittlung der juristischen Arbeitsweise und ihre Bedeutung/ Umsetzung in der Sozialen Arbeit durch das Konzept der Sozialen Anwaltschaft: Entwicklung von rechtliche Lösungsstrategien und Hilfskonzepten für die Praxis der Sozialen Arbeit
- Grundbegriffe des Zivilrechts und öffentlichen Rechts sowie Struktur Sozialer Rechte, Sozialstaatsprinzip, Sozialverwaltung, Verwaltungsstrukturen, Öffentliche und freie Träger
- Rechtsdurchsetzung, Antrags- und Widerspruchsverfahren, Klagen, Gerichtsaufbau, Struktur und Zuständigkeiten
- Konkrete Rechtsanwendung mit Fallbeispielen in einzelnen Rechtsgebieten mit Bezügen zur Sozialen Arbeit: Verfassungsrecht, Schuldrecht, Haftungsrecht Betreuungsrecht, Strafrecht, Soziale Rechte und Sozialverwaltung, Ausländerrecht, Antidiskriminierungsrecht, Internationale Rechte
Die Lehrangebote finden überwiegend asynchron statt über ein betreutes Forum auf der Lehrplattform moodle statt. Dort sind umfangreiche Materialien und Hilfestellungen eingestellt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung. Auf der Lehrplattform sind entsprechende Fälle eingestellt, die als Prüfungsleistung bearbeitet werden können. Ergänzend finden synchrone Sprechstunden statt.
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