Gruppe 1: Gommel, F.
In dem Seminar wird die Frage behandelt, wie bestehende Ansprüche durchgesetzt werden können, wie mit der Verwaltung und den Gerichten wirksam kommuniziert werden kann. Das Seminar wird als online -Seminar mit wöchentlichen Videokonferenzen angeboten.
Gruppe 2: Thoma, B.
Die Lehre wird online über moodle angeboten. Es erfolgen asynchrone Lehrangebote und bei Bedarf auch online Sprechstunden.
Inhalt des Moduls sind die rechtlichen Möglichkeiten wie für KlientInnen Soziale Leistungen gefunden und geltend gemacht werden können. Entscheidende Bedeutung in der Praxis haben hier für die Durchsetzung der sozialen Leistungsrechte das Sozialverwaltungsrecht ( SGB X) und die materiellen Grundlagen des Rechts auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II , "Hartz IV") sowie die verschiedenen Rechte aus der Sozialhilfe ( SGB XII ).
Lernziel des Moduls ist es damit, ihnen die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft” zu vermitteln. Sie sollen dabei nicht „ trockenes Recht” und Rechtsgrundlagen auswendig lernen, sondern gleich fallbezogen arbeiten und die erworbenen Rechtskenntnisse in die praxisnahe Leitfrage übersetzen: Wie kann ich Interessen der KlientInnen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich gegenüber der Sozialverwaltung um- und durchzusetzen ? Dies ist die soziale Anwaltschaft der Sozialen Arbeit.
Lernziel und auch Prüfungsleistung ist damit eine qualifizierte Fallbearbeitung aus rechtlicher Perspektive. Konkret sollen sie für einen Fall die konkreten Problemstellungen/ Rechtsfragen forumulieren und diese mithilfe der Rechtsprechung und den Kommentaren lösen. Dies bedeutet: Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich ? Wer will was von wem woraus ? was ist zu regeln ? mit welcher Rechtsfolge ist zu rechnen ? Wichtig ist, dass sie die Rechtsfragen beurteilen können. Bsp: Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf diese soziale Leistung vorliegen, wie ist er gerechtfertigt, was kann unternommen werden wie sieht ein Antrag aus ? Was sind die echtsschutzmöglichkeiten bei Forderungen des Amtes ? Wie kann dagegen argumentiert werden ?
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit ( Gruppenarbeit max. drei Studierende möglich), oder die Erstellung einer Videoaufzeichnung einer Fallbearbeitung/ Rechtsberatung, die aber auch mit Falldarstellung und rechtlicher Lösung nachvollziehbar zu verschriftlichen ist.
Literatur:
Reinhardt, Grundkurs Sozialverwaltungsrecht für die Soziale Arbeit https://www.reinhardt- verlag.de/de/titel/54340/Grundkurs_Sozialverwaltungsrecht_fuer_die_Soziale_Arbeit_ PDF-E-Book_/
Es ist als ebook über die ASH Bibliothek erhältlich
Gruppe 3:
Inhalt des Moduls sind die rechtlichen Möglichkeiten wie für KlientInnen Soziale Leistungen gefunden und geltend gemacht werden können. Entscheidende Bedeutung in der Praxis haben hier für die Durchsetzung der sozialen Leistungsrechte das Sozialverwaltungsrecht ( SGB X) und die materiellen Grundlagen des Rechts auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II , "Hartz IV") sowie die verschiedenen Rechte aus der Sozialhilfe ( SGB XII ).
Lernziel des Moduls ist es damit, ihnen die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft“ zu vermitteln. Sie sollen dabei nicht „ trockenes Recht“ und Rechtsgrundlagen auswendig lernen, sondern gleich fallbezogen arbeiten und die erworbenen Rechtskenntnisse in die praxisnahe Leitfrage übersetzen: Wie kann ich Interessen der KlientInnen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich gegenüber der Sozialverwaltung um- und durchzusetzen ? Dies ist die soziale Anwaltschaft der Sozialen Arbeit.
Lernziel und auch Prüfungsleistung ist damit eine qualifizierte Fallbearbeitung aus rechtlicher Perspektive. Konkret sollen sie für einen Fall die konkreten Problemstellungen/ Rechtsfragen forumulieren und diese mithilfe der Rechtsprechung und den Kommentaren lösen. Dies bedeutet: Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich ? Wer will was von wem woraus ? was ist zu regeln ? mit welcher Rechtsfolge ist zu rechnen ? Wichtig ist, dass sie die Rechtsfragen beurteilen können. Bsp: Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf diese soziale Leistung vorliegen, wie ist er gerechtfertigt, was kann unternommen werden wie sieht ein Antrag aus ? Was sind die Rechtsschutzmöglichkeiten bei Forderungen des Amtes ? Wie kann dagegen argumentiert werden ?
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit ( Gruppenarbeit max. drei Studierende möglich), oder die Erstellung einer Videoaufzeichnung einer Fallbearbeitung/ Rechtsberatung, die aber auch mit Falldarstellung und rechtlicher Lösung nachvollziehbar zu verschriftlichen ist.
Literatur:
Reinhardt, Grundkurs Sozialverwaltungsrecht für die Soziale Arbeithttps://www.reinhardt-verlag.de/de/titel/54340/Grundkurs_Sozialverwaltungsrecht_fuer_die_Soziale_Arbeit_PDF-E-Book_/
Es ist als ebook über die ASH Bibliothek erhältlich
Gruppe 4:
Inhalt des Moduls sind die rechtlichen Möglichkeiten wie für KlientInnen Soziale Leistungen gefunden und geltend gemacht werden können. Entscheidende Bedeutung in der Praxis haben hier für die Durchsetzung der sozialen Leistungsrechte das Sozialverwaltungsrecht ( SGB X) und die materiellen Grundlagen des Rechts auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II , "Hartz IV") sowie die verschiedenen Rechte aus der Sozialhilfe ( SGB XII ).
Lernziel des Moduls ist es damit, ihnen die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft“ zu vermitteln. Sie sollen dabei nicht „ trockenes Recht“ und Rechtsgrundlagen auswendig lernen, sondern gleich fallbezogen arbeiten und die erworbenen Rechtskenntnisse in die praxisnahe Leitfrage übersetzen: Wie kann ich Interessen der KlientInnen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich gegenüber der Sozialverwaltung um- und durchzusetzen ? Dies ist die soziale Anwaltschaft der Sozialen Arbeit.
Lernziel und auch Prüfungsleistung ist damit eine qualifizierte Fallbearbeitung aus rechtlicher Perspektive. Konkret sollen sie für einen Fall die konkreten Problemstellungen/ Rechtsfragen forumulieren und diese mithilfe der Rechtsprechung und den Kommentaren lösen. Dies bedeutet: Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich ? Wer will was von wem woraus ? was ist zu regeln ? mit welcher Rechtsfolge ist zu rechnen ? Wichtig ist, dass sie die Rechtsfragen beurteilen können. Bsp: Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf diese soziale Leistung vorliegen, wie ist er gerechtfertigt, was kann unternommen werden wie sieht ein Antrag aus ? Was sind die Rechtsschutzmöglichkeiten bei Forderungen des Amtes ? Wie kann dagegen argumentiert werden ?
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit ( Gruppenarbeit max. drei Studierende möglich), oder die Erstellung einer Videoaufzeichnung einer Fallbearbeitung/ Rechtsberatung, die aber auch mit Falldarstellung und rechtlicher Lösung nachvollziehbar zu verschriftlichen ist.
Literatur:
Reinhardt, Grundkurs Sozialverwaltungsrecht für die Soziale Arbeithttps://www.reinhardt-verlag.de/de/titel/54340/Grundkurs_Sozialverwaltungsrecht_fuer_die_Soziale_Arbeit_PDF-E-Book_/
Es ist als ebook über die ASH Bibliothek erhältlich
Gruppe 5:
Inhalt des Moduls sind die rechtlichen Möglichkeiten wie für KlientInnen Soziale Leistungen gefunden und geltend gemacht werden können. Entscheidende Bedeutung in der Praxis haben hier für die Durchsetzung der sozialen Leistungsrechte das Sozialverwaltungsrecht ( SGB X) und die materiellen Grundlagen des Rechts auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II , "Hartz IV") sowie die verschiedenen Rechte aus der Sozialhilfe ( SGB XII ).
Lernziel des Moduls ist es damit, ihnen die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft“ zu vermitteln. Sie sollen dabei nicht „ trockenes Recht“ und Rechtsgrundlagen auswendig lernen, sondern gleich fallbezogen arbeiten und die erworbenen Rechtskenntnisse in die praxisnahe Leitfrage übersetzen: Wie kann ich Interessen der KlientInnen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich gegenüber der Sozialverwaltung um- und durchzusetzen ? Dies ist die soziale Anwaltschaft der Sozialen Arbeit.
Lernziel und auch Prüfungsleistung ist damit eine qualifizierte Fallbearbeitung aus rechtlicher Perspektive. Konkret sollen sie für einen Fall die konkreten Problemstellungen/ Rechtsfragen forumulieren und diese mithilfe der Rechtsprechung und den Kommentaren lösen. Dies bedeutet: Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich ? Wer will was von wem woraus ? was ist zu regeln ? mit welcher Rechtsfolge ist zu rechnen ? Wichtig ist, dass sie die Rechtsfragen beurteilen können. Bsp: Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf diese soziale Leistung vorliegen, wie ist er gerechtfertigt, was kann unternommen werden wie sieht ein Antrag aus ? Was sind die Rechtsschutzmöglichkeiten bei Forderungen des Amtes ? Wie kann dagegen argumentiert werden ?
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit ( Gruppenarbeit max. drei Studierende möglich), oder die Erstellung einer Videoaufzeichnung einer Fallbearbeitung/ Rechtsberatung, die aber auch mit Falldarstellung und rechtlicher Lösung nachvollziehbar zu verschriftlichen ist.
Literatur:
Reinhardt, Grundkurs Sozialverwaltungsrecht für die Soziale Arbeithttps://www.reinhardt-verlag.de/de/titel/54340/Grundkurs_Sozialverwaltungsrecht_fuer_die_Soziale_Arbeit_PDF-E-Book_/
Es ist als ebook über die ASH Bibliothek erhältlich |