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Recht der Grundsicherung und der Sozialhilfe (U1 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit II) - Einzelansicht

S3310
Recht der Grundsicherung und der Sozialhilfe (U1 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit II)

Sprache: deutsch   
Seminar
WiSe 2020/21
3 SWS
jedes Semester

Erwartete Teilnehmer_innen 200
Max. Teilnehmer_innen 220
Belegpflicht

Belegfrist: SozArb - abSem2-Dir-Bel-LVmitGrup-Frist 2+Sem1-VL 19.03.2024 16:00:00 - 30.04.2024 23:59:00
Belegfrist: SozArb - Sem 1 - Prio-Bel - LV mit Grup - Frist 1 05.04.2024 12:00:00 - 08.04.2024 23:59:00
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Gruppe 5. Gruppe:
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester Prüfungsversion
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 3 - 2004
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 3 - 2008
Zuordnung zu Einrichtungen
B.A. Soziale Arbeit
Inhalt
Voraussetzungen

Rechtliche Grundlagen I

Kommentar

Gruppe 1:

Inhalt des Moduls sind die rechtlichen Möglichkeiten wie für KlientInnen Soziale Leistungen gefunden und geltend gemacht werden können. Entscheidende Bedeutung in der Praxis haben hier das Recht auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II , "Hartz IV") sowie die verschiedenen Rechte aus der Sozialhilfe ( SGB XII ). Daneben sind auch Kenntnisse ihrer Durchsetzung entscheidend. Hier spielt das Sozialverwaltungsrecht ( SGB X,) sowie das Widerspruchsverfahren ( SGG) eine gro0e Rolle.

Lernziel des Moduls ist es damit, ihnen die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft” zu vermitteln. Sie sollen dabei nicht „ trockenes Recht”  und  Rechtsgrundlagen auswendig lernen, sondern gleich fallbezogen arbeiten und die erworbenen Rechtskenntnisse in die praxisnahe Leitfrage übersetzen: Wie kann ich Interessen der KlientInnen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich um- und durchzusetzen ?  Dies ist die soziale Anwaltschaft der Sozialen Arbeit.

 

Lernziel und auch Prüfungsleistung ist damit eine qualifizierte Fallbearbeitung aus rechtlicher Perspektive. Konkret sollen sie für einen Fall die konkreten Problemstellungen/ Rechtsfragen forumulieren und diese mithilfe der Rechtsprechung und den Kommentaren lösen. Dies bedeutet: Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich ? Wer will was von wem woraus ? was ist zu regeln ? mit welcher Rechtsfolge ist zu rechnen ? Wichtig ist, dass sie die Rechtsfragen beurteilen können. Bsp: Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf diese soziale Leistung vorliegen, wie ist er gerechtfertigt, was kann unternommen werden wie sieht ein Antrag aus  ? Was sind die Rechtsschutzmöglichkeiten bei Forderungen des Amtes ? Wie kann dagegen argumentiert werden ?

Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit ( Gruppenarbeit max. drei Studierende möglich), oder die Erstellung einer Videoaufzeichnung einer Fallbearbeitung/ Rechtsberatung, die aber auch mit Falldarstellung und rechtlicher Lösung nachvollziehbar zu verschriftlichen ist.

Literatur:

Skript von Sauer, Existenzsicherungsrecht für die Soziale Arbeit ( Kosten 20 Euro). link dazu: https://www.utb-shop.de/autoren/sauer-jurgen/grundkurs-existenzsicherungsrecht-fur-die-soziale-arbeit-9312.html

Es ist als ebook über die ASH Bibliothek erhältlich

Gruppe 2:

Die Lehre wird online über moodle angeboten. Es erfolgen asynchrone Lehrangebote und bei Bedarf auch online Sprechstunden.

Inhalt des Moduls sind die rechtlichen Möglichkeiten wie für KlientInnen Soziale Leistungen gefunden und geltend gemacht werden können. Entscheidende Bedeutung in der Praxis haben hier das Recht auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II , "Hartz IV") sowie die verschiedenen Rechte aus der Sozialhilfe ( SGB XII ). Daneben sind auch Kenntnisse ihrer Durchsetzung entscheidend. Hier spielt das Sozialverwaltungsrecht ( SGB X,) sowie das Widerspruchsverfahren ( SGG) eine große Rolle.

Lernziel des Moduls ist es damit, ihnen die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft” zu vermitteln. Sie sollen dabei nicht „ rockenes Recht” und Rechtsgrundlagen auswendig lernen, sondern gleich fallbezogen arbeiten und die erworbenen Rechtskenntnisse in die praxisnahe Leitfrage übersetzen: Wie kann ich Interessen der KlientInnen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich um- und durchzusetzen ? Dies ist die soziale Anwaltschaft der Sozialen Arbeit. Lernziel und auch Prüfungsleistung ist damit eine qualifizierte Fallbearbeitung aus rechtlicher Perspektive. Konkret sollen sie für einen Fall die konkreten Problemstellungen/ Rechtsfragen forumulieren und diese mithilfe der Rechtsprechung und den Kommentaren lösen. Dies bedeutet: Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich ? Wer will was von wem woraus ? was ist zu regeln ? mit welcher Rechtsfolge ist zu rechnen ? Wichtig ist, dass sie die Rechtsfragen beurteilen können. Bsp: Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf diese soziale Leistung vorliegen, wie ist er gerechtfertigt, was kann unternommen werden wie sieht ein Antrag aus? Was sind die Rechtsschutzmöglichkeiten bei Forderungen des Amtes? Wie kann dagegen argumentiert werden ?

Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit ( Gruppenarbeit max. drei Studierende möglich), oder die Erstellung einer Videoaufzeichnung einer Fallbearbeitung/ Rechtsberatung, die aber auch mit Falldarstellung und rechtlicher Lösung nachvollziehbar zu verschriftlichen ist.

Literatur: Skript von Sauer, Existenzsicherungsrecht für die Soziale Arbeit ( Kosten 20 Euro). link dazu: https://www.utb-shop.de/autoren/sauer-jurgen/grundkurs-existenzsicherungsrecht-fur- die-soziale-arbeit-9312.html

Es ist als ebook über die ASH Bibliothek erhältlich.

 

Gruppe 3:

Der Kurs wird online durchgeführt. Es gibt synchrone und asynchrone Lehrelemente.

Neben Inputs durch Einführungen, Gespräche und Diskussionen mit Konferenzsoftware gibt es Lesestoff, Fälle und Aufgaben. Der Stoff, der in den Konferenzen besprochen wird, muss daheim vertieft werden. Daher sollten Sie sich selbst organisieren können. Grundlage des Kurses und der Prüfungen ist das Buch „Grundkurs Existenzsicherungsrecht für die Soziale Arbeit“ von Sauer/ Wabnitz / Fischer, UTB-Verlag.

Lernziel des  Moduls ist es damit, ihnen die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft“ zu vermitteln. Sie sollen dabei nicht „ trockenes Recht“ und Rechtsgrundlagen auswendig lernen, sondern gleich fallbezogen arbeiten und die erworbenen Rechtskenntnisse in die praxisnahe Leitfrage übersetzen: Wie kann ich Interessen der KlientInnen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich gegenüber der Sozialverwaltung um- und durchzusetzen ? Dies ist die soziale Anwaltschaft der Sozialen Arbeit. 

 

 

 

Gruppe 4:

In dem Seminar wird erklärt, welche Sozialleistungsansprüche es zur Existenzsicherung gibt und was die Voraussetzungen zum Bezug der Leistungen sind. Das Seminar wird als online -Seminar mit wöchentlichen Videokonferenzen angeboten.

Gruppe 5:

 

Inhalt des Moduls sind die rechtlichen Möglichkeiten wie für KlientInnen Soziale Leistungen gefunden und geltend gemacht werden können. Entscheidende Bedeutung in der Praxis haben hier das Recht auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II , "Hartz IV") sowie die verschiedenen Rechte aus der Sozialhilfe ( SGB XII ). Daneben sind auch Kenntnisse ihrer Durchsetzung entscheidend. Hier spielt das Sozialverwaltungsrecht ( SGB X,) sowie das Widerspruchsverfahren ( SGG) eine gro0e Rolle.

Lernziel des Moduls ist es damit, ihnen die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft” zu vermitteln. Sie sollen dabei nicht „ trockenes Recht”  und  Rechtsgrundlagen auswendig lernen, sondern gleich fallbezogen arbeiten und die erworbenen Rechtskenntnisse in die praxisnahe Leitfrage übersetzen: Wie kann ich Interessen der KlientInnen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich um- und durchzusetzen ?  Dies ist die soziale Anwaltschaft der Sozialen Arbeit.

 

Lernziel und auch Prüfungsleistung ist damit eine qualifizierte Fallbearbeitung aus rechtlicher Perspektive. Konkret sollen sie für einen Fall die konkreten Problemstellungen/ Rechtsfragen forumulieren und diese mithilfe der Rechtsprechung und den Kommentaren lösen. Dies bedeutet: Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich ? Wer will was von wem woraus ? was ist zu regeln ? mit welcher Rechtsfolge ist zu rechnen ? Wichtig ist, dass sie die Rechtsfragen beurteilen können. Bsp: Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf diese soziale Leistung vorliegen, wie ist er gerechtfertigt, was kann unternommen werden wie sieht ein Antrag aus  ? Was sind die Rechtsschutzmöglichkeiten bei Forderungen des Amtes ? Wie kann dagegen argumentiert werden ?

Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit ( Gruppenarbeit max. drei Studierende möglich), oder die Erstellung einer Videoaufzeichnung einer Fallbearbeitung/ Rechtsberatung, die aber auch mit Falldarstellung und rechtlicher Lösung nachvollziehbar zu verschriftlichen ist.

Literatur:

Skript von Sauer, Existenzsicherungsrecht für die Soziale Arbeit ( Kosten 20 Euro). link dazu: https://www.utb-shop.de/autoren/sauer-jurgen/grundkurs-existenzsicherungsrecht-fur-die-soziale-arbeit-9312.html

Es ist als ebook über die ASH Bibliothek erhältlich


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