Gruppe 1 - Mahler, C.:
Soziale Leistungsrechte im Kontext internationaler Menschenrechte und ihre Übertragung auf die Praxis der Sozialen Arbeit
Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (wsk Rechte) schützen die grundlegenden Lebensbereiche, wie beispielsweise das Recht soziale Sicherheit, das Recht auf Gesundheit, Nahrung und Sanitärversorgung und das Recht auf Wohnen. Der Staat ist der Garant der Menschenrechte, und auch der wsk Rechte. Wir gehen den Fragen nach: Wie können im nationalen Kontext Leistungsrechte durchgesetzt werden? Welche tatsächlichen Barrieren müssen überwunden werden? Welche Hilfen bieten hier die rechtlichen Argumente aus dem Menschenrechtsdiskurs und wie lassen sie sich gewinnbringend für die konkrete Durchsetzung von Leistungsansprüchen einsetzen? Es gilt daher zu überprüfen, ob die Rechte vollumfänglich umgesetzt sind und jedem einzelnen diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen. Wir werden auch der Frage nachgehen, welche Gruppen der Bevölkerung in besonders verletzlichen Lebenslagen betroffen sind? WSK Rechte sind mit den bürgerlichen und politischen Rechten eng verknüpft und beziehen sich auf einander. Die wsk Rechte sind in Deutschland durch die Ratifikation des UN Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert und national anwendbar.
Das Seminar hat zum Ziel:
- Einige Rechte intensiv zu besprechen
- Den internationalen völkerrechtlichen Rahmen sowie Überprüfungsverfahren und die Umsetzung zu beleuchten und die Umsetzung einiger Rechte zu prüfen
- Das Zusammenspiel von Menschenrechten und sozialer Arbeit anhand von Fällen in Deutschland zu diskutieren
Gruppe 2 - Thoma, B.:
Die Würde des Menschen ist (un)antastbar?!
Soziale Anwaltschaft - die Wahrnehmung von Grundrechten und sozialen Rechten in der Sozialen Arbeit
Die Grundrechte wie Selbststimmungs-, Freiheits- und Gleichheitsrechte schützen die Persönlichkeit des Menschen, ganz besonders jene von Menschen in schwierigen Lebenslagen. In der täglichen Praxis stoßen Sozialarbeiter_innen immer wieder auf die Frage wie diese Rechte für die Klient_innen garantiert und im Konfliktfall durchgesetzt werden können. Zielsetzung des Seminars ist es, aufzuzeigen wie die Formulierung und Durchsetzung der Rechte von Klient_innen auf Selbstbestimmung, Freiheit und Gleichbehandlung aussehen kann. Diese Form der Sozialen Anwaltschaft wird im Seminar praxisnah mit Fällen aus verschiedenen Arbeits- und Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit bearbeitet. Es werden rechtliche Hilfsstrategien gegen die Gefährdung von Selbstbestimmungs-. Freiheits und Gleichheitsrechten entwickelt. Bestandteil des Seminars ist auch eine Gerichtsbeobachtung. Prüfungsleistung ist eine studentische Expertisen- Podiumsdiskussion oder eine Hausarbeit.
Themenstellungen des Seminars:ns-zwei- viele Identitäten ? Die Reform des Transsexuellengesetzes sowie das neue Recht auf ein drittes Geschlecht
- Mein Bauch gehört mir ? Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch und die Reform der Informationsrechte
- Das Recht auf Krise ? Die rechtliche Betreuung und die Garantie der Selbstbestimmungsrechte. Möglichkeiten und Grenzen von Zwangsunterbringungen und „Zwangsterlissationen”
- Nur ein Stück Stoff ? Der Kopftuchstreit und die Grenzen der Religionsfreiheit und MeinungsfreiheitderKopftuchstreit im Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ( AGG)
- War doch nicht so gemeint ? Sexuelle Selbstbestimmung und Würde: Umgang mit sexueller Belästigung im Strafrecht und im Arbeitsrecht
- „ Dumm, klein häßlich doof ?” Die Grenzen der Meinungsfreiheit: ( Cyber-) Mobbing an der Schule- rechtliche Möglichkeiten der Intervention und Prävention
- Grenzenlos ? Würde im internationalen Kontext: der humanitäre Schutz im Flüchtlingsrecht und seine rechtliche Umsetzung in der Praxis
- Alles „Verweigerer „ ? Fördern- und Fordern: Würde und Sanktionen im Hartz IV Bezug
- Einfach nur verrückt ? Pschisch krank und ( nicht) strafbar ? - die Rechte im Maßregelvollzug
- Wegsperren für immer ? Die Sicherungsverwahrung und ihre Reform bei Sexualstraftätern
- Die ware Frau ? - Würde und sexuelle Selbstbestimmung- Frauenhandel und Prostitution
- Das Recht auf Rausch ?- Umgang mit Drogenkonsum im Recht
Gruppe 3 -Thoma, B.:
Migration und Recht
Welche Rechte haben Migrant_innen ? Das Besondere: alle Rechte hängen vom Aufenthaltsstatus ab. Daher sind Kenntnisse des Ausländer - und Asylrechts in der Praxis der Sozialen Arbeit mit Migrant_innen entscheidend. Sie werden im Seminar praxisnah durch konkrete Fallbearbeitungen vermittelt. Entscheidend sind hier die Rechte der Klient_innen auf Sozialleistungen, ihre konkrete soziale finanzielle Sicherung, gesundheitliche Versorgung, Ausbildung, Beschäftigung und Unterkunft sowie die Frage wie Hilfen bei drohender Beendigung des Aufenthaltes ( Abschiebeverbote, Abschiebehindernisse) aussehen können. Konkret wird auch die rechtliche Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, sowie Möglichkeiten des neuen Integrationsgesetzes sowie der Ausbildungsduldung skizziert. Im Seminar wird dabei der Ansatz des „ Social Advocay” verstanden als Soziale Anwaltschaft angewendet. Die Studierenden sollen befähigt werden, Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren, zu vertreten und sich aktiv „ anwaltlich” als SozialarbeiterInnen einzumischen, d.h. konkrete rechtliche Hilfsstrategien die in mit Fällen eingeübt werden zu entwickeln. Prüfungsleistung ist die Bearbeitung eines praktischen Falles als Hausarbeit. Dies kann auch im Rahmen einer Gerichtsentscheidungsanalyse als Hausarbeit erfolgen. Gruppenarbeit ( 2-3 Studierende) ist möglich.
Inhalte des Seminars:
- Geschichte und Struktur des Ausländerrechts: Geregelte Zuwanderung keine Einwanderung
- Einreise- Aufenthalt- Ausreise: der ausländerrechtliche Kreislauf
- Die verschiedenen Aufenthaltstitel: befristet und zweckgebunden
- Das Asylverfahren : Struktur und Ablauf, die Anhörung
- Der humanitäre Aufenthalt: die verschiedenen Varianten
- Die Flüchtlingseigenschaft
- Der subsidiäre Schutz
- Rechte während des Asylverfahrens: Soziale Rechte, Beschäftigung, Unterkunft
- Die Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger Ausländer und ihre Rechte: Das clearing Verfahren der Jugendhilfe und die Probleme des care leaver Systems
- Die Familienzusammenführung und der Familiennachzug
- Das Integrationsgesetz und das System der Integrationskurse
Gruppe 4 - Mahler, C.:
Rechte von Menschen im Alter – Selbstbestimmt und autonom, Schwerpunkt soziale Leistungsrechte, (Soziale Rechte: soziale Sicherung, Rehabilitation, Pflege)
Welche Rechte haben ältere Menschen in- und außerhalb des sozialen Versorgungssystems?
Welche Rehabilitations und Pflegeleistungen bieten die sozialen Leistungssysteme? Wie werden konkrete sozialrechtlichen Ansprüche für die Betroffenen
beantragt? Wer ist zuständig und wie werden diese Rechte durchgesetzt?
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Leistungen verwehrt werden? Welche
Rechte gibt es grundsätzlich bei Diskriminierung von älteren Menschen?
Diese Rechtsfragen werden im Rahmen des Seminars mit den rechtlichen Grundlagen bearbeitet und praxisnah mit Fallbearbeitungen
gelöst. Gegenstand der Veranstaltung ist das Soziale Leistungsrecht (das soziale Leistungsrecht SGB XII,
Rehabilitation und Behinderung SGB IX, Pflegeleistungsrecht XI).
Gruppe Zusatz - Budde, A.:
Social Entrepeneurship |