Gruppe 1 + 4 - Schmidt, E.:
Die sozialen Aufgaben, die Sie sich in Ihrem Berufsleben stellen, werden oftmals Bezug zu Familien in allen Formen und mit allen Herausforderungen haben, die sich heute Eltern mit Kindern oder Partnern ohne Kinder stellen. Ich werde Ihnen die Gesetze und die Rechtsprechung, welche Rechte und Pflichten innerhalb solcher Gruppen regeln, erklären und anhand von praktischen Fällen anschaulich machen. Auch werde ich Ihnen zeigen, wie der Sozialstaat und die Justiz mit Konflikten innerhalb dieser Gruppen nach dem Gesetz umgehen sollte und tatsächlich umgeht. Und ich möchte Ihnen aufzeigen, wie stark das Familienrecht gesellschaftspolitisch geprägt ist. Das Grundverständnis davon, was Familienrecht alles regelt, was es will und welche Auswirkungen es heute auf Familien hat, ist unerlässlich, wenn Sie befriedigende soziale Familien-Arbeit machen wollen. An Literatur brauchen Sie das Grundgesetz (GG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Familienverfahrensrecht (FamFG) sowie das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII oder auch Kindes- und Jugendhilfegesetz KJHG genannt).
Gruppe 2 - Tammen, B.:
Gruppe 3 - Benner, S.:
Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht als Blockveranstaltung
Wegen der Synergie-Effekte und einer intensiveren Lehr-/Lernmöglichkeit wird in der Gruppe (Benner) Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht ausschließlich als je eine 5-stündige Gesamtveranstaltung angeboten. Es ist daher nicht möglich, lediglich Familienrecht oder Kinder- und Jugendhilferecht zu wählen.
Anknüpfend an das im ersten Semester vermittelte Basiswissen, werden in der Gesamtveranstaltung aktuelle Fragestellungen des Familienrechts- und des Kinder- und Jugendhilferechts anhand von Fallgestaltungen behandelt.
Vertieft und anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. durch die Studierenden „illustriert" werden insbesondere solche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen des Jugendamtes stehen, also das Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgangsrecht), aber auch die Kindesannahme (Adoption) und Unterhaltsrecht.
Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit in dieser Veranstaltung ist es, dass die aktuellen Gesetzestexte des BGB und des SGB VIII stets mitgebracht werden.
Als Leistungsnachweis kommt eine Klausur oder ein Rollenspiel/Referat oder eine Videopräsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) in Betracht.
Gruppe 5 - Braunroth, A.: |