Kommentar |
Die politische Überzeugung, dass alle Menschen sowohl Menschenrechte als auch Menschenwürde haben, ist sowohl im Alltag als auch in den Wissenschaften, die sich mit diesen Ideen beschäftigen (Philosophie, Rechts- und Geschichtswissenschaften, Politologie, Soziologie usw.), weit verbreitet. Doch steht die Selbstverständlichkeit, mit der sich viele auf beide Ideen berufen, in einem merkwürdigen Missverhältnis zu der Tatsache, dass kaum eine der folgenden Grundsatzfragen auch nur ansatzweise geklärt ist: Wo kommen die Menschenrechte eigentlich her? In welchem genaueren Verhältnis stehen sie zum Postulat der Menschenwürde? Ist diese Menschenwürde tatsächlich unantastbar oder ist sie doch eher antastbar? Lassen sich beide Ideen so begründen, dass sie über alle Grenzen hinweg gleichermaßen Geltung beanspruchen dürfen? Und wer genau ist eigentlich zu ihrem Schutz und ihrer Einhaltung verpflichtet (und wer nicht)?
Diese vielen Unklarheiten wiegen aus wissenschaftlicher Sicht besonders dann schwer, wenn wir das eigene Hochschulstudium als Qualifikation zur späteren Ausübung einer „Menschenrechtsprofession“ (ob in der Sozialen Arbeit oder im Bereich der Bildung) begreifen. Dann nämlich wird es auch empirisch-praktisch notwendig sein, ein inhaltlich genaueres Verständnis der Konzepte Menschenrechte und Menschenwürde zu besitzen. Daher soll das Seminar, erstens, systematische Einblicke in die aktuelle wissenschaftliche und interdisziplinäre Debatte vermitteln. Besonderes Augenmerk wird dabei, zweitens, akuten Problemen auf den sozialen Themenfeldern „Armut“, „Migration“ und „Bildung“ gewidmet werden. Dabei soll, drittens, deutlich werden, welche konkrete Verantwortung diesbezüglich mit dem Anspruch einer Menschenrechtsprofession einhergeht.
Die Bereitschaft zur Lektüre anspruchsvoller Texte zu Theorien der Menschenrechte und der Menschenwürde wird vorausgesetzt. |