Gruppe 1 - Westermann, S.:
Welche Rechte auf Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung sowie sozialen Rechte haben Menschen mit Behinderung? Welche Rechte gibt es bei Diskriminierung? Welche Teilhabeleistungen bieten die sozialen Sicherungssysteme? Welche Leistungen und Chancen bietet das Bundesteilhabegesetz? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Leistungen verwehrt werden?
In der Veranstaltung werden Probleme und Rechtsfragen aus dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bearbeitet. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Menschen mit körperlichen, psychischen und geistigen Behinderungen im Kontext von sozialen Rechten, Teilhabe und Arbeit. Die Veranstaltung widmet sich dabei auch den Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wie z. B. dem „Budget für Arbeit“ und die ersten praktischen Erfahrungen damit. Aktuelle Entwicklungen aus Rechtsprechung, Politik sowie Gesetzgebung werden kurzfristig berücksichtigt.
Es werden anhand von Fällen aus der Praxis die Rechte auf Beschäftigung und soziale Leistungen skizziert. Schwerpunkt ist die Frage welche konkreten rechtlichen Hilfs- und Lösungsmöglichkeiten bestehen. Sie werden im Seminar anschaulich mit Praxisfällen aus der Sozialen Arbeit erarbeitet. Ansatz ist dabei die Soziale Anwaltschaft. Es werden in diesem Sinne konkrete rechtliche Argumentations- und Begründungsansätzen für eine aktive rechtliche Interessenvertretung von Klient*innen entwickelt. Dazu zählt die Formulierung von Widersprüchen, Anträgen und Beschwerden gegenüber Behörden. Ziel ist die Durchsetzung von Rechten für Menschen mit Behinderungen einzuüben.
Es werden Exkursionen zu einer EUTB (ergänzende unabhängigen Teilhabeberatungsstelle) sowie zum Sozialgericht Berlin angeboten.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form eines Referats oder einer Hausarbeit.
Gruppe 2 - Dernedde, I.:
Gruppe 3 & 4 - Lehmann-Franßen, N.:
In dieser Lehrveranstaltung werden Kompetenzen vermittelt, mit arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen in der Praxis der Sozialen Arbeit umzugehen. Es geht um die sozialen Rechte von Arbeitnehmer_innen vor, während und nach den Arbeitsverhältnissen gegenüber den Arbeitgeber_innen sowie den Behörden und Leistungsträger_innen. - Eine benotete Leistung für das Modul "RECHT 3" kann wahlweise in diesem „Unit 1” erbracht werden mit einer Klausur oder einem Referat mit schriftlicher Ausarbeitung; stattdessen kann die Prüfungsleistung für dieses Modul auch in dem „Unit 2" (Ausgewählte Aspekte des Rechts) erbracht werden. Genaueres und Literatur (auch die Vergabe der Referatsthemen) werden zu Beginn in der Lehrveranstaltung besprochen und sind dem ausgeteilten Seminarplan zu entnehmen. Teilnehmer_innen müssen zuvor erfolgreich das Modul "RECHT 2" vollständig absolviert haben.
Zusatzgruppen - Budde, A. |