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Ausgewählte Aspekte des Rechts Sozialer Arbeit (U2 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit III) - Einzelansicht

S7310
Ausgewählte Aspekte des Rechts Sozialer Arbeit (U2 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit III)

Sprache: deutsch   
Seminar
SoSe 2018
3 SWS
jedes Semester

Erwartete Teilnehmer_innen 200
Max. Teilnehmer_innen 210
Belegpflicht

Belegfrist: SozArb - abSem2-Dir-Bel-LVmitGrup-Frist 2+Sem1-VL 19.03.2024 16:00:00 - 30.04.2024 23:59:00
Belegfrist: SozArb - Sem 1 - Prio-Bel - LV mit Grup - Frist 1 05.04.2024 12:00:00 - 08.04.2024 23:59:00
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Do. 10:00 bis 13:00 woch 12.04.2018 bis 05.07.2018  018 Prof. Dr. B. Thoma     17.05.2018: Blockwoche 50
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Di. 10:00 bis 16:00 Einzel am 10.07.2018 ausserhalb- ausserhalb Prof. Dr. B. Thoma       50
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Do. 10:00 bis 16:00 Einzel am 12.07.2018 ausserhalb- ausserhalb Prof. Dr. B. Thoma       50
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Di. 09:00 bis 13:00 14tägl 10.04.2018 bis 24.04.2018  225 Dr. L. Smith       50
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Di. 09:00 bis 13:00 Einzel am 08.05.2018 ausserhalb- ausserhalb Dr. L. Smith       50
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Di. 09:00 bis 13:00 14tägl 29.05.2018 bis 26.06.2018  225 Dr. L. Smith       50
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Di. 09:00 bis 13:00 Einzel am 10.07.2018 018 Dr. L. Smith       50
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Di. 13:00 bis 17:00 Einzel am 10.04.2018 018 S. Westermann       50
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Di. 13:00 bis 17:00 Einzel am 24.04.2018 018 S. Westermann       50
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Di. 13:00 bis 17:00 Einzel am 10.07.2018 018 S. Westermann       50
Gruppe 4. Gruppe:
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester Prüfungsversion
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 4 - 2008
Zuordnung zu Einrichtungen
B.A. Soziale Arbeit
Inhalt
Voraussetzungen

60 Credits und Rechtliche Grundlagen II

Kommentar

1. Gruppe - Prof.Dr.B.Thoma:

Ausländer- und Asylrecht

Welche Rechte haben Ausländer_innen und konkret die Gruppe der Flüchtlinge und wie lassen sich diese in der Praxis der Sozialen Arbeit um- und durchsetzen ? Konkret stellt sich die Frage nach Ausbildungs- und Arbeitsrechten sowie sozialen Leistungsrechten und Wohnrechten ( Unterbringung). Da die Rechte immer vom Aufenthaltstitel abhängen und ohne einen Aufenthaltstitel immer eine Ausreisepflicht besteht, ist die erste Frage immer: welche Aufenthaltstitel gibt es, wie können sie erlangt werden ( was sind die Voraussetzungen) und was kann unternommen werden, wenn kein Aufenthaltstitel besteht und eine Abschiebung ansteht ?

Es werden konkrete Fälle aus der Praxis bearbeitet. Die Systematik und die Rechtsgrundlagen des Ausländerrechts, des Asylrechts und des konkreten Asylverfahrens sowie des Sozialleistungsrechts und Asylbewerberleistungsgesetz werden anschaulich und praxisnah skizziert. Im Seminar wird dabei der Ansatz des „ Social Advocay” verstanden als Soziale Anwaltschaft angewendet. Die Studierenden sollen befähigt werden, Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren, zu vertreten und sich aktiv „ anwaltlich” als SozialarbeiterInnen einzumischen, d.h. konkrete rechtliche Hilfsstrategien zu entwickeln.

Inhalte des Seminars: Die unterschiedlichen Aufenhaltstitel und ihre Voraussetzungen ( Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Duldung), Das Asylverfahren und die Stolpersteine, die Voraussetzungen des humanitären Schutzes ( Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft, subsidiären Schutz, Abschiebeverbote), Voraussetzungen des Abschiebeverfahrens ( Grundsätze, Verbote), Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und das clearing Verfahren, Ausbildungs- und Arbeitsmarktzugang für Ausländer und Flüchtlinge, Soziale Leistungsrechte, Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen, Reformen und Vorschläge.

Gerichtsexkursionen zum Verwaltungsgericht sind Bestandteil der Veranstaltung. Prüfungsleistung ist eine Hausarbeit oder eine Prozessbeobachtung als Hausarbeit, die jederzeit eigenständig durchgeführt werden kann

 

2. Gruppe - Prof.Dr.B.Thoma:

Kriminalität und Strafrecht

Die Kriminologie untersucht nicht nur strafrechtliche relevante Formen von Kriminalität und delinquenten Verhaltens, sondern auch Phänomene der sozialen Marginalität und von gesellschaftlichen Ausgrenzungsprozessen. Ferner beschäftigt sie sich mit gesellschaftlichen Reaktionen auf Kriminalität und den Formen der sozialen Kontrolle durch strafrechtliche Instanzen. Im Vordergrund des Seminars stehen die rechtlichen Formen der sozialen Kontrolle von Kriminalität In der Veranstaltung werden aus rechtlicher Perspektive folgende Themenstelllungen bearbeitet:

Inhalte des Seminars: Jugendkriminalität und rechtliche Sanktionen ( JGG), Sexualstrafrecht und Umgang mit Sexualstraftätern ( Sicherungsverwahrung), Gewaltkriminalität ( Häusliche Gewalt, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch), Stalking und Recht, Prostitution/Frauenhandel und Recht, Opferhilfen -und Opferschutzgesetz, Ausländerkriminalität und Kriminalisierung im Ausländerrecht, Psychiatrie und Recht ( Maßregelvollzug), Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen, Ehrenmord und die Rechtsprechung, Zwangsheirat und rechtliche Interventionen, Rechte im Strafvollzug, Bewährungshilfe und Recht.

Gerichtsexkursionen zum Strafgericht Moabit sind Bestandteil der Veranstaltung.Prüfungsleistung ist eine Hausarbeit oder eine Hausarbeit als Prozessbeobachtung, die jederzeit selbständig durchgeführt werden kann.

Im Seminar wird dabei der Ansatz des „ Social Advocay” verstanden als Soziale Anwaltschaft angewendet. Anhand von Fallbeispielen und der konkreten Auslegung durch die Rechtsprechung wird die Strafrechtspraxis aufgezeigt. Ziel des Seminars ist es das System der strafrechtlichen Kontrolle und des Sanktionssystems und seinen Folgen zu kennen und in der rechtlichen Beratung von Klient_innen anzuwenden.

 

3. Gruppe - Dr.L.Walther:

Wie lassen sich Rechte von Klient_innen auf Sozialleistungen in der Praxis argumentativ gegenüber Behörden und anderen Dritten durchsetzen ? Wo finden sich die Anspruchsgrundlagen ? Wer will was von wem woraus und warum ? Dies soll im Seminar anhand von Fällen aus dem sozialen Leistungsrecht praxisnah dargestellt und gemeinsam eingeübt werden. Dabei wird auch die Soziale Sicherung von Flüchtlingen thematisiert. Konkret werden die Rechte von Hartz IV Empfängern ( Antragstellung, Mitwirkungspflichten, Recht auf Vorschuss und Recht auf Hilfen bei der Antragstellung und konkrete Beratung) skizziert und Fragen aus der Praxis diskutiert. Was ist bspw. zu unternehmen, wenn ein Antrag abgelehnt wird ? Dies kommt ( leider) sehr häufig vor. Daher ist im Rahmen der Beratung auch die konkrete Formulierung von Widersprüchen eine wichtige Aufgabe in der Praxis durch Sozialarbeiter_innen. Die meisten Fälle sind auch erfolgreich. Im Seminar werden daher aus Sicht der konkreten Praxis vor Gericht rechtliche Tipps, Tricks und Hilfestellungen vermittelt.

Inhalte des Seminars: Im Seminar werden Fälle aus dem sozialen Leistungsrecht und Existenzsicherungsrecht bearbeitet. Es werden sozialrechtliche Ansprüche aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende ( SGB II, Hartz IV) und auch Flüchtlinge ( Asylbewerberleistungsgesetz) dargestellt. Die Fragen der Bedarfsberechnung, was umfasst diese, wer zählt zur Bedarfsgemeinschaft, welches Einkommen wird bei der Berechnung angerechnet, was fällt unter Vermögen ( Eigentum Besitz, Sparguthaben, Kraftfahrzeug), was darf die Behörde ermitteln ( Untersuchungsgrundsatz, Beweismittel), was dürfen die Mitarbeiter des Jobcenters konkret kontrollieren ( Sozialscout, Hausbesuche, Augenschein), welche Mitwirkungspflichten haben die Antragsteller, was passiert, wenn sie diese verletzen ( Sanktionen und Sanktionspraxis), was passiert bei Falschangaben ( „ Sozialbetrug”). Lernziel des Seminars ist es, konkrete Hilfsstrategien für Klient_innen in der Praxis zu entwickeln. Wie sieht eine konkrete Antragstellung und ein Widerspruch bei Ablehnung aus.

Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung entweder in Form einer Hausarbeit, eines Referats mit Ausarbeitung. Es kann auch eine Prüfungsleistung in Form einer Hausarbeit als eine Prozessbeobachtung ( Sozialgericht) erstellt werden.

 

4. Gruppe: Westermann

Soziale Rechte, für behinderte und psychisch kranke Menschen

Welche Rechte haben kranke und behinderte Menschen in- und ausserhalb des gesundheitlichen Versorgungssystems ? Wie sehen die konkreten Rechte aus, wie lassen sie sich aktiveren ( Anträge) und durchsetzen in Form von Anträgen und Klagen ? Diese Fragen werden im Seminar diskutiert. Gegenstand ist das Gesundheitsrecht.

Zum Gesundheitsrecht gehören im Bereich der Sozialen Arbeit das Sozialrecht der gesundheitlichen Leistungen, das Recht der Rehabilitation ( Recht von behinderten Menschen, Eingliederungshilfe), das Berufsrecht der Gesundheitsberufe und die konkreten Rechte von kranken und behinderten Menschen aus dem Betreuungsrecht ( Betreuungsverfügung, Patientenverfügung). Gesundheitsrecht umfasst damit in der Praxis der Sozialen Arbeit die Bereiche Prävention, Rehabilitation und Pflege. Verfassungsrechtlich fundiert ist das Gesundheitsrecht in der Schutzpflicht des Staates für Leben und Gesundheit und dem Sozialstaatsgebot. Der gesundheitsrechtliche Beratungsbedarf in der Praxis steigt, da im Gesundheitswesen permanent reformiert wird. Für die dort tätigen Sozialarbeiter_innen die Hilfsangebote für ( psychisch) kranke und behinderte Menschen vermitteln sind Rechtskenntnisse daher zwingend erforderlich. Im Seminar werden durch praktische Fälle die Hilfestrukturen und Möglichkeiten diese für Klient_innen erfolgreich zu aktivieren aufgezeigt. Konkret wird aufgezeigt, wie sich das Recht auf Teilhabe von behinderten und psychisch kranken Menschen im Rahmen einer aktiven rechtlichen Interessenvertretung ( Soziale Anwaltschaft) gegenüber Leistungsträgern durchsetzen lässt. Lernziel ist die Vermittlung notwendiger Kenntnisse im Sozialen Leistungsrecht, und des Rechts auf Teilhabe sowie Betreuungsrechts für behinderte und psychisch kranke Menschen

Im Rahmen des Seminars werden konkrete Fälle aus der Praxis besprochen und auch zwei Gerichtsexkursionen angeboten. Es sollen Anträge und Widersprüche formuliert und konkret in der Auseinandersetzung mit Behörden entsprechende argumentative Strategien entwickelt werden. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form eines Referats oder einer Hausarbeit.

Inhalt des Seminars:

Wie lassen sich im Rahmen der aktiven rechtlichen Interessenvertretung ( Sozialeer Anwaltschaft) die Rechte von kranken und behinderten Menschen durchsetzen. Rechtsgrundlagen sind Krankenleistungen ( SGB V), Reha und - Schwerbehindertenrecht (SGB IX), sowie Leistungen aus der Eingliederungshilfe im SGB XII. Durchsetzung dieser Rechte mithilfe des Sozialverwaltungsverfahrens ( SGB X ) und den Möglichkeiten des Widerspruchs und den Klagen aus dem Sozialgerichtsgesetz ( SGG). Grundlagen des Teilhabegesetzes Fragen zum Behindertenbegriff und psychischer Erkrankung, Grundsätze des Reha-Rechts und die erweiterten Leistungsgruppen sowie konkreter Leistungskatalog aus dem SGB IX, die verbesserten LTA-Leistungen (Budget für Arbeit), Genehmigungsfiktion und Teilhabeplanverfahren, Teilhabeberatung, Psychische Erkrankung im System der Abgrenzungen der Hilfen, Möglichkeiten der ( Zwangs-) Unterbringung, Behandlung, Integration. Antidiskriminierungsrecht, Betreuungsrecht


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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2018 , Aktuelles Semester: SoSe 2024