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Ausgewählte Aspekte des Rechts Sozialer Arbeit (U2 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit III) - Einzelansicht

S7310
Ausgewählte Aspekte des Rechts Sozialer Arbeit (U2 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit III)

Sprache: deutsch   
Seminar
SoSe 2017
3 SWS
jedes Semester

Erwartete Teilnehmer_innen 200
Max. Teilnehmer_innen 210
Belegpflicht

Belegfrist: SozArb - abSem2-Dir-Bel-LVmitGrup-Frist 2+Sem1-VL 19.03.2024 16:00:00 - 30.04.2024 23:59:00
Belegfrist: SozArb - Sem 1 - Prio-Bel - LV mit Grup - Frist 1 05.04.2024 12:00:00 - 08.04.2024 23:59:00
Gruppe: 1. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Do. 15:00 bis 17:00 woch 06.04.2017 bis 06.07.2017  018 Prof. Dr. B. Thoma     13.04.2017: Ausfall
18.05.2017: Blockwoche
50
Gruppe 1. Gruppe:
Gruppe: 2. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Do. 13:00 bis 15:00 Einzel am 06.04.2017 129 Prof. Dr. B. Thoma       100
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Do. 13:00 bis 15:15 woch 13.04.2017 bis 06.07.2017  018 Prof. Dr. B. Thoma     13.04.2017: Ausfall
18.05.2017: Blockwoche
100
Gruppe 2. Gruppe:
Gruppe: 3. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Fr. 10:00 bis 13:00 woch 07.04.2017 bis 07.07.2017  121a       07.04.2017: Ausfall
21.04.2017: Ausfall
28.04.2017: keine Ausfall, Raumänderung!
12.05.2017: Ausfall
19.05.2017: Blockwoche
30.06.2017: kein Ausfall, Raumänderung!
50
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Fr. 10:00 bis 13:00 Einzel am 28.04.2017 232         50
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Fr. 10:00 bis 13:00 Einzel am 30.06.2017 231         50
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Fr. 10:00 bis 13:00 Einzel am 14.07.2017 018         50
Gruppe 3. Gruppe:
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  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Fr. 13:00 bis 19:00 Einzel am 28.04.2017 334 H. Rabe       50
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Fr. 15:00 bis 19:00 Einzel am 12.05.2017 218 (ComZ) H. Rabe       50
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Fr. 13:00 bis 19:00 14tägl 12.05.2017 bis 07.07.2017  226 H. Rabe     26.05.2017: Ausfall 50
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Fr. 15:00 bis 18:00 Einzel am 02.06.2017 334 H. Rabe       20
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Fr. 16:30 bis 18:00 Einzel am 02.06.2017 218 (ComZ) H. Rabe       20
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Fr. 14:00 bis 17:00 Einzel am 16.06.2017 233 H. Rabe       20
Gruppe 4. Gruppe:
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester Prüfungsversion
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 4 - 2008
Zuordnung zu Einrichtungen
B.A. Soziale Arbeit
Inhalt
Voraussetzungen

60 Credits und Rechtliche Grundlagen II

Kommentar

Gruppe 1 - Prof. Dr. Birgit Thoma

Ausländer- und Asylrecht in der Sozialen Arbeit

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation von Flüchtlingen werden im Seminar die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für die Soziale Arbeit aus dem Ausländer- und Asylrecht aufgezeigt. Durch konkrete Fallbearbeitungen werden die Rechtsgrundlagen des Ausländer- und Asylrechts, sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung und die konkrete Anwendung in der Praxis vermittelt. Im Seminar wird dabei der Ansatz des „ Social Advocay“ - verstanden als Soziale Anwaltschaft - angewendet. Die Studierenden sollen befähigt werden Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren, zu vertreten und sich aktiv „ anwaltlich“ als Sozialarbeiter_innen einzumischen, d.h. konkrete rechtliche Hilfsstrategien für die Praxis zu entwickeln.

Inhalte des Seminars:

 

Die Voraussetzungen der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft

Die Voraussetzungen des subsidiären Schutzes

Möglichkeiten zur Kontingentaufnahme von Flüchtlingen

Regelungen der Einreise in der EU und in Deutschland

Rechtsprechung zu systemischen Mängeln im sog. Dublin-Verfahren

Abschiebung: Grundsätze, Verbote und Hindernisse

Die Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger auf der Flucht

Schulbesuch von Flüchtlingskindern

Arbeitsmarktzugang für Ausländer

Das neue Ausweisungsrecht Die Regelung des Familiennachzugs zu Drittstaatsangehörigen Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes und verfassungsrechtliches Existenzminimum

Ergänzend werden Gerichtsexkursionen zum Verwaltungsgericht: Ausländer- und Asylrechtliche Fälle angeboten. Prüfungsleistung ist eine eigenständige Fallbearbeitung und Entwicklung von Lösungen. Hierzu kann auch eine Prozessaufarbeitung erfolgen.

 

Gruppe 2- Prof. Dr. Birgit Thoma

Kriminologie

Die Kriminologie untersucht nicht nur strafrechtliche relevante Formen von Kriminalität und delinquenten Verhaltens, sondern auch Phänomene der sozialen Marginalität und von gesellschaftlichen Ausgrenzungsprozessen. Ferner beschäftigt sie sich mit gesellschaftlichen Reaktionen auf Kriminalität und den Formen der sozialen Kontrolle durch strafrechtliche Instanzen. Im Vordergrund des Seminars stehen die rechtlichen Formen der sozialen Kontrolle von Kriminalität In der Veranstaltung werden aus rechtlicher Perspektive folgende Themenstelllungen bearbeitet:

 

Jugendkriminalität und rechtliche Sanktionen ( JGG), Sexualstrafrecht und Umgang mit Sexualstraftätern ( Sicherungsverwahrung), Gewaltkriminalität ( Häusliche Gewalt, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch), Stalking und Recht, Prostitution/Frauenhandel und Recht, Opferhilfen -und Opferschutzgesetz, Ausländerkriminalität und Kriminalisierung im Ausländerrecht, Psychiatrie und Recht ( Maßregelvollzug), Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen, Ehrenmord und die Rechtsprechung, Zwangsheirat und rechtliche Interventionen, Rechte im Strafvollzug, Bewährungshilfe und Recht.

Eine Gerichtsexkursion zum Strafgericht Moabit ist Bestandteil der Veranstaltung.

Im Seminar wird dabei der Ansatz des „ Social Advocay”- verstanden als Soziale Anwaltschaft - angewendet. Anhand von Fallbeispielen und der konkreten Auslegung durch die Rechtsprechung wird die Strafrechtspraxis aufgezeigt. Ziel des Seminars ist es das System der strafrechtlichen Kontrolle und des Sanktionssystems und seinen Folgen zu kennen und in der rechtlichen Beratung von Klient_innen anzuwenden.

Ergänzend werden Gerichtsexkursionen zum Strafgericht Moabit angeboten. Prüfungsleistung ist eine eigenständige Fallbearbeitung und Entwicklung von Lösungen. Hierzu kann auch eine Prozessaufarbeitung erfolgen.

 

Gruppe 3 - Prof. Dr. Andrea Budde

Rechtsgrundlagen des Social Entrepreneurship

In der Sozialen Arbeit wenig rezipiert ist es in den vergangenen Jahren v.a. im Bereich der Betriebswirtschaft unter der Bezeichnung „social entrepreneurship” zu einer Bewegung gekommen, die die Gründung von Unternehmen an die Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme koppelt. Dafür steht als Vorbild Mohammad Yunnus ein Ökonom aus Bangladesh, der durch die Zurverfügungstellung von Mikrokrediten das gesellschaftliche Problem der Abhängigkeit von Kleinstunternehmer_innen von deren Zulieferern lösen konnte und dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung von Armut leisten konnte.

Im Seminar werden wir uns – auch kritisch – mit dem Phänomen social entrepreneurship befassen, versuchen eine Einordnung vorzunehmen.

Im Rahmen von experiential learning wird der Schwerpunkt auf die Erarbeitung eigener Ideen für Projekte und Unternehmen mit innovativen Ideen für gesellschaftliche Problemlösungen liegen. Neben der klareren Formulierung und kritischer Reflexion des eigenen Konzepts steht die Erarbeitung der rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen im Mittelpunkt. Geplant sind Exkursionen zu verschiedenen Unternehmen und Verbänden.

Prüfungsleistung: Erarbeitung und Präsentation eines (eigenen?) Konzepts des social entrepreneurship, Organisation und Durchführung einschlägiger Exkursionen

 

Gruppe 4 - Heike Rabe

Menschenrechte

Einführung in das Menschenrechtsschutzsystem

 

Die Internationale Vereinigung der SozialarbeiterInnen geht in ihrer Definition von Sozialer Arbeit ausdrücklich davon aus, dass u.a. die Menschenrechte die Grundlage der Sozialen Arbeit sind. 

Sozialarbeitende sind häufig die ersten, die in ihrer Praxis von Menschenrechtsverletzungen in Deutschland erfahren. Sie arbeiten mit Betroffenen häuslicher Gewalt, mit Opfern von Menschenhandel oder Flüchtlingen und haben verschiedene Möglichkeiten, bei Rechtsverletzungen durch staatliches Handeln oder Unterlassen zu intervenieren.

Das Menschenrechtsschutzsystem der UN und des Europarates bietet ein Instrumentarium dafür.

 

Das Seminar vermittelt einen Einstieg in die juristischen und institutionellen Grundlagen des internationalen Menschenrechtsschutzes.

Anhand von Fallbeispielen werden die Handlungsoptionen sowie die Bedeutung von Nichtregierungsorganisationen für die Rechtsdurchsetzung vermittelt. Dies umfasst u.a.

  • Mitwirkungsmöglichkeiten an Parallelberichten im Rahmen von Staatenberichtsverfahren
  • Handlungsmöglichkeiten im Rahmen von Einzelfallbeschwerden einer betroffenen Person zu einem UN-Fachausschuss
  • Verschränkung mit dem nationalen Recht

 

Ziel ist es, den Teilnehmenden einen ersten Überblick über das Menschenrechtssystem zu vermitteln und sie mit seinen Rechtsgrundlagen, Dokumenten und Instrumenten vertraut zu machen.


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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2017 , Aktuelles Semester: SoSe 2024