Gruppe 1 - Prof. Dr. Birgit Thoma
Ausländer- und Asylrecht in der Sozialen Arbeit
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation von Flüchtlingen werden im Seminar die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für die Soziale Arbeit aus dem Ausländer- und Asylrecht aufgezeigt. Durch konkrete Fallbearbeitungen werden die Rechtsgrundlagen des Ausländer- und Asylrechts, sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung und die konkrete Anwendung in der Praxis vermittelt. Im Seminar wird dabei der Ansatz des „ Social Advocay“ - verstanden als Soziale Anwaltschaft - angewendet. Die Studierenden sollen befähigt werden Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren, zu vertreten und sich aktiv „ anwaltlich“ als Sozialarbeiter_innen einzumischen, d.h. konkrete rechtliche Hilfsstrategien für die Praxis zu entwickeln.
Inhalte des Seminars:
Die Voraussetzungen der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft
Die Voraussetzungen des subsidiären Schutzes
Möglichkeiten zur Kontingentaufnahme von Flüchtlingen
Regelungen der Einreise in der EU und in Deutschland
Rechtsprechung zu systemischen Mängeln im sog. Dublin-Verfahren
Abschiebung: Grundsätze, Verbote und Hindernisse
Die Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger auf der Flucht
Schulbesuch von Flüchtlingskindern
Arbeitsmarktzugang für Ausländer
Das neue Ausweisungsrecht Die Regelung des Familiennachzugs zu Drittstaatsangehörigen Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes und verfassungsrechtliches Existenzminimum
Ergänzend werden Gerichtsexkursionen zum Verwaltungsgericht: Ausländer- und Asylrechtliche Fälle angeboten. Prüfungsleistung ist eine eigenständige Fallbearbeitung und Entwicklung von Lösungen. Hierzu kann auch eine Prozessaufarbeitung erfolgen.
Gruppe 2- Prof. Dr. Birgit Thoma
Kriminologie
Die Kriminologie untersucht nicht nur strafrechtliche relevante Formen von Kriminalität und delinquenten Verhaltens, sondern auch Phänomene der sozialen Marginalität und von gesellschaftlichen Ausgrenzungsprozessen. Ferner beschäftigt sie sich mit gesellschaftlichen Reaktionen auf Kriminalität und den Formen der sozialen Kontrolle durch strafrechtliche Instanzen. Im Vordergrund des Seminars stehen die rechtlichen Formen der sozialen Kontrolle von Kriminalität In der Veranstaltung werden aus rechtlicher Perspektive folgende Themenstelllungen bearbeitet:
Jugendkriminalität und rechtliche Sanktionen ( JGG), Sexualstrafrecht und Umgang mit Sexualstraftätern ( Sicherungsverwahrung), Gewaltkriminalität ( Häusliche Gewalt, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch), Stalking und Recht, Prostitution/Frauenhandel und Recht, Opferhilfen -und Opferschutzgesetz, Ausländerkriminalität und Kriminalisierung im Ausländerrecht, Psychiatrie und Recht ( Maßregelvollzug), Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen, Ehrenmord und die Rechtsprechung, Zwangsheirat und rechtliche Interventionen, Rechte im Strafvollzug, Bewährungshilfe und Recht.
Eine Gerichtsexkursion zum Strafgericht Moabit ist Bestandteil der Veranstaltung.
Im Seminar wird dabei der Ansatz des „ Social Advocay”- verstanden als Soziale Anwaltschaft - angewendet. Anhand von Fallbeispielen und der konkreten Auslegung durch die Rechtsprechung wird die Strafrechtspraxis aufgezeigt. Ziel des Seminars ist es das System der strafrechtlichen Kontrolle und des Sanktionssystems und seinen Folgen zu kennen und in der rechtlichen Beratung von Klient_innen anzuwenden.
Ergänzend werden Gerichtsexkursionen zum Strafgericht Moabit angeboten. Prüfungsleistung ist eine eigenständige Fallbearbeitung und Entwicklung von Lösungen. Hierzu kann auch eine Prozessaufarbeitung erfolgen.
Gruppe 3 - Prof. Dr. Andrea Budde
Rechtsgrundlagen des Social Entrepreneurship
In der Sozialen Arbeit wenig rezipiert ist es in den vergangenen Jahren v.a. im Bereich der Betriebswirtschaft unter der Bezeichnung „social entrepreneurship” zu einer Bewegung gekommen, die die Gründung von Unternehmen an die Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme koppelt. Dafür steht als Vorbild Mohammad Yunnus ein Ökonom aus Bangladesh, der durch die Zurverfügungstellung von Mikrokrediten das gesellschaftliche Problem der Abhängigkeit von Kleinstunternehmer_innen von deren Zulieferern lösen konnte und dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung von Armut leisten konnte.
Im Seminar werden wir uns – auch kritisch – mit dem Phänomen social entrepreneurship befassen, versuchen eine Einordnung vorzunehmen.
Im Rahmen von experiential learning wird der Schwerpunkt auf die Erarbeitung eigener Ideen für Projekte und Unternehmen mit innovativen Ideen für gesellschaftliche Problemlösungen liegen. Neben der klareren Formulierung und kritischer Reflexion des eigenen Konzepts steht die Erarbeitung der rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen im Mittelpunkt. Geplant sind Exkursionen zu verschiedenen Unternehmen und Verbänden.
Prüfungsleistung: Erarbeitung und Präsentation eines (eigenen?) Konzepts des social entrepreneurship, Organisation und Durchführung einschlägiger Exkursionen
Gruppe 4 - Heike Rabe
Menschenrechte
Einführung in das Menschenrechtsschutzsystem
Die Internationale Vereinigung der SozialarbeiterInnen geht in ihrer Definition von Sozialer Arbeit ausdrücklich davon aus, dass u.a. die Menschenrechte die Grundlage der Sozialen Arbeit sind.
Sozialarbeitende sind häufig die ersten, die in ihrer Praxis von Menschenrechtsverletzungen in Deutschland erfahren. Sie arbeiten mit Betroffenen häuslicher Gewalt, mit Opfern von Menschenhandel oder Flüchtlingen und haben verschiedene Möglichkeiten, bei Rechtsverletzungen durch staatliches Handeln oder Unterlassen zu intervenieren.
Das Menschenrechtsschutzsystem der UN und des Europarates bietet ein Instrumentarium dafür.
Das Seminar vermittelt einen Einstieg in die juristischen und institutionellen Grundlagen des internationalen Menschenrechtsschutzes.
Anhand von Fallbeispielen werden die Handlungsoptionen sowie die Bedeutung von Nichtregierungsorganisationen für die Rechtsdurchsetzung vermittelt. Dies umfasst u.a.
- Mitwirkungsmöglichkeiten an Parallelberichten im Rahmen von Staatenberichtsverfahren
- Handlungsmöglichkeiten im Rahmen von Einzelfallbeschwerden einer betroffenen Person zu einem UN-Fachausschuss
- Verschränkung mit dem nationalen Recht
Ziel ist es, den Teilnehmenden einen ersten Überblick über das Menschenrechtssystem zu vermitteln und sie mit seinen Rechtsgrundlagen, Dokumenten und Instrumenten vertraut zu machen. |