Gruppe 1 - Prof. Dr. Lehmann-Franßen
In dieser Lehrveranstaltung werden Kompetenzen vermittelt, mit arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen in der Praxis der Sozialen Arbeit umzugehen. Es geht um die sozialen Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor, während und nach den Arbeitsverhältnissen gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie den Behörden und Leistungsträgern. - Eine benotete Leistung für das Modul "RECHT 3" kann wahlweise in diesem „Unit 1“ erbracht werden mit einer Klausur oder einem Referat mit schriftlicher Ausarbeitung; stattdessen kann die Prüfungsleistung für dieses Modul auch in dem „Unit 2" (Ausgewählte Aspekte des Rechts) erbracht werden. Genaueres und Literatur (auch die Vergabe der Referatsthemen) werden zu Beginn in der Lehrveranstaltung besprochen und sind dem ausgeteilten Seminarplan zu entnehmen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen zuvor erfolgreich das Modul "RECHT 2" vollständig absolviert haben.
Gruppe 2 - Judis
Gruppe 3 - Voss, R.
Gruppe 4 - Prof. Dr. Thoma
Ausländerrecht und Arbeits - und Sozialversicherungsrecht
Zielsetzung der Veranstaltung ist es, dass Rechtsfragen aus dem Ausländerrecht unter arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Perspektive betrachtet werden. Anhand von Fällen aus der Praxis werden rechtliche Lösungsstrategien für eine Beratung im Sinne einer Sozialen Anwaltschaft in der Sozialen Arbeit entwickelt. Es werden die konkreten Rechtsgrundlagen, ihre Systematik und Auslegungs- und Anwendungsmethoden dargestellt. Die Analyse und Anwendung der Rechtsprechung ist hierbei das Lernziel. Konkrete rechtliche Argumentations -und Begründungsansätzen für eine aktive rechtliche Interessenvertretung von Klient_innen (Formulierung von Widersprüchen, Anträgen, Rechtsdurchsetzung) werden aufgezeigt. Konkret werden Fälle aus der Praxis bearbeitet und gemeinsam gelöst. Prüfungsleistung ist eine Hausarbeit als Rechtsberatungsfall oder eine ausfomulierte und juristisch aufbereitete Gerichtsbeobachtung.
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