Gruppe 1 – Frau Prof. Dr. Dernedde
Gruppe 2 - Herr Prof. Dr. Lehmann-Franßen
In dieser Lehrveranstaltung werden Kompetenzen vermittelt, mit arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen in der Praxis der Sozialen Arbeit umzugehen. Es geht um die sozialen Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor, während und nach den Arbeitsverhältnissen gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie den Behörden und Leistungsträgern. - Eine benotete Leistung für das Modul "RECHT 3" kann wahlweise in diesem „Unit 1“ erbracht werden mit einer Klausur oder einem Referat mit schriftlicher Ausarbeitung; stattdessen kann die Prüfungsleistung für dieses Modul auch in dem „Unit 2" (Ausgewählte Aspekte des Rechts) erbracht werden. Genaueres und Literatur (auch die Vergabe der Referatsthemen) werden zu Beginn in der Lehrveranstaltung besprochen und sind dem ausgeteilten Seminarplan zu entnehmen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen zuvor erfolgreich das Modul "RECHT 2" vollständig absolviert haben.
Gruppe 3 – Herr Voss
Gruppe 4 - Frau Prof. Dr. Thoma
Social Advocacy: Theorie und Praxis des Arbeits - und Sozialversicherungsrecht unter Berücksichtigung des Asyl - und Ausländerrechts
Zielsetzung der Veranstaltung ist es, dass Rechtsfragen aus dem Sozialen Recht unter Arbeits- und Sozialversicherungsrechtlicher Perspektive formuliert und praxisnahe rechtliche Lösungsstrategien dazu entwickelt werden. Dabei sollen auch asyl - und ausländerrechtliche Perspektiven miteinbezogen werden. Es werden die konkreten Rechtsgrundlagen, ihre Systematik und Auslegungs- und Anwendungsmethoden dargestellt. Mit den Studierenden werden Implementierungsstrategien und die Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen für die Praxis anhand der Analyse der Rechtsprechung entwickelt. Im Vordergrund stehen hierbei rechtliche Argumentations-und Begründungsansätzen. Die Studierenden sollen befähigt werden eine aktive rechtliche Interessenvertretung von Klient_innen (Formulierung von Widersprüchen, Anträgen, Rechtsdurchsetzung) aus den Bereichen der Sozialen Rechte wahrzunehmen. Konkret werden Fälle aus der Praxis bearbeitet und gemeinsam gelöst. Die migrationsrechtliche Perspektive und die Sonderfälle aus dem Asyl -und Ausländerrecht werden hierbei mitberücksichtigt.
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