Gruppe 1 - Prof. Dr. B. Thoma
Kriminologie Kriminalität und Strafrechtliche Sanktionen
Die Kriminologie untersucht nicht nur strafrechtliche relevante Formen von Kriminalität und delinquenten Verhaltens, sondern auch Phänomene der sozialen Marginalität und von gesellschaftlichen Ausgrenzungsprozessen. Ferner beschäftigt sie sich mit gesellschaftlichen Reaktionen auf Kriminalität und den Formen der sozialen Kontrolle durch strafrechtliche Instanzen. Im Vordergrund des Seminars stehen die rechtlichen Formen der sozialen Kontrolle von Kriminalität Es stehen die Kriminalisierungsprozesse und rechtlichen Sanktionierungsebenen im Vordergrund. In der Veranstaltung werden aus rechtlicher Perspektive folgende Themenstelllungen bearbeitet:
Jugendkriminalität und rechtliche Sanktionen ( Jungendgerichtsgesetz) Gewaltkriminalität ( Häusliche Gewalt Gewaltschutzgesetz, sexualisierte Gewalt Sexualstrafrecht), Stalking und Recht , Prostitution/Frauenhandel und Recht, Opferhilfen -und Opferschutz nach dem Opferschugzgesetz, Ausländerkriminalität und Recht Grundlagen des Ausländerstrafrechts , Strafvollzugsrecht, Psychiatrie und Recht ( Maßregelvollzug), Sexualstrafrecht und Umgang mit Sexualstraftätern ( Sicherungsverwahrung), Aktuelle Debatte zur Sterbehilfe und Recht, Ehrenmord und die Mordmerkmale im Strafrecht, Zwangsheirat und Recht.
Eine Gerichtsexkursion zum Strafgericht Moabit ist Bestandteil der Veranstaltung.
Lernziel des Seminars ist es Rechtskenntnisse und ihre Anwendung in der sozialen Praxis zu vermitteln.
Gruppe 2 - Krautzig
Seminar Ausländer und Asylrecht
Kenntnisse von rechtlichen Grundlagen des Ausländer- und Asylrechts und werden für Professionelle in der Sozialen Arbeit immer wichtiger, da soziale Probleme zunehmend transnational entstehen und auch entsprechend zu lösen sind. Schwerpunkt des Seminars sind Fragen zu Migration und Recht. Im Mittelpunkt steht eine professionelle Beratung von MigrantInnen in der Sozialen Arbeit, die spezifische Kentnisse Internationaler Menschenrechte, europarechtlicher Richtlinien und des nationalen Ausländer-/und Asylrechts erfordert. Es sollen strukturelle und systematische Zusammenhänge, sowie ihrer Umsetzung in der konkreten Praxis vermittelt werden.
Ziel des Seminars ist die Darstellung der Grundlagen und die Herausarbeitung des Ausländer und Asylrechts, die verrschiedenen Aufenthaltsrechte, Rechte im Flüchlingsrecht und Asylverfahren sowie die konkreten Abschiebeschutzmöglichkeiten. Thematische Schwerpunkte sind die rechtlichen Entwicklungstendenzen der Zuwanderungspolitik, das Ausländer- und Aufenthaltsgesetz, das Arbeitserlaubnisrecht, das Asylvferfahren und Fragen der sozialen Sicherung von MigrantInnen. Es werden konkrete Fälle aus der Praxis vorgestellt und rechtliche Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung von MigrantInnen in der Sozialen Praxis entwickelt. Geplant sind auch Exkursionen und Prozessbeachtungen von ausländerrechtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Gruppe 3 - Prof. Dr. S. Benner
In dieser Vertiefungsveranstaltung, zum (queeren) Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht werden, anknüpfend an das in den ersten Semestern vermittelte Basiswissen, aktuelle rechtliche Fragestellungen behandelt, wobei besonderes Augenmerk auf nicht heteronormative Familienkonstellationen gelegt wird.
Gemeinsam mit Gastdozent_innen, wie z.B. der Leiterin des Regenbogenfamilienzentrums, Constanze Körner, werden queere Lebensentwürfe beleuchtet, die an die Grenzen des geltenden Rechts stoßen und gemeinsam eruiert, wie aus sozialarbeiterischer Sicht, diskriminierungsfreie Beratung erfolgen kann, z.B. zu den Themen elterliche Sorge und Umgangsrecht, Kindesannahme (Sukzessiv- und Stiefkindadoption bei eingetragenen Lebenspartner_innen).
Ein weiterer Schwerpunkt wird auf das Thema: Kinderschutz gelegt, wobei insoweit auch ein Blocktag im Rahmen der Sommerhochschule stattfindet und Gäste aus der Praxis (Jugendamtsmitarbeiterin, Familienhebamme) über ihre Erfahrungen berichten.
Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit in dieser Veranstaltung ist es, dass die aktuellen Gesetzestexte des BGB und des SGB VIII stets mitgebracht werden.
Als Leistungsnachweis kommt neben einer Klausur auch ein Rollenspiel (ggf. auch auf Video aufgezeichnet, nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) in Betracht, in dem z.B. eine Beratungssituation im Jugendamt nachgespielt werden könnte.
Die Veranstaltung findet an 2 Einzelterminen Dienstag nachmittags sowie an Blocktagen statt.
Gruppe 4 - Prof. Dr. A. Budde
In der Sozialen Arbeit wenig rezipiert ist es in den vergangenen Jahren v.a. im Bereich der Betriebswirtschaft unter der Bezeichnung „social entrepreneurship“ zu einer Bewegung gekommen, die die Gründung von Unternehmen an die Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme koppelt. Dafür steht als Vorbild Mohammad Yunnus ein Ökonom aus Bangladesh, der durch die Zurverfügungstellung von Mikrokrediten das gesellschaftliche Problem der Abhängigkeit von Kleinstunternehmer_innen von deren Zulieferern lösen konnte und dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung von Armut leisten konnte.
Im Seminar werden wir uns – auch kritisch – mit dem Phänomen social entrepreneurship befassen, versuchen eine Einordnung vorzunehmen.
Im Rahmen von experiential learning wird der Schwerpunkt auf die Erarbeitung eigener Ideen für Projekte und Unternehmen mit innovativen Ideen für gesellschaftliche Problemlösungen liegen. Neben der klareren Formulierung und kritischer Reflexion des eigenen Konzepts steht die Erarbeitung der rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen im Mittelpunkt. Geplant sind Exkursionen zu verschiedenen Unternehmen und Verbänden.
Prüfungsleistung: Erarbeitung und Präsentation eines (eigenen?) Konzepts des social entrepreneurship, Organisation und Durchführung einschlägiger Exkursionen
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