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UN-BRK im Rahmen der Sozialpolitik. Was bedeutet Inklusion für die Soziale Arbeit - Einzelansicht

PSP1603
UN-BRK im Rahmen der Sozialpolitik. Was bedeutet Inklusion für die Soziale Arbeit

Sprache: deutsch   
Werkstatt
SoSe 2015
6 SWS
jedes Semester

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Belegfrist: PSP 01.04.2024 - 12.05.2024
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Mi. 09:00 bis 11:30 woch 15.04.2015 bis 15.07.2015  233 Dr. M. Günther ,
Prof. Dr. S. Köbsell
    20.05.2015: Ausfall 16
Gruppe ohne Gruppe:
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester Prüfungsversion
Master of Arts M.A. Praxisforschung 1 - 2008
Master of Arts M.A. Praxisforschung 1 - 2010
Zuordnung zu Einrichtungen
M.A. Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik
Inhalt
Kommentar

Praxisforschungswerkstatt 1:

Die UN BRK im Rahmen der Sozialpolitik. Was bedeutet Inklusion für die Soziale Arbeit

 

Meike Günther, Swantje Köbsell

MA Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik

 

Mittwoch 09-11:30, Raum 233

 

 

Seit der Ratifizierung (Dezember 2008) und dem Inkrafttreten (März 2009) der UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK) ist diese zum „Motor“ des gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurses rund um das Thema Inklusion geworden. Dabei fokussiert diese Debatte oft sehr einseitig das Thema Behinderung; Inklusion meint jedoch dass alle Menschen, unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Hautfarbe, Sexualität, Geschlecht und auch Fähigkeit, bedingungslos zur Gesellschaft dazugehören und die Bedingungen vorfinden, die sie zur Entfaltung ihrer Potentiale benötigen. Damit geht es bei Inklusion nicht um die Frage, wie und zu welchen Bedingungen bestimmte Gruppen in das bestehende System integriert werden können, sondern wie das System verändert werden muss, damit Inklusion funktionieren kann. Das hat natürlich Auswirkungen für alle Teile des Systems – und damit auch für die Soziale Arbeit.

 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erfolgte bereits 1948. Obwohl damit alle Menschen gemeint waren, sahen sich die UN auf dem Hintergrund spezifischer Benachteiligungslagen im Laufe der Jahre doch immer wieder genötigt, weitere Konventionen für bestimmte Gruppen bzw. Tatbestände zu verabschieden: die Konvention zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (CERD, 1965); die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW, 1981), die Anti-Folterkonvention (1984), die Kinderrechtskonvention (CRC, 1990), die UN BRK (2009) und dieKonvention gegen Verschwindenlassen (2013).

 

Mit den (Hinter-)Gründen und historisch-politischen Rahmenbedingungen, die die UN BRK notwendig und möglich gemacht haben, wollen wir das Seminar beginnen. Hierzu gehört u.a. die Auseinandersetzung mit verschiedenen Definitionen und Modellen von Behinderung und ihrer Bedeutung für behinderte Menschen. Weiter sind in diesem Kontext die Bürgerrechtsbewegungen behinderter Menschen, vor allem ihre Themen und Forderungen, von zentraler Bedeutung. Und natürlich wollen wir uns genauer mit dem Inklusionsbegriff – insbesondere im Hinblick auf seine Bedeutung für die Soziale Arbeit – befassen.

 

Inklusion bedeutet nicht nur einen veränderten gesellschaftlichen Umgang mit einander, sondern auch einen veränderten Zugang zu Forschung: Statt – wie bisher gängig – Menschen mit Beeinträchtigungen als Forschungsobjekte zu be-forschen geht es nun darum, die Betroffenenperspektive einzubeziehen, Menschen mit Beeinträchtigungen partizipativ an Forschungsprozessen zu beteiligen, wenn Teilhabemöglichkeiten bzw. –barrieren erforscht werden sollen. Teilhabe- und partizipative Forschungsansätze und –methoden sowie forschungsethische Fragen, die gerade in diesem inhaltlichen Kontext relevant werden, bilden somit einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt der Praxisforschungswerkstatt.

 

Auf diesem Hintergrund sollen sodann einzeln oder in Kleingruppen die Forschungsfragen und –strategien der Studierenden entwickelt werden.

 

Im Seminar werden verschiedenste Methoden, auch solche aus der historisch-politischen Bildung, zum Einsatz kommen, auch Einblicke in die Praxis von im Themenbereich aktiven Projekten sind vorgesehen.

 

Wir erwarten: regelmäßige Teilnahme, aktive Mitarbeit, Lesen von Hintergrund-/ Basistexten, Präsentation des eigenen Forschungsvorhabens im Seminar.

 

Prüfungsleistungen: (SS 2015) schriftliche Ausarbeitung zum aktuellen politischen bzw. Forschungsstand im Hinblick auf das jeweils angedachte Forschungsprojekt (Erarbeitung des Sach-/Forschungsstands).

 

 

 

Seminarleitung:

 

Swantje Köbsell

Studium der Behindertenpädagogik, Aktivistin der Behindertenbewegung seit 1980, Mitarbeit in zahlreichen aus der Behindertenbewegung entstandenen Projekten, von 2004-2014 wissenschaftliche Mitarbeiterin der Universität Bremen im Bereich Inklusive Pädagogik. Mitglied u.a. im wissenschaftlichen Beirat des Institut Mensch, Ethik, Wissenschaft (IMEW) und im wiss. Beirat für den Teilhabebericht der Bundesregierung. Seit SoSe 2014 Professur für Disability Studies an der ASH.

Kontakt:koebsell@ash-berlin.eu

 

Meike Günther

Dipl. Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (FH), seit 2009 wissenschaftliche Referentin im Deutschen Institut für Menschenrechte, Abteilung Menschrechtsbildung; Forschung u.a. zu Diversität, Körperbildern, Nationalsozialismus, Intersektionalität; langjährige Tätigkeit in der Sozialen Arbeit, der historisch-politischen Bildungsarbeit, der Behindertenbewegung und als Lehrbeauftragte.

Kontakt:post@meikeguenther.de

 


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