Gruppe 1 - Prof. Dr. I. Dernedde
Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit kennen. Es soll deutlich werden, dass Klienten nur wirksam geholfen werden kann, wenn ihre Rechte gewahrt und zustehende Leistungen beansprucht werden. Behandelt werden Menschen- und Grundrechte und die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips. Es gibt einen Überblick über die Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht. Grundlagen des Vertragsrechts, Minderjährigenrecht, Aufsichtspflichten, Haftungsrecht und Schadensersatz werden angesprochen. Zudem werden erste Einblicke in das Recht der Sozialgesetzbücher und des Sozialdatenschutzes gegeben. Zum Abschluss der Veranstaltung sollen die Studierenden mit dem Gesetzestext umgehen können.
Der Unterricht findet teilweise in Form eines Lehrgesprächs statt. Die Inhalte werden mit Fällen aus der Praxis vertieft. Gruppenarbeiten und Vorträge der Studierenden sind weitere Mittel der Unterrichtsgestaltung.
Hinweis: Es werden Gesetzestexte benötigt. Besonders zu empfehlen ist die Gesetzessammlung von Ulrich Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, Fachhochschulverlag.
Gruppe 2 - Prof. Dr. S. Benner
In Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit (Unit 1) wird ein Basiswissen zu Rechtsordnung, Funktion und Ziel des Rechts vermittelt, so dass die Studierenden die rechtswissenschaftliche Arbeitsmethode bzw. Gesetzesanwendung sowie die Relevanz des Rechts im Bereich der Sozialen Arbeit kennenlernen. Für die sinnvolle Arbeit ist das Mitbringen eines Grundgesetzes und eines BGB unabdingbar, da ansonsten die Grundzüge des Verfassungsrechts und des Privatrechts nicht verstanden werden können. Auch aktuelle rechtliche Themen werden anhand von Fallarbeit behandelt. Die Inhalte der rechtlichen Fragestellungen können - je nach Engagement der Studierenden anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. „illustriert“ werden.
Als Leistungsnachweis kommt neben einem Rollenspiel/einer Videopräsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) auch eine Klausur in Betracht.
Gruppe 3 - Prof. Dr. B. Thoma
In der Praxis der Sozialen Arbeit sind Professionelle mit einer zunehmenden Verrechtlichung konfrontiert. Von Professionellen der Sozialen Arbeit wird daher erwartet, dass sie im Rahmen einer effektiven Interessenvertretung für KlientInnen imstande sind Rechtsfragen kompetent und umfassend zu beantworten um nicht nur im psychosozialen Bereich zu helfen, sondern auch rechtlich beraten und in bestimmten Feldern die KlientInnen auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten zu können. Durch eine Reform des Rechtsberatungsgesetzes von 2005 wurden entsprechende Beratungsmöglichkeiten durch SozialarbeiterInnen in fast allen Handlungs- und Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit neu eröffnet und damit die Rahmenbedingungen einer Sozialen Arbeit als „ social advocacy" verbessert. Zielsetzung des Seminars ist es, die Studierenden zu befähigen:
- Soziale Sachverhalte in rechtliche Fragenstellungen zu übersetzen und Rechtsverletzungen, zu erkennen.
- Die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren und zu vertreten.
- Konkrete rechtliche Hilfsstrategien zu entwickeln.
- Sich aktiv als SozialarbeiterInen „ anwaltlich" einzumischen, d.h. Interessen der Betroffenen außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen und Soziale Gerechtigkeit zu fördern.
In der Lehre werden auch aktiv Internetrecherchen zur Falllösung eingesetzt und Rechtsberatungen aus der Praxis vorgestellt.
Gruppe 4 - E. Judis
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