1. Gruppe - Budde
Alles was Recht ist... social entrepreneurship und Soziale Arbeit?
Im Vertiefungskurs Recht können Studierende, die beabsichtigen, die Welt mit einem eigenen Projekt zu verbessern, sich Feed Back und Anregungen zur Schärfung der eigenen Ideen, zur Findung von Geldquellen und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einholen.
Von pitching bis zu Verhandeln mit Banken und Investor_innen, crowdfunding, Nutzung von betterplace.org können unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden. Das Seminar unterstützt und coacht bei der Ausformulierung und der Planung von Schritten für die Umsetzung eines eigenen Herzensprojekts. Vielleicht finden sich auch Mitstreiter_innen? Eine Plattform?
Vorbild für dieses Seminar ist der M.A. Studiengang Public Policy an der Humboldt Viadrina School of governance.
2. Gruppe - Ates
Kriminologie und Strafrecht: Kriminalität und Strafrechtliche Sanktionen
Die Kriminologie untersucht nicht nur strafrechtliche relevante Formen von Kriminalität und delinquenten Verhaltens, sondern auch Phänomene der sozialen Marginalität und von gesellschaftlichen Ausgrenzungsprozessen. Ferner beschäftigt sie sich mit gesellschaftlichen Reaktionen auf Kriminalität und den Formen der sozialen Kontrolle durch strafrechtliche Instanzen. Im Vordergrund des Seminars stehen die Kriminalisierungsprozesse und die rechtlichen Sanktionierungsebenen.
In der Veranstaltung werden aus rechtlicher Perspektive folgende Themenstelllungen bearbeitet: Jugendkriminalität und rechtliche Sanktionen ( JGG), Sexualstrafrecht und Umgang mit Sexualstraftätern ( Sicherungsverwahrung), Gewaltkriminalität ( Häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt), Stalking und Recht , Prostitution/Frauenhandel und Recht, Opferhilfen -und Opferschutz, Racial Profiling und Ausländerkriminalität , Strafvollzugsrecht, Psychiatrie und Recht (Maßregelvollzug), Aktuelle Debatte zur Sterbehilfe, Ehrenmord und Recht, Zwangsheirat und Recht. Es werden Fälle bearbeitet und rechtliche Lösungsstrategien im Seminar gemeinsam entwickelt.
Eine Gerichtsexkursion zum Strafgericht Moabit ist Bestandteil der Veranstaltung.
Im Seminar wird dabei der Ansatz des „ Social Advocay“ verstanden als Soziale Anwaltschaft angewendet. Ziel des Seminar ist es Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen zu erkennen, die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren, zu vertreten und sich aktiv „ anwaltlich“ als SozialarbeiterInnen einzumischen, d.h. konkrete Hilfsstrategien der rechtlichen Intervention und politischen Partizipation zu entwickeln. Theoretische Grundlage ist das Konzept der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession ( Staub-Bernasconi).
3. Gruppe - Krautzig
Seminar Ausländer und Asylrecht
Kenntnisse von rechtlichen Grundlagen des Ausländer- und Asylrechts und werden für Professionelle in der Sozialen Arbeit immer wichtiger, da soziale Probleme zunehmend transnational entstehen und auch entsprechend zu lösen sind. Schwerpunkt des Seminars sind Fragen zu Migration und Recht. Im Mittelpunkt steht eine professionelle Beratung von MigrantInnen in der Sozialen Arbeit, die spezifische Kentnisse Internationaler Menschenrechte, europarechtlicher Richtlinien und des nationalen Ausländer-/und Asylrechts erfordert. Es sollen strukturelle und systematische Zusammenhänge, sowie ihrer Umsetzung in der konkreten Praxis vermittelt werden.
Ziel des Seminars ist die Darstellung der Grundlagen und die Herausarbeitung des Ausländer und Asylrechts, die verrschiedenen Aufenthaltsrechte, Rechte im Flüchlingsrecht und Asylverfahren sowie die konkreten Abschiebeschutzmöglichkeiten. Thematische Schwerpunkte sind die rechtlichen Entwicklungstendenzen der Zuwanderungspolitik, das Ausländer- und Aufenthaltsgesetz, das Arbeitserlaubnisrecht, das Asylvferfahren und Fragen der sozialen Sicherung von MigrantInnen. Es werden konkrete Fälle aus der Praxis vorgestellt und rechtliche Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung von MigrantInnen in der Sozialen Praxis entwickelt. Geplant sind auch Exkursionen und Prozessbeachtungen von ausländerrechtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
4. Gruppe - Prasad
Nutzung des UN-Menschenrechtsschutzsystems als Handlungsmethode in der Sozialen Arbeit
Wenn Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession verstanden wird, müssen Sozialarbeitende in die Lage versetzt werden, Verletzungen von Menschenrechten zu identifizieren, diese als solche zu benennen und Interventionsmöglichkeiten zu kennen, die auch diejenigen berücksichtigen, die nach dem nationalen Recht, keinen oder nur einen erschwerten Zugang zum Recht haben.Anders als der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, bieten die Vereinten Nationen ein Menschenrechtsschutzsystem, welches theoretisch für alle Menschen - auch ohne juristischen Beistand - zugänglich sein soll. Daher werden im Rahmen dieses Seminars, Grundsätze der Menschenrechtsarbeit vorgestellt, ein Überblick über UN Konventionen und Beschwerdemöglichkeiten gegeben und die Möglichkeiten der innerstaatlichen Nutzung von internationalen Beschwerden diskutiert.
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