1. Gruppe-Korte 2. Gruppe-Korte 3. Gruppe-Gommel Die Lehrveranstaltungen "Recht der Grundsicherung und Sozialhilfe" (Unit 1) und "Sozialverwaltungsrecht" (Unit 2) werden mit Bedacht in Kombination angeboten, um die Verzahnung der Rechtsgebiete für die Praxis der Sozialen Arbeit deutlich werden zu lassen. Es macht also Sinn beide Seminare bei dem gleichen Dozenten zu belegen, soweit dies angeboten wird. Als Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich bestellter Betreuer gehört das Grundsicherungsrecht und die Sozialhilfe zu meiner täglichen Arbeit. Im Grundsicherungsrecht stellt sich die Frage, welche Leistungen können Ihre Klienten bekommen. Im Sozialverwaltungsrecht stellt sich die Frage, wie sie diese Leistungen bekommen. Durch Mitteilung meiner praktischen Erfahrung möchte ich das Recht für Sie plastisch werden lassen. Als Lehrbuch werde ich im Grundsicherungsrecht das Buch „Existenzsicherungsrecht" 3. Aufl. 2012 von den Professoren Klinger, Kunkel, Pattar und der Berliner Richterin Peters und im Sozialverwaltungsrecht das Lehrbuch „Sozialverwaltungsrecht" von Frau Sommer verwenden. Als Prüfungsleistung können Sie bei mir eine Klausur oder eine Hausarbeit schreiben. 4. Gruppe-Giesa In diesem Seminar wird die Organisation der Sozialverwaltung, deren Handlungsformen, insbesondere der Verwaltungsakt, sowie die Verteidigungsmöglichkeiten besprochen. Nebst theoretischer Rechtsvermittlung werden anschauliche Fälle besprochen. Die Studierenden sollen hiernach in der Lage sein, eigenständig das Verwaltungshandeln der Behörde zu erkennen und ein entsprechendes Rechtsmittel zu prüfen. Das Sozialverwaltungsrecht ist die verfahrensrechtliche Basis hinsichtlich aller sozialrechtlichen Angelegenheiten und damit auch Grundlage der sozialen Arbeit. |