Gruppe 1
Liebe Studierende,
in diesem Seminar fragen wir uns wie das Verfahren abläuft um Sozialleistungen zu erhalten.
Es macht Sinn parallel dazu den Kurs im Grundsicherungsrecht bei mir zu belegen, da die beiden Kurse ineinander greifen. Im Grundsicherungsrecht besprechen wir wer wann Anspruch auf welche Grundsicherungsleistungen haben wird. Wann zahlt das Jobcenter, wann das Sozialamt und in welcher Höhe
Ich wünsche Ihnen und Euch einen gelungenen Semesterstart.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Gommel
Gruppe 2
Gute Grundlagenkenntnisse im Sozialverwaltungsrecht sind für die Beratung und Unterstützung von Klient*innen, die Sozialleistungen beanspruchen müssen essentiell. Nicht selten sind Klient*innen mit den diversen Antragsunterlagen für Sozialleistungen und den behördlichen Schreiben überfordert und blicken nicht mehr durch. In der Praxis der sozialen Arbeit sieht das z. B. so aus: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/08/berlin-kindergrundsicherung-sozialarbeiterin-familien-.html.
In dem Seminar vertiefen wir deswegen die Grundlagen des Sozialverwaltungsrechts über:
- Antragstellung
- Mitwirkungspflichten
- Welche Konsequenzen hat es, wenn ich meinen Mitwirkungspflichten nicht nachkomme?
- Wie kann ich mich gegen behördliche Entscheidungen wehren (Widerspruch, Eilrechtsschutz, Klage)?
Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine Klient*innen eine Lösung finde. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen Klient*innen anwenden können.
Prüfungsleistung ist eine Präsentation/Vortrag im Seminar oder eine Hausarbeit. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Im Rahmen des Seminars werden Anträge ausgefüllt, konkrete Fälle aus der Praxis besprochen. Es wird eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin durchgeführt.
Das Seminar findet online und ausserhalb statt. Beginn ist der 3.5. Weitere Infos finden Sich auf moodle.
Gruppe 4
Liebe Studierende,
in diesem Seminar fragen wir uns wie das Verfahren abläuft um Sozialleistungen zu erhalten.
Es macht Sinn parallel dazu den Kurs im Grundsicherungsrecht bei mir zu belegen, da die beiden Kurse ineinander greifen. Im Grundsicherungsrecht besprechen wir, wer wann Anspruch auf welche Grundsicherungsleistungen haben wird. Wann zahlt das Jobcenter, wann das Sozialamt und in welcher Höhe
Ich wünsche Ihnen und Euch einen gelungenen Semesterstart.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Gommel
Gruppe 5
Gute Grundlagenkenntnisse im Sozialverwaltungsrecht sind für die Beratung und Unterstützung von Klient*innen, die Sozialleistungen beanspruchen müssen essentiell. Nicht selten sind Klient*innen mit den diversen Antragsunterlagen für Sozialleistungen und den behördlichen Schreiben überfordert und blicken nicht mehr durch. In der Praxis der sozialen Arbeit sieht das z. B. so aus: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/08/berlin-kindergrundsicherung-sozialarbeiterin-familien-.html.
In dem Seminar vertiefen wir deswegen die Grundlagen des Sozialverwaltungsrechts über:
- Antragstellung
- Mitwirkungspflichten
- Welche Konsequenzen hat es, wenn ich meinen Mitwirkungspflichten nicht nachkomme?
- Wie kann ich mich gegen behördliche Entscheidungen wehren (Widerspruch, Eilrechtsschutz, Klage)?
Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine Klient*innen eine Lösung finde. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen Klient*innen anwenden können.
Prüfungsleistung ist eine Präsentation/Vortrag im Seminar oder eine Hausarbeit. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Im Rahmen des Seminars werden Anträge ausgefüllt, konkrete Fälle aus der Praxis besprochen. Es wird eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin durchgeführt.
Gruppe 6
Gute Grundlagenkenntnisse im Sozialverwaltungsrecht sind für die Beratung und Unterstützung von Klient*innen, die Sozialleistungen beanspruchen müssen essentiell. Nicht selten sind Klient*innen mit den diversen Antragsunterlagen für Sozialleistungen und den behördlichen Schreiben überfordert und blicken nicht mehr durch. In der Praxis der sozialen Arbeit sieht das z. B. so aus: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/08/berlin-kindergrundsicherung-sozialarbeiterin-familien-.html.
In dem Seminar vertiefen wir deswegen die Grundlagen des Sozialverwaltungsrechts über:
- Antragstellung
- Mitwirkungspflichten
- Welche Konsequenzen hat es, wenn ich meinen Mitwirkungspflichten nicht nachkomme?
- Wie kann ich mich gegen behördliche Entscheidungen wehren (Widerspruch, Eilrechtsschutz, Klage)?
Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine Klient*innen eine Lösung finde. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen Klient*innen anwenden können.
Prüfungsleistung ist eine Präsentation/Vortrag im Seminar oder eine Hausarbeit. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Im Rahmen des Seminars werden Anträge ausgefüllt, konkrete Fälle aus der Praxis besprochen. Es wird eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin durchgeführt.
Gruppe 7
Gute Grundlagenkenntnisse im Sozialverwaltungsrecht sind für die Beratung und Unterstützung von Klient*innen, die Sozialleistungen beanspruchen müssen essentiell. Nicht selten sind Klient*innen mit den diversen Antragsunterlagen für Sozialleistungen und den behördlichen Schreiben überfordert und blicken nicht mehr durch. In der Praxis der sozialen Arbeit sieht das z. B. so aus: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/08/berlin-kindergrundsicherung-sozialarbeiterin-familien-.html.
In dem Seminar vertiefen wir deswegen die Grundlagen des Sozialverwaltungsrechts über:
- Antragstellung
- Mitwirkungspflichten
- Welche Konsequenzen hat es, wenn ich meinen Mitwirkungspflichten nicht nachkomme?
- Wie kann ich mich gegen behördliche Entscheidungen wehren (Widerspruch, Eilrechtsschutz, Klage)?
Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine Klient*innen eine Lösung finde. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen Klient*innen anwenden können.
Prüfungsleistung ist eine Präsentation/Vortrag oder eine Hausarbeit. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Im Rahmen des Seminars werden Anträge ausgefüllt, konkrete Fälle aus der Praxis besprochen. Es wird eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin durchgeführt.
Gruppe 8
Liebe Studierende,
in diesem Seminar erarbeiten wir uns die Grundlagen des Sozialverwaltungsrechts. Es geht um die Frage, in welchem Verfahren Klient*innen Sozialleistungen erlangen können und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, wenn dabei Fehler passieren. Wir beschäftigen uns beispielsweise mit der Antragstellung, dem Verwaltungsakt, Mitwirkungspflichten und der Erstattung bereits erbrachter Leistungen.
Das Seminar findet in Präsenz und 14-tägig statt.
Für Fragen erreichen mich unter folgender E-Mail-Adresse: carell@ash-berlin.eu |