Kurzbeschreibung
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Die Studierenden nutzen Grundkenntnisse des Rechts, die für die Leitungs- und Organisationstätigkeit in Einrichtungen des Gesundheitswesens unerlässlich sind. Sie wenden die im Gesundheitsbereich wirkenden Rechtsprinzipien, besonders bei der Vertragsgestaltung sowie beim Vermeiden und Regulieren von Schäden sinnvoll an. Sie verstehen die Rechtsnormen unterschiedlicher Rechtsbereiche und können mit Rechtsbegriffen umgehen. Sie erkennen potenzielle rechtliche Konflikte und entwickeln grundsätzliche Lösungsstrategien. Sie identifizieren rechtliche Fragestellungen aus angrenzenden Fachgebieten, vor allem der Gesundheitsökonomie und -politik, und sie erkennen Zusammenhänge mit dem Management von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
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Lernziele und Kompetenzen
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LERNZIELE UND KOMPETENZEN
1. Fachbezogene Kompetenzen
Die Studierenden nutzen Grundkenntnisse des Rechts,die für die Leitungs- und
Organisationstätigkeit in Einrichtungen des Gesundheitswesens unerlässlich sind. Sie wenden die im Gesundheitsbereich wirkenden Rechtsprinzipien, besonders bei der Vertragsgestaltung sowie beim Vermeiden und Regulieren von Schäden, sinnvoll an. Sie verstehen die Rechtsnormen unterschiedlicher Rechtsbereiche und können mit Rechtsbegriffen umgehen. Sie erkennen potenzielle rechtliche Konflikte und entwickeln grundsätzliche Lösungsstrategien. Sie identifizieren rechtliche Fragestellungen aus angrenzenden Fachgebieten (vor allem Managementin Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Gesundheitsökonomie und –politik) und erkennen Zusammenhänge.
2. Fachübergreifende Kompetenzen
•Kenntnis und Fähigkeit zur Anwendung rechtlicher Regelungen fördert soziale
Kompetenz insgesamt.
•Da Recht auf konfliktarme Anwendung gerichtet ist und ein Instrumentarium zur
Konfliktregulierung und -lösung zur Verfügung hat, wird Konfliktfähigkeit erzielt.
•Die im Basisstudium vermittelten und erarbeiteten Rechtskenntnisse führen zur
Fähigkeit, selbständig Verantwortung in den Entscheidungsbereichen und -prozessen zu tragen.
•Recht unterliegt einer permanenten Veränderung, daher wird die Fähigkeit
erzeugt, sich selbständig neue Materien zu erschließen und auf Rechtsänder-
ungen zu reagieren.
INHALTE DES MODULS
•Einführung in das Recht (z.B. Wesen und Bedeutung von Recht, Methodik,
Menschenrechte, Grundrechte, Sozialstaatsprinzip, Bezüge zum Europarecht)
•Grundzüge des Vertragsrecht, einschließlich Behandlungsvertrag
•Betreuungsrecht mit Betreuungsverfahren
•Heimrecht (Heimorganisationsrecht, Heimvertragsrecht)
•Arzneimittel-, Heil- und Hilfsmittelrecht
•Krankenhausrecht
•Haftung im Gesundheitswesen
•Schutz von Patientendaten
•Sozialrecht, insbesondere allgemeines Sozialverwaltungsrecht (SGB I und X),
Behindertenrecht, Recht der Pflegeversicherung, Sozialhilfe und Bezüge zu
anderen Sozialgesetzbüchern
•Bezüge zum Strafrech
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Lehr- und Lernformen
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Lehr- und Lernformen
Seminar, Fallbeispiele, Gruppendiskussion
Prüfungsformen
1. Modulsemester: Regelmäßige Teilnahme, Prüfung erfolgt am Ende des Moduls
2. Modulsemester: Studienarbeit, Klausur, sonstige Prüfungsform
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Arbeitsaufwand
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1 Seminar à 4 SWS
Präsenzzeit: 95 Stunden
Selbstlernzeit: 205 Stunden
Workload gesamt: 300 Stunden
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Voraussetzungen für die Teilnahme
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keine
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Voraussetzungen für die Vergabe von Credit Points
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erfolgreiche Teilnahme am Modul und bestandene Modulprüfung
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Benotung
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benotete Prüfungsleistung
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