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Modul :  Praktische Studienphase 5 - Einzelansicht




Grunddaten

Kurztext PQS11_ET6200 Studienphase Bachelor
Drucktext Praktische Studienphase 5 Umfang des Moduls 0
Langtext Praktische Studienphase 5 Turnus des Angebotes jedes Studienjahr
Art des Moduls Modul Credits 5
Zulassungsrang 1 ModulCode PQS11_ET6200

Einrichtung

Einrichtung B.Sc. Physiotherapie/Ergotherapie

Ansprechpartner/-in

Personen Baeumer, Friederike, Prof. Dr., Prof. Dr. phil.
Kraus, Elke, Prof. Dr., Prof. Dr. phil.

Zuordnung zu Studiengängen

Studiengang B.Sc. Ergotherapie - PQS - 2011

Veranstaltungen des aktuellen Semesters

Veranstaltungen
PQS-ET6200 Praktische Studienphase 5 Seminar

Inhalt

Kurzbeschreibung Die Studierenden können therapeutische Prozesse in den entsprechenden Fachgebieten ohne Anleitung gestalten. Sie sind in der Lage, selbständig zu beurteilen, ob und in welchem Umfang Ergotherapie indiziert ist. Sie haben profunde differentialdiagnostische Kenntnisse und kennen die Grenzen der ergotherapeutischen Intervention. Sie wissen im Kontext des multiprofessionellen Teams, welche Disziplin konsiliarisch hinzugezogen werden muss. Sie sind damit vertraut, sich selbständig berufspraktische diagnostische Kenntnisse und Fertigkeiten sowie theoretisches Wissen zu erarbeiten und können den Therapieprozess eigenverantwortlich gestalten, indem sie Erkenntnisse aus der Forschung in Planung und Durchführung der Therapie einbeziehen sowie Anwendung und Wirksamkeit der Therapie selbstkritisch und zielbezogen bewerten.
Lernziele und Kompetenzen LERNZIELE Fachbezogene Kompetenzen (subject-related competencies): Die Studierenden sind in der Lage, • den physiotherapeutischen /ergotherapeutischen Prozess (Untersuchung, Festlegung von Zielen, Therapieplanung und Durchführung, Bewertung der Ergebnisse und des Prozesses) in dem entsprechenden Fachgebiet (siehe Inhalt) ohne jede Anleitung zu gestalten. • selbständig zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Physiotherapie /Ergotherapie indiziert ist. • profunde differential-diagnostische Kenntnisse anzuwenden und die Grenzen der physiotherapeutischen/ergotherapeutische Intervention zu respektieren. • im Kontext des multiprofessionellen Teams zu erkennen, welche Disziplin für die weitere Behandlung in Frage kommt bzw. konsiliarisch hinzugezo-gen werden muss. • ihre Ergebnisse zu bewerten, einzuordnen, kritisch zu diskutieren und in schriftlicher Form zu dokumentieren. • Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung in die Planung und Durch-führung der Therapie einzubeziehen. • Entscheidungen in neuen Arbeits- und Lernkontexten zu treffen. • die Wirksamkeit der Therapiekritisch und zielbezogen zu bewerten. • die verschiedenen Bezugsrahmen unterschiedlicher therapeutischer Ansät-ze/Methoden/Konzepte zu (er)kennen und für die jeweilige Praxis kritisch zu reflektieren. Fachübergreifende Kompetenzen (generic competencies): Die Studierenden sind in der Lage, • die Professionalität durch die Fähigkeit zur Übernahme von Entscheidungs-verantwortung zu stärken. • neue Entwicklungen und Innovationen in die praktische Arbeit zu integrieren. • sich eigenständig wissenschaftlich fundierte berufspraktische und diagnostische Fertigkeiten anzueignen. • das eigene Wissen kritisch zu bewerten und sich neues Wissen selbständig zu erarbeiten. • interprofessionell, kommunikativ, reflexiv und sozial kompetent zu handeln. INHALTE DES MODULS • Anwendung des Wissen, der Fähigkeiten und Fertigkeiten aus den Theoriemodulen und den Praktischen Studienphasen • Untersuchung, Behandlungsplanung, -durchführung und -reflexion unter Vorgaben des Praktischen Teils der Staatlichen Prüfung (§7ErgThAPrV; §14 PhysTh-APrV) • Praktische Umsetzung der Handlungskompetenz in verschiedenen Fachbe-reichen, z.B. Neurophysiologisch/neuropsychologisch, Motorisch-funktionell, Psychosozial, Arbeitstherapeutisch
Lehr- und Lernformen Praktische Arbeit mit Patienten, Fallarbeit, angeleitete Reflexion
Arbeitsaufwand Vollzeit, in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens
ET: 6 Wochen mit 38,5 Std. pro Woche
Voraussetzungen für die Teilnahme Bestehen der Module die zur Zulassung zum Staatsexamen notwendig sind
Voraussetzungen für die Vergabe von Credit Points Die Regelmäßige Anwesenheit ist erforderlich.

Praktische Prüfung –Staatsexamen: Patientenprüfung und Handwerksprü-fung(§7 ErgThAPrV, §14 PhysTh-APrV)

Zuordnung zu Prüfungen

Prüfung 85  865  ET  H  2011  5620  Praktische Studienphase 5