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Modul :  Bachelorarbeit - Einzelansicht




Grunddaten

Kurztext S7800-2004 Studienphase Vertiefungsstudium
Drucktext Bachelorarbeit Umfang des Moduls
Langtext Bachelorarbeit Turnus des Angebotes jedes Semester
Art des Moduls Modul Credits 10
Zulassungsrang 1 ModulCode S7800

Zuordnung zu Studiengängen

Studiengang B.A. Soziale Arbeit - 2004

Veranstaltungen des aktuellen Semesters

Veranstaltungen

Inhalt

Kurzbeschreibung Die Studierenden kennen die verschiedenen Phasen bei der Erstellung einer längeren wissenschaftlichen Arbeit. Mit der Bachelorarbeit erbringen sie den Nachweis, dass sie über wissenschaftlich-methodische und berufsbezogene Kenntnisse und Kompetenzen verfügen, die es ermöglichen, ein komplexes Thema in einer vorgegebenen Zeit bearbeiten. Dabei beschreiben und analysieren sie Lebens- und Problemlagen von Klientinnen/Klienten der Sozialen Arbeit, entwickeln Handlungspläne und begründen die beruflichen Handlungskonsequenzen theoriebezogen.
Lernziele und Kompetenzen LERNZIELE UND KOMPETENZEN Fachbezogene und fachübergreifende Kompetenzen Das Studium soll wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse und Kompetenzen vermitteln, die es ermöglichen, Lebenssituationen zu beschreiben, zu analysieren und zu erklären, Handlungspläne zu entwickeln und zu verwirklichen sowie das eigene berufliche Handeln theoriebezogen zu begründen und zu reflektieren. Die Studierenden sollen vertraut werden mit berufsrechtlichen und -ethischen Grundsätzen und fähig sein, diese umzusetzen (§ 3 StO). In der Bachelor-Arbeit sollen die Studierenden nachweisen, dass sie sich während des Studiums hinreichende methodische Fähigkeiten angeeignet haben, um ein thematisch eingegrenztes Problem selbstständig wissenschaftlich (§ 15 PO Abs. 1) bzw. ein komplexes wissenschaftliches Thema in einer vorgegebenen Zeit (vgl. § 9 StO) zu bearbeiten. INHALTE DES MODULS Das Thema der Bachelor-Arbeit soll einen Bezug zum gewählten Projekt aus dem Bereich der Sozialen Arbeit haben. Interdisziplinäre Themen sind erwünscht und sollen Gesichtspunkte der beruflichen und gesellschaftlichen Praxis berücksichtigen (§ 15 PO Abs. 1). Der Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit muss einen Themenvorschlag und einen Vorschlag für die Erst- und Zweitgutachterin und deren Einverständniserklärung enthalten. Die PrüferInnen (Erst- und ZweitgutachterInnen) entscheiden über das Thema der Bachelor-Arbeit und die Studierenden haben ein Mitspracherecht. Die Ausgabe des Themas der Bachelor-Arbeit erfolgt über den Prüfungsausschuss (§ 15 PO Abs. 6 – 8).
Lehr- und Lernformen Die Bachelor-Arbeit kann als Einzelprüfung oder auch in Form einer Gruppenarbeit von bis zu drei Studierenden angefertigt werden. Der Beitrag der einzelnen Studierenden muss deutlich abgrenzbar und bewertbar sein.
Arbeitsaufwand Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt 12 Wochen und sie kann im Einzelfall um max. zwei Wochen verlängert werden (§ 15 PO).

Selbstlernzeit: 250 - 300 Stunden
Voraussetzungen für die Teilnahme - 85 Credits
- Belegung Projektmodul 2

Zuordnung zu Prüfungen

84  883  H  2004  57511  Bachelorarbeit